Totaler Reinfall beim Kauf

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo Zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig und kann meine Fragen stellen.
Muss vorallem aber auch mal meinen Frust über den Ärger und meine eigene Dummheit loswerden.
Wir haben genau vor 7 Tagen einen gebrauchten Mondeo Kombi Bj 95 gekauft.Muss dazu sagen das es unser erster Autokauf war und wir wohl dadurch ein wenig naiv und leichtgläubig an die Sache ran gegangen sind.

Nun wir haben den Wagen gekauft,schien alles in Ordnung zusein (was ich als Laie so sagen kann),das Auto hat noch TÜV bis 11/2011 und der Händler gab uns das Wort,das der Wagen in Top Zustand ist.
Wir haben ihn dann für 750euro gekauft.
Uns war schon klar,das wir ein gebrauchtes altes Auto gekauft haben und das da sicher das eine oder andere gemacht werden muss,jedoch keine großen Sachen.
Aber wie wir gestern in einer Werkstatt mit großen SChrecken erfahren muste,ist mehr als nur ein bischen an dem Wagen nich in ORdnung.

Kann euch nich sagen was alles kaputt ist,aber ich kann euch sagen,das er uns dringlichst von einer weiter fahrt abgeraten hat,den das könnte schlimme Folgen haben.und dabei hat er nich mal alles nachgeguckt,weils kurz vor Feierabend war.
Von einer reparatur riet er uns ab,da es wohl sehr kostenspielig werden würde.
WIr haben ihn natürlich stehen lassen,wir fahren immerhin mit 2 kinder im Auto.
vlt hat einer ne MEinung dazu,ob der Händler den Wagen zurück nehmen müste oder aber reparieren.???

Indem vorgedruckten Kaufvertrag steht etwas von "Unter Außschluß der Gewährleistung" zudem schrieb er dann noch mit dazu,das es ein Export und Bastlerfahrzeug ist.
Wir sind sowas von drauf reingefallen,er hat unser nicht Wissen und Naivität voll ausgenutz.
Nun sitzen wir da,GEld weg,Auto kaputt und in den Urlaub kommen wir demnächst auch nich.

Ich danke euch fürs zuhören und evt für ein paar Meinungen oder Tipps wie wir evt vorgehen könnten oder auch nicht.

Muss noch dazu sagen,das ich den Händler vorhin angerufen habe und ihm mein Problem gesagt habe,bzw hab ihn gefragt,ob ihm klar ist,das er uns ein Schrott Auto verkauft hat.
Er tat natürlich so als wüßte er von nichts und könne sich auch nich vorstellen,das es ein so erheblicher SChaden sein kann,der eine weiter Fahrt unmöglich macht.SChließlich habe der Wagen ja noch TÜV .
Er will sich nun am Montag mit der Werkstatt in Verbindung setzen...

lg

Beste Antwort im Thema

Ich werde wohl nie verstehen wieso man ein Auto kauft wenn man keine Ahnung hat ? Wieso nimmt man niemanden mit oder bezahlt jemanden der sich die Karre ansieht ? Das sind doch nun echt Grundlagen die bei so nem Kauf jeder wissen sollte. Ihr kauft nen Wagen und wollt am nächsten Tag gleich Klima auffüllen lassen.

Ichhoffe doch Ihr habt wenigsten eine Rechtschutz oder seid im ADAC ? Ich würde an der Karre garnix weiter rumbasteln lassen sondern den Vertrag zum Anwalt schieben und den wagen zurückgeben. Was wollt Ihr mit der Karre ? Nehtm euer Geld und seht zu das Ihr jemanden findet der sich mit euuch einen anderen Wagen anschaut. Das Geld was Ihr jetzt schon für die ersten Reparaturen eingeplant habt legt Ihr oben drauf. Beim ADAC kann man da auch Hilfe bekommen.

