Tiguan Lackproblem
Hallo,
ich habe meinen neuen Tiguan gestern gewaschen und stellte folgendes am Lack fest!
Kann mir jemand was dazu sagen ? Der Wagen ist gerade 2 Wochen jung :-)
Beste Antwort im Thema
Also wenn ich das so höre mache ich mir Gedanken über die Kompetenz Deines Dealers ,wenn der Bedenken hat eine neue Heckklappe „passgenau“ einzubauen.
Klar...auch eine neue Klappe muss „ausgerüstet“ und Lackiert werden, aber bitte.....das wird tausendfach nach Auffahrunfällen notwendig sein und gehört für eine Fachwerkstatt und jede Lackiererei zur Routinearbeit.
Eine Klappe im ausgebauten Zustand fehlerfrei zu lackieren sollte jedem Azubi im 3 Lehrjahr gelingen, gleiches gilt für den Einbau der Heckklappenkomponenten wie Scheibe, Elektrik usw. in einer Fachwerkstatt.
Haben die da aber selbst schon Bedenken wäre es mal an der Zeit über eine andere Werkstatt nachzudenken.
37 Antworten
Moin, ja ....sieht wirklich „übel“ aus, was dort als „fachgerecht“ abgeliefert werden soll.
Anscheinend bleibt wirklich nur der konsequente Weg zum Anwalt —> Gutachter —> Wandlung.
Ich frag mich manchmal warum so ein Ergebnis versucht wird als „fachgerecht „ zu verkaufen, sind die Leute dort blind?
Wie würden die auf den Versuch reagieren, wenn jemand Ihnen so eine Arbeit an ihrem Neuwagen unterzujubeln versucht, zumal der Kunde ja schon zweimal reklamiert hat?
Das Autohaus sagte noch das Sie keine weiteren Lackiernacharbeiten machen und ich mich mit Wolfsburg auseinander setzen soll..
Das finde ich der Hammer,
Das Autohaus hat es 3x nicht hinbekommen eine akzeptable Lösung hin zu bekommen wo von 2x das Autohaus gesagt hat wir können das Auto nicht ausliefern.
Das Ergebnis war nicht besser wie jetzt..
Ich fühle mich jetzt voll alleine gelassen, und bin der Meinung da macht sich das Autohaus sehr einfach,nach dem Motto das Problem ist gelöst Kunde soll sich darum kümmern
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 30. Mai 2019 um 06:50:17 Uhr:
Moin, ja ....sieht wirklich „übel“ aus, was dort als „fachgerecht“ abgeliefert werden soll.
Anscheinend bleibt wirklich nur der konsequente Weg zum Anwalt —> Gutachter —> Wandlung.Ich frag mich manchmal warum so ein Ergebnis versucht wird als „fachgerecht „ zu verkaufen, sind die Leute dort blind?
Wie würden die auf den Versuch reagieren, wenn jemand Ihnen so eine Arbeit an ihrem Neuwagen unterzujubeln versucht, zumal der Kunde ja schon zweimal reklamiert hat?
Rechtsanwalt. Wandlung.
Das Autohaus ist Dein Vertragspartner, also auch verpflichtet das Fahrzeug mängelfrei auszuliefern bzw. in mangelfreien Zustand zu bringen.
Wenn sie es nicht schaffen, sollen DIE sich mit Wolfsburg auseinander setzen!
Da hilft wohl tstächlich nur ein Anwalt.
Wenn Du die nicht korrekten Nachbesserungen schriftlich belegen kannst, würde ich vorher noch an die GL des Autohauses schreiben und die Dokumentation mitschicken...mehr kannst Du nicht tun! Danach tut es dann halt weh!
Ähnliche Themen
Genauso ist es....das Autohaus ist „normalerweise“ Dein Vertragspartner (außer bspw. wenn mit Behindertenrabatt gekauft wurde, dann ist Volkswagen Dein Vertragspartner und Dein Händler nur als Vermittler dazwischen)
Bedeutet also, Händler schriftlich per Einschreiben (Rückschein) „rechtssicheren Zustellung„ eine Frist (14 Tage sind wohl üblich) zur Behebung der Mängel (Mängelliste beifügen) setzen , mit der Androhung nach Ablauf der Frist einen Anwalt einzuschalten, tut sich dann nichts muss wohl ein Anwalt Dein Recht durchsetzen.
Blöd....aber anders scheint es nicht zu gehen.
Auch wenn es OT ist... Einschreiben sind das Geld nicht wert - auch wenn die Post gerne was anderes behauptet!
Du beweist nur, dass ein Umschlag beim Empfänger eingegangen ist und nicht, dass etwas darin war.
Bei Kündigungsschutzprozessen bezeifelt der AN-Anwalt regelmäßig der ordnungsgemäßen Zugang eine Kündigung.
Dann heisst es oft, der Umschlag war leer oder sogar offen.
Rechtssicher Zustellungen gehen nur per Bote oder durch den Gerichtsvollzieher.
Ist der Händler in deiner Nähe, lass einen Freund das Schreiben lesen und in einen Briefumschlag stecken. Der Freund wirft dass dann beim Händler ein oder übergibt es und bestätigt die Zustellung.
Sorry... wenn ich Einschreiben lese, kann ich nicht mehr an mich halten. 😁
Das Schreiben kann man auch direkt beim Händler abgeben und sich den Empfang auf einer Kopie des Schreibens bestätigen lassen. So hat man noch das Vergnügen, in das entsetzte Gesicht des Händlers sehen zu können.
Gruß aus’m Ländle
Ulrich
Zitat:
@Swity schrieb am 30. Mai 2019 um 18:53:12 Uhr:
Auch wenn es OT ist... Einschreiben sind das Geld nicht wert - auch wenn die Post gerne was anderes behauptet!
Du beweist nur, dass ein Umschlag beim Empfänger eingegangen ist und nicht, dass etwas darin war.
Falsch, oberflächlich eingesetzt, ist ein Einschreiben tatsächlich Bullshit, richtig!
Aber ein Zeuge, der den Inhalt, das Eintüten bestätigen kann, macht viel aus. Und ein Fensterbriefumschlag, der ebenfalls im Empfänger-Fenster das Wort „Einschreiben“ trägt hilft auch noch. Dann wäre der Empfänger in der Nachweispflicht, nur ein Papier mit ausschließlich dem Adressaten erhalten zu haben. Das aber ist entweder unmöglich oder -nachgemacht- Urkundenfälschung. Da wird sich kein kleiner Angestellter so für seinen Chef einsetzen, um diese Straftat zu begehen.