Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.

Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??

Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??

Gruß Herby

Beste Antwort im Thema

Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.

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Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:22:02 Uhr:


Somit endet bei mir die Verjährung Ende Jamuar 2016

Ja und zwar die Verjährung zu dem ab Werk ausgelieferten Motor und seinem Management ab Werk. Wenn VW dort nun von sich aus das System umkrempelt und Dir einen gänzlich anderen Motor bzw anders eingestellten Motor hinstellt, dann beginnt die Verjährung für diesen Part nicht mit dem Kauf des Autos sondern mit dieser "Reparatur". 😉

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:18:49 Uhr:



Zitat:

@Dortmunder 65 schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:13:15 Uhr:


...hätte ich einen jüngeren (<2) würde ich meine Position, gegenüber VW und meinem unschuldigen Händler, zumindest durch abwarten nicht verschlechtern.
Tust Du sicherlich nicht, jetzt aber schon zu agieren, ist voreilig. Du verbesserst Deine Position damit garantiert nicht, wenn Du schon jetzt protestierst, da Du nichts handfestes als Argument aufbieten kannst. Eher wird jetzt schon ein Kriegsbeil ausgegraben und damit wirst Du Dein Verhältnis zum 🙂 verschlechtern. Blinder Aktionismus war noch niemals zu irgendwas nütze! Also erst mal den 🙂 machen lassen und dann gemeinsam über die vorhandenen Differenzen reden.

Durch die Erklärung des Händlers geht diese doch nicht gleichzeitig in Regress. Meine gesetzlichen Ansprüche werden nur verlängert, nicht mehr und nicht weniger. Das ist unter vernünftigen Vertragspartner nichts außergewöhnliches und hat nichts mit Streit zu tun.

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:27:33 Uhr:



Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:22:02 Uhr:


Somit endet bei mir die Verjährung Ende Jamuar 2016
Ja und zwar die Verjährung zu dem ab Werk ausgelieferten Motor und seinem Management ab Werk. Wenn VW dort nun von sich aus das System umkrempelt und Dir einen gänzlich anderen Motor bzw anders eingestellten Motor hinstellt, dann beginnt die Verjährung für diesen Part nicht mit dem Kauf des Autos sondern mit dieser "Reparatur". 😉

Korrekt, wenn die Korrektur vor Ende Januar geschehen wird. Die wird nach jetzigen Kenntnisstand aber erst nach Januar erfolgen.

Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:30:29 Uhr:



Zitat:

@Beichtvater schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:18:49 Uhr:



Tust Du sicherlich nicht, jetzt aber schon zu agieren, ist voreilig. Du verbesserst Deine Position damit garantiert nicht, wenn Du schon jetzt protestierst, da Du nichts handfestes als Argument aufbieten kannst. Eher wird jetzt schon ein Kriegsbeil ausgegraben und damit wirst Du Dein Verhältnis zum 🙂 verschlechtern. Blinder Aktionismus war noch niemals zu irgendwas nütze! Also erst mal den 🙂 machen lassen und dann gemeinsam über die vorhandenen Differenzen reden.
Durch die Erklärung des Händlers verlängeren sich doch nur meine gesetzlichen Ansprüche , nicht mehr und nicht weniger. Das ist unter vernünftigen Vertragspartner nichts außergewöhnliches und hat nichts mit Streit zu tun.
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Eine Bestätigung des Verkäufers einzuholen, dass die Sachmängelhaftungsfrist bzgl. fehlerhafter Abgaswerte bis zur Klärung der Sachlage verlängert wird, kann ja nicht schaden. Der Freundliche wird sich dem entsprechend mit VW auseinander setzen müssen.

Egal wie hier die Sachmangelgeschichte interpretiert wird, eine Formsache die später vielleicht positiv helfen kann.
Zumindest wird man eine entsprechende Antwort erhalten und soviel ich aus Gesprächen gehört habe, hat sich VW wohl schon dazu geäußert. Leider wie bei allem bekommen nur Kunden die sich regen und betrifft eine Aussage.
Ist halt wieder typisch VW, nur nicht zu viel öffentlich kommunizieren.

Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:33:56 Uhr:



Zitat:

@Beichtvater schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:27:33 Uhr:


Ja und zwar die Verjährung zu dem ab Werk ausgelieferten Motor und seinem Management ab Werk. Wenn VW dort nun von sich aus das System umkrempelt und Dir einen gänzlich anderen Motor bzw anders eingestellten Motor hinstellt, dann beginnt die Verjährung für diesen Part nicht mit dem Kauf des Autos sondern mit dieser "Reparatur". 😉

Korrekt, wenn die Korrektur vor Ende Januar geschehen wird. Die wird nach jetzigen Kenntnisstand aber erst nach Januar erfolgen.

Macht doch nichts, Deine Skepsis betrifft doch offensichtlich nicht die alte Motor-Steuerung, die ab Werk drin war sondern die neue, die erst eingebaut werden wird:

VW ist vom KBA vorgeschrieben worden, die Autos zurückzurufen, und zwar alle, die dieser Fehler betrifft, unabhängig vom Alter! Das ist ein Ding zwischen VW und dem KBA und das hat nichts mit Deinen Fristen bez. Gewährleistung zu tun. Wenn Du ein Problem mit der

alten Steuerung

*) hast, dann hast Du gefälligst auch die von Dir oben genannten Fristen einzuhalten. Hast Du aber mit dem alten System kein Problem, dann mache auch keins daraus.