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Also ich kann hier jetzt nur etwas seelischen Beistand leisten, muss aber bezüglich Händlern sagen, daß meine Meinung das genaue Gegenteil ist. Ich hab Anfang des Jahres einen 93´er Mondeo Ghia von privat gekauft (weil ich bis Herbst noch studiere und eine billige Karre brauchte). Natürlich geht man im Allgemeinen skeptisch an so eine Sache ran, aber ich hab auch schon einige Scheine in den Wagen gesteckt, und werde wohl auch noch mehr reinstecken müssen. Sind zwar alles Verschleißteile, aber es kommt eins zum anderen.
Daher kann ich nur sagen, daß ich für meinen Teil wahrscheinlich das nächste Auto bei einem Händler kaufen werde (allerdings dann nicht alleine, sondern in Begleitung eines Sachkundigen) und wohl auch wesentlich mehr investieren werde wie jetzt die 450€ für meine jetzige Kiste.
Was den aktuellen Fall angeht: Ich bin mir nicht sicher, ob der Händler sich da nicht rechtlich auf sehr (!) dünnes Eis begibt, wenn er einen Wagen, der zwar TÜV hat, einfach ohne technische Prüfung an jemanden verkauft. Auch wenn er selbst als Händler den Wagen nicht prüfen kann, muss doch wohl gewährleistet sein, daß ein Kunde, der ein Auto kauft, damit auf dem Heimweg vom Händler nicht gleich wegen eines schwerwiegenden technischen Mangels sein Leben verliert. Auch wenn er die Gewährleistung ausschließt - auch mündliche Verträge sind und bleiben Verträge. Und wenn er glaubhaft versichert hat, der Wagen sei in Ordnung und er wüßte von keinem Mangel, so ist auch diese Aussage Vertragsbestandteil.
Ich denke schon, daß man da rechtlich was machen kann. Sprecht mal mit dem Anwalt. Abgesehen von der Drohung mit dem Anwalt könnte man als Argument auch aufführen, daß der Händler sich doch wohl in Zukunft sicherlich keinen Rufschaden einhandeln will.
Im übrigen: Was bitte ist das für ein Händler, der ein "Bastlerfahrzeug" sehenden Auges an eine Familie mit Kindern verkauft und sich nicht einmal die Mühe macht, sich wenigstens einen ungefähren Überblick über den technischen Zustand der von ihm angebotenen Ware verschafft?
Das ist meiner Meinung nach fahrlässig, und im Falle eines Falles träfe ihn eine Mitschuld...
PS: Vielleicht sollte man das nächste Gespräch mit dem Händler persönlich suchen und noch jemanden als Zeugen mitnehmen. Dann den Händler dazu bringen, seine Aussage zu wiederholen, daß das Auto seines Wissens in Ordnung sei. Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat man dann einen Zeugen.
Auch würde ich von einer Werkstatt mal schriftlich auflisten lassen, was an dem Auto alles kaputt ist (und was davon wirklich gefährlich ist, z. B. Bremsen etc.pp.). Wenn man dem Anwalt ein Blatt Papier mit einem Werkstattstempel unter die Nase hält, kann niemand behaupten, man hätte sich sowas "ausgedacht" (bei Rechtsstreitigkeiten kommen ja manchmal die abstrusesten Argumente).
Ich wünsche Euch jedenfalls viel Erfolg und drück´die Daumen.

Gruß

M. Westphal

Bevor hier wild geraten wird, sollte doch erstmal eine aussagekräftige Fehlerliste vorliegen. Vielleicht ist auch einiges von der Werkstatt überspitzt worden!

Vielleicht mal beim ADAC oder TÜV/Dekra vorbei schauen! Einmal TÜV neu machen! Vielleicht ist einiges Übertrieben. Aber, vielleicht bekommst du gleich einen Wisch (Prüfbericht!), womit du dem Händler eine Runter hauen kannst! Oder beim ADAC einen Gebrauchtwagencheck machen. Das wäre das Detailierteste!

Und wenn du mit einem Zeugen da hin rennst, nimm nicht Bruder/Frau/Kind! Nimm einen Kumpel mit! Keine Verwandschaft! (Kann vor Gericht nicht zählen! Daher Freund/Bekannten!!)

MfG

macht doch mal nicht falsche hoffnungen, den kaufvertrag rückgängig zu machen ist NICHT rechtlich gedeckt. zuerst hat der Händler 3mal die möglichkeit nachzubessern und teile auszutauschen. müssen auch keine neuteile sein. Dazu kann (und muss!!) man den händler auch zwingen. Den kaufvertag kann man erst dann rückgängig machen, wenn der Händler es nicht schafft, die Fehler zu beheben.
Gewährleistung kann nur bei privatgeschäften ausgeschlossen werden. Da das Auto von einem händler gekauft wurde, muss MINDESTENS 1 jahr Gewährleistung gegeben werden. Bei "arglistig verschwiegenen Mängeln", die der Händler also wusste, aber nicht sagte, gilt die Gewährleistung sogar 30 Jahre!!

in dieser Situation auf jeden Fall zurück zum Händler, ihm die rechtslage erklären (obwohl er sie sowieso weiß) und klar machen dass man sich nicht übern tisch ziehen lässt. auf KOSTENLOSE reperatur bestehen und sonst mit anwalt drohen.
ich wünsche dir, hier als sieger hervorzugehen.

