Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.

Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??

Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??

Gruß Herby

Beste Antwort im Thema

Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.

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Mein Tiger aus 03/2015 ist auch mit dabei. Bin gespannt, was dabei dann rauskommt. Sollten wirklich Leistung sinken und Verbrauch steigen - sei es auch nur minimal - ist das Ganze doch mit der Vorgeschichte wirklich ein Grund, das Auto zurückzugeben. Ist nicht das, wie ich es gekauft habe.

Oder aber man muss für die von mir erwartete Nutzungszeit von 10 Jahren alle Kosten vorab ermitteln (bin gespannt wie), die mir nachteilig durch die Softwareanpassung in Verbrauch, Leistung und ggf. Steuer/Abgasklasse vom Staat oder Tankwart angerechnet werden. Oder etwa nicht? Mal so rein theoretisch ohne es auf die Spitze zu treiben. Aber was weiß denn ich, was sich noch alles daraus ergibt? Ganz zu schweigen von dem Imgageverlust beim möglichen Verkauf? Tiger - nee. Die verpesten doch die Umwelt... Danke VW für diesen Mist!

Und sonst: schönes WE wünsche ich!

[

Danke werde ich sicher haben kostet mich im schlimmsten Fall 100 eur selbstbeteiligung im besten fall gibts ein neues auto ;.0quote]

@siemens8 schrieb am 1. Oktober 2015 um 21:41:00 Uhr:

Zitat:

@waffepitt schrieb am 1. Oktober 2015 um 20:34:53 Uhr:


Ich denke wir sind von 07-14 alle dabei. Ich werde den vvertrag wg. Täuschung anfechten und dem Freundlichen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgebe.

viel Spaß dabei 🙁

Zitat:

@Diver1972 schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:42:50 Uhr:


Sollten wirklich Leistung sinken und Verbrauch steigen - sei es auch nur minimal - ist das Ganze doch mit der Vorgeschichte wirklich ein Grund, das Auto zurückzugeben. Ist nicht das, wie ich es gekauft habe.

Das wird so pauschal sehr schwierig werden. Alleine der Nebensatz "- sei es auch nur minimal -" lässt es nicht wahrscheinlicher werden. Bestimmte Schwankungen und Abweichungen der Leistung sind per Definition üblich, das wird kaum ein Argument sein. Zum Thema Verbrauch: Der Normverbrauch weicht eh von dem praktischen Verbrauch (recht großzügig) ab - bei jedem Auto und diese werden in gewisser Bandbreite auch von Gerichten usw toleriert. Das zu bestreiten, ist weltfremd. Die Möglichkeiten, diesen Verbrauch zu beeinflussen, sind immens und diese liegen zu 99% in Deiner Verantwortung. Alleine schon ein vollerer Kofferraum macht einen Mehrverbrauch aus, der über dem angegebenen des Herstellers liegt. 😉

Daher wird der (minimale?) Mehrverbrauch nicht hieb- und gerichtsfest als Nachteil für Dich nachweisbar sein. Über eine Laufzeit von 10 Jahren eh nicht... Und weiterhin ist es praxisfremd, wenn VW einen Verbrauch von z.B. 5,4 statt vorher 5,2 ltr/100km angibt, dass genau das der Grund wäre, diesen Wagen nicht zu kaufen. Daher hast Du auch keinen wirklichen Nachteil dadurch, den Wagen hättest Du nämlich auch mit dem höheren Verbrauch gekauft. Das zu verneinen ist schlicht praxisfremd.

Zitat:

Oder aber man muss für die von mir erwartete Nutzungszeit von 10 Jahren alle Kosten vorab ermitteln (bin gespannt wie), die mir nachteilig durch die Softwareanpassung in Verbrauch, Leistung und ggf. Steuer/Abgasklasse vom Staat oder Tankwart angerechnet werden.

Nö, willst Du was haben, musst Du diese Kosten explizit nachweisen, immerhin forderst Du ja Geld zurück - viel Spaß dabei. Und ja, da bin ich gespannt, wie Du das belegen willst. Bitte mache eine detaillierte Rechnung auf, die Du dann hier postest. 😎

Ich will jetzt hier nicht formaljuristisch werden, aber was hat VW denn versprochen (alle anderen Hersteller übrigens auch): Unter den völlig realitätsfremden Bedingungen des Abgas-/Verbrauchstests werden diese oder jene Werte erreicht. Auch die Verwendung von besonderen Reifen, Mindergewicht, Abschaltung der internen Verbraucher etc. haben nichts mit der Realität zu tun, sind nur offensichtlicher.

