Tiguan wird gewandelt! (Trozdem wieder bestellt)
Moin in die Runde,
also wie mein Titel schon sagt, wird mein im Februar ausgeleiferter Tiguan wieder gewandelt.
Eine kleine Zusammenfassung habe ich für euch parat.
-Von Anfang an laute Motorgeräusche im kalten Zustand, hört sich an wie ein alter 200er Benz von 1989. Da erwarte ich schon einen ruhigen Motorlauf. Auch im kalten Zustand bei einem Fahrzeuglistenpreis von 50.000 € (gemeldet bei VW gleich bei KM-Stand 3915 am 05.05.17 --Dazu gibts auch ein Thread hier bei MT , Rückmeldung Wolfsburg: Serienstand Kunde soll es so hinnehmen der neue Motor ist halt brummiger !?!!?!?!
- Kein Standort im Active Info Display ( Meldung „ Keine Positionsdaten verfügbar“ ) behoben durch Austausch der GPS-Dachantenne (Auch hier im Forum bekannt)
- Sporadisches Ausfall des Infotaimentsystems kein Ton ( unregelmäßig seit März 2017 gemeldet, aber weiter nichts passiert letzte Info aus Wob : Reparatur zurückstellen)
- Ausfall der RFK ( unregelmäßig, mal kein Bild, mal überhaupt nichts ; seit April 2017 , noch nicht gemeldet, ich weiß schon nicht mehr wo ich anfangen soll)
- Fehler Kombi – Instrument Werkstatt! ( 2x im Juli 2017, Fehler gemeldet soll ausgetauscht werden auf Verdacht! Wurde gestern, trotz der bevorstehender Wandlung, ausgetauscht.
- Fehlermeldung im AID : Fehler Kurvenlicht ( Fehler 1x neu im August 2017 noch nicht gemeldet) Aussage Kundendienst: Liegt am AID!!! Ich lach mich schlapp!
- Eine Frage der Zeit bis was neues kommt!?
Es mag ja sein, dass der eine oder andere Mangel etwas kleinlich wirkt, aber bei mir macht es eher die Summe.
Da ich allerdings vom Auto sehr begeistert bin, inziwschen auch neue Infotaimentsysteme verbaut werden, VW ein MJ weiter ist und ich den BiTu genommen habe (Scheribe ich später in den Bestellthread), hoffe ich diesmal kein Montagsauto zu erwischen.
Schönes Wochenende euch allen!
45 Antworten
Ich hatte Kontakt mit meinem Verkäufer sie hatten die Verzinsung nun geprüft niemanden ist diese bekannt scheinbar auch ihren Anwalt nicht, mit einem Präzedenzfall könnten sie sich an Wolfsburg wenden und würden sich dafür einsetzen?!
Hallo,
welch ein Präzedenzfall?
In diesem Artikel ist die Methodik der "gegenseitigen Erstattung der Nutzungen und Zinsen" m.E. verständlich erklärt.
Ich kann mir Vorstellen, dass der Händler einen Rückkauf versucht, da dies für ihn günstiger sein könnte als die Rückabwicklung.
Dieser schließt dann wohl eine Zinsberechnung aus.
Gruß
Hannes
Hat hier jemand Erfahrung mit einer Wandlung in Kombination mit der Umweltprämie?
Ich versuche unseren Allspace aufgrund zu vieler Mängel zu wandeln, habe für den Kauf die Umweltprämie in Höhe von €5.000 in Anspruch genommen und weiss jetzt nicht, wie es sich hinsichtlich dieser Prämie im Fall der Rückabwicklung verhält!
Unser Octavia wurde dafür ja verschrottet!
Danke und Gruß
Die Prämie hast Du für den Autoerwerb erhalten, nicht vom Schrotthändler für's verschrotten.
Also wird die mit Sicherheit mit verrechnet.
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Die Frage lautet eigentlich eher, ob ich die €5.000 seitens Volkswagen erstattet bekomme!
Diese "Prämie" ist Dir doch nicht von staatlicher Stelle überwiesen worden, das ist ein Werbe-Ding des Herstellers gewesen, nix weiter, als ein toll genannter Rabatt. Warum sollten der Hersteller dir diesen Rabatt erstatten?
Zitat:
@Spunky0509 schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:28:58 Uhr:
Die Frage lautet eigentlich eher, ob ich die €5.000 seitens Volkswagen erstattet bekomme!
Wenn ich im Mediamarkt einen Fernseher kaufe, der aufgrund einer Aktion von 600€ auf 500€ reduziert wurde und ich das Gerät wandele, dann bekomme ich auch 500€ zurück und nicht 600€.
Sprich: Du bekommst, abzüglich einer Nutzungspauschale (denn Du hast das Auto ja genutzt), das zurück, was Du bezahlt hast.
mc
Das ist eine sehr gute Frage, ich würde das mal pauschal mit einem RA klären.
Grundsätzlich wird Zug um Zug erstattet.
Meine persönliche Meinung (bin kein Anwalt, habe aber schon 3 Wandlungen erlebt) sind die 5000€ wie Bargeld zu sehen. Heisst eigentlich müssten die ebenfalls erstattet werden.
Die Argumentation von Beichvater ist aber eigentlich auch nicht von der Hand zuweisen. Ist es lediglich in Form von Rabatt gehandhabt worden wäre sie eigentlich nicht ersttatungsfähig.
Wenn du mit deinem Händler die Wandlung grundsätzlich genehmigt hast, würde ich einfach mal dort fragen wie sie sich das vorstellen. Du erhälst eine sinnvole Kalkulation von VW und stimmst dann erst der Wandlung zu. Bedeutet du kannst bis zum Schluss selbst entscheiden.
