Tiefgaragenstellplatz mit angrenzender Kellertür

Hallo liebes Forum,

ich habe heute mal ein etwas anderes Anliegen, welches mich jetzt doch schon seit Tagen beschäftigt.
Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war. Der Vermietungsagent, wie es heute heißt, meinte, dass die TG zur Fertigstellung genauso aussieht, wie in den Nachbargebäuden, die wir schon besichtigen konnten.

Nun, circa 1,5 Monate später, sind wir abends mal in die TG und waren überrascht, denn einige Stellplätze hatten einen Keller mit dran (also wirklich direkt dran an der Parkfläche an der Wand dahinter). Nun dachte ich, ok, ist unser Keller halt zur TG, hab ich noch nie gesehen, aber ok.

Jetzt zum Einzug hat sich dann herausgestellt, dass der Keller wem ganz anders gehört, der seinen Stellplatz gegenüber bekommen hat. Unser Keller ist "normal" im Gebäude. Es geht sogar soweit, dass ein Nachbar seinen Stellplatz 3 Parkplätze neben unseren hat, sein Keller aber auf der anderen Seite der TG ist, und er hinter seinem Platz einen anderen Keller hat. Also so behindert kann man nicht denken.

Nun zur Frage: Hat einer von euch ähnliche Probleme?
Wie würdet ihr euer Auto schützen?
Würdet ihr so dicht an die Wand fahren, dass derjenige nicht mehr in seinen Keller kommt, und ihn so zum tauschen zwingen? Denn das möchte er laut Agenten nicht.

Und ja, hätte ich das vorher gewusst, wäre ich da nicht eingezogen...

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)

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Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 02. Aug. 2020 um 15:15:06 Uhr:


Grüne Plakette klebt bei mir nur per Tesa .....

Dann kannst du dir die auch sparen.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 2. August 2020 um 15:15:06 Uhr:


Grüne Plakette klebt bei mir nur per Tesa .....

Dann freu dich irgendwann mal über ein Bussgeld.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 2. August 2020 um 18:14:37 Uhr:



Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 2. August 2020 um 15:15:06 Uhr:


Grüne Plakette klebt bei mir nur per Tesa .....

Dann freu dich irgendwann mal über ein Bussgeld.

In vier Jahren nie was passiert, da zu selten im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird.

Wäre es mein Stellplatz und der Stellplatz hat 5m Länge bei 2,5m Breite..... Dann kann ich da einen großen Klotz draufstellen, der 5m lang ist und 2,5m breit. Solange das Ding 4 Räder hat und als KfZ durchgeht ist das wumpe.
Wenn das Ding dann noch abgemeldet ist, dann steht das Ding dort.... Vollkommen rechtmäßig. Nur kommt keiner in den Keller.

Welches Gesetz verbietet es, den Stellplatz rechtmäßig zu nutzen? Keines!

Gesetz dem Fall, der Stellplatzmieter hat ein Saisonkennzeichen.... Dann fährt er das Fahrzeug ausserhalb der Saison da nicht weg. Punkt. Pech für den Kellermieter.

Stellt der Kellermieter seinen Kram auf den Stellplatz, wird der Kram kostenpflichtig entfernt. Kratzer und Rausklingeln würden zu freundlichem Kontakt zu meinem Anwalt führen.

Macht man vorn eine Linie, ist das zwar schön...nur kommt man nicht zu diesem Gang, da kein Weg zum Gang führt.

Die Hausverwaltung hat es gehörig verkackt .
Wäre es mein Keller, würde ich alles daran setzen zu tauschen, da ich als Kellermieter in der Situation die Arschkarte habe.

Der Hausverwaltung gehören die Löffel lang gezogen für diesen Mist.

Ich kenne das Problem aus dem Bekanntenkreis. Stellplatz neben einer Durchgangstür ins Mietshaus.... Ende vom Lied: die Tür wurde gesperrt und die Bewohner müssen aussen rum.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 2. August 2020 um 22:12:18 Uhr:


Wäre es mein Stellplatz und der Stellplatz hat 5m Länge bei 2,5m Breite..... Dann kann ich da einen großen Klotz draufstellen, der 5m lang ist und 2,5m breit. Solange das Ding 4 Räder hat und als KfZ durchgeht ist das wumpe.
Wenn das Ding dann noch abgemeldet ist, dann steht das Ding dort.... Vollkommen rechtmäßig. Nur kommt keiner in den Keller.

