Tiefgarage gegen Betonpfeiler gefahren, was jetzt?
Ich grüße euch!
Ich bin grad' bei uns in der Tiefgarage gegen den Betonpfeiler gefahren, vorderelinke seite hat's erwischt, am Lach und Karroserie ist nix zu sehen aber der aufprall war schon fest und unten sieht man schwarze spuren, die vom Reifen sein könnten.
Meine frage jetzt, an der Karroserie ist nix zu sehen denkt ihr dass das Rad oder die Achse in mitleidenschaft gezogen werden konnten?
Weil das hat ein Nachbar gesehen und mich darauf hingewisen!
Und da ich noch in der Probezeit bin und es ein neuwagen von meinem Vater ist bin ich noch ein wenig im Schock. Bin dann einfach vorn in meine Parklücke dann auch gefahren hat auch nichts geknirscht oder so und musste heim 🙁
Das Bild zeigt meinen einpark vorhaben, so park ich eigendlich nie, und ich hab den Pfeiler schon gesehen nur dann hab ich mich auf den jungen der dahinten stand konzentriert und zack bum 🙁
Beste Antwort im Thema
Kann passieren.
Du solltest allerdings den Schaden dem Parkhausbetreiber unverzüglich mitteilen, da es sonst Fahrerflucht ist ( Schaden am Pfeiler )...und dann hast ein echtes Problem mit deiner Probezeit und dem Punktekonto.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Parkplatz ist keine Straße, also kein Straßenverkehr. Hmm, dann würden alle öffentlichen Parkplätze aber auch rausfallen. Wat nu? 😕
Zum Thema Fahrerflucht / Unfall / Sachbeschädigung habe ich bereits in den Postings oben mein Statement abgegeben. Dies wurde von anderen Diskussionsteilnehmern auch so akzeptiert. Lies da zunächst nach und wenn du fragen hast, kannst du die hier stellen. Da wird auch die Frage mit den öffentlichen Parkplätzen geklärt.
Zu zwei Sachen möchte ich noch meinen Senf abgeben:
Fahrerflucht oder Sachbeschädigung sind alles Delikte nach dem StGB. Was genau bedeutet das? Wenn ich jemanden anzeige, dann sage ich dem Staat, dass jemand etwas rechtswidriges getan hat. Der Staat ermittelt dann und wenn er genug Beweise gesammelt hat und das Delikt für "würdig" hält, geht die Sache vor einen Richter. (Der Einfachheit halber lasse ich jetzt mal die Alternativen weg.) Aber was genau hat man als anzeigender für Vorteile, wenn man auf die Ermittlungsarbeit nicht angewiesen ist? => Garkeine. Man muss bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft seine Zeit für eine Stellungnahme opfern, evtl. vor Gericht als Zeuge aussagen und das nur um den Täter zu schädigen. Und ob der Täter genug Geld für eine Strafe und die Erstattung des Schadens überhaupt noch hat, ist recht fragwürdig. Deshalb würde ich persönlich überall dort auf eine Anzeige verzichten, wo es nur geht. Und deshalb:
1) Wo kein Kläger, da kein Richter
2) Schlafende Hunde soll man nicht wecken
Bei Fahrerflucht erstattet man in erster Linie Anzeige um seinen eigenen Schaden ersetzt zu bekommen, nicht nur um dem Täter eins reinzuwürgen. Die Ermittlungsarbeit braucht es dann nämlich um den Schädiger zu ermitteln. Hat man dessen Namen und/oder Kennzeichen wird man wohl kaum Anzeige erstatten.
Und egal wie gering der Schaden, dieses abhauen und sich einen sch... darum zu kümmern geht mir tierisch auf den Sack. Wo ist das Problem kurz mitzuteilen "sorry, bin aus versehen leicht dagegen gefahren"? 😠
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Dies wurde von anderen Diskussionsteilnehmern auch so akzeptiert. Lies da zunächst nach und wenn du fragen hast, kannst du die hier stellen. Da wird auch die Frage mit den öffentlichen Parkplätzen geklärt.
