THG Prämie / Ärger mit dem Autohaus / steckt da ein System dahinter?
Hallo zusammen,
wir haben im Sommer eines der guten Leasignangebote für einen Fiat 500e ergattert und das Auto wurde sogar vor dem zugesagten Liefertermin bereitgestellt. Ein paar Tage danach haben wir auch die Bafa Prämie beantragt und die Gutschrift kam auch sehr schnell.
Bei der Beantragung der THG Prämie gab es eine kleine Überraschung, denn angeblich wurde für das Auto mit der Fahrgestellnummer schon wenige Tage nach Zulassung die Prämie beantragt. Es stellte sich heraus, dass das Autohaus diese Prämie bereits bekommen hat.
Beim Schriftwechsel mit dem AH haben die sich erst dumm gestellt, dann haben sie es zugegeben, dann war mal jemand im Urlaub, dann haben sie die Erstattung an uns angebeblich auf ein falsches Konto gezahlt ... bis heute ist das Geld noch nicht bei uns.
Jetzt die Frage in die Runde: Bin ich der Einzelfall? Steckt da ein System dahinter, denn eigentlich steht die Prämie demjenigen zu, der im Fahrzeugschein steht?
Bin gespannt auf andere Erfahrungen.
Grüße
Torsten
187 Antworten
Bin gespannt ... Mal sehen, wie das AH reagiert.
im KfZ Schein stehe nur ich drin.
Kurz nochmal zusammengefast:
. Neuwagen per Leasing bestellt
. Auto geliefert und auf mich zugelassen
. Bafa beantragt und gezahlt
. THG beantragt / von THG-Anbeiter abgelehnt, weil schon durch AH beantragt
. nach vielen Emails und Telefonaten vom AH dann herausgegeben
Zitat:
@TomZed schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:55:40 Uhr:
Die THG Prämie kann doch nur von der im Kfz-Schein eingetragenen Person beantragt werden. Damit wäre dann das Fahrzeug nicht mehr neu, wenn es schon mal zugelassen gewesen ist.
Was steht denn im Schein?
Ja, das ist so. Im Fahrzeugschein steht der Halter. Aber da man als Leasingnehmer i. d. R. den Brief nicht erhält, kann man nicht sehen, ob es davor schon einmal zugelassen wurde.
Zitat:
@TomZed schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:55:40 Uhr:
Die THG Prämie kann doch nur von der im Kfz-Schein eingetragenen Person beantragt werden. Damit wäre dann das Fahrzeug nicht mehr neu, wenn es schon mal zugelassen gewesen ist.
Was steht denn im Schein?
Zitat:
@Lina70 schrieb am 19. Dezember 2022 um 13:25:48 Uhr:
Ja, das ist so. Im Fahrzeugschein steht der Halter. Aber da man als Leasingnehmer i. d. R. den Brief nicht erhält, kann man nicht sehen, ob es davor schon einmal zugelassen wurde.
Allerdings steht im Schein ein Erstzulassungsdatum (Feld B) und ein Datum (Vorderseite mit Kennzeichen, unten) an dem der Schein ausgestellt wurde. Beides sollte bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug gleich sein.
Ist das different, ist das sehr komisch.
Und ja, eigentlich kann nur der Halter die THG-Quote beantragen.
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Hallo zusammen,
habe das gleiche Problem, auch Autohaus König. Ist bestimmt kein Zufall.
Was steht denn unter den genannten Daten im Fahrzeugschein? Das wäre spannend
Hallo,
danach sieht es nun wirklich nicht mehr aus. Und wenn ich es richtig sehe, auch für einen Fiat 500e?
Was hast du bislang dagegen unternommen? Bzw. wie kommunizierst du es beim AH?
Zitat:
@Stock- schrieb am 21. Dezember 2022 um 11:14:56 Uhr:
Hallo zusammen,habe das gleiche Problem, auch Autohaus König. Ist bestimmt kein Zufall.
Das scheint zu passen. Das Erstzulassungsdatum stimmt zumindest mit der Rückmeldung der Leasingbank überein
Zitat:
@navyneidi schrieb am 21. Dezember 2022 um 11:31:55 Uhr:
Was steht denn unter den genannten Daten im Fahrzeugschein? Das wäre spannend
Ihr solltet DRINGEND die Daten prüfen lassen. Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief.
Der Rest war leider für das "falsche Produkt". Also für die BaFa-Prämie
Ja, danke, bin dabei.
Zitat:
@navyneidi schrieb am 21. Dezember 2022 um 11:55:24 Uhr:
Ihr solltet DRINGEND die Daten prüfen lassen. Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief.Auszug der BAFA-Seite
Wer kann einen Antrag stellen?
Bis zum 31. August 2023 könnenPrivatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine
auf die ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen wird, einen Antrag stellen.Sofern sich die Erwerberin bzw. der Erwerber von der eingetragenen Halterin/dem eingetragenen Halter unterscheidet, so ist der Antrag immer von der als Halterin bzw. als Halter eingetragenen Person zu stellen.
Achtung: mein Text bezog sich auf die BAFA. Bitte ignorieren.
Sorry
Damit aber hier noch was "richtiges" kommt:
Auszug von der Verbraucherzentrale
Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.
...
Den Besitz des E-Autos oder E-Motorrads/-Rollers können Sie mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen. Die Möglichkeit der Anrechnung besteht bei "Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb". Das soll gleichzeitig eine doppelte Registrierung bei verschiedenen Anbietern verhindern. Den Fahrzeugschein müssen Sie jährlich neu einreichen, um die Prämie zu erhalten. Eine Anrechnung zulassungsfreier Fahrzeuge ist dagegen nicht möglich, auch wenn es sich um reine Batterieelektrofahrzeuge handelt.
Das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde überprüft die Anträge und zertifiziert diese. Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse fließen – in der Regel abzüglich einer Provision für die Dienstleister – an die Verbraucher:innen zurück.
Danach kann nur der HALTER die THG-Prämie beantragen.
Ich habe das Autohaus heute informiert, dass ich die Prämie nicht beantragen konnte, weil eben schon ausgeschüttet. Bin gespannt was passiert, prüfe auch eine Anzeige, da es sich meiner Meinung nach um Betrug, vielleicht auch Identitätsdiebstahl handelt.
Leute, wie schon oben erwähnt und auch von Anderen nachgefragt.
Wenn Ihr der Erstbesitzer seid, sprich keine bspw. Tageszulassung oder Vorführwagen, dann weiß ich nicht mal wie das AH das überhaupt bewerkstelligt hat, die THG Prämie zu bekommen.
Wenn allerdings das AH im Schein drinsteht, dann schon. Dann habt Ihr aber auch kein neues Auto bekommen.
Zitat:
@TomZed schrieb am 21. Dezember 2022 um 12:56:56 Uhr:
Leute, wie schon oben erwähnt und auch von Anderen nachgefragt.
Wenn Ihr der Erstbesitzer seid, sprich keine bspw. Tageszulassung oder Vorführwagen, dann weiß ich nicht mal wie das AH das überhaupt bewerkstelligt hat, die THG Prämie zu bekommen.
Wenn allerdings das AH im Schein drinsteht, dann schon. Dann habt Ihr aber auch kein neues Auto bekommen.
Darum hab ich ja auf den Hinweis im Schein gegeben. Da müsste nur mal jemand was zurückmelden…