Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik
Hallo,
bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.
Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??
Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??
Gruß Herby
Beste Antwort im Thema
Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.
614 Antworten
Ganz einfach, VW zahlt eine satte Strafe und solang noch einer von den Wagen angemeldet ist die Steuererhöhung!
Nur werden sie versuchen die Zahlung auf die Kunden abzuwälzen, zumindest mittelfristig!
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 29. März 2016 um 17:50:54 Uhr:
Ganz einfach, VW zahlt eine satte Strafe und solang noch einer von den Wagen angemeldet ist die Steuererhöhung!
Von welcher Strafe sprichst du denn da?
Das ganze dauert einfach so lange da man nun die Software für alle verschiedene Modellkombinationen (Motor/Getriebe/Modell/Allrad....) entwickeln muss und das abnehmen muss. Das ist ja klar, dass das nicht von heute auf morgen geht. Nun muss man das alles machen, was man eigentlich zur jeweiligen Modelleinführung machen hätte müssen....
MfG
Hannes
Nur scheint die Sache nicht gerade gut zu funktionieren! Im Moment scheint das Update nicht dazu geeignet das Problem ohne Nachteile zu lösen!
Mit Strafe meinte ich das man VW vom KBA ausgehend dazu verdonnern sollte und gut ist.
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 2. April 2016 um 13:02:51 Uhr:
Nur scheint die Sache nicht gerade gut zu funktionieren! Im Moment scheint das Update nicht dazu geeignet das Problem ohne Nachteile zu lösen!
Aha, und woher beziehst du diese Informationen?
Eines sollte mal prinzipiell zu dem Thema gesagt werden: VW muss nun die Werte lt. Normzyklus hinbringen, die Realität ist wieder eine komplett andere Welt. Aus meiner Sicht ist das ganze mehr Zirkus ohne wirklichen Nutzen für die Umwelt und den Verbraucher.
Zumindest eines hat der Skandal gebracht: In Zukunft gibt es einen neuen Zyklus, der sich mehr an der Praxis orientiert. Somit werden auch diese Fabelwerte beim Verbrauch, die rein gar nichts mit der Realität zu tun haben endlich vorbei sein.
MfG
Hannes
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Klar, nur scheinen da nicht alle Werte zu passen für die damalige Zulassung und das KBA selbst hat dies veröffentlicht.
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 2. April 2016 um 20:28:27 Uhr:
Klar, nur scheinen da nicht alle Werte zu passen für die damalige Zulassung und das KBA selbst hat dies veröffentlicht.
Ja, man hat sich durch die Softwareschummelei die Anpassung und Tests der einzelnen Modelle erspart, aber die Teile zum Erreichen der Abgasnorm (DPF, gekühlte AGR, Einspritzdüsen...) sind ja alle verbaut, von daher ist es einfach etwas Arbeit um das abzustimmen. Bei der Anzahl von verschiedenen Varianten dauert das eben mal, dazu kommt dann die Freigabe vom KBA, das geht nicht von heute auf morgen.
Anders verhält sich die Sache in den USA, dort hat man sich mit der Software die Adblue-Zumengung oder zumindest den NOx-Speicherkat gespart, das ist eine komplett andere Situation.
MfG
Hannes
Es ist zwar alles verbaut, nur ob dies ausreichend ist wurde nicht beantwortet. Nimm doch nur mal an, dass der DPF nicht groß genug für eine durchgehende Reinigung ist und somit nach Zulassungsverordnung nicht die 160tkm Mindesthaltbarkeit erreicht.
Die Bauteile sind ja auf die Schummelsoftware ausgelegt
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 2. April 2016 um 20:56:36 Uhr:
Nimm doch nur mal an, dass der DPF nicht groß genug für eine durchgehende Reinigung ist und somit nach Zulassungsverordnung nicht die 160tkm Mindesthaltbarkeit erreicht.
Die Schummelsoftware war ein Thema der Euro5-Norm und somit der Reduzierung der NOx-Werte, damit hat der DPF nichts am Hut. Der DPF hat ja bereits die Wirkung bei der Euro4-Norm geschafft.
Außerdem hat VW gleich für den schwierigsten Kandidaten den Amarok die Abnahme beim KBA geschafft. Wenn man es dort schafft, dann sind alle kleineren und leichteren Modelle um so einfacher zu schaffen.
MfG
Hannes
Zitat:
Außerdem hat VW gleich für den schwierigsten Kandidaten den Amarok die Abnahme beim KBA geschafft.
Ja und wie sie es geschafft haben, wiedermal zulasten des Endkunden dem ein höherer Verbrauch zugemutet wird.
Kann auch gar nicht anders sein, irgendwas muss sich ja ändern, sonst hätte die Schummelei ja keinen Sinn gehabt, die Physik läst sich nicht beschummeln heute ebensoenig wie vor Jahren, als entschieden wurde diese Software einzusetzen, weil anders die Werte nicht erreicht werden.