Dass im tatsächlichen Alltagsbetrieb diese Werte nicht erreicht werden, ist jedem, der in den letzten 5 Jahren mal eine Zeitung in der Hand hatte, bekannt. Auch Toyota Prius erreichen keine 2,1 Liter auf 100km, im Alltagsbetrieb sind es eher 7-8.

Der einzige Ansatzpunkt wird also sein, aus dem prozentualen Mehrverbrauch auf einen prozentual erhöhten Schadstoffausstoß zu schließen. Ein derartiges Versprechen ist mir bisher nicht bekannt. Insofern bin ich sehr gespannt, wie das ein Gericht sehen wird.

Um hier nicht falsch verstanden zu werden. Ich halte das auch für eine Sauerei und werde alles unternehmen, damit die Generaldirektorpräsidentin ein neues bzw. verbessertes Fahrzeug erhält, aber der Weg über die Gerichte erscheint mir bei der deutschen Gesetzgebung nicht ohne Risiken. Der Weg zum Erfolg geht über die Reputation nicht über das Landgericht.

Wenn ich VW wäre, würde ich die Software permanent scharf schalten und zusätzlich - soweit ohne Umbaumaßnahmen möglich - die nächstgrößere Ausbaustufe des "Chiptunings" - aufspielen, die meist ohne Mehrverbrauch - Einschränkung siehe oben - funktioniert. Damit sind die Argumente wie Minderleistung und Mehrverbrauch obsolet.

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Zitat:

@Frank23111960 schrieb am 2. Oktober 2015 um 10:23:06 Uhr:


Wenn ich VW wäre, würde ich die Software permanent scharf schalten und zusätzlich - soweit ohne Umbaumaßnahmen möglich - die nächstgrößere Ausbaustufe des "Chiptunings" - aufspielen, die meist ohne Mehrverbrauch - Einschränkung siehe oben - funktioniert. Damit sind die Argumente wie Minderleistung und Mehrverbrauch obsolet.

Ich vermute, das werden die in genau dieser Form auch machen und das erklärt auch den genormten minimalen Mehrverbrauch, der hier überall durch die Beiträge geistert. Diese Modifikation für Turbo/Änderung der Einspritzung wird gerade soweit durchexerziert, dass die vormalige Leistung auch pi mal Auge wieder abrufbar ist.

Wie sonst sollten die es sonst schaffen, die Manipulationsroutine so schnell unter Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte und der verkauften Leistungsdaten zu ersetzen

Da ich mit Sicherheit schon mehr verbrauche (Halte mich nicht korekt an die Schaltempfelung usw.) kann ich mit den hier gemachten Angaben leben. Im Hängerbetrieb liege ich sowieso weit drüber, da würde ein Leistungsverlust schlimmer sein.

Zitat:

@Diver1972 schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:42:50 Uhr:


Mein Tiger aus 03/2015 ist auch mit dabei. Bin gespannt, was dabei dann rauskommt. Sollten wirklich Leistung sinken und Verbrauch steigen - sei es auch nur minimal - ist das Ganze doch mit der Vorgeschichte wirklich ein Grund, das Auto zurückzugeben. Ist nicht das, wie ich es gekauft habe.

Aus anderen Gründen (erhöhte Haltbarkeit der Injektoren durch geringere Brennraumtemperaturen (mehr Gemischanfettung), welche sich zuvor regelmäßig deformierten und 2 mal durch Zündaussetzer die Kolbenböden beschädigten) gab es bei meinem damaligen Scirocco 160PS TSi ebenfalls Zwangs-Software-Updates in der Anfangsphase, welche die Leistungsentfaltung und den Verbrauch, dauerhaft bis zum Verkauf nach 3 Jahren Haltedauer, spürbar negativ beeinflussten.

Mit der danach gegebenen Leistungsentfaltung hätte ich den Wagen nicht gekauft (die ca. 0,5 bis 0,7 Liter Mehrverbrauch bei mir waren nicht so schlimm).
Aber einen Grund zur Rückabwicklung wurde, trotz bemühten Anwalt, nicht anerkannt (Stand der Technik).

Meiner ist zugelassen am 07.07.2015 und die Abfrage war negativ... was auch immer das bedeuten soll.
Vielleicht ist es auch das was sie am Abholtermin in WOB in einer 2h igen Wartezeit (Wagen musste noch mal in die Fertigung) "repariert" haben.

Zitat:

@dhausch schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:02:24 Uhr:


Meiner ist zugelassen am 07.07.2015 und die Abfrage war negativ... was auch immer das bedeuten soll.
Vielleicht ist es auch das was sie am Abholtermin in WOB in einer 2h igen Wartezeit (Wagen musste noch mal in die Fertigung) "repariert" haben.

