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Tiefgarage + LPG

hi,
bin kurz davor mir eine flüssiggasanlage zu installieren lassen. jetzt steht nur noch ein ungeklärtes problem im raum. wie sieht es aus mit der einfahrt in eine tiefgarage mit lpg. habe mich schon etwas umgehört, und bin bislang nur zu einem unbefriedigten ergebnis gelangt. zum einen soll man seit ein paar jahren offiziel mit lpg-fahrzeugen in tiefgaragen fahren dürfen. andere meinen man darf dies nicht. wieder andere sind der auffassung, das man zwar mit lpg-fahrzeugen in tiefgaragen fahren darf, aber nur unter benzin betrieb. ich würde mich sehr über eine genaue aufklärung freuen, denn dieser punkt scheint für mich eine wesentliche kaufentscheidung zu sein. also schon einmal vielen dank im voraus..

20 Antworten

Man kann sich auf Nichts mehr verlassen ...

Berliner Garagenverordnung
Weiter unten zu finden, mehrfach überarbeitet und seit 2004 nicht mehr in Kraft.
In der letzten Fassung fand sich keine Passage zu Gasfahrzeugen.

Vorsorglich ohne Gewähr.
Bremen und Saarland über Google und Garagenverordnung selbstständig recherchieren ...

Moin,

Warum ein Verbotsschild steht, kann mehrere Gründe haben.

1.) Es steht schon so lange, das die Gesetzesänderung schlicht nicht "bemerkt" wurde.

2.) Der Betreiber hat schlechte Erfahrungen gemacht, und schließt dies daher über sein Hausrecht aus.

3.) Der Betreiber hat einen entsprechenden Passus in seiner Versicherung stehen. Entweder weil die Versicherung bereits sehr lange läuft, und nicht ans geänderte Gesetz angepasst wurde (oder der Betreiber diese Änderung der Police nicht mitbekommen hat) oder weil die Versicherung das Risiko nicht abdecken will (oder der Betreiber schließt diese Fahrzeuge aus, um ein paar Euro zu sparen).

Mit dem Betreiber reden, hilft da recht häufig, weil 1) bei vergleichsweise vielen älteren Parkhäusern gilt.

Einfach so reinfahren ist dagegen eine grundsätzlich schlechte Idee.

MFG Kester

Wer keine Lust hat die Garagenverordnungen selber zu studieren, hier eine Aufstellung von mir in einem anderen Forum:
http://www.autogas-einbau-umbau.de/modules.php?....

Viele Grüße
99tester

In Heidelberg sind die Verbotsschilder an den Tiefgaragen alle aktuell - auf Nachfrage wurde mir bei einer städtischen Tiefgarage als Gruund "Auflage vom Gewerbeaufsichtsamt geannt".
Bei einer privaten Tiefgarage steht dann der Unsinn: Einfahrt mit gasbetriebenen Autos verboten - No vehicles powerded by butan allowed (darf ich dann doch mit Methan oder Propan - aber nur wenn ich Englisch spreche???)...

in Frankreich gefallen mir die Beschränkungen viel besser - da hab ich an den benutzten Parkhäusern bisher nur Hinweise mit "LPG Vehicles without safety valve not allowed" gefunden - das leuchtet mir ein!

🙂 Thomas

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Wenn die einfahrt mit LPG verboten ist, schaltet doch einfach auf Benzin um 😁
die 10Meter werden den Verbrauch nicht in die Höhe reissen und du versößt somit gegen kein Gesetz, weil nämlich der TÜV zu einem Bivalenten Fahrzeug auch sagt, dass das ein Benzinfahrzeug ist, das auf Gas umschaltbar ist (dh. keine Steuervergünstigung)
Also sollte das im negativen Sinne logischerweise auch gelten, dass man sich da dann halt mal das schlechtere (Benzin) rauspickt, wenn nach Benzin besteuert wird, dann gilt auch Benzin 😁
Ich weis, das ist sehr naiv aber im Prinzip stimmts ja

Au Mann,

immer wieder diese Diskussion.

Die gab es schon mal hier und wurde so richtig gestellt:
_________________________
Parken in Tiefgaragen

Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken

Die Garagenverordnung wurde am 30.11.1993 novelliert, damit ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen zulässig.

Die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder entsprechen nicht mehr den aktuellen Regelungen

Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, sollten diese Schilder entfernt werden. Dabei muß jedoch daruf hin gewiesen werden das jeder Betreiber einer Tiefgarage
ein sog. Hausrecht hat, er kann also ausschließen das z.B. keine Opel oder Mercedes oder auch Autogasfahrzeuge seine Garange benutzen dürfen. Das trifft aber nicht bei öffentlichen Anlage die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen zu.

Der Gestzgeber hat dabei berücksichtigt das Fahrzeuge mit Flüssiggasantriebe heute ebenso sicher sind wie andere Fahrzeuge.
_________________________
Zur Historie:
die Schilder an den Parkhäusern und Tiefgaragen stammen noch aus der Zeit der ungeregelten Gasanlagen, als Flüssiggasfahrzeuge keinen Füllstopp im Tank hatten. Die hatten damals vielmehr ein kleines Kupferröhrchen unter dem Fahrzeug, aus dem Flüssiggas bei hohem Druck, z.B. bei starker Hitze, einfach nach draussen abgelassen wurde. Dabei konnten sich dann kleine Gas-Seen bilden, die bei einem Funken zu einer Verpuffung führen konnten. Das wäre im Parkhaus dann natürlich nicht angenehm gewesen.

Heutige Gasfahrzeuge haben Sicherheitsventile und einen 80%-Füllstopp, so dass genügend Platz bei Druckschwankungen vorhanden ist. Dem hat der Gesetzgeber mit der Änderung der Garagenverordnung Rechnung getragen.

Leider haben viele Parkhausbetreiber diese völlig unnötigen Schilder bis heute nicht entfernt.

Um sicher gehen zu können, habe ich bereits 2003 zu dieser Frage eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr eingeholt. Dort wurde nochmals ausdrücklich bestätigt, dass diese Schilder heute KEINE RECHTLICHE GRUNDLAGE mehr haben.

Und das nicht nur aus strassenverkehrsrechtlicher, sondern auch aus baurechtlicher Sicht.

Jeder Parkhaus- oder Tiefgaragenbesitzer, der diese Auflage noch in seiner Baugenehmigung hat, kann, wenn er es nicht glaubt oder auf Nr. sicher gehen will, einen Antrag bei seiner Baugenehmigungsbehörde stellen, damit diese Auflage aus der Genehmigung entfernt wird. Er kann sie aber auch ohne diesen Antrag entfernen, dA ES EBEN KEINE RECHTLICHE GRUNDLAGE MEHR FÜR DIESE SCHILDER GIBT.

Ihr müsst also kein schlechtes Gewissen haben, wenn ihr trotz der Schilder in öffentliche Parkhäuser oder Tiefgaragen reinfahrt. Lediglich bei rein privaten, also nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen, Tiefgaragen kann der jeweilige Besitzer sein Hausrecht wahrnehmen und die Einfahrt verbieten. Das könnte er dann aber auch z. B. für VW Passat, Autos mit Breitreifen oder gelbe Autos verfügen.

Wenn ich das Anschreiben wiederfinde und es technisch hinbekomme, werde ich die Antwort des Ministeriums hier veröffentlichen.

Gebt GAS
auch in Parkhäusern
LPG

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