THG Prämie / Ärger mit dem Autohaus / steckt da ein System dahinter?
Hallo zusammen,
wir haben im Sommer eines der guten Leasignangebote für einen Fiat 500e ergattert und das Auto wurde sogar vor dem zugesagten Liefertermin bereitgestellt. Ein paar Tage danach haben wir auch die Bafa Prämie beantragt und die Gutschrift kam auch sehr schnell.
Bei der Beantragung der THG Prämie gab es eine kleine Überraschung, denn angeblich wurde für das Auto mit der Fahrgestellnummer schon wenige Tage nach Zulassung die Prämie beantragt. Es stellte sich heraus, dass das Autohaus diese Prämie bereits bekommen hat.
Beim Schriftwechsel mit dem AH haben die sich erst dumm gestellt, dann haben sie es zugegeben, dann war mal jemand im Urlaub, dann haben sie die Erstattung an uns angebeblich auf ein falsches Konto gezahlt ... bis heute ist das Geld noch nicht bei uns.
Jetzt die Frage in die Runde: Bin ich der Einzelfall? Steckt da ein System dahinter, denn eigentlich steht die Prämie demjenigen zu, der im Fahrzeugschein steht?
Bin gespannt auf andere Erfahrungen.
Grüße
Torsten
187 Antworten
@navyneidi - bin ganz bei Dir. Habe ich auch schon angemerkt, aber keiner von den Betroffenen gibt diesbzgl. eine Rückmeldung.
Wenn im Schein das AH als Vorbesitzer drinsteht, dann kann es in der Tat sein, dass die die THG-Quote gezogen haben.
Dann ist allerdings das Auto nicht neu.
Hätte es neu sein sollen, dann wird das zum Problem, waren es Tageszulassungen oder Ähnliches dann wird man dem Vorbesitzer, also in dem Fall das AH, wegen der THG nichts anlasten können.
Frage: Geht die THG Prämie doch auch zeitlich/ anteilig? Wenn das AH den Wagen nach 1 Monat verkauft, muss das gemeldet werden und der neue Besitzer sollte 11/12 bekommen. AH nur 1/12. Solltet Ihr den Fiat als 2.Besitzer gekauft haben, würde ich das AH zur anteiligen Auszahlung anmahnen.
Gruß Michel
Nein, muss nicht gemeldet werden. Die Prämie gehört voll dem, der sie (rechtmäßig) beantragt. Auch wenn der Wagen kurz danach verkauft wird.
Zitat:
Den Fahrzeugschein müssen Sie jährlich neu einreichen, um die Prämie zu erhalten.
das stimmt so nicht.
zufällig habe ich heute mit der rechtsabteilung des ADAC telefoniert und bei der gelegenheit anlässlich der prämie für 2023 nachgefragt, ob ich den brief beim diesem zweiten antrag nach 2022 noch einmal hochladen muss. nach seiner aussage muss man den brief nur beim ersten antrag einreichen, denn dieser liegt beim zweiten antrag ja bereits vor. (einschränkung: dies gilt möglicherweise wohl nur dann, wenn es der gleiche anbieter ist)
als ADAC mitglied bekommt man den bonus von 20 euro übrigeens auch dann, wenn der ehegatte, für dessen auto die prämie über den ADAC beantragt wird, selbst nicht mitglied ist ("familienregelung"😉.
das steht irgendwo bei den vertragsbedigungen, die kein mensch liest, und der juristische mitarbeiter hat 5 minuten gebraucht um es herauszufinden.
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Zitat:
@fritze500e schrieb am 22. Dezember 2022 um 01:08:53 Uhr:
das stimmt so nicht.
zufällig habe ich heute mit der rechtsabteilung des ADAC telefoniert und bei der gelegenheit anlässlich der prämie für 2023 nachgefragt, ob ich den brief beim diesem zweiten antrag nach 2022 noch einmal hochladen muss. nach seiner aussage muss man den brief nur beim ersten antrag einreichen, denn dieser liegt beim zweiten antrag ja bereits vor. (einschränkung: dies gilt möglicherweise wohl nur dann, wenn es der gleiche anbieter ist)
Dann ist das, zumindest was ich bisher sehe und erlebe, nur beim ADAC so. Und wenn Ihr wirklich den Brief besprochen habt, dann mag das sein. Ich musste bisher, auch beim gleichen Anbieter, den Schein neu hochladen. Als Nachweis, dass ich noch Halter vom Auto bin.
Grüße
Für mich klingt das so, als wenn das Ganze bei dem Autohaus System hätte.
Dort wird mit Sicherheit sehr genau kalkuliert und nicht jeder (nein, andersrum: wahrscheinlich nicht viele) kennt (kennen) diese Prämie.
Bei einer zwölfmonatigen Leasingdauer sind 350€ fast 30€/Monat - da rechnet sich das Leasing für das Autohaus doch direkt ganz anders.
Und 'irrtümlich' beantragt niemand so eine Prämie. Das wurde denke ich eingerechnet und gehofft, dass möglichst viele Kunden diese Prämie nicht kennen und damit nicht beantragen.
Irgendwie verstehe ich die Diskussion hier nicht.
Nochmal:
1) Das AH verkauft keine Neufahrzeuge, sondern bspw. Vorführer oder Tageszulassungen. Dann kann das AH als im Schein/Brief eingetragener Halter auch ganz legal die THG Prämie ziehen.
Dann sind die verkauften Fahrzeuge bei Weiterverkauf aber nicht neu.
2) Sollten die Fahrzeuge neu sein, also noch niemand außer Euch im Schein (Leasing/Kauf) und/oder Brief (Kauf) stehen, und Ihr bekommt die Prämie nicht, dann muss der Fehler woanders stecken, denn das AH kann ohne diese Eintragungen auch keine THG Prämie beantragen.