Von mir nicht 😉
Gelesen habe ich, von daher ja auch die Frage woher du aus dem Begriff "Straßenverkehr" im StGB den Geltungsbereich der StVO herleitest oder wieso auch immer Fahrerflucht nicht in Frage kommt. (Einen geringen Schaden am Beton mal angenommen)
1A aneinander vorbeigeredet 😛
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
So wie ich das verstehe, ist er bei eingeschlagener Lenkung mit dem linken Vorderrad an den Pfeiler gerummst. Kann passieren, und vermutlich die vorteilhafteste Art ueberhaupt, einem solchen Betonpfeiler zu nahe zu kommen. Wenn er da nicht gerade mit Vollgas reingesemmelt ist, sollte da nix verstellt sein, aber mit Sicherheit kann man des erst bei ner Achsvermessung feststellen. Ich taetm mal meinen, wen das Auto beim Rollen, Gasgeben und bremsen fein geradeaus laeuft, wenn man das Lenkrad loslaesst, und wenn das Lenkrad beim Geradeausfahren noch waagerecht steht, sollte alles prima sein. Einfach mal auf nem ebenen leeren Parkplatz testen.Koestlich amuesieren mich unsere Regelerotiker, die gleich wieder mit Fahrerflucht etc... Mann, Gummiabrieb auf nem Betonpfeiler im Parkhaus 😰... geht's noch???
Ich schließe mich an.
Ich bin zwar auch bekennender Regelretoriker aber das bezieht sich auf sinnvolle Regel.
Ein wenig Gummi an einem weißen Pfeiler. Jungs lasst doch mal die Kirche im Dorf, schaut Euch mal die Parhäuser an, da müssten täglich viele Unfallflüchtige unterwegs sein.
Ich glaube jede Autobahnfuge ist für das Fahrwek schädlicher wie so ein Ditsch mit dem Reifen gegen den Pfeiler. Vom Pfeiler rede ich mal erst garnicht.
Wollt ihr noch ewig wegen so nem Thema weiterquatschen.
Müsst ihr immer aus ner Mücke nen Elefanten machen?
Der TE ist wo angefahren, ohne einen Schaden anzurichten,
hat sich hier gemeldet um nach Rat zu fragen,
und ihr (einige!) zieht ihn Kreuz + Quer durch die Mangel, wie einen Schwerverbrecher!
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Müsst ihr immer aus ner Mücke nen Elefanten machen?
Eben. Wenn jeder Parkhausbetreiber sich um so einen Käse kümmern würde, wären die Gerichte endgültig dicht. Wenn ich hier so einige lese muß der TE ja Angst haben am nächsten Baum aufgehängt zu werden.
Manchmal, wenn ich zu viel Gas gebe, dann gibt das schon mal Gummiabrieb auf der Straße. Ist das eigentlich auch Fahrerflucht, wenn ich das nicht melde?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Manchmal, wenn ich zu viel Gas gebe, dann gibt das schon mal Gummiabrieb auf der Straße. Ist das eigentlich auch Fahrerflucht, wenn ich das nicht melde?
Klar. Beschädigung öffentlichen Eigentums 😠 ( Folgen dreihundert Seiten heftigster Diskussion, die mit der Verbannnug von 10 Usern und der endgültigen Schließung des Freds enden 😁 )
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Müsst ihr immer aus ner Mücke nen Elefanten machen?
Ein Elefant sticht wenigstens nicht 😁
Der Tip sich eben beim Parkausbetreiber zu melden ist nur ein gutgemeinter Rat eh jemand anderes einem deswegen an´s Bein pinkelt. Kein Schaden behauptet sich leicht wenn man es nicht gesehen hat, oder interessieren nur Schäden an Autos?
