Tiefgarage gegen Betonpfeiler gefahren, was jetzt?

Ich grüße euch!

Ich bin grad' bei uns in der Tiefgarage gegen den Betonpfeiler gefahren, vorderelinke seite hat's erwischt, am Lach und Karroserie ist nix zu sehen aber der aufprall war schon fest und unten sieht man schwarze spuren, die vom Reifen sein könnten.

Meine frage jetzt, an der Karroserie ist nix zu sehen denkt ihr dass das Rad oder die Achse in mitleidenschaft gezogen werden konnten?
Weil das hat ein Nachbar gesehen und mich darauf hingewisen!

Und da ich noch in der Probezeit bin und es ein neuwagen von meinem Vater ist bin ich noch ein wenig im Schock. Bin dann einfach vorn in meine Parklücke dann auch gefahren hat auch nichts geknirscht oder so und musste heim 🙁

Das Bild zeigt meinen einpark vorhaben, so park ich eigendlich nie, und ich hab den Pfeiler schon gesehen nur dann hab ich mich auf den jungen der dahinten stand konzentriert und zack bum 🙁

Beste Antwort im Thema

Kann passieren.

Du solltest allerdings den Schaden dem Parkhausbetreiber unverzüglich mitteilen, da es sonst Fahrerflucht ist ( Schaden am Pfeiler )...und dann hast ein echtes Problem mit deiner Probezeit und dem Punktekonto.

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Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


Ob hier Fahrerflucht überhaupt angewendet werden kann ist noch fraglich. Dafür ist "Straßenverkehr" gefordert und somit muss in irgendeiner Form ein rechtlich öffentlicher oder tatsächlicher Verkehrsraum vorliegen.

Ist die Tiefgarage denn von jedem befahrbar oder braucht ihr ne Karte oder Schlüssel?

Das ist IMHO vollkommen unerheblich.

Oder glaubst du, daß man beim Nichtvorliegen der genannten Kriterien z.B. andere Fahrzeuge ungestraft anrempeln darf, ohne den Schaden zu melden?

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Kann passieren.

Du solltest allerdings den Schaden dem Parkhausbetreiber unverzüglich mitteilen, da es sonst Fahrerflucht ist ( Schaden am Pfeiler )...und dann hast ein echtes Problem mit deiner Probezeit und dem Punktekonto.

Genau! Eine Sofortige Evakuierung des Parkhauses/der Tiefgarage und eine statische Untersuchung ist das Mindeste.

@Drahkke: also Pfeiler in Parkhäusern anfahren ist für dich okay aber Bäume anfahren nicht? 😁

Zitat:

Original geschrieben von citius


@Drahkke: also Pfeiler in Parkhäusern anfahren ist für dich okay aber Bäume anfahren nicht? 😁

Daß du es schaffst, meine Aussagen ins genaue Gegenteil umzudeuten, war mir eigentlich schon vorher klar...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das ist IMHO vollkommen unerheblich.

Dem Gesetz und der Rechtsprechung gegenüber aber nicht.

§ 142 StGB: (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er...

Unfall: Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Verkehr, das von mindestens einem Beteiligten ungewollt ist und mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht, bei dem ein nicht ganz unerheblicher Personen - oder Sachschaden entsteht.

Rechtsprechung sagt: mehr als 40-50€. Da der Pfeiler noch steht und höchstens an Farbe verloren hat, ist der Schaden geringer.

Straßenverkehr: Mit öffentlichem Straßenverkehr ist der Verkehr (Fußgänger und Fahrzeuge) auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gemeint. Eine Unterscheidung wird mitunter in tatsächlich öffentlich - für alle zugänglichen Wege wie beispielsweise Garagen, Tankstellen, Parkplätze - und rechtlich öffentlich (Widmung durch Verkehrsbehörde) vorgenommen. Bei der ersten Variante bedarf es unter Umständen der Zustimmung des Inhabers/Pächters. Reine Privatstraßen fallen nicht unter diese Regelung.

Bedeutet: Wenn nur bestimmte Personen den Zugang zu der TG haben, dann ist es kein Straßenverkehr! Kann jeder rein, wie z.B. in einem öffentlichen Parkhaus das der Fall ist, dann ist das Straßenverkehr.

