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TFL und Rücklicht gleichzeitig an, wie umklemmen/anschließen?

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 14:28

Hallo,

ich habe bei meinem Wagen das osram Ledriving FOG PL Tagfahrlicht nachgerüstet und es nach Anleitung angeschlossen. So funktioniert es auch. Jetzt habe ich hinterher gelesen, dass ja das Rücklicht dann gar nicht an ist...

jetzt kommt die folgende Idee:

Kann ich das so einrichten, dass ich das TFL anhabe, sobald Zündung eingeschaltet ist UND/ODER der Lichtschalter auf Standlicht steht? Denn bei Standlicht leuchten ja auch die Rückleuchten, nur jetzt geht das TFL dann ja aus.

Das weiße Kabel von den TFL ist ja schon ans Standlicht angebracht... das heißt, ich muss es jetzt ans Abblendlicht klemmen, damit es auch eingeschaltet bleibt, wenn ich das Standlicht einschalte?

Oder muss ich ein zusätzliches Kabel mit ans Abblendlicht löten?

Ich möchte auf jeden Fall die wahl haben, dass ich entweder mit TFL alleine (zündung) oder mit TFL + Standlicht (Rückleuchte) fahren kann.

Gruß :-)

Beste Antwort im Thema

Deine Schaltung ist so nicht erlaubt, wenn Standlicht an ist muss das TFL aus sein.

Wenn ich auch nur kleinste Bedenken habe es sei zu Dunkel um von hinten wahrgenommen zu werden schalte ich eben normales Licht an, mitunter auch schon manuell trotz Lichtautomatik und nachgerüstetem TFL.

Grüße

Steini

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Zitat:

@reaction187 schrieb am 21. Februar 2016 um 20:24:19 Uhr:

Das ist ja echt unpraktisch geregelt, oder sieht hier jemand einen Grund, wieso das Tagfahrlicht nicht bei eingeschaltetem Standlicht benutzt werden darf?

Standlicht (oder besser: Begrenzungslicht) ist immer auch ans Abblendlicht gekoppelt (Abblendlicht darf nicht allein leuchten, Begrenzungsleuchten müssen an sein). Wenn du deine TFL an die Begrenzungsleuchten anschließt leuchten die also auch wenn du im dunkeln mit Abblendlicht fährst.

Die 3. Leitung schaltet die TFL ab. Daher, wird sie an die Begrenzungsleuchten angeschlossen!

MfG

am 22. Februar 2016 um 0:39

also leitung 3 nicht am stand, sondern abblend(fahr)licht anschließen.

et violà, die tfl gehen nur aus, wenn auf abblendlicht geschaltet wird, und bleiben zusammen mit standlicht an. ;)

da man am tag auch durchaus nur mit standlicht herumfahren darf (obs sinn macht, ist eine andere frage), sehe ich keinen rechtlichen grund, warum die tfl nicht zusammen mit standlicht (also auch hinten) leuchten sollten. das wäre wiederum nur eine erfolgsüberschreitung, wie der jurist zu sagen pflegt:D

wenns finster wird, müssen die nichtdimmbaren tfl eh aus und auf fahrlicht geschaltet werden. dann geht das tfl aus.

explizit verboten ist, nicht dimmbare tfl zusammen mit fahrlicht zu betreiben. besonders nervig, wenn es donkel wörd:cool:

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 1:05

So sehe ich das ja auch.Aber anscheinend heißt es ja nach ECE-R48:

''Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).''

Bedeutet dass, dass ich das Standlicht alleine mit dem TFL nicht verwenden darf, oder in Kombination mit dem Abblendlicht? Weil da ja steht ''bei Aktivierung des Abblendlichtes''... und da aktivieren sich ja auch die Standlichter!

Also wie ist das dann wenn der Schalter nur auf Standlicht steht?

Ist das irgendwo klar definiert, oder wieder so grau wie das Wetter gerade?

Denn wenn es nicht eundeutig verboten ist, sollte es ja erlaubt sein? Wer sollte mich denn anhalten, und wie sollte jemand dann argumentieren, wenns dafür keine konkrete Regelung gibt.

Zitat:

@reaction187 schrieb am 22. Februar 2016 um 02:05:34 Uhr:

''Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).''

Was bedeutet dies? Ist keine "graue Aussage"..! Es ist nicht erlaubt.

MfG

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 10:12

Bei aktivierung des Abblendlichtes.

