Tiefgaragenstellplatz mit angrenzender Kellertür

Hallo liebes Forum,

ich habe heute mal ein etwas anderes Anliegen, welches mich jetzt doch schon seit Tagen beschäftigt.
Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war. Der Vermietungsagent, wie es heute heißt, meinte, dass die TG zur Fertigstellung genauso aussieht, wie in den Nachbargebäuden, die wir schon besichtigen konnten.

Nun, circa 1,5 Monate später, sind wir abends mal in die TG und waren überrascht, denn einige Stellplätze hatten einen Keller mit dran (also wirklich direkt dran an der Parkfläche an der Wand dahinter). Nun dachte ich, ok, ist unser Keller halt zur TG, hab ich noch nie gesehen, aber ok.

Jetzt zum Einzug hat sich dann herausgestellt, dass der Keller wem ganz anders gehört, der seinen Stellplatz gegenüber bekommen hat. Unser Keller ist "normal" im Gebäude. Es geht sogar soweit, dass ein Nachbar seinen Stellplatz 3 Parkplätze neben unseren hat, sein Keller aber auf der anderen Seite der TG ist, und er hinter seinem Platz einen anderen Keller hat. Also so behindert kann man nicht denken.

Nun zur Frage: Hat einer von euch ähnliche Probleme?
Wie würdet ihr euer Auto schützen?
Würdet ihr so dicht an die Wand fahren, dass derjenige nicht mehr in seinen Keller kommt, und ihn so zum tauschen zwingen? Denn das möchte er laut Agenten nicht.

Und ja, hätte ich das vorher gewusst, wäre ich da nicht eingezogen...

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 2. August 2020 um 09:14:52 Uhr:


Sieh es anders... Wenn ich nicht bis an die Tür ranparken würde , behindert mein Fahrzeugheck die anderen, weil es hinten rausragt.
Und nachts rausklingeln? Weil ich meinen Parkplatz vorschriftsmäßig nutze?
Rüberklettern wäre eine blöde Idee... da ist das ganze Haus wach -> Alarmanlage.

"Unschuldiger Kellerbesitzer" Es wurde laut Thread versucht mit dem Kellerbesitzer einen Tausch zu erreichen...dieser möchte nicht tauschen. Also ist der Kellerbesitzer nicht unschuldig; er hätte tauschen können.
Dass die Hausverwaltung unfähig ist, sehe ich auch so. Aber was ist mit dem unschuldigen PKW-Besitzer, der seinen Parkplatz, für den er bezahlt, nicht nutzen kann? Muss der unschuldige PKW-Besitzer nun Kratzer hinnehmen?

Wenn der Wagen etwas as der Parkbucht ragt dürfte es keinen stören. (Keine schlafenden Hunde wecken.)

Mit deinem Verhalten provozierst du nun mal einen Nachbarschaftsstreit, wo du der Verlierer sein wirst. Dein Auto ist kein Teil des Mietvertrages, sondern nur die Parkbucht.

Ich beschreibe mal, wie es sich entwickeln könnte. Erst mal der Terror an der Haustüre durch ständiges Klingeln. Wenn der Kellerbesitzer ebenfalls einen Parkplatz gemeitet hat sieht er beim vorbeigehen, dass seine Kellertüre versperrt ist. Dann könnte er auch klingeln, obwohl er nichts aus dem Keller braucht.

Wenn du nicht reagierst und den Weg freimachst könnte der Kellerbesitzer auf die Idee kommen seinen Keller zu erweitern, und Sachen in den hinteren Teil deiner Parkbucht zu stellen. So kannst du nicht mehr bis zur Wand und der Kelerbesitzer kommt an seine Türe. Dies könnte die Hausverwaltung ihm jedoch verbieten.

Wenn man Pecht hat schaukelt es sich so weit hoch, dass der Kellerbesitzer keinen Respekt mehr vor dir und deinem Eigentum hat. Dann werden andere Mieter bei dir klingeln, weil deine Alarmanlage läuft.

Bei genügenden Beschwerden wird die Hausverwaltung eine weiße Linie vor allen Kellertüren malen lassen und die Parbbuchten verkleinern. (Die Größe der Parklucht steht in der Regel nicht im Mietvertrag.)