Ich halte die Situation hier für äußerst interessant, weil sie sich wahrscheinlich in einem Graubereich bewegt.
Das wahrscheinlichste ist ja, dass die Fahrzeuge vom Autohaus schon mal tageszugelassen waren, und zu dem Zeitpunkt die Prämie beantragt wurde.
Eine Tageszulasung gilt durchaus noch als Neuwagen (http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...), aber muss einem KÄUFER dennoch mitgeteilt werden, weil der dann nicht der Erst-Eigentümer ist. Die Preisfrage ist aber, muss das auch einem LEASINGnehmer mitgeteilt werden? Eigentümer bleibt ja der Leasinggeber.
Bei einem normalen Fahrzeug spielt es eigentlich keine Rolle, weil die Sache später beim Verkauf sowieso auf den Tisch muss, auch wenn der Leasingnehmer kauft, und eben dann an der Stelle ein günstigerer Preis fliesst. Bei einem E-Auto kommt nun aber eine neue Dimension durch die THG-Prämie hinzu.
Dass das AH hier am Schluss nachgibt, deutet zumindest darauf hin, dass sie ein nicht ganz reines Gewissen haben, bzw. zumindest um ihren Ruf fürchten. Sicher beantworten kann die Rechtslage aber nur ein Fachmann, denke ich...
Ich würde als Betroffener zuerst mal den Leasingvertrag ganz genau lesen. Dann einfach mal ohne Verweis auf die THG-Problematik nachfragen, ob ich den Brief sehen kann, z.B. weil ich vermute, dass das kein Neuwagen ist.
Die weitere Option, nämlich dass das AH gar nicht zulässt, sondern den Schein "fälscht", um damit die Prämie zu kassieren, unterstelle ich vorerst mal nicht. Das Umweltbundesamt prüft ja anhand der Kopie des Scheins. Dies könnte man anhand des Briefs eindeutig festsellen.
Patrick
Ich habe gerade noch auf die Homepage vom AH König geschaut. Für jedes Leasingangebot dort ist explizit ausgewiesen, ob das Fahrzeug neu, eine Tageszulassung, oder ein Vorführer ist. Sobald da "Tageszulassung" oder "Vorführer" steht, ist es auch völlig legal, dass sich das AH die THG-Prämie zieht. Wenngleich es nett wäre, wenn das kommuniziert werden würde. Also: was habt Ihr denn genau geleast? Wurde nur mündlich "neu" zugesagt, oder auch im Vertrag?
Wie im vorherigen Beitrag ausgeführt, ist mir nicht ganz klar, ob beim Leasing eine Tageszulassung immer als eine solche ausgewiesen werden muß. Aber nachdem das AH das grundsätzlich schon angibt, würde ich bei einer Angabe "neu" auch von tatsächlich "neu" ausgehen.
Patrick
Wir können hier leider alle mutmassen. Antworten geben, können aktuell nach diesem Thread nur
- @Kiste01
- @Dieter-Digital
- @Lina70
- @Stock-
- weitere Betroffene.
Was steht denn nun in euren Verträgen und Fahrzeugschein?
Sind es Neuwagen ohne Zulassung?
Sind es Tageszulassungen oder Vorführer?
Vorher macht eine weitere Deutung doch keine Sinn.
Mein Fiat ist ein Neuwagen und ich stehe als Halterin im Fahrzeugschein. Wie bereits geschrieben, stimmt das Datum der Erstzulassung auch mit der Rückmeldung von der Versicherung und der Bank überein.
Laut AH können sie sich nicht erklären, warum es nicht funktioniert. Läge also einer der o. g. Gründe vor, würde das AH das ja sagen.
Ich habe einen Neuwagen bestellt und auch erhalten.
THG habe ich erst Ende November beantragt.
Läuft noch. Dauert etwas länger, gibt dafür aber auch oft etwas mehr Geld. Keine Provision: thg-Experten.de
Gruß,
DIdi
sorry, natürlich ist es der fahrzeugschein, ich habe das verwechselt mit der umweltprämie, für die der brief hochgeladen werden muss. dass er beim anbieterwechsel neu hochgeladen werden muss ist wegen der nötigen kontrolle gegen doppelantrag selbstverständlich. ich kann das aber wie gesagt nur für den ADAC weitergeben.
EDIT:
hier mein schreiben vom adac:
Zitat:
Sehr geehrte(r) XXXXX
Bitte laden Sie innerhalb von 7 Tagen ein gut lesbares Foto des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihres Elektrofahrzeugs im THG-Portal des ADAC hoch, sofern noch nicht geschehen.
wichtig ist "...sofern noch nicht geschehen" und genau darauf zielte meine frage: es ist beim erstantrag bereits geschehen.
es kann sein, dass das an anderer stelle anders gehandhabt wird.
Zitat:
@TomZed schrieb am 21. Dezember 2022 um 18:33:44 Uhr:
@navyneidi - bin ganz bei Dir. Habe ich auch schon angemerkt, aber keiner von den Betroffenen gibt diesbzgl. eine Rückmeldung.Wenn im Schein das AH als Vorbesitzer drinsteht, dann kann es in der Tat sein, dass die die THG-Quote gezogen haben.
Dann ist allerdings das Auto nicht neu.
Hätte es neu sein sollen, dann wird das zum Problem, waren es Tageszulassungen oder Ähnliches dann wird man dem Vorbesitzer, also in dem Fall das AH, wegen der THG nichts anlasten können.
Ich habe einen Neuwagen gekauft, also gibt es keine Vorbesitzer. Das Autohaus sagt jetzt, es hätte die Prämie irrtümlich beantragt, zusammen mit vielen Vorführern. Würde ich auch behaupten, ich denke aber das hat System.