THG Prämie / Ärger mit dem Autohaus / steckt da ein System dahinter?

Fiat 500 FA1

Hallo zusammen,

wir haben im Sommer eines der guten Leasignangebote für einen Fiat 500e ergattert und das Auto wurde sogar vor dem zugesagten Liefertermin bereitgestellt. Ein paar Tage danach haben wir auch die Bafa Prämie beantragt und die Gutschrift kam auch sehr schnell.

Bei der Beantragung der THG Prämie gab es eine kleine Überraschung, denn angeblich wurde für das Auto mit der Fahrgestellnummer schon wenige Tage nach Zulassung die Prämie beantragt. Es stellte sich heraus, dass das Autohaus diese Prämie bereits bekommen hat.
Beim Schriftwechsel mit dem AH haben die sich erst dumm gestellt, dann haben sie es zugegeben, dann war mal jemand im Urlaub, dann haben sie die Erstattung an uns angebeblich auf ein falsches Konto gezahlt ... bis heute ist das Geld noch nicht bei uns.

Jetzt die Frage in die Runde: Bin ich der Einzelfall? Steckt da ein System dahinter, denn eigentlich steht die Prämie demjenigen zu, der im Fahrzeugschein steht?

Bin gespannt auf andere Erfahrungen.

Grüße
Torsten

187 Antworten

Alles sehr dubios, denn man kann eben nicht „aus Versehen“ die THG beantragen, für einen nicht zugelassenen Neuwagen, da dann der Schein noch gar keine Eintragungen hat, diese aber notwendig sind.
Im Schein steht übrigens der Halter und nicht der Besitzer, wegen einer solchen Aussage oben von Dir @patba.
Es ist für die THG irrelevant, wer der Besitzer ist, solange du der Halter des Kfz bist.

das ist wirklich seltsam: zum antrag gehört das hochladen des kfzscheines. in diesem ist der besitzer eingetragen, und nur DER hat ein recht auf die prämie. wenn jemand den schein eines anderen hochlädt und die prämie für sich beanttragt und einstreicht, dann ist das in meinen augen ein bewusst ausgeführter betrug. was das autohaus schreibt ist eine lächerliche schutzbehauptung, so etwas kann nicht "versehentlich" passieren, weil man den namen im antrag eingeben muss (siehe bild). das wird überall gleich sein.

Thg-antrag

oops, hat sich mit TomZed überschnitten, während ich noch am schreiben war....

Zitat:

@TomZed schrieb am 22. Dezember 2022 um 14:46:00 Uhr:


Im Schein steht übrigens der Halter und nicht der Besitzer, wegen einer solchen Aussage oben von Dir @patba.

? Ich habe weiter oben eigentlich nur vom Eigentümer gesprochen im Kontext mit dem Brief, bzw. in meinem allerersten Beitrag im Kontext "Brief" versehentlich den Begriff "Besitzer" verwendet.

Halter, Besitzer und Eigentümer sind drei unterschiedliche Sachen.

Der Halter ist weder automatisch der Besitzer, und erst recht nicht automatisch der Eigentümer (z.B. bei Leasing).

Halter: Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
Besitzer: die Person, die im Moment die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat (also z.B. der Fahrer!)
Eigentümer: die Person, deren Eigentum das Fahrzeug ist (die es also per Kaufvertrag erworben hat)

Übrigens ist auch die Person, die im Brief steht, nicht automatisch der Eigentümer. Nämlich z.B. dann, wenn das Fahrzeug per Kaufvertrag (der ist entscheidend!) den Eigentümer gewechselt hat, aber noch kein Eintrag im Brief erfolgt ist.

Aber ist eigentlich egal. Hauptsache hier ist: nur der Halter, also die Person, die im Schein steht, ist berechtigt, die THG-Prämie zu beantragen.

Patrick

Ähnliche Themen

Zitat:

@navyneidi schrieb am 22. Dezember 2022 um 06:58:44 Uhr:


Dann ist das, zumindest was ich bisher sehe und erlebe, nur beim ADAC so. Und wenn Ihr wirklich den Brief besprochen habt, dann mag das sein. Ich musste bisher, auch beim gleichen Anbieter, den Schein neu hochladen. Als Nachweis, dass ich noch Halter vom Auto bin.