Anm.: österreichisches Recht, denke aber kan kann es für deutschland ziemlich ähnlich sehen, nur bei der Gewährleistung bin ich mir nicht 100%sicher, werde das aber nachsehen.

Edit: schein so als könnte man in Deutschland die gewährleistung wirklich ausschließen😰 nicht gerade Käuferfreundlich.
Da du aber eine Rechtsvertreterin kennst, auf jeden fall mal bei ihr mal nachfragen!! trotzdem, viel erfolg!

stimmt soweit aber der Kaufvertrag wurde abgeschlossen unter dem Vorwand das der Wagen in TOP ZUSTAND sei was er ja wohl nicht ist!

Das sieht das alles ganz anders aus!

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@Philibk
^hi

Sorry aber was du sagst ist einfach nur falsch.
Ich studiere Jura!

Deine angesprochene Nachbesserung bzw. Reperatur zielt auf einen Sachmangel nach §434.
---> Damit wird er aber keine Chance haben.
Da: Das Teil ist über 11 jahre alt und es ist nicht klar, als was der Typ aufgetreten ist. Händler?
Das der die Gewährleistung ausschließt ist ja wohl klar, bei einem 11 Jahre alten Auto und damit wird der auch durch kommen.
Also kannst du nur über die Anfechtung gehen--> siehe oben.

Das was du meinst ist das Wahlrecht des Käufers bei einer Mangelhaften Sache....--> dies ist hier nicht möglich, da wie oben steht die Garantie ausgeschlossen wurde. Man müsste nochmal gucken, ob man irgendwas zu Exportfahrzeugen findet....

Was steht im Kaufvertrag? Ich glaube nämlich der wollte ganz cool als Privatperson dir das Ding verkaufen....

Guck ma hier: Der hat das selbe Problem wie du:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=16009&

Du bekommst ihn über den Garantieausschluss! Der Typ hat dir gegenüber als Händler gehandelt, also kann er die
Garantie nicht ausschließen----> Geh hin und sag

1.) Der bezahlt alles oder macht es selber *du lässt das dann prüfen*
2.) Er nimmt das Teil zurück

Wenn er sagt "nöööööööö" : Dann nimmst du dir einen Anwalt, gibst das Ding zurück und klagst noch auf Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz...da findet sich was.....

Ich rate dir nur: rede wirklich mit einem Anwalt......

hi^^
zumindest im österreichischen recht lässt sich die Gewährleistung nur bei privatkäufen ausschließen. und garantie muss der Händler auch nicht geben. Hat er auch nicht, sind ja "2 Paar schuhe".
Spricht auch nichts dagegen, ein auto das "in ordung" ist, und 11 jahre alt, ohne garantie zu verkaufen. solange das auto zum zeitpunktes des Kaufs wirklich so verkauft wurde, wie angegeben, hat der Händler nichts zu befürchten.

die ersten 6 Monate innerhalb des ersten Jahres muss der verkäufer beweisen, dass der Fehler NACH dem Kauf entstanden ist. Gewährleistung bezieht sich nur auf den Zeitpunkt des Kaufes.

soweit ist nichts falsch, stimmst du mir zu?

richtig, die frage ist, ob er als "händler" verkauft hat.

dann sind wir uns einig, die möglichkeit dass man da unter halbwahrheiten verkaufen kann, ist mir als ehrlichem menschen natürlich nicht eingefallen...

Zitat:

Original geschrieben von Philibk


...zumindest im österreichischen recht lässt sich die Gewährleistung nur bei privatkäufen ausschließen. und garantie muss der Händler auch nicht geben.

Dies entspricht der Rechtslage in Deutschland.

Dies entspricht der Rechtslage in Deutschland.

=Richtig

die ersten 6 Monate innerhalb des ersten Jahres muss der verkäufer beweisen, dass der Fehler NACH dem Kauf entstanden ist. Gewährleistung bezieht sich nur auf den Zeitpunkt des Kaufes.

= Falsch/Richtig* , da du im Kaufgewährleistungsrecht bist.

* Die Frage ist, als was der Typ verkauft hat. Händler oder Privat?
Der kann das zwar in seine AGB´s reinschreiben, als Händler muss er aber eine Gewährleistung geben.-> Also sind die AGB´s unwirksam.
-->Dispositives Recht greift.

Erst wenn klar ist, als was er gehandelt hat, gibt es zwei Möglichkeiten:

Wenn Privat: Nur Anfechtung des KV möglich. Ausschluss der Gewährleistung möglich!!

