Totalschaden als Vorschaden
Hallo zusammen,
habe mir im April diesen Jahres ein Auto gekauft. Im gleichen Monat hat das Auto während ich einkaufen war einen heftigen Parkrempler erlitten. Bin dann zum freien Gutachter gegangen. Mit dem erstellten Gutachten bin ich daraufhin zum Rechtsanwalt. Dieser hat das Gutachten der Versicherung weitergeleitet und eine erste Frist gesetzt. Dann ist erstmal nichts passiert (Versicherung hat Kaufvertrag, Vorschäden und Bearbeitungszeit angefordert). Habe währenddessen das Fahrzeug dann wieder fach- und sachgerecht reparieren lassen. Die Reparatur habe ich vom Gutachter dann bestätigen bekommen. Dann hat mein Anwalt der Versicherung eine zweite Frist gesetz und die Reparaturbestätigung verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wurde dann der Regulierungsanspruch ohne Begründung abgelehnt. Habe dann Selbstauskunft für das Fahrzeug beim HIS angefordert. Dabei kam folgendes raus. Das Auto hatte letztes Jahr einen Totalschaden und dieses Jahr einen kleineren Schaden. Den Totalschaden hat dieselbe Verischerung reguliert, die jetzt meinen Schaden regulieren sollte. Ich hatte von diesen Vorschäden keine Kentnisse. Der Verkäufer (ein Freund von mir) und der Gutachter auch nicht.
12.300€ habe ich für das Fahrzeug bezahlt
12.000€ ist der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten
5.500€ Restwert
11.900€ Schaden brutto
10.000€ Schaden netto
Was kann und soll ich jetzt nun machen?
Beste Antwort im Thema
Das Problem ist, dass dein Auto aufgrund des Totalschaden in der HIS Datei steht. Und da wird es auch nicht so leicht wieder herauskommen.
Die nun Regulierungspflichtige Versicherung hat ein Gutachten mit Bildern und kennt den damalaigen Zustand des verunfallten PKW.
Du leider nicht.
Du bist hier in der Beweispflicht, dass eine "Fach- und sachgrechechte Instandsetzung nach dem ersten Unfall erfolgt ist.
Und dafür reichen keine Bilder -Never-
Ich schreib dir jetzt mal -nur ein Beispiel- auf:
Durch die erste Kollision wurden der Fahrer- und der Beifahrer- Airbag ausgelöst.
Diese wurden nun durch "Dubletten" aus einem anderen Fahrzeug ersetzt, über dessen Herkunft
sprechen wir jetzt mal nicht, aber was bei Unfallreparaturen alles so abläuft müssen wir sicher nicht diskutieren 😉
Schon ist Essig mit einer "Fach-und Sachgerechten Reparatur.
Du verstehst mein Beispiel?
Lass dich auch bitte nicht von Irgend welchem Gesabbel wie "ich kann bezeugen, der Kumpel ein Freundes hat das genau gesehen", dass wird nix........🙁
Auch wenn ein noch so begabter Fachmann den Totalschaden gerichtet hat, wird dir das im Zweifel wenig nützen.
Ohne Rechnung sieht es da düster aus und das hat die Versicherung längst auf dem Schirm.
Ich glaube dein Anwalt ahnt das auch schon.
Ohne vernünftige Nachweise sehe ich das echt schwarz für dich.
Sorry.
148 Antworten
Die Schadenshöhe ist im 5-stelligen Bereich. Da kann man sicher davon ausgehen, dass das ein recht großer Blechschaden ist. Wenn der wirtschaftliche Totalschaden im selben Karosseriebereich liegt und nun wieder komplett gematscht ist, rückt die Möglichkeit des Nachweises der vollständig fachgerechten Reparatur in gaaanz weite Ferne.
Ich sage es nochmal: wenn Du die Kohle zurück haben willst, dann musst Du den Kaufvertrag rückabwickeln.
Du hast das ganz gut geschildert. Davon bin ich mittlerweile auch überzeugt. Das Fahrzeug lief durch eine oder mehrere unbekannte Hände, welche die Wiedergabe-Kette über die Kenntnis des Vorschadens unterbunden bzw. nicht fortgesetzt haben.
Ich hab der Versicherung auch die Möglichkeit gelassen mir einen hauseigenen Gutachter zu schicken, nachdem ich bei einem freien war. Hat nicht reagiert, dann wurde eben repariert...
Wie sollte dem Gutachter der ersten Totalschaden auffallen können? Haben Gutachter eine Möglichkeit auf die Historie eines Autos zu blicken?
