Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.

Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??

Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??

Gruß Herby

Beste Antwort im Thema

Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.

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Zitat:

Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:

 

 

Ich habe mein Fahrzeug im Januar 2014 gekauft. Somit verjähren im Januar 2016 meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.

Diese habe ich als Käufer leider nur gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.

Passt mal lieber auf, dass ihr vor lauter Sorge nicht bis Januar 2016 per Schlaganfall daneben liegt. Wartet doch ab.

Ich fahre meinen tollen B7 weiter, bis wir was wissen und ich das Update drauf habe. Dann spüre ich die Auswirkungen des Updates (oder auch nicht, wenn es keine gibt) und kann die Situation und weitere Schritte dann abwägen.

VW weiß, dass sie sich keinen Kundenrückgang leisten können.

Bis dahin: "Keep calm and drive your Volkswagen" 😉

Jeder hat das Recht seine Position so gut wie möglich zu halten! Ich würde auch alle Schritte unternehmen um mich und mein Eigentum legal zu schützen. Zumindest haben Besitzer von Fahrzeugen jünger 2 Jahre die Möglichkeit!

die Möglichkeit werden am Ende alle irgendwie haben. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, einen Sachmangel binnen 1 Jahr nach Bekanntwerden anzuzeigen - bei arglistiger Täuschung. Aber bevor man solche Knaller zündet, kann man erstmal abwarten, was passiert. Es war nur mal ein Denkschubser in die gesunde Richtung, damit man abends wieder schlafen kann, der Familie mit schlechter Laune nicht auf den Sack geht und man wieder happy ist.
Aber wenn das Geld und der Besitz wichtiger ist, gestehe ich den Leuten auch das zu 🙂

Leute, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wartet doch wirklich mal ab, bis wirklich konkrete Maßnahmen und deren Auswirkungen auf dem Tisch liegen. Bis dahin könnt ihr eure Karre ohne Einschränkungen weiter fahren, wie gehabt.
Wenn dann VW über ihre Werkstätten Hand an euer Fahrzeug anlegt und die Software/Hardware derartig modifiziert, dass euch Einschränkungen entstehen, dann ist das der Zeitpunkt, das mit denen zu regeln. Das hat nichts mit irgendwelchen verflossenen Fristen bez. des Wagenerwerbs zu tun, da erst zu dem oben genannten Zeitpunkt dieser Eingriff in euer Fahrzeug statt findet, der evtl. Minderleistung, Mehrverbrauch o.ä. bewirkt.
Fristen, die aus dem Fahrzeugkauf entstehen haben mit den Maßnahmen nichts zu tun.
Diese Fristen gelten nur, wenn man (wie die olle Tusse weiter vorne) im Vorfeld VW verklagen will wegen an den Haaren herbeigezogenen Dingen. Also, wenn auch ihr jetzt schon VW an den Kragen wollt, um die Karre jetzt mit fadenscheinigen Gründen möglichst gewinnbringend loszuwerden, dann legt jetzt los.
Wenn ihr aber nur befürchtet, nach den Umsetzungen der gesetzlichen Vorlagen Einschränkungen zu bekommen, dann wartet diesen Zeitpunkt des Umbaus ab und entscheidet dann, denn diese Frist, sich über den noch umzubauenden Mist zu beklagen, beginnt jetzt noch nicht zu laufen! 😉

Es sind sicher auch einige dabei, die sich mit der Finanzierung eines teureren VWs verhoben haben und nun aus der Nummer raus wollen. Oder plötzlich haben sich Prioritäten verändert und der VW muss dem Hausbau weichen...dann ist die Aufregung verständlicher, aber absolut nicht gerechtfertigt.

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Ich habe meinen bar bezahlt und rechne mit einem langen verbleib in meinem Besitz. Ich hoffe vernünftig über alles informiert zu werden. Nur daran glauben fällt mir schwer. Und das es keine Nachteile gibt kann man jemandem erzählen, der die Bugse (Hose) mit der Zange zu macht.

Ob es Nachteile gibt und wenn ja, welcher Art und wie schwer diese wiegen... das wird man erst wissen, wenn's so weit ist. Dass es (nachweislich) definitiv keine gibt, hat hier keiner bisher behauptet, dass es definitiv welche gibt, wird aber immer wieder behauptet - ebenso ohne Nachweis, dass es so ist. Das hat nichts damit zu tun, ob sich irgendjemand hier die Buxe mit der Kneifzange zumacht. ,)
Sich daher jetzt schon in Angriffsposition zu begeben, ist aber voreilig. Um nichts weiter geht es hier aktuell...
Daher ja der Tenor von mir und ein paar anderen - abwarten und Tee trinken. 😉

Zitat:

Sich daher jetzt schon in Angriffsposition zu begeben, ist aber voreilig. Um nichts weiter geht es hier aktuell...

Da meiner 4 Jahre alt ist muss ich abwarten, hätte ich einen jüngeren (<2) würde ich meine Position, gegenüber VW und meinem unschuldigen Händler, zumindest durch abwarten nicht verschlechtern.

