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Tiefgarage + LPG

hi,
bin kurz davor mir eine flüssiggasanlage zu installieren lassen. jetzt steht nur noch ein ungeklärtes problem im raum. wie sieht es aus mit der einfahrt in eine tiefgarage mit lpg. habe mich schon etwas umgehört, und bin bislang nur zu einem unbefriedigten ergebnis gelangt. zum einen soll man seit ein paar jahren offiziel mit lpg-fahrzeugen in tiefgaragen fahren dürfen. andere meinen man darf dies nicht. wieder andere sind der auffassung, das man zwar mit lpg-fahrzeugen in tiefgaragen fahren darf, aber nur unter benzin betrieb. ich würde mich sehr über eine genaue aufklärung freuen, denn dieser punkt scheint für mich eine wesentliche kaufentscheidung zu sein. also schon einmal vielen dank im voraus..

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20 Antworten

Hallo ,
das generelle Verbot wurde 1993 aufgehoben , allerdings gibt es noch Ausnahmen die in den jeweiligen Garagenverordnungen der Bundesländer stehen . Der Betreiber der Tiefgarage kann es durch Schilder auch einfach verbieten .
Andre

mir ging es primär um den sicherjeitsaspekt..stellt das einfahren in eine tiefgarage mit einem lpg-fahrzeug denn wirklich eine gefährdung dar?

Zitat:

stellt das einfahren in eine tiefgarage mit einem lpg-fahrzeug denn wirklich eine gefährdung dar?

das problem ist, dass butan/propan eine höhere dichte als luft besitzt und es somit möglich ist, dass sich das butan/propan-gemisch am boden ansammelt und somit eine gefahr darstellen könnte.

erdgas (methan), z.b., hat eine geringere dichte als luft und verflüchtigt sich also leichter.

ich fahre trotzdem immer in die tiefgarage (kommt eh nicht so oft vor). hab mir da noch nie gedanken gemacht.

mfg, survivor

Jeder Kraftstoff stellt eine potentielle Gefährdung dar.
Insofern kann man Deine Frage nie mit Nein beantworten, also auch nicht für Benzin und Diesel.
Das Einfahren mit LPG Autos stellt praktisch keine höhere Gefahr dar, gegenteilig sind die Tanks sogar sehr sicher und explodieren nicht.

Sicher stellen auch Benzin und Diesel eine Gefährdung dar, allerdings werden sie nicht wie CNG oder LPG in Drucktanks gehalten. Die Frage hinter den früheren Verboten war: " Was passiert, wenn mal was undicht sein sollte?" Wenn also mal 'ne Dichtung spröde wird, ein Sicherheitsventil klemmt, oder aus irgendeinem anderen Grund ein Leck entsteht. Bei Benzin oder Diesel bleibt's da bei ein paar Tropfen, ein Drucktank wird sich immer solange entleeren, bis der Innendruck dem Umgebungsdruck gleich ist. Klar, daß das ein sehr seltener Fall ist, aber wenn's passiert ist die Gefahr bei Gas ungleich größer als bei Benzin oder Diesel. CNG oder LPG macht da zunächst erstmal keinen großen Unterschied, CNG verflüchtigt sich nur schneller. Und der Rat, nur im Benzinbetrieb reinzufahren, ist natürlich der größte Blödsinn...
Es liegt heute schlichtweg im Hausrecht eines jeden Tiefgaragenbetreibers, ob er Gasfahrzeuge in sein Haus reinläßt oder nicht.

@XLTRanger:
Wenn mein Benzintank ein Leck hat kommt da auch viel raus, ich hab keinen selbstabdichtenden Tank in meinem Auto. In öffentlichen Tiefgaragen ist das abstellen von LPG-KfZ's erlaubt. Bitte mach dich kundig und überlge bevor du hier irgendwas von dir gibst.