Zitat:
@Imotski-Croatia schrieb am 25. Juli 2018 um 20:56:20 Uhr:
........Ich hab der Versicherung auch die Möglichkeit gelassen mir einen hauseigenen Gutachter zu schicken, nachdem ich bei einem freien war. Hat nicht reagiert, dann wurde eben repariert...
........
Das ist doch keine gerichtsverwertbare Begründung, nicht auf die Reparaturfreigabe zu warten!
Versetze dich doch mal in die Lage der Versicherung! Dann verstehst du auch deren Handlungsweise!😎
Bin absolute kein Profi was dieses Thema angeht. Habe vielleicht einen Fehler gemacht, weil ich reparieren lasse habe. Wer hätte ahnen können, dass sich die Versicherung bei so einem klaren Fall querstellt. Der Anwalt hat mir von einer Reparatur nicht abgeraten.
Muss ich auf die Reparaturfreigabe der Versicherung warten, wenn zur Regulierung des Schadens alle benötigten Daten erfasst wurden?
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Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 25. Juli 2018 um 20:08:33 Uhr:
Ansonsten verstehe ich auch nicht weshalb ohne Freigabe repariert wurde. Nichts kann doch wichtiger gewesen sein als eine klare Reparaturfreigabe!
Wie kommst Du auf die merkwürdige Idee, ein Geschädigter müsste den Schädiger um Erlaubnis fragen, seinen Schaden beseitigen zu lassen?
Zitat:
Da wurde die Versicherung m.E. schlichtweg vorsätzlich vor vollendete Tatsachen gestellt
Ja was denn sonst?
Zitat:
Du hättest einfach abwarten müssen... .
Ganz im Gegenteil, dann hätte er gegen seine Verpflichtung zur Schadensgeringhaltung verstoßen...
Jawoll, Dankeschön für die Bestätigung!
Zitat:
@tomold schrieb am 25. Juli 2018 um 21:12:26 Uhr:
Aber Geld siehst Du trotzdem nicht...
Anders wenn eine Reperaturfreigabe vorgelegen hätte..... 😉😛
....**undwech** 😎
Zitat:
@tomold schrieb am 25. Juli 2018 um 21:12:26 Uhr:
Aber Geld siehst Du trotzdem nicht...
Kannst Du was Anderes als destruktiv?
Ach ja, pöbeln...
Sorry, hier zum gerichtlichen Vorgehen gegen die HP zu raten ist bei den gegebenen Informatonen wirklich falsch.
Keiner hier kennt eines der beiden oder gar beide Gutachten.
Keiner hier hat das Fahrzeug je gesehn, weder vor noch nach dem ersten und zweiten Schaden, geschweige denn bei irgendeiner Gelegenheit oder in irgendeinem Zustand fachmännisch betrachtet
Keiner hier weiß, welcher Art die Schäden bei den Unfällen waren.
Keiner hier kennt die Kaufverträge.
Keiner hier kennt ... u.s.w.
Aber es werden Mutmaßungen angestellt wie denn wohl ein Prozess ausgehen wird.
Lustig.
Bei der Faktenlage hier zu einem Prozess raten: Nicht ganz so lustig.
Ich jedenfalls habe an der Stelle den Glauben an die Story verloren als es hieß, das Fahrzeug wurde verkauft um es päter zurückzukaufen zum Zwecke der Überwindung eines Liquiditätsengpasses des VK. Halte ich für Nonsens, da es ein Kredit mit dem Fahrzeug als Sicherheit mindestens genauso getan hätte. Und damit entzieht sich der Fall die Grundlage selbst und hinterlässt ein heftiges Geschmäckle
Von dem ganzen Gezicke abgesehen kann man auch einen 12k Unfallschaden optisch so herrichten, das der Laie meint das Fahrzeug sei 100% fachgerecht repariert. U.a. deswegen interessiert es keinen was Zeuge Meier glaubt beurteilen zu können wenn dessen Expertise darin besteht unfallfrei an dem betreffenden Fahrzeug vorbeilaufen zu können.
Zugegeben kam mir der Kreditgedanke auch schon. Hier wäre die Frage der rechtssicheren Vertragsgestaltung. Mich stört die Gesamtsituation. Sprich bei einem 5stelligen KP fehlt ein Kaufvertrag. Aufgrund eines Hinweises von mir wird plötzlich eine weitere Vertrags-/Beteiligungskonstellation in den Raum gestellt.
Man muss hier nicht den Aluhut aufsetzen. Wenn man die Richtigkeit der Angaben des TE unterstellt, dann ist der Gang zum Gericht falsch und die Rückabwicklung des Kaufes (oder als was auch immer man das einsortieren will) der zielführende Weg.