TIP beim Verkaufen ? Brauche Hilfe.

Porsche Macan 95B

Hallo Zusammen,
da ich kein Autoverkäfer bin, brauche ich paar TIPs von euch auf was man beim Fahrzeugverkauf alles achten muss.

Meine Situation ist wie folgt:
Ein großes PZ ist auf mich zugekommen mit einem sehr vernünftigem Kaufangebot meines Fahrzeugs.
Der gebotene Preis sagt mir zu.
Der Angestellte des PZ hat mir jetzt das Kaufangebot per Mail bestätigt:

"Sehr geehrter Herr XY,
wie gerade am Telefon besprochen, bestätigen wir Ihnen, den Macan GTS zum vereinbarten Preis von XY Euro zu kaufen. Ich werde mich bezüglich der Abholung bemühen, diese schnellstmöglich in die Wege zu leiten, spätestens in der nächsten Woche.
Vielen Dank für das freundliche Telefonat.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

Der Angestellte des PZ möchte das Fahrzeug mit den mitgebrachten Roten Kennzeichen und einem Kaufvertrag abholen kommen.(Fahrzeug kann ich bis dahin abmelden). Falls mein Wagen wie von mir beschrieben so ist wie es sein soll, möchte der Angestellte des PZ durch sein PZ eine Blitzüberweisung auf meine Kontoverbindung tätigen. Nach einem Kaffeekränzchen und dem Geldeingang auf meinem Konto, möchte der Angestellte sich auf den Heimweg machen mit dem Fahrzeug und Papieren.

Was muss bzw. darf im Vertrag stehen ? Bin Privatperson und das Fahrzeug hat noch Porsche Neuwagengarantie.
Was muss ich noch beachten ?

Danke im Voraus.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Hi Alex,

wer hat dir überwiesen? Es gibt nämlich den Fall des Dreiecksbetrugs, wo jemand dir Geld überweist, der dir dies hätte nicht überweisen müssen. Sprich, du verkaufst dein Porsche an Kunde B, Kunde C überweist dir Geld. Später macht Kunde C eine Anzeige und verlangt das Geld von dir zurück, da zwischen dir und dem Kunde C ja gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dumm nur, Kunde C hat Recht und kann sein Geld von dir zurück verlangen.

Also immer Empfänger (PZ XXX und Verwendungszweck Macan GTS) vergleichen. Parallel PZ Empfang anrufen (Nummer über das Netz googlen) und Herrn XXX verlangen und mit ihm nochmal durchgehen. Wenn alles passt, brauchst du auch nichts anderes von Ihm verlangen.

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Du warst doch so begeistert von dem Wagen.
Der Sinneswandel kam ja jetzt sehr plötzlich.
Bin richtig schockiert. ....

Der Macan ist eine Perle. Bin selber Schockiert von dem Gedanken ihn nicht mehr zu haben.
Ist aber nicht mein letzter Porsche das steht fest.
Dafür aber mein Erster.

Das ein PZ von privat Autos ankauft wenn die Rahmenbedingungen stimmen, ist prinzipiell nichts ungewöhnliches. Das liest man öfters und nicht selten haben die schon potentielle Käufer an der Hand.

Äußerst vorsichtig wäre ich ebenfalls beim sog. Dreiecksbetrug. Falls noch nicht bekannt, lese dich hier mal ein:

https://www.pff.de/.../index.php?...

Gruß,
FEA

Habe jetzt den GF des PZ angeschrieben ob solches Kaufangebot aus seinem Hause stattgefunden hat.

Was soll am besten im Verwendungszweck stehen ? Die letzten 6 Ziffern der Fahrgestellnummer oder die Modellbezeichnung ?

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Macan GTS oder Fachgestellnummer wäre schon ausreichend. Dazu noch als Absender das PZ XXX und du bist safe, wenn der Kaufvertrag auch über das PZ geht. Brauchst dir also keine Gedanken zu machen. Ich weiß, es geht hier um viel Geld und man will sich absichern. War bei mir mit dem Verkauf meines As auch nicht anders. Und ich hatte "nur" 27500€ Bargeld mit mir nach Übergabe.

Sofortüberweisung ist kein Problem. Kann man machen.

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 9. Januar 2017 um 22:49:17 Uhr:


Ja das ist es ja. Von Privat zu Privat ist einfach.

Privat an geschäftlich ist noch einfacher. Ich sehe da überhaupt kein Problem, sofern dir deine Bank den Geldeingang bestätigt. Blitzüberweisung dauert etwa 30 Minuten.