Zur Wertentwicklung:

Ich habe spaßeshalber mal ein paar Autohäuser anderer Marken aufgesucht, und versucht, meinen Tiger in Zahlung zu geben. (Ja, ich habe die Zeit..😉)

Tiguan "Freestyle", 10/2010, 50 Tkm, 104 kW, 4Motion, DSG, AHK, Parkassistent, und einiges mehr...

Erschreckend!
Ich halte einen H-Einkaufspreis von um die 15 T€ für nicht akzeptabel.
(Bin Zweitbesitzer. Der Neupreis soll über 40T€ gelegen haben.)

Liege ich da komplett falsch?

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 27. Oktober 2015 um 10:39:45 Uhr:


Es sind sicher auch einige dabei, die sich mit der Finanzierung eines teureren VWs verhoben haben und nun aus der Nummer raus wollen. Oder plötzlich haben sich Prioritäten verändert und der VW muss dem Hausbau weichen...dann ist die Aufregung verständlicher, aber absolut nicht gerechtfertigt.

Liest du ab und zu denn Schwachsinn nochmal durch, denn du so schreibst....oder ist das der Frust, das du nicht zu denen gehörst, die die Möglichkeit haben solche Erklärung bekommen.

Zitat:

@E-Glider schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:22:55 Uhr:


Zur Wertentwicklung:

Ich habe spaßeshalber mal ein paar Autohäuser anderer Marken aufgesucht, und versucht, meinen Tiger in Zahlung zu geben. (Ja, ich habe die Zeit..😉)

Tiguan "Freestyle", 10/2010, 50 Tkm, 104 kW, 4Motion, DSG, AHK, Parkassistent, und einiges mehr...

Erschreckend!
Ich halte einen H-Einkaufspreis von um die 15 T€ für nicht akzeptabel.
(Bin Zweitbesitzer. Der Neupreis soll über 40T€ gelegen haben.)

Liege ich da komplett falsch?

Ja, liegst du. Schau dir mal auf mobile die privaten Preise an... Da liegst du durch die Bank bei um die 17.500 € bei dem dir genannten Setup. Da würde ich den (Fremd-) Händlereinkaufspreis ähnlich hoch, bzw. niedrig einschätzen.

Gruß

Bei mobile habe ich nur einen vergleichbaren Wagen gefunden.
Für über 19 T€.

Aber was solls...

Ich will ja nicht verkaufen.😉

@Begro2010 : Des Geschriebenen meinerseits bin ich mir sehr wohl bewusst. Ich meine es ja nur gut. Gefrustet und neidisch bin ich keineswegs. Selbst wenn ich könnte, würde ich noch nichts unternehmen, da ich mein Fahrzeug mag. Auch wäre der finanzielle Rahmen da, auf den Passat B8 umzusteigen. Aber wozu? Wieder Geld in die Hand nehmen für ein neues Auto, um damit erfolgreiches Opfer von der Presse und ihrer Panikmache zu werden? Nein nein. Das Geld spare ich mir, denn mein Passat ist noch mehr als gut.

Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:


🙂

Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:



Zitat:

@auto007 schrieb am 27. Oktober 2015 um 08:29:45 Uhr:


Warum sollte ein Händler so etwas tun? Was soll am 31.12 konkret verjähren?
Ich habe mein Fahrzeug im Januar 2014 gekauft. Somit verjähren im Januar 2016 meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.

Ansprüche verjähren immer zum 31.12. Deine Gewährleistung endet zwei Jahre nach der Auslieferung. Dies hat aber nichts mit Verjährung zu tun.

Zitat:

@Dortmunder 65 schrieb am 27. Oktober 2015 um 11:13:15 Uhr:


...hätte ich einen jüngeren (<2) würde ich meine Position, gegenüber VW und meinem unschuldigen Händler, zumindest durch abwarten nicht verschlechtern.

Tust Du sicherlich nicht, jetzt aber schon zu agieren, ist voreilig. Du verbesserst Deine Position damit garantiert nicht, wenn Du schon jetzt protestierst, da Du nichts handfestes als Argument aufbieten kannst. Eher wird jetzt schon ein Kriegsbeil ausgegraben und damit wirst Du Dein Verhältnis zum 🙂 verschlechtern. Blinder Aktionismus war noch niemals zu irgendwas nütze! Also erst mal den 🙂 machen lassen und dann gemeinsam über die vorhandenen Differenzen reden.

Zitat:

@auto007 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:00:58 Uhr:



Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:


🙂

Zitat:

@auto007 schrieb am 27. Oktober 2015 um 13:00:58 Uhr:



Zitat:

@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:


Ich habe mein Fahrzeug im Januar 2014 gekauft. Somit verjähren im Januar 2016 meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.

Ansprüche verjähren immer zum 31.12. Deine Gewährleistung endet zwei Jahre nach der Auslieferung. Dies hat aber nichts mit Verjährung zu tun.

zum Thema Begrifflichkeit Verjährung:

§ 438 BGB
Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

Somit endet bei mir die Verjährung Ende Jamuar 2016

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