Hier geht es zwar um die Abwrackprämie, aber grundsätzlich sollte der Fall ähnlich gelagert sein:
https://www.verbraucherschutz.tv/.../...praemie-bei-vertragsruecktritt
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:36:05 Uhr:
Diese "Prämie" ist Dir doch nicht von staatlicher Stelle überwiesen worden, das ist ein Werbe-Ding des Herstellers gewesen, nix weiter, als ein toll genannter Rabatt. Warum sollten der Hersteller dir diesen Rabatt erstatten?
Weil Voraussetzung dafür der Eintausch und damit die Verschrottung meines Fahrzeuges Bedingung war!
Dann erwarte ich von VW meinen Wagen zurück und das wird wohl nicht möglich sein.
Zitat:
@scoty81 schrieb am 12. Oktober 2018 um 11:45:36 Uhr:
Hier geht es zwar um die Abwrackprämie, aber grundsätzlich sollte der Fall ähnlich gelagert sein:https://www.verbraucherschutz.tv/.../...praemie-bei-vertragsruecktritt
Da wird aber keine Lösung beschrieben ...
Vorschlag: Komme mit Deinem Autohaus ins Gespräch. Die möchten zufriedene Kunden und es wird eine Lösung geben ... nicht immer auf alles beharren ... das bingt nichts ... Kompromisse sind angesagt ...
Sie kaufen Dir Dein Auto ab und werden Dir ein Angebot für einen neuen machen ...
mc
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich denke nicht dass die untauschprämie wie ein normaler Rabatt zu handhaben ist. Gerade mit blick auf die größeren modelle. Hier wurden Autos mit restwert von 8000,- gegen eine Prämie von 10.000,- eingetauscht. Der vorherige restwert kann hier m. e.n nicht im Nirvana verschwinden.
Ich habe auch die Prämie in Anspruch genommen.
Die Prämie wurde nicht vom Listenpreis abgezogen. Ich hatte einen Preis ausgehandelt (Listenpreis - Händlerrabatt) und die 5000€ wurden anschließen
dann in der Rechnung als Anzahlung verbucht.
Dass heißt sollte ich das Auto, was ich hoffe nicht passieren wird, Totalschaden fahren in den nächsten 2 Jahren (100% des Kaufpreises) würde ich von meiner Vollkasko auch die 5000€ bezahlt bekommen, da sie nicht als Rabatt oder sonst was deklariert sind.
Die 5000€ werden doch von VW selber und nicht vom Händler gewährt? Also der Händler bekommt das Auto von VW 5000€ günstiger im Einkauf muss diesen Rabatt weitergeben. Ich kann mir nicht vorstellen das solche Rabatte auszahlungsfähig sind. Bei Rückabwicklung sollten beide Seiten ja so gestellt werden, wie vor dem Kauf (nur die gefahrenen KM werden vom Käufer bezahlt). Also fehlt ja dem Autokäufer das verschrottete Auto! Aber andersherum wenn du die 5000€ rückerstattest bekommst, hast du ja einen geldwerten Vorteil weil ja dein Schrottauto keine 5000€ mehr wert war. Gute Frage...
Hab hier noch was gefunden:
Zitat:
Haben die Parteien eines Neuwagenkaufvertrages vereinbart, dass ein Teil des Kaufprei-ses für den Neuwagen durch Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs des Käufers durch den Händler abgegolten werden soll (sog. Leistung an Erfüllungsstatt), so stellen die zugrunde liegenden Vereinbarungen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht nur eine wirt-schaftliche, sondern auch eine rechtliche Einheit dar (sog. verbundene Verträge). Das hat zur Folge, dass der Käufer im Falle des Rücktritts vom Neuwagenkaufvertrag neben dem Kaufpreis (unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile) nur den in Zahlung gegebenen Altwa-gen zurückverlangen kann, nicht aber Zahlung des auf den Neuwagenkaufpreis angerechne-ten Geldbetrag (so z.B. OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009, Az. 574/08)."
Zitat:
@GTI7-PP-BP schrieb am 12. Oktober 2018 um 22:03:04 Uhr:
Die 5000€ werden doch von VW selber und nicht vom Händler gewährt? Also der Händler bekommt das Auto von VW 5000€ günstiger im Einkauf muss diesen Rabatt weitergeben. Ich kann mir nicht vorstellen das solche Rabatte auszahlungsfähig sind. Bei Rückabwicklung sollten beide Seiten ja so gestellt werden, wie vor dem Kauf (nur die gefahrenen KM werden vom Käufer bezahlt). Also fehlt ja dem Autokäufer das verschrottete Auto! Aber andersherum wenn du die 5000€ rückerstattest bekommst, hast du ja einen geldwerten Vorteil weil ja dein Schrottauto keine 5000€ mehr wert war. Gute Frage...Hab hier noch was gefunden:
Zitat:
@GTI7-PP-BP schrieb am 12. Oktober 2018 um 22:03:04 Uhr:
Zitat:
Haben die Parteien eines Neuwagenkaufvertrages vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises für den Neuwagen durch Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs des Käufers durch den Händler abgegolten werden soll (sog. Leistung an Erfüllungsstatt), so stellen die zugrunde liegenden Vereinbarungen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine rechtliche Einheit dar (sog. verbundene Verträge). Das hat zur Folge, dass der Käufer im Falle des Rücktritts vom Neuwagenkaufvertrag neben dem Kaufpreis (unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile) nur den in Zahlung gegebenen Altwagen zurückverlangen kann, nicht aber Zahlung des auf den Neuwagenkaufpreis angerechneten Geldbetrag (so z.B. OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009, Az. 574/08)."