Im Brandfall ist ein Gastank wesentlich angenehmer als ein Benzintank. Durch das Druckventil gibt er sukkzessive Gas ab, eine Explosionsgefahr besteht damit nicht.
Es gibt Videos davon, auch hier in MT.
Gastanks sind zu dem wesentlich stabiler als Benzintanks.
Auch hier gibt es Vergleichsbilder nach Bränden.
Benzintanks ziehen sich zusammen bzw. bersten, Gastanks verformen sich nicht (Überdruckventil).
Bleibt der Austritt aufgrund von Überdruck.
Da Tiefgaragen im allgemeinen keine Sonneneinstrahlung haben, stellt sich mir die Frage:
Woher soll der Überdruck kommen?
Leckage:
Selbst wenn 120 l LPG auströmen sollten (die meisten PKW- Tanks haben zw. 40 und 70 l Füllvolumen), so scheint mir in einer Tiefgarage noch mehr als genug Umgebungsluft vorhanden zu sein.
P.S.:
Es ist mir kein LPG Fahrer bekannt, der in seinem Auto durch einen undichten Tank gestorben ist ... ;)
... was uns in der Tiefgarage Mut machen sollte :D

Hallo,
ich habe meinen Wagen mit LPG schon 2 Wochen beim Flughafen in der Tiefgarage abgestellt. Es gab kein Verbotsschild und es hat sich niemand beschwert. :D
Allerdings gibt es in unserer Stadt ein Kaufhaus mit Tiefgarage. An der Einfahrt hängt ein Schild mit dem Text: "Einfaht für gasbetriebene Fahrzeuge verboten".
Hier scheint wohl LPG und CNG gleichermaßen gemeint zu sein obwohl das Problem mit der Gasansammlung am Boden bei CNG nicht existiert.
Meine Internet-Recherchen haben ergeben, das seit der Reform der Garagenverordnung von 1993 glaub ich, das grundsätzliche Verbot für das Abstellen von Gasfahrzeugen in Tiefgaragen gestrichen wurde. Allerdings gibt es noch Regelungen auf Landesebene. In Niedersachsen gibt es kein Verbot in der Garagenverordnung.
Als letztes gilt dann noch das Hausrecht des Garagenbetreibers, wobei sich immer die Frage bei so einem Vorbotsschild stellt, ob es sich dabei um ein altes Schild handelt, was nach Novelierung der Garagenverordnung nur nicht abgeschraubt wurde oder ob es sich dabei um die Inanschpruchnahme des Hausrechts handelt zu der sich der Betreiber bewust endschieden hat. Da hilft nur Fragen, wozu ich bei besagtem Kaufhaus noch nicht gekommen bin, da ich dort nicht einkaufe.
Wenn kein Verbotsschild vorhanden ist, sollte allerdings allein die aktuelle Garagenverordnung gelten.
Gruß,
Jörg

@ThePilot,
wenn Dein Tank ein Loch hat, woher auch immer, läuft auch viel aus, sofern das Loch unterhalb des Flüssigkeitsstandes ist. Aber wenn an Deiner Benzinleitung mal ein O-Ring leckt, hält sich das ganze in Grenzen. DAS ist bei Gas anders.
In öffentlichen Tiefgaragen ist alles erlaubt, was das Gesetz hergibt, auch das Abstellen von Gasfahrzeugen. Aber 99% aller Parkhäuser sind nicht öffentlich, sondern gehören einem privaten Betreiber, und der hat nunmal ein gewisses Hausrecht. Wenn der an seine Tür schreibt "Hier keine Opels" kannst Du als Opelfahrer auch wenig gegen machen. As simple as that!
@madcruiser,
hier geht es NICHT um Brandfälle! Wenn's in so einer Garage erstmal brennt, ist die hinterher eh' nicht mehr zu gebrauchen, und geparkte Autos brennen auch mit weg, egal ob Benzin oder Gas. Es geht um eine potentielle Gefahr, die man irgendwann mal im Gasfahrzeug gesehen hat, wenn's da ganz einfach nur reinfährt, ohne Feuer, ohne Explosion, einfach nur zum Parken.
Zum Thema Überdruck: 8bar bei LPG oder 200bar bei CNG sind Überdruck. Sonneneinstrahlung oder nicht, egal bei welcher Temperatur, wenn hier irgendwas undicht ist, strömt's raus. Das heißt ja nicht, daß das ständig und bei jedem Fahrzeug permanent passiert! Nochmal, hier geht es um eine POTENTIELLE Gefährdung, die bei Gas einfach etwas höher ist.
Bitte nicht gleich wieder auf den Schlips getreten fühlen, nur wenn jemand über Gas mal was vorsichtig kritisches äußert!

