Totaler Reinfall beim Kauf

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo Zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig und kann meine Fragen stellen.
Muss vorallem aber auch mal meinen Frust über den Ärger und meine eigene Dummheit loswerden.
Wir haben genau vor 7 Tagen einen gebrauchten Mondeo Kombi Bj 95 gekauft.Muss dazu sagen das es unser erster Autokauf war und wir wohl dadurch ein wenig naiv und leichtgläubig an die Sache ran gegangen sind.

Nun wir haben den Wagen gekauft,schien alles in Ordnung zusein (was ich als Laie so sagen kann),das Auto hat noch TÜV bis 11/2011 und der Händler gab uns das Wort,das der Wagen in Top Zustand ist.
Wir haben ihn dann für 750euro gekauft.
Uns war schon klar,das wir ein gebrauchtes altes Auto gekauft haben und das da sicher das eine oder andere gemacht werden muss,jedoch keine großen Sachen.
Aber wie wir gestern in einer Werkstatt mit großen SChrecken erfahren muste,ist mehr als nur ein bischen an dem Wagen nich in ORdnung.

Kann euch nich sagen was alles kaputt ist,aber ich kann euch sagen,das er uns dringlichst von einer weiter fahrt abgeraten hat,den das könnte schlimme Folgen haben.und dabei hat er nich mal alles nachgeguckt,weils kurz vor Feierabend war.
Von einer reparatur riet er uns ab,da es wohl sehr kostenspielig werden würde.
WIr haben ihn natürlich stehen lassen,wir fahren immerhin mit 2 kinder im Auto.
vlt hat einer ne MEinung dazu,ob der Händler den Wagen zurück nehmen müste oder aber reparieren.???

Indem vorgedruckten Kaufvertrag steht etwas von "Unter Außschluß der Gewährleistung" zudem schrieb er dann noch mit dazu,das es ein Export und Bastlerfahrzeug ist.
Wir sind sowas von drauf reingefallen,er hat unser nicht Wissen und Naivität voll ausgenutz.
Nun sitzen wir da,GEld weg,Auto kaputt und in den Urlaub kommen wir demnächst auch nich.

Ich danke euch fürs zuhören und evt für ein paar Meinungen oder Tipps wie wir evt vorgehen könnten oder auch nicht.

Muss noch dazu sagen,das ich den Händler vorhin angerufen habe und ihm mein Problem gesagt habe,bzw hab ihn gefragt,ob ihm klar ist,das er uns ein Schrott Auto verkauft hat.
Er tat natürlich so als wüßte er von nichts und könne sich auch nich vorstellen,das es ein so erheblicher SChaden sein kann,der eine weiter Fahrt unmöglich macht.SChließlich habe der Wagen ja noch TÜV .
Er will sich nun am Montag mit der Werkstatt in Verbindung setzen...

lg

Beste Antwort im Thema

Ich werde wohl nie verstehen wieso man ein Auto kauft wenn man keine Ahnung hat ? Wieso nimmt man niemanden mit oder bezahlt jemanden der sich die Karre ansieht ? Das sind doch nun echt Grundlagen die bei so nem Kauf jeder wissen sollte. Ihr kauft nen Wagen und wollt am nächsten Tag gleich Klima auffüllen lassen.

Ichhoffe doch Ihr habt wenigsten eine Rechtschutz oder seid im ADAC ? Ich würde an der Karre garnix weiter rumbasteln lassen sondern den Vertrag zum Anwalt schieben und den wagen zurückgeben. Was wollt Ihr mit der Karre ? Nehtm euer Geld und seht zu das Ihr jemanden findet der sich mit euuch einen anderen Wagen anschaut. Das Geld was Ihr jetzt schon für die ersten Reparaturen eingeplant habt legt Ihr oben drauf. Beim ADAC kann man da auch Hilfe bekommen.

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^^ du hast es oben falsch geschrieben. 🙂

Aber wir wissen ja was gemeint ist. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Mondeaner96


^^ du hast es oben falsch geschrieben. 🙂

Aber wir wissen ja was gemeint ist. 🙂

????

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von Mondeaner96


* Die Frage ist, als was der Typ verkauft hat. Händler oder Privat?
Der kann das zwar in seine AGB´s reinschreiben, als Händler muss er aber Garantie geben.-> Also sind die AGB´s unwirksam.
-->Dispositives Recht greift.