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Ich bin vor ca. 16 Jahren mal mit einem überbreiten Autoanhänger im BMW-Parkhaus an einem Pfeiler hängengeblieben.
Resultat. Pfeiler Schaden Null. Radabdeckung am Anhänger war eingedellt.
Als ich dann an die bewachte Ausfahrt kam, habe ich den Vorfall dem Werkschutz gemeldet.
Trockener Kommentar des Wachschutzmannes. Weis ich und das Kennzeichen habe ich auch schon bekommen.
Passiert ist weiter nichts. Er hat sich nur die Delle angeschaut.
Gruß
Frank, was wohl passiert wäre wenn ich es nicht gemeldet hätte?

Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Bedeutet: Wenn nur bestimmte Personen den Zugang zu der TG haben, dann ist es kein Straßenverkehr! Kann jeder rein, wie z.B. in einem öffentlichen Parkhaus das der Fall ist, dann ist das Straßenverkehr.

Und wie soll es dann deiner Ansicht nach rechtlich bewertet werden, wenn jemand in einer "privaten" Tiefgarage ein anderes Fahrzeug anrempelt und sich dann nicht meldet?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von LL0rd


Bedeutet: Wenn nur bestimmte Personen den Zugang zu der TG haben, dann ist es kein Straßenverkehr! Kann jeder rein, wie z.B. in einem öffentlichen Parkhaus das der Fall ist, dann ist das Straßenverkehr.
Und wie soll es dann deiner Ansicht nach rechtlich bewertet werden, wenn jemand in einer "privaten" Tiefgarage ein anderes Fahrzeug anrempelt und sich dann nicht meldet?

Faktisch hat er eine Sachbeschädigung begangen. Eine Fahrerflucht kann nicht vorliegen! Aber "privat" heißt nicht gleich nicht öffentlich..es kann ja privat sein und ist tatsächlich öffentlich. Dazu müßte der TE dann Auskunft geben wie es vor Ort genau ist.

LL0rd hat es schon richtig zitiert. Und wenn die geforderten Tatbestände nicht erfüllt werden, liegt die Straftat nunmal nicht vor.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Oder glaubst du, daß man beim Nichtvorliegen der genannten Kriterien z.B. andere Fahrzeuge ungestraft anrempeln darf, ohne den Schaden zu melden?

Nicht ungestraft, strafbar auf Grund einer Sachbeschädigung.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Und wie soll es dann deiner Ansicht nach rechtlich bewertet werden, wenn jemand in einer "privaten" Tiefgarage ein anderes Fahrzeug anrempelt und sich dann nicht meldet?

Ich bin kein Anwalt oder Jurist, deshalb ist es ausschließlich meine Ansicht (nach ein paar Rechtswissenschaftsvorlesungen). Ich bin der Meinung, dass es "nur" eine Sachbeschädigung ist. Man hat eben fremdes Eigentum beschädigt. Aber eine Sachbeschädigung setzt einen Vorsatz voraus, das bedeutet, man muss absichtlich gegen den Pfeiler gefahren sein. Das scheidet hier wohl aus. Eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

Was selbstverständlich offen bleibt ist das Zivilrecht, wonach der Verursacher den Schaden beheben hat.

@Frank
Ich glaube genauso wenig. Es sei denn, man hätte einen Grund gesucht um dich loszuwerden.

Hey Danke für eure anteilnahme. Die sache ist die, ich bin wie hier schon jemand geschrieben hat dessen Namen mir nicht mehr einfällt und er unten auch nicht mehr steht während ich das hier schreibe, jedenfalls bin ich wie durch ein Wunder mit dem Reifen gegen die abgeflachte Kante vom Pfeiler gefahren Geschwindigkeit ca. 10 km/h beim quer-rückwerts fahren. An der Karosserie und Lack ist nix am Pfeiler ist auch nichts halt nur an der Kante ein schwarzer reifen abdruck, aber alle pfeiler sind so ähnlich verschmutzt.