Wenn Händler: §§433,434,437--> Dann geht es um einen Sachmangel und dann hat "Philibk " recht.
Da er als Händler die Gewährleistung nicht ausschließen kann bzw. nicht wirksam auch wenn es in seinen AGB´s steht!

Auch wenn in den AGB´s die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wird, bekommst du im Falle einer arglistigen Täuschung--> Recht!

Also hin oder her...... du kannst 100pro was machen!

Ok, vielen Dank für die Richtigstellung, habe mich da vor 1,5 jahren eingelesen. Natürlich nur in dieses Thema, vom ganze juristischen Rundherum habe ich wenig Ahnung.
Bin auch davon ausgegangen, dass der Händler das Auto als Händler verkauft. Deswegen haben wir wahrscheinlich zu Beginn ein wenig aneinander vorbei geredet.
Soweit ist mir auch alles klar, nur eine Sache bringst du ein, die ich nicht verstehe; "muss Garantie geben". wenn man jetzt davon ausgeht, dass es ein Händler wirklich als Händler verkauft, ist er dann verpflichtet Garantie du geben? Garantie gilt doch in dem speziellen Fall (Autokauf) auch auf Schäden, welche durch normalen Gebrauch verursacht worden sind. Garantie ist aber meineswissens freiwillig, oder bin ich da falsch informiert?

Zitat:

Original geschrieben von Mondeaner96


* Die Frage ist, als was der Typ verkauft hat. Händler oder Privat?
Der kann das zwar in seine AGB´s reinschreiben, als Händler muss er aber Garantie geben.-> Also sind die AGB´s unwirksam.
-->Dispositives Recht greift.

Wenn ich das immer lese, bekomme ich Kopfschmerzen.

Kein Händler, kein Hersteller der Welt muß Garantie geben.

Garantie ist immer freiwillig und kann an die wildesten,lustigsten,hirnlosesten Bedingungen gebunden sein.

Das einzige was ein Händler geben muß ist die Gewährleistung. Und die gilt 2 Jahre, kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehrung. Dies bedeutet das dann der Käufer beweisen muß, das ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war.

^^war meine Frage😉 danke fürs beantworten.

Jop genau^^

Ich rede natürlich von Gewährleistung und nicht von Garantie.
Kann ja mal vorkommen.
Sorry

Handelt der Händler nicht arglistig, wenn er an eine Privatperson in den Vertrag reinschreibt, daß es ein Privatverkauf sei und sich um ein Bastlerfahrzeug/Exportfahrzeug ohne Gewährleistung handele, obwohl er mündlich von einem einwandfreien Fahrzeug spricht.

Das dürfte doch Verbrauchertäuschung sein, oder? Damit müßte der Käufer nicht nur wegen Irrtum sondern auch wegen Täuschung vom Vertrag zurücktreten können.

Es ist doch verwunderlich, wenn er die Fahrzeuge als Händler anbietet und sie dann als Privatverkauf deklariert oder gar als Privatperson verkauft. Mit Klauseln, die der unerfahrene private Käufer in ihrer Tragweite gar nicht überblicken kann.

Tja ja, immer lesen was im Kaufvertrag steht.
Jedoch kann er nicht als Händler auftreten und einen Kaufvertrag als Privatperson machen.
Die Sache ist nur, er wird sagen: " Steht doch alles im Kaufvertrag, die Leute konnten doch eine Probefahrt machen und haben dem Kaufvertrag zugestimmt."

--> So steht Aussage gegen Aussage.
Jedoch können wir hier nichts genaues sagen, da wir den Vertrag nicht haben, sehen können und auch nicht dabei waren. 😉

Nochmal zu oben:

Gewährleistung: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Rechts-/Sachmängeln zu beschaffen.

Garantie: Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. @ Wiki

Zitat:

Dies bedeutet das dann der Käufer beweisen muß, das ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war.

Nein! Nach §476 BGB wird dem Verkäufer unterstellt,dass die Sache schon Mangelhaft war.--> Ergo der Käufer muss hier nichts beweisen.....

Zitat:

Original geschrieben von Mondeaner96


Zitat:

Dies bedeutet das dann der Käufer beweisen muß, das ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war.

Nein! Nach §476 BGB wird dem Verkäufer unterstellt,dass die Sache schon Mangelhaft war.--> Ergo der Käufer muss hier nichts beweisen.....

Wenn du mich zitierst dann bitte richtig.😁

Zitat:

Original geschrieben von Joschi67


Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehrung. Dies bedeutet das dann der Käufer beweisen muß, das ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war.
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