Wenn ich das immer lese, bekomme ich Kopfschmerzen.
Kein Händler, kein Hersteller der Welt muß Garantie geben.
Garantie ist immer freiwillig und kann an die wildesten,lustigsten,hirnlosesten Bedingungen gebunden sein.

Das einzige was ein Händler geben muß ist die Gewährleistung. Und die gilt 2 Jahre, kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehrung. Dies bedeutet das dann der Käufer beweisen muß, das ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war.

^^ Der Käufer muss hier gar nichts beweisen, darum heißt das Ding ja Beweislastumkehr!!!

Dem Verkäufer wird unterstellt, dass der Sachmangel schon vor Übergabe vorhanden war.

Habe ich doch geschrieben.
Wenn du das natürlich aus dem Zusammenhang reißt, ergibt es keinen Sinn.
Nach 6Monaten...................................

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das ist ja der Fehler. Nicht nach 6 Monaten, sondern innerhalb 6 Monaten.
Beweislastumkehr ist innerhalb 6 Monaten...... wie oft noch.

Wenn du solche Begriffe benutzt, dann definier diese auch richtig.
Punkt aus......

Zitat:

Wenn du solche Begriffe benutzt, dann definier diese auch richtig.
Punkt aus......

Aus dem

Verbraucherschutzforum

Zitat:

Gewährleistung:
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorgelegen hat. Der Händler muss ggf. das Gegenteil beweisen - oder den Mangel beseitigen.
Nur für den Verkauf an "Verbraucher" ist dieses gesetzlich vorgeschrieben.

Beweislastumkehr:
Im Zeitraum von 7 bis 24 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war - oder auf Entgegenkommen des Händlers hoffen.
Bei gebrauchten Waren kann dieser Zeitraum auf 12 Monate verkürzt werden!

Wer definiert hier falsch?

Punkt aus.......

Lest mal dies:........

Nach § 437 i.V.m. § 323 BGB, um es endlich mal mit Normen zu untermauern, kann hier vom (nach Fristsetzung) Kaufvertrag zurückgetreten werden, denn hier hat der Käufer ein mangelhafte Sache erlangt ohne davon Kenntnis zu haben. Wenn der Verkäufer dann auch noch die Garantie für die Beschaffenheit des Kfz übernommen hat (was regelmäßig der Fall ist) ist ein Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung. Eine Nutzungspauschale zu erheben ist unzulässig, denn für Mängel am Kfz haftet in dem Fall der Verkäufer im vollem Maße. Im übrigen gilt hier eh die Beweislastumkehr aus § 476 BGB, hier geht man davon aus, dass wenn sich ein Mangel seit Übergabe des Kfz schon innerhalb der ersten sechs Monate zeigt, er schon vorher gewesen ist.

http://www.frag-einen-anwalt.de/...---Gew%C3%A4hrleistung-__f8369.html

gruss heinz

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Wenn du solche Begriffe benutzt, dann definier diese auch richtig.
Punkt aus......

Aus dem Verbraucherschutzforum

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Gewährleistung:
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorgelegen hat. Der Händler muss ggf. das Gegenteil beweisen - oder den Mangel beseitigen.
Nur für den Verkauf an "Verbraucher" ist dieses gesetzlich vorgeschrieben.

Beweislastumkehr:
Im Zeitraum von 7 bis 24 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer glaubhaft machen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war - oder auf Entgegenkommen des Händlers hoffen.
Bei gebrauchten Waren kann dieser Zeitraum auf 12 Monate verkürzt werden!

Wer definiert hier falsch?
Punkt aus.......

Guck einfach ins BGB und in kein Forum.

!§476 BGB Beweislastumkehr !

--> " Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten..."

Guck dir einfach an was du geschrieben hast... ich hab täglich damit zu tun.

Ich würde sagen jetzt ist hier schluss damit und zurück zum Thema.

Ich bin euch allen für eure Ratschläge und euer Wissen und Quellen dankbar.
ICh kann euch gern morgen mehr zu den Mängel die bestehen sagen,denn hab ich noch einmal mit der Werkstatt telefoniert.

Die Mängel am Auto müssen ja schon vorher gewesen sein,denn es ist ja nich nur einer und sie traten schon ein,noch bevor wir das Auto überhaubt eine Woche hatten.

Der Verkäufer tritt im Internet,wo wir uns das Auto auch ausgesucht hatten,als Händler auf.Keins seiner Autos und vorallem unser ist nich als Privat angeboten worden.

