Tiefgaragenstellplatz mit angrenzender Kellertür

Hallo liebes Forum,

ich habe heute mal ein etwas anderes Anliegen, welches mich jetzt doch schon seit Tagen beschäftigt.
Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war. Der Vermietungsagent, wie es heute heißt, meinte, dass die TG zur Fertigstellung genauso aussieht, wie in den Nachbargebäuden, die wir schon besichtigen konnten.

Nun, circa 1,5 Monate später, sind wir abends mal in die TG und waren überrascht, denn einige Stellplätze hatten einen Keller mit dran (also wirklich direkt dran an der Parkfläche an der Wand dahinter). Nun dachte ich, ok, ist unser Keller halt zur TG, hab ich noch nie gesehen, aber ok.

Jetzt zum Einzug hat sich dann herausgestellt, dass der Keller wem ganz anders gehört, der seinen Stellplatz gegenüber bekommen hat. Unser Keller ist "normal" im Gebäude. Es geht sogar soweit, dass ein Nachbar seinen Stellplatz 3 Parkplätze neben unseren hat, sein Keller aber auf der anderen Seite der TG ist, und er hinter seinem Platz einen anderen Keller hat. Also so behindert kann man nicht denken.

Nun zur Frage: Hat einer von euch ähnliche Probleme?
Wie würdet ihr euer Auto schützen?
Würdet ihr so dicht an die Wand fahren, dass derjenige nicht mehr in seinen Keller kommt, und ihn so zum tauschen zwingen? Denn das möchte er laut Agenten nicht.

Und ja, hätte ich das vorher gewusst, wäre ich da nicht eingezogen...

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)

129 weitere Antworten
129 Antworten

Und es würde sich ein wunderbarer Nachbarschaftstreit entwickeln

Wobei ich echt nicht verstehe wieso sich das nicht lösen lässt. Selbst der Typ mit dem 5cm breiteren Parkplatz müsste doch einsehen, dass er am besten seinen Keller vor dem eigenen Stellplatz hat. Ich glaub hier fehlt mal ne ordentliche Mieter/Eigentümer Versammlung. Die Hausverwaltung hat hier vielleicht zu Anfang Mist gebaut, aber inzwischen seh ich die nicht mehr als das Problem, sondern die Deppen, die den Tausch der Stellplätze / Keller nicht hinbekommen. Wie Kinder. Muss Mama also kommen und das klären?

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 1. August 2020 um 15:54:34 Uhr:


An den TE,
wie sind die Abmessungen deines Parkplatzes? Unsere aus 2015 haben 5,5 x 2,5 m.
Auf dem Bild sieht die Tiefe nach mehr aus? Eventuell hat der Bauträger die Türe mit eingerechnet?

Gruß

Also n Volvo V60 steht hinten über bei 4,76m. N Leon Kombi 5F bekommst mit leichtem Überstand rein.
Breite müsste ich lügen, es ist schon noch so 20cm Luft auf jeder Seite würde ich schätzen. Aber definitiv nicht genügend Platz, um nen Schrank oder Kiste Cola dran vorbeizubekommen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 1. August 2020 um 17:43:17 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2020 um 16:53:58 Uhr:


... ohne die anderweitig vermieteten Stellflächen zu betreten?

so wäre es ja richtig gewesen. Der Bereich vor den Kellertüren gehört nicht zu den Parkplätzen oder jeder hat ein Wegerecht.

Man hätte ja auch einfach den Keller 50 cm, kürzen können, dann wäre locker genügend Platz für einen Weg und der Keller, speziell im Vergleich zu meinem Schuhkarton (denn größer ist mein Keller nicht), immer noch groß genug...

Ähnliche Themen

Zitat:

@MvM schrieb am 1. August 2020 um 18:17:12 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. August 2020 um 15:36:43 Uhr:


Joa, mein Schiff würde ich bis an die Wand parken... wenn dann einer an seinen Keller will -> Pech.

Ich würde den Besitzer des Schiffes, der mir den Zugang zum Keller versperrt raus klingeln. Auch nachts.
Da die Türen nach innen öffnen kann ich zur Not auch in die Aussaparung des Türrahmens klettern. Der Lack des Fahrzeugs dürfte es unbeschadet aushalten.

Dir sollte bewusst sein, wer dein Feind ist. Der unschuldige Kellerbesitzer, oder die unfähige Hausverwaltung.

Das sehe ich auch so, ich glaube, ich werde die Dame mit dem netten Brief mal kontaktieren, was sie davon hält. Immerhin will sie ja einziehen und unsere Autos weghaben... 8 Keller plus 8 Parkplätze macht schon 16 Mieter, die aufbegehren.

Zitat:

@ron7n schrieb am 01. Aug. 2020 um 22:31:12 Uhr:


8 Keller plus 8 Parkplätze macht schon 16 Mieter, die aufbegehren.

Ich denke jeder Mieter hat einen Parkplatz und einen Keller? Oder kann man die wahlweise mieten?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 1. August 2020 um 23:46:02 Uhr:



Zitat:

@ron7n schrieb am 01. Aug. 2020 um 22:31:12 Uhr:


8 Keller plus 8 Parkplätze macht schon 16 Mieter, die aufbegehren.

Ich denke jeder Mieter hat einen Parkplatz und einen Keller? Oder kann man die wahlweise mieten?

Richtig, aber jeder ja einen anderen. Entweder hab ich also einen Stellplatz mit einem dämlichen Keller hintendran, oder einen Keller mit dämlichen Auto davor.