Ganz einfacher Vergleich: Habe einen Mercedes w210 mit 270 CDI Motor und einen Baureihe w211 mit identischem Motor und zusätzlich DPF der mit Filter braucht ca. 1 Liter mehr Sprit und warum wohl, weil der Filter damit gereinigt wird.
Und je mehr NOX reduziert wird umsomehr Ruß entsteht, dieser muss dann irgendwie verbrannt werden, dafür braucht man mehr Sprit oder das Ad-Blue; Ad-Blue Einspritzung haben aber noch die wenigsten älteren Fahrzeuge.
Also werden auf kurz oder lang die DPF zu gehen und dann wirds richtig teuer, ist dann aber egal weil dann wieder paar Jahre ins Land gegangen sind und dann VW aus der Nummer/HAftung raus ist. Dann wird man von VW keinen Cent mehr sehen und auf den Kosten sitzen bleiben.
Deshalb wird an meinem Tiger nix rumgesoftwareupdatet, der bleibt so wie er ist, solange das irgendwie geht.
Ihr müsst nur aufpassen, der Meister bei VW hat mir gesagt, dass wenn das Auto an den Tester kommt, dann bekommt der Monteur automatisch den Hinweis auf das Update und wenn dann die verkehrte Taste gedrückt wird ist´s vorbei.
Wenn meiner jemals wieder eine VW-Werkstatt von innen sieht, dann hängt am Armaturenbrett wieder ein großer gelber Zettel auf dem steht:
KEINE SOFTWAREUPDATES OHNE AUSDRÜCKLICHE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG/ZUSTIMMUNG DES HALTERS.
Grüße Jürgen
Zitat:
@juergen2255 schrieb am 3. April 2016 um 20:16:09 Uhr:
Deshalb wird an meinem Tiger nix rumgesoftwareupdatet, der bleibt so wie er ist, solange das irgendwie geht.
Ja, das ist auch meine Einstellung dazu. Die Abstimmung dient allein dazu am Prüfstand bei einer praxisfernen Norm die Werte zu schaffen, sonst bringt das für die Praxis nichts. Daher habe ich meinem Schwiegervater auch geraten dieses Softwareupdate zu unterbinden. Ich befürchte nur, dass man so langfristig die Zulassung verlieren wird, da ja VW direkt weiss welche Fahrzeuge das Update bekommen haben....
MfG
Hannes
Wie Jürgen schon schrieb sind die Schadstoffe voneinander abhängig und somit werden auch alle Bauteile der Abgasanlage anders beansprucht.
Und beim Amarock werden ja auch von unabhängigen Organisatoren das Abgasverhalten immer noch kritisiert.
Und er ist nicht unbedingt der schwierigste Wagen, da er schon nie als sonderlich sparsam galt. Die Fahrzeuge mit vermeintlich niedrigen Werten sind schwieriger und das ist für den Flottenwert sehr interessant.
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 3. April 2016 um 20:45:52 Uhr:
Und beim Amarock werden ja auch von unabhängigen Organisatoren das Abgasverhalten immer noch kritisiert.
Und er ist nicht unbedingt der schwierigste Wagen, da er schon nie als sonderlich sparsam galt. Die Fahrzeuge mit vermeintlich niedrigen Werten sind schwieriger und das ist für den Flottenwert sehr interessant.
Ja, aber wie unlängst ein Test gezeigt hat liegen alle Dieselmotoren in der Praxis um ein vielfaches über dem Grenzwert der Norm.
Hier geht es ja nicht um den Praxisverbrauch, sondern den Normverbrauch und den hat man beim Amarok wieder geschafft. Dass der Kunde davon nichts hat und der Wagen dann in der Praxis ein wenig mehr verbraucht ist traurig, aber das wird wohl bei allen Modellen so sein...
MfG
Hannes
Das Norm und Realität auseinander liegen wissen wir und das alle höher liegen auch. Nur reist VW durch die Dauerabschaltung weit nach oben raus. Und nur VW hat sich getraut dies in so drastischer Form zu machen.
Bei Fahrzeugen mit geringeren Werten ist es schwieriger prozentual im erlaubten Bereich zu bleiben.
Und bitte verweise nicht auf Vergleichstests alla AMS, diese haben leider in der Auswahl der Fahrzeug schon versagt.
Sowiet ich das Gelesen hab hatt das KBA das update beim Passat wegen Mehrverbrauch nicht axeptiert. Fall auch der Tigger nach dem Update in der Realität mehr verbraucht entsteht mir als Kunde ein Schaden solange ich das Fahrzeug weiter fahre.
Den Schaden müsste VW dann ersetzen denke ich zumindest.
Zitat:
Den Schaden müsste VW dann ersetzen denke ich zumindest.
Nur wenn der Mehrverbrauch über ein bestimmtes Maß hinaus geht und das müsste über 10% mehr zum beworbenen Verbrauch sein.
Dann erst hast du ein Recht auf Nachbesserung und eventuell Wandlung.