Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik
Hallo,
bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.
Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??
Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??
Gruß Herby
Beste Antwort im Thema
Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.
614 Antworten
So nun habe ich auch die Gewissheit, dass meine zwei VW´s betroffen sind, Tiguan Bj 2011 und Touran Bj. 2012.
Wenn jemand nicht sicher ist, kann sich bei der zuständigen Stelle für Österreich melden und nachfragen.
Tel. 066246813500
Zitat:
@chrisvienna schrieb am 29. September 2015 um 12:01:46 Uhr:
Ein konkreter "Schaden" ist absolut nachweisbar.
Zugesagter Verbrauch, Umweltbelastungsangaben,...
Istverbrauch/MehrverbrauchX Kilometerleistung, Wiederverkaufswert,eventuell Steuernachzahlungen, Normverbrauchsabgabe,....
Diese von Dir aufgezählten Dinge sind ohne konkrete Zahlen jederzeit bauchmäßig nachvollziehbar.
Aber das wird keinen Anwalt (noch nicht einmal Deinen eigenen) beeindrucken, erst recht nicht den Richter. Vor Gericht zählt aber der konkrete finanzielle Nachteil, den musst Du erst einmal (auf Heller und Pfennig) nachweisen und das wird arg schwierig.
Verbrauch: schon eine rote Ampel mehr bzw. etwas mehr Gegenwind macht den Mehrverbrauch vernachlässigbar und damit zahlenmäßig nicht verwertbar. Auch die eigenen Fahrgewohnheiten beeinflussen den Verbrauch um Welten höher. Eine Klage wegen insgesamt 20€ Mehrpreis beim Sprit wird kein Anwalt unterstützen und hätte auch keine Chance vor Gericht zugelassen zu werden. Alleine schon, weil der reine Spritpreis innerhalb eines Tages mehr schwankt, wie alle Mehrverbräuche zusammen.
Umweltbelastung: Nur ein mentaler Wert, das eigene Gewissen kann objektiv und finanziell nicht erfasst werden.
Wiederverkaufswert: Da kommen wohl mehr Faktoren zusammen, als nur "TDI der Problemklasse", welcher sich (heute) auch noch nicht finanziell greifen lässt. Der Wert ist reine Spekulation. Wer weiß, in 1 Jahr kräht vermutlich kein Hahn mehr danach.
Steuernachzahlungen: Nachzahlungen wird es deswegen nicht geben und eine neue Einsortierung in eine schlechtere Steuerklasse nach den neusten Erkenntnissen auch nicht.
Damit bleibt nichts übrig, was einen konkreten und damit einklagbaren finanziellen Schaden rechtfertigt, was man als Argument anführen kann.
Und zum Schluss noch die Frage:
Wen will der eine oder andere denn überhaupt verklagen? Ein kleiner rechtlicher Dämpfer für die klagewütigen Besitzer der Kiste ist bei der Tagesschau zusammnengefasst. KLICK
Jetzt wird es schon echt krass für VW. Wie soeben in der Tagesschau erwähnt, verlangen die ersten Länder die Abwrackprämie von VW zurück.
Das kann man natürlich auch nicht mit dem Mehrverbrauch verargumentieren, ist aber so...eben ein ideeller Wertausgleich. Ein Mörder wird ja auch nicht nur auf Basis des Fleischwerts des getöteten verurteilt.
Da werden sich viele Konzerne nochmal bei VW bedanken
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Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 30. September 2015 um 22:07:12 Uhr:
Da werden sich viele Konzerne nochmal bei VW bedanken
Abgerundet 6.000€ Schaden und das mal 8 Millionen pkw's ( ich gehe einfach mal davon aus, dass es 3 Millionen pkw's nicht mehr gibt ) ... das wird ein schönes Sümmchen. vielleicht gibt es auch etwa mehr, wenn man die Entschädigung auf den nächsten VW anrechnet.
Hier könnt ihr anhand der FIN prüfen, ob der Motor eine Dreckschleuder ist: http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html
Meiner ist dabei 🙁
Der 184 PS (Mai/Juni 2015) ist nicht betroffen...sagt die Software von VW...
Ich bin auch dabei ..........
Zitat:
@delvos schrieb am 1. Oktober 2015 um 15:54:39 Uhr:
Hier könnt ihr anhand der FIN prüfen, ob der Motor eine Dreckschleuder ist: http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.htmlMeiner ist dabei 🙁
Meiner ist auch betroffen🙄🙁😠
Ich warte mal das Schreiben ab und was so passiert!
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:20:45 Uhr:
Meiner ist auch betroffen🙄🙁😠Ich warte mal das Schreiben ab und was so passiert!
Habe auch von meinem nichts anderes erwartet.
Muss in 11.15 sowieso zum Freundlichen.
Gruß
Wilfried
Ich denke wir sind von 07-14 alle dabei. Ich werde den vvertrag wg. Täuschung anfechten und dem Freundlichen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgebe.
Zitat:
@waffepitt schrieb am 1. Oktober 2015 um 20:34:53 Uhr:
Ich denke wir sind von 07-14 alle dabei. Ich werde den vvertrag wg. Täuschung anfechten und dem Freundlichen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgebe.
viel Spaß dabei 🙁
Alle Mitarbeiter haben mein Mitgefühl.
Jetzt erst recht VW!
Zitat:
@turbo0789 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:16:33 Uhr:
Ich bin auch dabei ..........
Zitat:
@turbo0789 schrieb am 1. Oktober 2015 um 18:16:33 Uhr:
Zitat:
@delvos schrieb am 1. Oktober 2015 um 15:54:39 Uhr:
Hier könnt ihr anhand der FIN prüfen, ob der Motor eine Dreckschleuder ist: http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.htmlMeiner ist dabei 🙁
Meiner (natürlich 😠 ) auch. Habe daraufhin "meinen" Händler angeschrieben. Antwort: "Wir können z.Z. nichts tun, Brief von VW abwarten".
Zitat:
@waffepitt schrieb am 1. Oktober 2015 um 20:34:53 Uhr:
Ich denke wir sind von 07-14 alle dabei. Ich werde den vvertrag wg. Täuschung anfechten und dem Freundlichen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgebe.
Wenn du da mal nicht dein Waterloo erlebst. Wir leben in Deutschland und da reicht es aus, wenn die Kiste nach der Nachbesserung (wahrscheinlich ein mit heißer Nadel gesticktes Softwareupdate) noch einigermaßen läuft. Dann gehts los mit Gutachten (auf deine Kosten) und Gegengutachten von VW usw. pp.
So einfach wird dir die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht gemacht.
Und solltest du Recht bekommen (und dann wahrscheinlich alle anderen auch), wird VW dann noch genug Kohle für dich und tausende anderer Kläger haben?
Vorher werden sowieso die Amis, Australier usw. aufgrund ihrer irrwitzigen, verbraucherfreundlichen Rechtssysteme im Schnellverfahren abgrasen und was bleibt dann noch übrig?
Im Moment kann ich gar nicht soviel essen, wie ich kotzen könnte ... 😠