Welches Gesetz verbietet es, den Stellplatz rechtmäßig zu nutzen? Keines!

Gesetz dem Fall, der Stellplatzmieter hat ein Saisonkennzeichen.... Dann fährt er das Fahrzeug ausserhalb der Saison da nicht weg. Punkt. Pech für den Kellermieter.

Stellt der Kellermieter seinen Kram auf den Stellplatz, wird der Kram kostenpflichtig entfernt. Kratzer und Rausklingeln würden zu freundlichem Kontakt zu meinem Anwalt führen.

Macht man vorn eine Linie, ist das zwar schön...nur kommt man nicht zu diesem Gang, da kein Weg zum Gang führt.

Die Hausverwaltung hat es gehörig verkackt .
Wäre es mein Keller, würde ich alles daran setzen zu tauschen, da ich als Kellermieter in der Situation die Arschkarte habe.

Der Hausverwaltung gehören die Löffel lang gezogen für diesen Mist.

Ich kenne das Problem aus dem Bekanntenkreis. Stellplatz neben einer Durchgangstür ins Mietshaus.... Ende vom Lied: die Tür wurde gesperrt und die Bewohner müssen aussen rum.

Sehe ich genauso.

Ich hab heute tatsächlich beim Transportieren meines Hab und Guts ein Päärchen gesehen, die sich interessiert haben für die Keller. Und siehe da: Tatsächlich gehört ihm der Keller hinter meinem Auto.
Seine Dame meinte dann irgendwas man muss Kühe nicht wild machen oder so und wir waren uns schnell einig, dass das so doof ist. Somit habe ich seinen Stellplatz ohne Keller geerbt, und er meinen Stellplatz mit seinem Keller.

Jetzt ist nur noch die "nette" Mail an die Verwaltung morgen offen :-D

Aber damit bin zumindestens ich jetzt happy... und eigentlich hat der Agent gesagt, das geht nicht, bzw. das will der Typ nicht. Davin war heute nichts zu hören. So eine Flachzange unser Agent, der hat nur scheiße gebaut, zu spät zu allen drei Terminen, zugesagtes nicht eingehalten.. Naja. Ich berichte, wenn es noch was neues gibt.

Vielen Dank erstmal, vor allem die sehr interessanten Beiträge zu Vorschriften bezüglich Parkplätzen etc., echt klasse.

Top. Das ist sicherlich die Beste Lösung für beide Beteiligten. Besser geht eigentlich kaum.

Hört sich ein wenig so an, als hätte die Hausverwaltung gar nicht gefragt, ob der Kellermieter zu einem Tausch bereit wäre.

Was mich daran ärgert ist, dass man seinen Stellplatz nicht so nutzen kann, wie man will. Ich habe auf meinem Stellplatz hinter meinem Auto ein Motorrad ganz an der Wand stehen, vorn steht mein Auto noch genau in der Markierung.
Aber in den Keller würde so keiner mehr kommen.
Meine Frau hat hinter ihrem Auto die Winter- bzw. Sommerräder auf Felgenbäumen stehen. Natürlich auch ganz an der Wand und natürlich ist auch ihr Auto noch in der Markierung.

Das muss aber alles entsprechend umgewidmet werden. Wie ist es mit dem Strom? Hängt der Keller an der jeweiligen Wohnung, gibt es jeweils separate Zähler oder wird der Verbrauch pauschal abgerechnet. Problematisch ist es wenn ein Gefrierschrank im Keller steht und das dann über einen fremden Zähler erfasst wird.

Es behalten in dem Fall beide ihre Keller.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 2. August 2020 um 22:12:18 Uhr:


Wäre es mein Stellplatz und der Stellplatz hat 5m Länge bei 2,5m Breite..... Dann kann ich da einen großen Klotz draufstellen, der 5m lang ist und 2,5m breit. Solange das Ding 4 Räder hat und als KfZ durchgeht ist das wumpe.
Wenn das Ding dann noch abgemeldet ist, dann steht das Ding dort.... Vollkommen rechtmäßig. Nur kommt keiner in den Keller.