Jetzt leiden alle unter Verfolgungswahn.

Nein, in der 2 stündigen Wartezeit wurde nichts an der Software gemacht,

es wurden Hagelschäden an Dach, Motorhaube beseitigt, so wie Brandlöcher in den Polstern geflickt.

Samsung nutzt die gleiche Software um die Messdaten bei Stromverbrauch zu manipulieren 😁.
Seit dem ist Fernsehprogramm auch nicht schlechter geworden.
Ok, ist ein schlechter Vergleich, dass TV-Programm war ja noch nie gut.

Verständnisloses Kopfschütteln - vielleicht erlebt VW durch diesen Skandal (der mit Augenmaß auf die Auswirkungen Deutschlands aufgeklärt werden muss) bei den Kunden eine Selbstreinigung.

Zitat:

@waffepitt schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:48:34 Uhr:


[

Danke werde ich sicher haben kostet mich im schlimmsten Fall 100 eur selbstbeteiligung im besten fall gibts ein neues auto ;.0quote]
@siemens8 schrieb am 1. Oktober 2015 um 21:41:00 Uhr:

Zitat:

@waffepitt schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:48:34 Uhr:



Zitat:

@waffepitt schrieb am 1. Oktober 2015 um 20:34:53 Uhr:


Ich denke wir sind von 07-14 alle dabei. Ich werde den vvertrag wg. Täuschung anfechten und dem Freundlichen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgebe.
viel Spaß dabei 🙁
[/quote

Zitat:

@siemens8 schrieb am 2. Oktober 2015 um 15:05:14 Uhr:



Zitat:

@dhausch schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:02:24 Uhr:


Meiner ist zugelassen am 07.07.2015 und die Abfrage war negativ... was auch immer das bedeuten soll.
Vielleicht ist es auch das was sie am Abholtermin in WOB in einer 2h igen Wartezeit (Wagen musste noch mal in die Fertigung) "repariert" haben.
Jetzt leiden alle unter Verfolgungswahn.
Nein, in der 2 stündigen Wartezeit wurde nichts an der Software gemacht,
es wurden Hagelschäden an Dach, Motorhaube beseitigt, so wie Brandlöcher in den Polstern geflickt.

Samsung nutzt die gleiche Software um die Messdaten bei Stromverbrauch zu manipulieren 😁.
Seit dem ist Fernsehprogramm auch nicht schlechter geworden.
Ok, ist ein schlechter Vergleich, dass TV-Programm war ja noch nie gut.

Hallo !

Dieses empfinden habe Ich auch.

Wir werden später irgendwann mal lesen, das die "möchtegern"Wandler Ihre Autos weiterhin fahren werden,weil sie mit Ihren Forderungen,- selbst bei Ihren Anwälten welche das durchsetzen sollen-, scheitern werden

Ich habe da eine juristische Frage. Beim Kauf unterschreibt man doch soweit ich weiß eine Klausel, daß sich VW (Audi etc.) technische Änderungen vorbehält.
Ich frage mich, ob VW sich bei der jetzigen technischen Nachbesserung auch noch rückwirkend darauf berufen könnte - also im Zweifel noch einige Jahre nach Auslieferung des Wagens an den Kunden. Vielleicht kennt jemand die Antwort?

Zitat:

@dhausch schrieb am 2. Oktober 2015 um 14:02:24 Uhr:


Meiner ist zugelassen am 07.07.2015 und die Abfrage war negativ... was auch immer das bedeuten soll.

Dann ist es wahrscheinlich Modelljahr 16 und hat bereits Euro 6.

Zitat:

@MENA-C schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:13:17 Uhr:


Ich habe da eine juristische Frage. Beim Kauf unterschreibt man doch soweit ich weiß eine Klausel, daß sich VW (Audi etc.) technische Änderungen vorbehält.
Ich frage mich, ob VW sich bei der jetzigen technischen Nachbesserung auch noch rückwirkend darauf berufen könnte - also im Zweifel noch einige Jahre nach Auslieferung des Wagens an den Kunden. Vielleicht kennt jemand die Antwort?

Juristische Fragen bitte direkt an waffepitt, für 100 € Selbstbeteiligung berät er auch den BGH.

Psst, für 50 € schaue ich in meine Kristallkugel.

Es gibt keine Antwort.

Papperlapapp, natürlich gibt es eine kompetente Antwort auf meine Frage.
Ob sie hier jemand kennt und dazu schreibt, steht auf einem anderen Blatt.

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