Ist ja ergo kein Unfall, auch wenn es für mich so in erster linie doch ausschaut, da ich halt glück hatte, aber eigendlich hätte ich ja den unfall machen müssen, sprich karosserie und lack schaden sowas halt, was aber nicht eingetroffen ist, ich bin so glücklich irrgendwie.
Ich hab bis jetzt seit über nen Jahr den führer und hatte noch kein unfall, und war schon in so mancher missligen lage, und heute das war ein kleiner schock als es gekracht hat, nicht laut aber total komisch kenne das ja nicht das ein anderes geräusch als das gas was ich gebe vom auto herkommt und es apprupt stehen bleibt ohne das ich es kontrolliere, deswegen war das schon zimlich komisch.

Aber wie geschrieben, ich hatte sau glück, bin wirklich zimlich froh darüber, mein Vater hat das auch locker gesehen mich nur belehrt vorsichtiger in die parklücke zu fahren und so eben.
Aber wie auch schon geschrieben da macht man das zich mal und heute war halt dieser moment, aber ist auch gut, ich bin schon ein wenig leichtsinnig und ab heute brems ich auch einmal mehr und schau auch einweiteres mal.

Hatte auch was gutes. 🙂

Na da hast du bei deinen Pech noch Glück gehabt im altem Jahr!
Dürfte also nix passiert sein, ausser ein paar Kratzer am Ego.

Na dann noch viel Spaß beim Fahren,
und immer eine Handvoll Platz zw. Auto und Betonpfeilern. 😉

Viktor

Mann hier wird geschrieben.....Wahnsinn 😰 🙄

sollange an deinem Auto keine Beschädigung zu finden ist wird der Betonpfeiler wohl auch noch gerade stehen....

Vergiss einfach den Sch..ß Tag und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Und wie soll es dann deiner Ansicht nach rechtlich bewertet werden, wenn jemand in einer "privaten" Tiefgarage ein anderes Fahrzeug anrempelt und sich dann nicht meldet?

LLOd hat mit seinen Ausführungen zu 100% Recht:

kein öffentl. Verkehrsraum -> kein Unfall i.S.d. § 142 StGB -> keine Unfallflucht sondern ein Schadensereignis mit einem Kfz -> Schadensregulierung unterliegen den Bestimmungen des BGB -> der Flüchtige geht straffrei aus (sogar sehr sehr sehr ... wahrscheinlích, da die Polizei im "privaten" Bereich nicht ermittelt).

P.S.: immer davon ausgehend, dass es sich wirklich um ein Privatgrundstück i.S.d. Definition öffentl. VK-raum handelt!

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


Faktisch hat er eine Sachbeschädigung begangen. ...

Und wenn die geforderten Tatbestände nicht erfüllt werden, liegt die Straftat nunmal nicht vor.

Nicht ungestraft, strafbar auf Grund einer Sachbeschädigung.
Mfg

NEIN, er hat KEINE Sachbeschädigung begangen, denn auch hier fehlen die Tatbestandsmerkmale!

Es bleibt eine Schadensregulierung nach dem BGB sonst nicht, aus Sicht des StGB hat er keine Straftat begangen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


....
NEIN, er hat KEINE Sachbeschädigung begangen, denn auch hier fehlen die Tatbestandsmerkmale!
Es bleibt eine Schadensregulierung nach dem BGB sonst nicht, aus Sicht des StGB hat er keine Straftat begangen.

Ist ja klar, hatte auf den subjektiven TBM nicht geachtet und schließlich ist min. dolus eventualis gefordert. :-)

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Es bleibt eine Schadensregulierung nach dem BGB sonst nicht, aus Sicht des StGB hat er keine Straftat begangen.

Stimmt, Sachbeschädigung kommt nicht in Frage. Die Frage mit Fahrerflucht dürfte aber sein was "im Straßenverkehr" bedeutet. Es ist ja 142 STGB und nicht StVO, keine Ahnung ob man da automatisch Geltungsbereich der StVO annehmen kann. Parkplatz ist keine Straße, also kein Straßenverkehr. Hmm, dann würden alle öffentlichen Parkplätze aber auch rausfallen. Wat nu? 😕

Da bei den Betonpfeilern aber wohl eh nichts gemacht wird würde ich den sicherheitshalber melden. Schadet nichts und es kann einem keiner nachträglich an´s Bein pinkeln. Und auch die nötige Reinigung um Reifenabrieb vom Beton zu bekommen ist genaugenommen ein Schaden. Was würdet ihr sagen wenn euch jemand anderes euer Auto beschmutz? Egal, ist ja kein Schaden entstanden?

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