Ok, also bleibt es bei 8 Mietern (Eigentümern) und 24 Objekten inklusive Wohnungen, bei denen wir nicht wissen, ob irgendetwas davon den Wohnungen zugewiesen ist oder alles wirr vergeben wurde.

Zitat:

@ron7n schrieb am 1. August 2020 um 22:31:12 Uhr:


8 Keller plus 8 Parkplätze macht schon 16 Mieter, die aufbegehren.

Mit dem Satz verwirrst du mich jetzt aber auch.

Ich dachte, jeder Mieter hat einen Stellplatz und einen Keller, dann müssten es doch 8 Mieter sein. Warum sind es jetzt 16?

Vielleicht sind der TE bzw alle Mieter ja ohne ihr Wissen Kandidaten einer neuen TV-Show a'la BB oder Dschungelcamp bei RxL.
Nigelnagelneues Gebäude, 8 oder gar 16 Kandidaten die sich nicht kennen, unheimlich schwere Aufgaben, Kameras (?) .
Mal sehen wann es über den Bildschirm flimmert und vor allem auch was der Sieger bekommt.
Wahrscheinlich die Königstochter und das halbe Königreich. 😉 🙂

Zitat:

@MvM schrieb am 1. August 2020 um 18:17:12 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. August 2020 um 15:36:43 Uhr:


Joa, mein Schiff würde ich bis an die Wand parken... wenn dann einer an seinen Keller will -> Pech.

Ich würde den Besitzer des Schiffes, der mir den Zugang zum Keller versperrt raus klingeln. Auch nachts.
Da die Türen nach innen öffnen kann ich zur Not auch in die Aussaparung des Türrahmens klettern. Der Lack des Fahrzeugs dürfte es unbeschadet aushalten.

Dir sollte bewusst sein, wer dein Feind ist. Der unschuldige Kellerbesitzer, oder die unfähige Hausverwaltung.

Sieh es anders... Wenn ich nicht bis an die Tür ranparken würde , behindert mein Fahrzeugheck die anderen, weil es hinten rausragt.
Und nachts rausklingeln? Weil ich meinen Parkplatz vorschriftsmäßig nutze?
Rüberklettern wäre eine blöde Idee... da ist das ganze Haus wach -> Alarmanlage.

"Unschuldiger Kellerbesitzer" Es wurde laut Thread versucht mit dem Kellerbesitzer einen Tausch zu erreichen...dieser möchte nicht tauschen. Also ist der Kellerbesitzer nicht unschuldig; er hätte tauschen können.
Dass die Hausverwaltung unfähig ist, sehe ich auch so. Aber was ist mit dem unschuldigen PKW-Besitzer, der seinen Parkplatz, für den er bezahlt, nicht nutzen kann? Muss der unschuldige PKW-Besitzer nun Kratzer hinnehmen?

Kurzum: Da muss was geregelt werden. Sowohl der Parkplatzmieter als auch der Kellermieter haben beide das Recht Ihr Mietobjekt vollständig ohne Einschränkung zu nutzen. Man kommt aber selbst mit Abstand der Fahrzeuge zu den Türen nicht durch... der einzige Weg führt durch zwei geparkte Autos hindurch... das ist totaler Mist.
Die einzig sinnvolle Lösung wäre, dass Stellplatzmieter und Kellermieter die gleiche Person wären.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. August 2020 um 16:53:58 Uhr:


... ohne die anderweitig vermieteten Stellflächen zu betreten?

Die muß man ja immer betreten, wenn man an sein Auto will, zumindest den Po über das Terrain des Nachbarn strecken. Das ist nicht so abgegrenzt wie bei der Wohnung. Im Prinzip kann jeder Eigentümer frei über jeden Stellplatz laufen.

Zitat:

@MvM schrieb am 1. August 2020 um 18:17:12 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. August 2020 um 15:36:43 Uhr:


Joa, mein Schiff würde ich bis an die Wand parken... wenn dann einer an seinen Keller will -> Pech.

Ich würde den Besitzer des Schiffes, der mir den Zugang zum Keller versperrt raus klingeln. Auch nachts.
Da die Türen nach innen öffnen kann ich zur Not auch in die Aussaparung des Türrahmens klettern. Der Lack des Fahrzeugs dürfte es unbeschadet aushalten.
...

...würdest mich auch nur einmal nachts rausklingeln... ich würde dir über Nacht deine Kellertür zumauern... inklu. Verputzen, dann kannste sehen, wie du ohne Tür in deinen Keller kommst 😁😁😁

Eins ist klar: strafbare Nötigung, zumauern, zuparken oder nächtliche Ruhestörung lösen das Problem nicht. ich würde erstmal einen Anwalt konsultieren. Und eins ist auch klar: wenn hier keiner nachgibt und tauscht, wird sich die Sache sehr lange hinziehen.

Tauschen über verschiedene Eigentümer hinweg könnte sich spätestens bei Umzügen oder Eigentümerwechseln als problematisch erweisen. Sind nur Mieter direkt betroffen oder auch selbstbewohnende Eigentümer? Ohne Eigentümerbeschluss hängt jede Regelung vom guten Willen der Beteiligten ab. Und wer als Mieter kein Recht zur Untervermietung hat, kann das Problem ohnehin nicht lösen. Ist es klar, ob es ein Fehler war? Dann müsste die Teilungserklärung wohl geändert werden und die Mietverträge...

Deine Antwort
Ähnliche Themen