Ein neu hochgeladener Schein ist aber keineswegs ein Nachweis, dass ich aktuell Halter des Fahrzeugs bin. Das Bild/Der scan kann ja schon älter sein... So gesehen ist das Vorgehen des ADAC vollkommen OK. Es zählt letztlich allein die Erklärung bei der Beantragung, dass man aktuell Halter ist.
Bei einem Neuwagen ließe sich an einem Scan des Scheins frühestens im 4. Jahr erkennen, dass evtl. etwas nicht stimmt, nämlich wenn der aktuelle TÜV-Stempel fehlt... Nur eine physische Kontrolle des originalen Scheins würde so was unterbinden können.
Aus der Richtung wird bestimmt auch noch Schindluder kommen...

Patrick

Kommen wir mal zurück zum ursprünglichen Thema. Das Problem ist ja, dass ein paar Leute ein tolles Leasing Angebot des gleichen Autohaus angenommen haben und für dieses auf sie zugelassene E Auto die THG Prämie nicht bekommen haben, weil die Prämie bereits vom AH beantragt wurde. Dieses Problem wollen die Leute vorrangig gelöst haben.
Mit dem Wissen aus den vielen Kommentaren und den inzwischen vielen Betroffenen sollte eine solide Kommunikation mit der Geschäftsleitung schnell zum Erfolg führen.
Offenbar hat das AH bereits die Argumentation angepasst, indem sie von einem Versehen sprechen. Komisch nur, dass bestimmt nicht alle unsere Autos gleichzeitig zugelassen wurden.

Ein weiterer Aspekt ist natürlich, wie kann jemand die Prämie beantragen. In meinem Fall ist das Datum im Fahrzeugschein an beiden genannten Stellen gleich. Insofern schließen wir eine Erstzulassung auf das AH aus. Richtig?
Sonst hätte ich auch die Überführungskosten zurückgewollt.

Bleibt also nur übrig, dass das AH mit dem neuen Fahrzeugschein die Prämie beantragt UND niemand die Übereinstimmung geprüft oder beanstandet hat. Eine Lücke im System, die hier zu viel Ärger führt.

Als Themenstarter hoffe ich, dass
. andere Betroffene diesen Thread finden und ihr Geld aus der THG Prämie bekommen
. das AH alle Betroffenen aus eigenem Interesse informiert und das Geld an sie auszahlt

Über welche Höhe der Prämie geht es hier eigentlich?

THG in 2022 je nach Anbieter zwischen 300-450€ je Fahrzeug und pro Jahr

Zitat:

@kiste01 schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:34:34 Uhr:


Ein weiterer Aspekt ist natürlich, wie kann jemand die Prämie beantragen. In meinem Fall ist das Datum im Fahrzeugschein an beiden genannten Stellen gleich. Insofern schließen wir eine Erstzulassung auf das AH aus. Richtig?

Wer hat denn den Wagen auf Dich zugelassen? Du oder das Autohaus?

Wenn es das Autohaus war, dürfte es höchstwahrscheinlich kein Problem sein, den Wagen am selben Tag zuerst aufs AH zuzulassen, dann den Schein zu kopieren, dann wieder abzumelden und gleich auf Dich zuzulassen. Ich weiß jetzt nicht, ob es möglich ist, ein Fahrzeug am selben Tag auf 2 verschiedene Personen zuzulassen. Definitiv kann man aber einen Wagen am selben Tag abmelden und wieder zulassen.

Die zweite (wahrscheinlichere) Möglichkeit wäre, die haben mit dem auf Dich ausgestellten Schein die Prämie beantragt und sich selbst als Vermittler gegeben, und ihre Kontonummer angegeben. Man findet durchaus Autohäuser, die das als Full Service anbieten. Und auch THG-Händler, die sich primär auf das B2B-Geschäft mit Autohäusern fokussieren. Das AH bietet dann z.B. einen Gutschein für den Endkunden an bzw. verrechnet das z.B.mit dem Kundendienst. Nur so als Beispiel, vollkommen ohne Hintergedanken, habe einfach nur kurz nach "Autohaus THG Gutschein" gegoogelt:
https://petschallies.de/thg-zertifikate

Patrick

Zitat:

@patba schrieb am 22. Dezember 2022 um 21:48:05 Uhr:


... Ich weiß jetzt nicht, ob es möglich ist, ein Fahrzeug am selben Tag auf 2 verschiedene Personen zuzulassen. Definitiv kann man aber einen Wagen am selben Tag abmelden und wieder zulassen.
...
Patrick

KLeine Frage: Weißt du es jetzt nicht (Satz 1) oder weißt du es definitiv (Satz 2).
Bei uns im Landkreis ginge das nicht. 2 Verwaltungsakte waren nicht möglich. Zulassen und Abmelden (in der Reihenfolge) ging nicht, abmelden und zulassen schon: war dann nämlich Ummelden und damit nur 1 Verwaltungsakt.