Hallo Zusammen, danke für eure Hilfe.
Heute hat der GF des PZ geantwortet:

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sehr gerne bestätige ich Ihnen, dass Herr XY als Mitarbeiter unseres Hauses Ihnen das Kaufangebot für Ihren Porsche Macan GTS unterbreitet hat.

Ich sichere Ihnen eine seriöse Abwicklung das Ankaufs ihres Fahrzeugs zu.

Mit freundlichen Grüßen / With best regards

XY
Geschäftsführer

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 10. Januar 2017 um 11:21:42 Uhr:


Heute hat der GF des PZ geantwortet...

Vorsicht: Die machen gemeinsame Sache. 😁

Nee, das wird vollkommen unproblematisch ablaufen. Viel Erfolg mit der Abwicklung und viel Spaß mit dem Nachfolger. 🙂

Kann jemand vielleicht ein Muster KFZ Kaufvertrag von Privat an Händler empfehlen ?

Was man auch noch machen könnte, wäre den "Angestellten" nach dem Ausweis bitten und seine Daten mit in den Kaufvertrag aufnehmen - auch wenn er ein PZ vertritt.
In deinem Fall mit der Bestätigung vom GF muss man das jetzt nicht unbedingt machen, aber für andere Fälle vielleicht noch eine Option mehr Infos zu bekommen - falls das nicht selbstverstädnlich wäre.

Im Prinzip finde ich es nicht so ungewöhnlich, dass ein PZ sich bei Privat so meldet. Ich weiß jetzt nicht wie viele Macan GTS es so gar, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das PZ nach genau deinem Wagen gesucht hatte. Also haben die einen der die Farbe, Ausstattung etc. möchte. Und das PZ möchte keine Zeit verlieren...
Viel Erfolg und wäre toll wenn wir bei der Auswahl deines nächsten Porsches behilflich sein könnten 😉

Ich kann jedenfalls das PZ aus Heilbronn empfehlen. Wer möchte, die haben glaube ich noch einen CGT im Angebot 😉.

Zitat:

@AlexH25 schrieb am 10. Januar 2017 um 11:28:33 Uhr:


Kann jemand vielleicht ein Muster KFZ Kaufvertrag von Privat an Händler empfehlen ?

https://www.adac.de/.../default.aspx?...

Es gibt einen Standard-vertrag für den privaten Verkauf. Ob der Käufer auch privat ist oder nicht spielt eigentlich keine Rolle. Hier der Link: https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_11.2016_V1_33300.pdf

Beim Kauf sieht das anderst aus, da ein gewerblicher Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausschließen darf, sondern nur auf ein Jahr verkürzen.
Der Verkäufer muss dabei kein Autohändler sein, sondern könnte auch ein Arzt o. ä. der eben irgendein Gewerbe führt, sein.

Du kannst ja mal die Inhalte des Vertrags vom PZ mit den Inhalten vom ADAC vergleichen. Mobile und AutoScout haben ja auch Vordrucke. Da stehen dann sogar schon die Daten von deinem Auto drin...

der Händler hat dir gegenüber keine Sachmängelansprüche... also mach dir keinen kopf. nimm deren Ankaufvertrag und fertig.

darfst halt nur nichts arglistig verschweigen ansonsten alles gut

Zitat:

@rebizzel schrieb am 10. Januar 2017 um 11:51:09 Uhr:


der Händler hat dir gegenüber keine Sachmängelansprüche... [...]

Das muss allerdings im Vertrag erwähnt werden, wie weiter oben schon erwähnt.
Hinweis nur nochmal zur Vervollständigung - hast du wahrscheinlich auch so gemeint.
Ansonsten hätte auch ein Käufer von einem privaten Verkäufer ansprüche.

Das was rebizzel da geschrieben hat ist leider nicht richtig. Wenn die gesetzliche Gewährleistung (434ff BGB) nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird gilt sie in jedem Kaufvertrag (also egal ob Käufer oder Verkäufer Verbraucher oder Händler sind). Deshalb den Ankaufvertrag des Händlers nur akzeptieren wenn dieser ausdrücklich einen Ausschluss der Gewährleistung enthält bzw einen solchen handschriftlich hinzufügen!

Das Auto hat noch Werksgarantie. Was soll da passieren? Ggf. wird es einfach auf Basis der bestehenden Garantie durchrepariert und gut. Ein PZ wird einen Porsche-Kunden nicht absichtlich ärgern.

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