Nun sind wir wieder beim Anfang, wo dein Wagen eventuell etwas aus der Parkbucht ragt. Nur hast du mit deinem Verhalten schlafende Hunde geweckt, die sich beshweren könnten. Im Schlimmsten Fall sagt dir die Hausverwaltung, dass dein Wagen zu groß für die gemietete Parkbucht ist. Dann parkst du auf der Straße, und der Kellerbesitzer kommt an seine Kellertüre. Es wird sicherlich Leute im Haus geben, die deinen Stellplatz übernehmen werden, dass du dafür keine Miete mehr zahlen musst.

Hier kann viel spekuliert werden. Letztlich relevant wäre ein Vergleich der tatsächlichen Abmessung des diskusdionshegenständlichen Stellplatzes mit der gültigen Stellplatzverordnung.

Zitat:

@MvM schrieb am 02. Aug. 2020 um 11:47:12 Uhr:


Wenn der Wagen etwas as der Parkbucht ragt dürfte es keinen stören. (Keine schlafenden Hunde wecken.)

Vielleicht ein Rettungsweg, der dann nicht mehr ausreichend breit ist, vielleicht sind aber auch gegenüberliegende Parkbuchten und der Mieter kommt dann nicht mehr aus seiner Parkbucht raus.

Ich bin immer froh, wenn wir keinen Architekten dazwischen haben. Die Abstimmungen sind so viel einfacher und man muss nicht im Nachhinein das nachbessern, was man gleich vorgeschlagen hat, der Architekt jedoch abgelehnt hat.
Wenn man etwas durchkriegen will, dann muss man den Architekten immer das Gefühl geben, dass es deren Idee war, ansonsten wird der Vorschlag meist abgelehnt.

Die Abmessungen lassen sich schnell ändern. Man nimmt vorne einen Meter weg, und setzt ihn hinten wieder dran. In diesem Fall ist das Ende der Parkbucht offen, dass ein Fahrzeug auch etwas hinausragen kann.

Ich verstehe nicht, wenn die Leute nicht tauschen wollen, da die Idee mit dem Keller am Stellplatz einfach genial ist. Damit hat man nicht nur einen Stellplatz, sondern fast schon eine kleine Garage. Braucht man Platz im Wagen kann man ihn leer räumen ohne die Sachen weg bringen zu müssen.

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Zitat:

@MvM schrieb am 2. August 2020 um 12:06:52 Uhr:


Ich verstehe nicht, wenn die Leute nicht tauschen wollen, da die Idee mit dem Keller am Stellplatz einfach genial ist. Damit hat man nicht nur einen Stellplatz, sondern fast schon eine kleine Garage. Braucht man Platz im Wagen kann man ihn leer räumen ohne die Sachen weg bringen zu müssen.

Meine Meinung. Das kann man doch nicht wollen, dass man vor einem fremden Keller steht und die Leute da irgendwelche Dinge direkt an meinem Auto vorbei wuchten. Wenn da zwei Autos stehen ist ja nicht viel Platz um dazwischen durchzulaufen. Jeder müsste froh sein, seinen Keller direkt hinter dem Stellplatz zu haben. Wenn man rückwärts einparkt kann man Getränkekisten direkt aus dem Kofferraum in den Keller stellen. Wie kann da einer nur dagegen sein?

Da müsste man nur mal eine Eigentümerversammlung machen, wo das auf der Tagesordnung steht und dann müsste man das doch klarmachen können.

Wenn ich bei uns die Autos jeweils einen Meter aus der Parkbucht weiter raus stelle, hat der gegenüber ein riesenproblem auszuparken.

Und eine Stellplatzgröße ist im Mietvertrag nicht festgeschrieben aber in der Bauordnung. In Deutschland darf man nicht mehr oft machen was man will.

Hier ist die Teilungserklärung verkackt worden und der Architekt hat auch nicht zu Ende gedacht. Bei sowas kann man nur froh sein wenn man dort kein Eigentümer ist.

Zitat:

@MvM schrieb am 02. Aug. 2020 um 12:6:52 Uhr:


Die Abmessungen lassen sich schnell ändern. Man nimmt vorne einen Meter weg, und setzt ihn hinten wieder dran. In diesem Fall ist das Ende der Parkbucht offen, dass ein Fahrzeug auch etwas hinausragen kann.