Aber: Andere Länder, andere Sitten. Das gilt eben auch innerhalb Deutschland. 🙂

Kann man auf dem Fahrzeugschein erkennen, ob das Auto Vorbesitzer hat? Finde auf meinem dazu nichts

Zitat:

@navyneidi schrieb am 23. Dezember 2022 um 07:06:01 Uhr:


KLeine Frage: Weißt du es jetzt nicht (Satz 1) oder weißt du es definitiv (Satz 2).
Bei uns im Landkreis ginge das nicht. 2 Verwaltungsakte waren nicht möglich. Zulassen und Abmelden (in der Reihenfolge) ging nicht, abmelden und zulassen schon: war dann nämlich Ummelden und damit nur 1 Verwaltungsakt.

Das waren ja 2 verschiedene Teilaspekte.
Zu Satz 1: weiß ich nicht, ob das geht.
Zu Satz 2: Ich selbst habe definitiv schon mal das selbe Fahrzeug innerhalb von 5 min zuerst abgemeldet und dann wieder angemeldet. Und zwar wieder auf meinen Namen. Das müssten doch dann 2 Verwaltungsakte sein?
Grund war, dass es damals beim Neukauf unseres Golf von VW eine Prämie gab, wenn man einen alten VW ausser Betrieb nimmt. Das Vorgehen wurde deshalb vom Autohaus so vorgeschlagen. Ich habe also abgemeldet, den alten Schein als Dokumentation für die VW-Prämie mitgenommen, und sofort wieder zugelassen.

Patrick

Zitat:

@Stock- schrieb am 23. Dezember 2022 um 10:16:35 Uhr:


Kann man auf dem Fahrzeugschein erkennen, ob das Auto Vorbesitzer hat? Finde auf meinem dazu nichts

Nein, das findest du nur in der ZB2.

Zitat:

Die zweite (wahrscheinlichere) Möglichkeit wäre, die haben mit dem auf Dich ausgestellten Schein die Prämie beantragt und sich selbst als Vermittler gegeben, und ihre Kontonummer angegeben. Man findet durchaus Autohäuser, die das als Full Service anbieten.

genau das hatte mir mein händler abgeboten, und zwar zu einem zeitpunkt, als die quote noch nicht vollständig steuerbefreit war. das dumme war damals eine "fallbeilregelung": die prämie war nur bis zu einem bestimmten betrag (250€?) steuerfrei. ab 1 euro darüber musste nicht nur dieser betrag, sondern die gesamte THGquote versteuert werden. so wäre mein händler also zwischenhändler geworden und hätte mir einen nettobetrag auf dem kaufpreis angerechnet, der höher war als meine versteuerte prämie gewesen wäre

da aber in der zwischenzeit die prämie steuerfrei wurde, habe ich das natürlich nicht gemacht.

der händler hat übrigens seinen anteil der umweltprämie von 3.570€ unaufgefordert auf 4000€ "aufgerundet", das sind immerhin 430€

Zitat:

@dolofan schrieb am 23. Dezember 2022 um 10:45:22 Uhr:



Zitat:

@Stock- schrieb am 23. Dezember 2022 um 10:16:35 Uhr:


Kann man auf dem Fahrzeugschein erkennen, ob das Auto Vorbesitzer hat? Finde auf meinem dazu nichts

Nein, das findest du nur in der ZB2.

Wie @patba sagt, direkt nicht.
Ein Hinweis ist nur ein unterschiedliches EZ-Datum zum Datum der Ausstellung des Scheines.

@Patba: Abmelden und wieder anmelden ist bei uns im LK nur ein Akt: Ummelden. Die Namen sind dabei unwichtig.

Ja, das Vorgehen ist eine Zeitlang üblich gewesen. Irgendwann haben die Hersteller dann die Gebrauchtwageninzahlungsnameprämie in den Bedinungen geändert. Genau deswegen 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen