Tiefgaragenstellplatz mit angrenzender Kellertür
Hallo liebes Forum,
ich habe heute mal ein etwas anderes Anliegen, welches mich jetzt doch schon seit Tagen beschäftigt.
Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war. Der Vermietungsagent, wie es heute heißt, meinte, dass die TG zur Fertigstellung genauso aussieht, wie in den Nachbargebäuden, die wir schon besichtigen konnten.
Nun, circa 1,5 Monate später, sind wir abends mal in die TG und waren überrascht, denn einige Stellplätze hatten einen Keller mit dran (also wirklich direkt dran an der Parkfläche an der Wand dahinter). Nun dachte ich, ok, ist unser Keller halt zur TG, hab ich noch nie gesehen, aber ok.
Jetzt zum Einzug hat sich dann herausgestellt, dass der Keller wem ganz anders gehört, der seinen Stellplatz gegenüber bekommen hat. Unser Keller ist "normal" im Gebäude. Es geht sogar soweit, dass ein Nachbar seinen Stellplatz 3 Parkplätze neben unseren hat, sein Keller aber auf der anderen Seite der TG ist, und er hinter seinem Platz einen anderen Keller hat. Also so behindert kann man nicht denken.
Nun zur Frage: Hat einer von euch ähnliche Probleme?
Wie würdet ihr euer Auto schützen?
Würdet ihr so dicht an die Wand fahren, dass derjenige nicht mehr in seinen Keller kommt, und ihn so zum tauschen zwingen? Denn das möchte er laut Agenten nicht.
Und ja, hätte ich das vorher gewusst, wäre ich da nicht eingezogen...
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)
129 Antworten
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 1. August 2020 um 10:07:04 Uhr:
Zitat:
Umgekehrt würde ich aber keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn ich nicht vorher alles genau inspiziert habe. Meine Wohnung, meinen Stellplatz, meinen Keller.
Das geht beim Neubau meist nicht, hier sind die Wohnung schon verkauft und vermietet bevor die Bodenplatte fertig ist.
Und genau dafür gibt es Planungsunterlagen, Baubeschreibung und Teilungsvereinbarung. Aus dieser ist ersichtlich, wem welcher Stellplatz und welcher Keller zugeordnet ist.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 1. August 2020 um 09:35:14 Uhr:
Ich verstehe aber auch nicht, warum nicht einfach die Mieter selbst untereinander die Stellplätze tauschen, die Kellerabteile sind vielleicht fest zugewiesen weil sie über den Stromzähler der Wohnung laufen. Man müsste nur den Stellplatz tauschen = Problem gelöst. Da kann sich doch normal keiner dagegen sträuben, das müsste doch im Interesse aller Beteiligten sein.
wer weiss, was für Interessen da eine Rolle spielen; wenn es nicht nur Mieter sondern auch Eigentümer gibt, wird es schon kompliziert..
Wurde vom TE doch schon angeführt, dass der eine einen 5cm breiteren Parkplatz hat.
Da müssen halt alle in Schichtarbeit gehen und die Schichten immer so planen, dass der andere an seinen Keller kommt. Muss man vielleicht mal ein paar Stunden länger arbeiten, damit es passt...
Ehrlich gesangt finde ich die Idee mit den Kellern genial, nur die Zuteilung nicht. Hatte es so verstanden, dass die Keller nur mit einem Gitter vom Parkpkatz getrennt sind. Da die feuerfeste Türe vorhanden ist, sind die Kenner ja auch "innen", und die Räume nicht durch Abgase verstaubt. Vielleicht die Türe noch mal mit einem Band absichten, damit kein Luftzug durchkommt.
Kühlschrank mit Tiefkühler rein, und nach dem Einkaufen alle Sachen vom Kofferaum in den Keller breingen, anstatt in die Wohnung. Dazu mus ich aber sagen, dass ich Rheuma habe. Schwere Sachen tragen fällt mir manchmal schwer. Oder mehrmahls hintereinander schleppen zu müssen.
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Zitat:
@MvM schrieb am 1. August 2020 um 10:29:33 Uhr:
Ehrlich gesangt finde ich die Idee mit den Kellern genial, nur die Zuteilung nicht.
Die Grundidee ist auch super. Die Zuteilung leider nicht ganz so.
Nur wird hier, wie immer alles durch künstlich heraufbeschworene Horroszenarien kaputt geredet.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 1. August 2020 um 02:49:21 Uhr:
Jemand stellt irgendein Dickschiff das gerade so auf den Stellplatz passt ab und fliegt dann 14 Tage in Urlaub...
Joa, mein Schiff würde ich bis an die Wand parken... wenn dann einer an seinen Keller will -> Pech. Sollte mir da einer was wollen, würde ich die Miete für den Stellplatz zukünftig nicht mehr zahlen; wenn ich den Stellplatz schon nicht vorschriftsmäßig nutzen darf.
Hatte mal eine Mietwohnung mit Stellplatz.... Stellplatzbreite 1,90m. Vollkommen ausserhalb dessen, was die LBO bei uns vorgibt (war dadurch nicht nutzbar). War eine ewige Streiterei...von wegen der gehört zur Wohnung und MUSS mitbezahlt werden (war im Mietvertrag allerdings einzeln mit 40€ pro Monat ausgewiesen). Habe die 40€/monat selbstverständlich einbehalten und anderweitig geparkt.
An den TE,
wie sind die Abmessungen deines Parkplatzes? Unsere aus 2015 haben 5,5 x 2,5 m.
Auf dem Bild sieht die Tiefe nach mehr aus? Eventuell hat der Bauträger die Türe mit eingerechnet?
Gruß
Selbst wenn der Platz tief genug wäre, mit mehr als „einer Kiste Bier“ kommst Du trotzdem nicht zwischen den Autos zur Tür durch. Ein Rennrad könnte man eventuell noch drüber heben, mit einem Senioren-e-Bike kommt man nicht durch.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 1. August 2020 um 15:54:34 Uhr:
An den TE,
wie sind die Abmessungen deines Parkplatzes? Unsere aus 2015 haben 5,5 x 2,5 m.
Auf dem Bild sieht die Tiefe nach mehr aus? Eventuell hat der Bauträger die Türe mit eingerechnet?Gruß
Mir kommen die Parkplätze auch ziemlich tief vor. Warum hat man vor den Türen keine weißen Begrenzungslinien gezogen, dann gäbe es wohl keine Probleme. Der Bereich müsste dann freibleiben um Gegenstände zu den Kellern transportieren zu können.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. August 2020 um 16:53:58 Uhr:
... ohne die anderweitig vermieteten Stellflächen zu betreten?
so wäre es ja richtig gewesen. Der Bereich vor den Kellertüren gehört nicht zu den Parkplätzen oder jeder hat ein Wegerecht.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 1. August 2020 um 15:36:43 Uhr:
Joa, mein Schiff würde ich bis an die Wand parken... wenn dann einer an seinen Keller will -> Pech.
Ich würde den Besitzer des Schiffes, der mir den Zugang zum Keller versperrt raus klingeln. Auch nachts.
Da die Türen nach innen öffnen kann ich zur Not auch in die Aussaparung des Türrahmens klettern. Der Lack des Fahrzeugs dürfte es unbeschadet aushalten.
Dir sollte bewusst sein, wer dein Feind ist. Der unschuldige Kellerbesitzer, oder die unfähige Hausverwaltung.