Im Vorgedruckten KAufvertrag steht ansich garnich so viel drin.
Oben der Name des Verkäufers,dann unser Name und die Anschrift.
Kurz um welches Auto es sich handelt.

Dann die Klausel "gebraucht,wie besichtigt und unter Ausschlußder Gewährleistung.INsbesondere bzgl. des Kilometerstandes evt später auftretender Schäden INfolge früherer Unfälle des Fahrzeugs,zum Preis von...."

Unten dann die Unterschrift und das der Betrag erhalten wurde.

Ich ärgere mich mit jedem Tag noch mehr über unseren Fehler,aber das passiert nich noch einmal.

hallo noch einmal,
da ihr mir alle mit Rat und Tat zur Seite gestanden habt,möchte ich euch auch das ende meiner leidenen Geschichte erzählen.

Zunächstmal zu den Mängel die ja nun kein Geheimnis mehr sind.
Es war nich alles soo schlimm wie am Anfang geäußert aber definitiv war es auch kein kleines Ding.
Alles um den Zahnriemen herum war nich in ORdnung.
Dem Mondi wurde ein kompletter Zahnriehmensatz+Simmeringe eingebaut,ein Keilrippenriemen+Keilrippenriemenscheibe+Zahnriemenrad an Kurbelwelle+Spannkeil+ZAhnriemenlaufscheibe+Antriebsmanschette rechts.
Die anderen Sachen die noch zumachen sind,haben noch ein wenig zeit.
Man sagte mir das der ganze Schaden nur passiert ist,weil die Schraube nich fest war und somit alles Spielraum hatte und daher kamen auch die lauten Geräusche.Das heißt wer auch immer da dran war hat schlecht gearbeitet.
Definitiv ist das alles kein Verschleiß,sagte der Mechaniker.
Ansonsten sagt er auch noch,das die Substanz des Auto in ordnung ist für das Alter jedenfalls.

Zum Thema Händler gibt es zur Zeit zusagen,das er natürlich alle Schuld von sich weißt und uns 80euro überweisen will,mehr würde er nich geben ,weils ja alles Verschleiß wäre.Als ich m it Anwalt drohte blieb er kalt.Ich werde da aber auf jedenfall hingehen.
Obwwohl wir nun den Schaden beheben ließen und wieder Mobil unterwegs sind seid vorhin.
Hätten vlt erst mit der Reparatur warten sollen,aber das kann sich alles ewig in die Länge ziehen und in 4 wochen fahren wir schon in den Urlaub.Beim nächsten Kauf sind wir definitv schlauer.

Ganz eiskalt die Rechnungskopie zusenden und fertig + Fristsetzung.

Sonst schickst du das deinem Anwalt zu und der fordert das ein....

das ist eine gute Idee.
Am Montag morgen hab ich eh schon nen Termin beim Anwalt,der kennt sich ja aus.Zudem hab ich alle defekten ausgebauten Teile mit bekommen.Sodass ich auch was zum vorzeigen hätte und daran soll man als Kenner auch erkennen,das es kein Verschleiß ist.

Verschleiß hin oder her......

der kann euch ja nicht ein Auto verkaufen, was gleich am ersten tag auseinander fällt und dann sagen, dass ist normaler Verschleiß.
Das hat mit der Sache auch nichts zu tun. Der Typ versteht gar nicht um was es geht. Ich glaube der fühlt sich sicher unter dem Aspekt, dass er sagt: "naja ist ja ein altes Auto, also normaler Verschleiß". Fakt ist aber, er hat euch das Auto als 100% funktionstüchtig verkauft.--> was es ja nicht war. Hätte er das Teil als Bastlerfahrzeug verkauft, dann wäre er fein raus.
Ist halt nur blöd, wenn auf dem Vertrag stehen sollte, dass es als Bastlerfahrzeug verkauft wurde. Dann könnt ihr nämlich nichts beweisen!!!

... ich lese hier gespannt mit... bin mal neugierig wiedas ausgeht.

Ist schon ne komische Sache mit dem Händler... was mich interessieren würde, was heisst es wenn ein Händler 1 Jahr Gewährleistung gibt... was fällt darunter ?

Zitat:

Original geschrieben von josily


Indem vorgedruckten Kaufvertrag steht etwas von "Unter Außschluß der Gewährleistung" zudem schrieb er dann noch mit dazu,das es ein Export und Bastlerfahrzeug ist.

hoffe mal das das nicht stimmt

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