Wenn nun VW Deinen Wagen in welcher Form auch immer "repariert", egal, wer den Auftrag dazu vergab, also in diesem Fall eine neue Motorsteuerung in Form von Soft- und/oder auch Hardware einbaut, und diese Reparatur fällt zu Deinem Nachteil aus, entsteht Dir dadurch ein

neuer Anspruch

für genau den Umfang der Reparaturmaßnahme. Das ist wie eine Amok laufende neue Softwareversion eines Bauteils wie auch ein neu eingebautes Teil im Auto. Wenn nun z.B. Dein neu eingebautes Radio den Dienst versagt, dann hast du dem Verkäufer des Neuteils gegenüber einen neuen Anspruch. Der wird nicht mit dem Alter des übrigen Autos verrechnet. Oder spielt der 🙂 auf Dein (altes) Autoradio eine neue Software auf und das Ding geht danach nur noch eingeschränkt, ist auch das sein Problem und nicht Deins! Die Frist zur Reklamation dafür beginnt nicht mit dem Kauf des Autos sondern mit dem Zeitpunkt des "Updates"/der Reparatur in Form von Software wie auch von Hardware!

*) Wenn Du also aus Umweltsch(m)utzgründen, moralischen Fragen oder was auch immer diesen Wagen nicht mehr fahren willst, wenn Dir durch die alte Steuerung ein Schaden entstanden ist, dann solltest Du deine jetzigen Fristen bez. Gewährleistung beachten und schnellstens Schadensersatzansprüche anmelden. Dann solltest Du aber schon im Vorfeld einen anderen Motortyp in Deiner Karre haben, mindestens also einen Hybridantrieb, da das ganze sonst unglaubwürdig ist. 😉

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob jemand versucht hat diese Erklärung vom Händler zubekommen und wie die Reaktion des Händlers war.

Ich wollte keine Belehrung über Sinn und Unsinn dieser Erklärung von Nichtbetroffenen und Möchtegernjuristen haben.

Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 14:51:41 Uhr:


Eigentlich wollte ich nur wissen, ob jemand versucht hat diese Erklärung vom Händler zubekommen und wie die Reaktion des Händlers war.

Wenn es Dir nicht um das Verständnis zu diesem eventuell kommenden Problem und um die erst dann kommenden Umstände der Gewährleistung geht sondern um was auch immer, dann laber nicht rum, setze Deinen Ar*** in Bewegung und hole dir selbst diese Erklärung (oder eine blutige Nase) ab. Werde selbst aktiv!

Zitat:

Ich wollte keine Belehrung über Sinn und Unsinn dieser Erklärung von Nichtbetroffenen und Möchtegernjuristen haben.

1. Auch ich hab eines der betroffenen Motormodelle, siehe Signatur 😎

und

2. das sagt genau der richtige. 🙄

Schaue einfach mal über Deinen Tellerrand hinaus und betrachte das Ganze und bleibe entspannt. 😉

Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem und würde es mit ihm durchsprechen. Er wird zwar versuchen beruhigend zu agieren, das Schreiben entgegennehmen und eine Antwort versprechen. Ich würde mir den Empfang bestätigen lassen und abwarten.
Wenn er schon Erfahrung damit hat weiß er auch schon die Antwort aus seinem Haus bzw. die von VW.

Nachdem es im Net schon Musterbriefe gab, werden einige den schon genutzt haben!
Hab keine Angst, der wird dir nicht den Kopf abreißen. Er möchte dich ja als Kunde behalten und von VW ja auch Antworten.

Zitat:

@Dortmunder 65 schrieb am 27. Oktober 2015 um 15:01:51 Uhr:


Ich ... würde
Er wird ... versuchen ... und ... versprechen.
Ich würde ...
Wenn er ... Erfahrung ... hat...

Mehr Konjunktiv in einem Beitrag ist selten zu lesen. 😎

scnr 😉

Da meiner leider schon 4 Jahre alt ist habe ich es nicht gemacht, ich bin allerdings in Kontakt mit meinem Freundlichen. Die Schreiben werden alle angenommen und auch beantwortet. Nur war die Antwort aus ihm nicht raus zu holen. Wie bei VW üblich wird da wohl auf Verschwiegenheit gebaut

....

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 27. Oktober 2015 um 14:59:13 Uhr:



Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 14:51:41 Uhr:


Eigentlich wollte ich nur wissen, ob jemand versucht hat diese Erklärung vom Händler zubekommen und wie die Reaktion des Händlers war.
Wenn es Dir nicht um das Verständnis zu diesem eventuell kommenden Problem und um die erst dann kommenden Umstände der Gewährleistung geht sondern um was auch immer, dann laber nicht rum, setze Deinen Ar*** in Bewegung und hole dir selbst diese Erklärung (oder eine blutige Nase) ab. Werde selbst aktiv!

Ich liebe dieses Forum und die qualifizierten Äußerungen.....Danke Papa

... hat jemand den Beitrag gesehen } NOx Abgasproblematik der Busse Mercedes / MAN im Stadtverkehr : http://www1.wdr.de/.../bus-emissionen104.html

Nun geht es dem Bus an den Kragen🙄

Zitat:

0,48 Gramm Stickoxide ausgestoßen – in einem durchschnittlich besetzten PKW nur 0,3 Gramm.

Wie liegen die Durchschnittwerte? 0,3 durch 2 Personen? 0,48 durch 25? und das auf wie viel Beförderungskilometer?

Auch so eine Studie die man hinterfragen muss!

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