Welches Gesetz verbietet es, den Stellplatz rechtmäßig zu nutzen? Keines!

Gesetz dem Fall, der Stellplatzmieter hat ein Saisonkennzeichen.... Dann fährt er das Fahrzeug ausserhalb der Saison da nicht weg. Punkt. Pech für den Kellermieter.

Stellt der Kellermieter seinen Kram auf den Stellplatz, wird der Kram kostenpflichtig entfernt. Kratzer und Rausklingeln würden zu freundlichem Kontakt zu meinem Anwalt führen.

Macht man vorn eine Linie, ist das zwar schön...nur kommt man nicht zu diesem Gang, da kein Weg zum Gang führt.

Die Hausverwaltung hat es gehörig verkackt .
Wäre es mein Keller, würde ich alles daran setzen zu tauschen, da ich als Kellermieter in der Situation die Arschkarte habe.

Der Hausverwaltung gehören die Löffel lang gezogen für diesen Mist.

Ich kenne das Problem aus dem Bekanntenkreis. Stellplatz neben einer Durchgangstür ins Mietshaus.... Ende vom Lied: die Tür wurde gesperrt und die Bewohner müssen aussen rum.

Macht die Hausverwaltung eine Linie an die Wand kommt man garantiert zur Kellertüre. Sonst wäre es dem Stellplatzbesitzer auch nicht möglich in seinen Wagen einzusteigen. Das ist vergleichbar mit einem Parkplatz eines Supermarktes, wo man zwischen den Autos herläuft.

Anwalt für ein selbst provoziertes Klingeln einschalten, und die Gerichte beschäftigen ist Typisch, bei einem Nachbarschaftsstreit. Du wusstest beim Mieten des Stellplatzes, dass dort eine fremde Kellertüre ist. Somit lägen die schlechteren Karten klar auf deiner Hand.

Das abgemeldete Fahrzeug ist kein Argument, da die Garage ein Privatgelände ist. Auch hier wirst du den Weg freimachen müssen. Du musst dafür höchstens die Parkbucht, aber keines Falles das Grundstück verlassen. Stell dir vor, dass du zu einer Zeit aus dem Haus ausziehst, wo der Wagen nicht angemeldet ist. Dann kannst du ihn auch nicht (bis zur nächsten Saison) stehen lassen, sondern musst ihn zur Not abschleppen lassen.

Durchgangastüre zum Mietshaus ist ebenfalls kein Argument, da es einen weiteren Weg ins Haus gibt. In diesem fall müsste es einen zweiten Weg zum Keller geben, um die Türe (eventuell) versperren zu dürfen. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 3. August 2020 um 08:21:33 Uhr:


Es behalten in dem Fall beide ihre Keller.

Sorry, Denkfehler

Zitat:

@MvM schrieb am 3. August 2020 um 08:37:52 Uhr:


Du wusstest beim Mieten des Stellplatzes, dass dort eine fremde Kellertüre ist. Somit lägen die schlechteren Karten klar auf deiner Hand.

Wusste man im eingangs geschilderten Fall eben nicht.... siehe unten.

Zitat:

@ron7n schrieb am 30. Juli 2020 um 22:44:48 Uhr:


Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war.

Das Problem wurde ja nun gelöst.

Ich habe mir nicht alles durchgelesen.

Aus meiner Sicht hat der Architekt versagt. Keller ist Keller und Autogarage ist Autogarage. Hier konnte jemand den Platz wohl nicht sinnvoll nutzen und hat sich dann diesen Blödsinn ausgedacht. Da oftmals eine Wohnung zwei Plätze hat wird es auch zwangsweise dazu kommen, dass man nicht vor seinem Keller steht. Gibt schließlich auch Menschen ohne Auto und damit ohne Platz.

Der Architekt hat den ersten Platz in der Schlange "Teeren und federn" gewonnen.

Neulich habe ich einen Neubau angeschaut: großes Mehrfamilienhaus ganz ohne Tiefgarage und ohne Keller.
Geht auch, spart Grundstücks- und Baukosten.

Und schafft mehr Laternenparker, die man ja eher vermeiden mag.

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