Ja klar, so eine Tiefgarage bietet unbegrenzt Platz, um mal eben Parkbuchten vergrößern oder versetzen zu können.

ich würde mal in die Satzung der Stadt für Stellplätze schauen. Bei uns Mindestgröße 250x500cm bei neuen Bauvorhaben.

Zitat:

@ron7n schrieb am 1. August 2020 um 22:27:17 Uhr:



Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 1. August 2020 um 15:54:34 Uhr:


An den TE,
wie sind die Abmessungen deines Parkplatzes? Unsere aus 2015 haben 5,5 x 2,5 m.
Auf dem Bild sieht die Tiefe nach mehr aus? Eventuell hat der Bauträger die Türe mit eingerechnet?

Gruß

Also n Volvo V60 steht hinten über bei 4,76m. N Leon Kombi 5F bekommst mit leichtem Überstand rein.
Breite müsste ich lügen, es ist schon noch so 20cm Luft auf jeder Seite würde ich schätzen. Aber definitiv nicht genügend Platz, um nen Schrank oder Kiste Cola dran vorbeizubekommen.

Aha,

kann mit 4,76m nix wirklich anfangen 🙂.
Wie lang und breit per Messmittel hier mitteilen 🙂.

In 2015 bei Wohnungskauf waren noch 2 Stellplätze frei und die wurden dann auch gekauft.
Danach in Teilungserklärung eingetragen und gut war.

Ansonsten hat little boy nicht ganz unrecht.

Wenn so wild verteilt wurde, hat der Bauträger keine Lust und wollte nur Geld verdienen ....

Zitat:

@little-boy 22 schrieb am 2. August 2020 um 13:19:41 Uhr:


ich würde mal in die Satzung der Stadt für Stellplätze schauen. Bei uns Mindestgröße 250x500cm bei neuen Bauvorhaben.

Das ist nicht nur bei Ihnen so.😛 Die M-GarVO beschreibt in §4 eindeutig, wie breit Stellplätze und Fahrgasse sein müssen. Da kann auch keine Hausverwaltung und oder WEG was anderes bestimmen und weil Garagen ein geldverschlingendes Grab sind, ist es recht unwahrscheinlich, dass die Mindestvorgaben der Verordnung überschritten wurden.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 2. August 2020 um 13:22:12 Uhr:


Wenn so wild verteilt wurde, hat der Bauträger keine Lust und wollte nur Geld verdienen ....

Wohl eher hat er den Eigentümern die Wahl des Stellplatzes überlassen aber gleichzeitig die Keller den einzelnen Wohnungen zugeordnet.

Und demnach war es dann den Eigentümern egal, denn sonst hätten diese den zur Wohnung und Keller passenden Stellplatz gewählt.

Wenn man den Keller nur selten braucht aber einen Stellplatz direkt am Fahrstuhl hat wird man wohl eher nicht tauschen wollen. Und wenn man Eigentümer ist kann einen auch niemand zwingen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 1. August 2020 um 21:58:00 Uhr:


Wobei ich echt nicht verstehe wieso sich das nicht lösen lässt. Selbst der Typ mit dem 5cm breiteren Parkplatz müsste doch einsehen, dass er am besten seinen Keller vor dem eigenen Stellplatz hat.

Du hast wirklich gut reden, Gurke! 😰 Du bist doch auch ziemlich stur, wenn es gilt,

die Umweltplakette auf die Windschutzscheibe zu pappen. 😁 😉 Tja, 5 cm mehr oder weniger fürs "heilig Blechle" spielt für manche Zeitgenossen eben keine unbedeutende Rolle. Da hilft auch kein gutes Zureden.

(Wie Du selbst weißt ...)

😉

Grüne Plakette klebt bei mir nur per Tesa .....

Wenn ich n Vorteil hätte von der Plakette, wär sie drauf. Aber 5cm mehr Parkplatz kann doch nicht wichtiger sein als den Keller direkt vor dem Stellplatz zu haben. Außerdem könnte man ja dem Typen einfach den Keller vor diesem ominösen breiten Stellplatz überlassen und alle haben Ruhe. 😎

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