Bei den Schildern, die ich kenne (NRW) ,ist immer ein Verweis auf einen Paragraph 20 (oder 24?) der mittlerweile geänderten Garagenordnung angegeben.
Da dieser Paragraph gestrichen wurde, erlaube ich mir ganz dreist, einfach in die Garage zu fahren.
Außerdem rechnet keiner damit, das es diese "Druckgasbetriebenen Fahrzeuge" tatsächlich gibt ....
Grüsse

Ist der Tank undicht, so wird das sehr schnell auffallen. Durch den Überdruck verschwindet das Gas ja kurzfristig und der Wagen schaltet auf Benzin um.
Suche mal einen solchen Erfahrungsbericht ... ;)
Bis zu 10 Mal im Jahr parke ich in Tiefgaragen.
Ein solches Schild habe ich noch nicht gesehen und wenn hätte ich es vermutlich ignoriert.

Moin,
Solange es keine Verbotsschilder gibt ... kannst du in die Garage reinfahren soviel du willst.
Steht ein Verbotsschild vor der Einfahrt darfst Du nicht reinfahren. So einfach ist das.
Ein generelles Verbot gibt es grundsätzlich nicht mehr, aber die Hausordnung des einzelnen Betreibers fällt unters Hausrecht, und daher darf er es dir im Einzelfall genauso verbieten, wie er es roten Autos verbieten darf im Haus zu parken.
Ein großes Risiko gibt es HEUTE nicht mehr, früher sah das anders aus.
MFG Kester

http://www.autogas.de/html/faq.html

Zitat:

Darf ich mit meinem Autogasfahrzeug auch in der Tiefgarage parken?
Ja. Das Verbot des Abstellens von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen wurde bereits im Jahre 1988 mit der Mustergaragenverordnung aufgehoben und in fast allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Einschränkungen gibt es lediglich in Berlin, Bremen und Saarland.

Zitat:

Sind Gasfahrzeuge sicher?
Ja, gasbetriebene Fahrzeuge sind sogar eher sicherer als Fahrzeuge mit herkömmliche Flüssigkraftstoffe wie Diesel oder Benzin. Die Druckbehälter zur Speicherung von Erdgas halten auch extremsten Belastungen stand und sind mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen versehen, die z.B. im Brandfalle ein kontrolliertes Entleeren der Tanks gewährleisten.
Auch die Tanks zur Speicherung von Autogas sind sehr viel stabiler als diejenigen zur Speicherung von herkömmlichen Treibstoffen und sind zudem mit Sicherheitseinrichtungen wie Überdruckventil und 80% Füllstop versehen.
Das Entnahmeventil am Autogastank wird automatisch geschlossen wenn der Motor steht, oder auch wenn das Fahrzeug im Benzinbetrieb bewegt wird.

In Berlin,Bremen und Saarland gilt das gleiche wie in allen anderen Bundesländern: vom Gesetz her ok, aber der Besitzer hat das Hausrecht.
Autogasfahrzeuge in Garagen
Wer noch ein Verbotsschild sieht sollte mal den Besitzer ansprechen, warum er es aufgehängt hat. Auf ein Gesetz kann er sich nicht berufen. Wenn er mit Hausrecht argumentiert kann man nichts machen und fährt besser zu seiner Konkurrenz.

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