Und ja, das interessiert durchaus Parkhausbetreiber. Da soll es durchaus solche geben die auch kleine Schäden gerne (fiktiv) über die Versicherung der Autofahrer abrechnen, ausschließen würde ich das nicht. 😉
Groß was wird da bei den geringen Einparkgeschwindigkeiten nicht passiert sein, aber warum das Risiko mit evtl. Fahrerfluchtvorwürfen eingehen falls es doch jemand gesehen haben sollte? Am Baum aufgeknüpft wird wegen so einer Kleinigkeit sicher keiner.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Klar. Beschädigung öffentlichen Eigentums 😠 ( Folgen dreihundert Seiten heftigster Diskussion, die mit der Verbannnug von 10 Usern und der endgültigen Schließung des Freds enden 😁 )
Kommt auf die schwere des Schadens an, ggf. droht die Schließung schon nach 30 Seiten 😛
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Manchmal, wenn ich zu viel Gas gebe, dann gibt das schon mal Gummiabrieb auf der Straße. Ist das eigentlich auch Fahrerflucht, wenn ich das nicht melde?
Klar, vor allem wäre damit endlich bewiesen, dass Du zu den
PÖSEN RASERNgehörst. 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Und egal wie gering der Schaden, dieses abhauen und sich einen sch... darum zu kümmern geht mir tierisch auf den Sack. Wo ist das Problem kurz mitzuteilen "sorry, bin aus versehen leicht dagegen gefahren"? 😠
Du widersprichst dir in deinem Posting. Ich will dir mal etwas vorrechnen. Sagen wir mal, jemand fährt gegen dein Auto und beschädigt mit der Anhängerkupplung dein Kennzeichen oder die Halterung. Der Schaden ist 50€. Jetzt hast du die Möglichkeit den Verursacher anzuzeigen.
Du fährst zur Polizei und wartest dort auf dem Beamten. Wenn du an der Reihe bist, fragt er dich erstmal zig Sachen, die eigentlich nichts mit dem Delikt zutun haben, bevor er zum eigentlichen kommt. Das ganze dauert mind. 1,5 Stunden und bei einem Verdienst von 30€/h (Bundesdurchschnitt) hast du jetzt deinen Schaden fast verdoppelt. Jetzt gehen wir weiter. Der Verursacher wird ermittelt, er streitet aber alles ab. Du wirst als Zeuge vor Gericht geladen. Hast einen Anfahrt und weiteren Verdienstausfall. (Die Zeugengebühren sind in DE ein Witz.) Egal was da jetzt herauskommt, dein Schaden hat sich im vergleich zum Anfangsschaden vervielfacht. Deshalb würde ich mir immer Gedanken machen, wenn ich eine Anzeige erstatte.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Von mir nicht 😉Gelesen habe ich, von daher ja auch die Frage woher du aus dem Begriff "Straßenverkehr" im StGB den Geltungsbereich der StVO herleitest oder wieso auch immer Fahrerflucht nicht in Frage kommt. (Einen geringen Schaden am Beton mal angenommen)
Es heißt ja Straßenverkehr und nicht Parkplatzverkehr 😉
Ich hoffe, du akzeptierst Wikipedia als Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9FenverkehrZitat:
Der öffentliche Straßenverkehr findet auf allen Flächen, auch nicht gewidmeten, statt, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen. Verkehrsteilnehmer ist jeder, der diese Flächen benutzt
Eine Straße ist damit Straßenverkehr. Ebenso der Parkplatz im Einkaufscenter. Auch die eigene Auffahrt wäre Straßenverkehr, wenn die nicht mit einem Zaun gesichert ist. Aber wenn nur ein bestimmter Personnenkreis Zugang zu einer Fläche hat, ist es kein Straßenverkehr mehr.
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Der TE ist wo angefahren, ohne einen Schaden anzurichten, hat sich hier gemeldet um nach Rat zu fragen, und ihr (einige!) zieht ihn Kreuz + Quer durch die Mangel, wie einen Schwerverbrecher!
Inzwischen werden doch nur noch die juristischen Feinheiten diskutiert und zwar losgelöst vom Fall des TE. Das sollte bei aufmerksamem Lesen der einzelnen Beiträge eigentlich aufgefallen sein...