Wenn ich das aber nicht aktiviere, spielt es wiederum keine Rolle ob die mit dem Standlicht leuchten, weil in dem Satz gehts nach meiner Auffassung erstmal um das Abblendlicht, da dort auch das Standlicht mitleuchtet, wird das einfach erwähnt.

So kann man das auch sehen. Es ist nicht eindeutig dass bei Aktivierung des Standlichtes am Schalter, das TFL ausgehen muss.

Oder kennst du eine logische Begründung, warum ich am Tage wo ich legal mit Standlicht fahren darf, nicht auch das TFL anhaben dürfte?

Das liegt daran, dass nicht alle Fahrzeuge Begrenzungsleuchten und Standlicht in einer Lampe haben. Wenn du vorne nur eine weiße Lampe für Standlicht und Begrenzungsleuchten hast, darf es nicht mit den Begrenzungsleuchten (Standlicht) zusammen leuchten. Hast du zwei Lampen, wäre es i.O.! (Haben aber fast keine PKWs mehr!)

MfG

Doch, Du hast Dir die Antwort doch selbst zitiert:

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten.

Was ist daran bitte unklar. Nochmals die gefetteten Wörter aus dem Satz extrahiert: Tagfahrleuchten dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblend- oder Fernlicht leuchten.

Wie ich auch weiter oben schon schrieb:

Sobald der Lichtschalter nicht die Stellung 0 hat muss das TFL aus sein.

Ist es jetzt klar?

 

Grüße,

diezge

Moin

Und wie es zu schalten ist, damit der gewünschte Effekt heraus kommt, wurde auch schon lange erwähnt.

Im übrigen, die Schreibweise:

Zitat:

Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten.

könnte man auch ausgeschrieben schreiben.

Das wäre dann

Zitat:

Standlicht oder Abblendlicht oder Fernlicht leuchten

. Denn der Strich hinter dem Stand bezieht sich auf das Licht hinter Abblend, und wird bei Aufzählungen genannt.

Ergebniss: Verboten.

Moin

Björn

Stand-, Abblend-, Fern-, Kühlschrank- und Kofferraumlicht leuchten.

Hast du sonst noch irgendwelche orthografischen Auswüchse beizusteuern, die nix (absichtlich so geschrieben, damit was zum Maulen bleibt, Anm. an das Lektorat) mit dem Thema zu tun haben? :rolleyes:

mfg

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 21. Februar 2016 um 21:00:05 Uhr

Nö, in diesen Moment zwischen Hell und Dunkel sieht man gar nix. Evtll das TFL des entgegen kommenden aber den vorderen Wagen nicht.

Darum schalte ich lieber gleich auch am Tag das Abblendlicht ein.

Naja, sooo dunkel ist man auch nicht, manchmal hilft auch der Kontrast magmarot zu kaltweißem Licht.

cheerio

(P.S.: Das TFL geht ab Standlicht aus, wie es gehört)

Img-0652
Themenstarteram 22. Februar 2016 um 17:43

Dann müsste es aber heißen:

 

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Standlichtes, Abblendlichtes oder Fernlichtes automatisch abschalten.

 

DAS wäre konkret und simpel und einfach ausgedrückt so dass es jeder Versteht, alles andere ist raterei.

 

So wie das momentan steht, kann man davon ausgehen dass nur das Abblendlicht gemeint ist.

Zitat:

@reaction187 schrieb am 22. Februar 2016 um 02:05:34 Uhr:

So sehe ich das ja auch.Aber anscheinend heißt es ja nach ECE-R48:

''Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).''

Wenn du nicht einmal diesen einen Satz richtig auffassen kannst und hier eine Riesendiskussion um heiße Luft anzettelst, liegt bei dir womöglich eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs vor. Mein Gott, was ist denn das Problem dabei zu akzeptieren, dass deine bescheuerte Schaltung unzulässig ist? Und warum ist sie das wohl??

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 19:37

Ich habe diese Diskussion nicht angefangen. Ich wollte nur wissen wie ich das anschließe.

Das das so nicht erlaubt sei, hat jemand anderes geschrieben...

Also hat der thread mein thema völlig verfehlt!

Zumindest weiß ich jetzt trotzdem wie ich es anzuschließen hätte....

 

Keine weiteren Fragen.

Hast du den Gesetzestext gelesen? bzw. verstanden? Die TFl müssen bei anderer Beleuchtung deaktiviert oder gedimmt werden.

Und wie man das ganze verkabeln Könnte wurde desöfteren hier erleutert, auch wenn es gegen die STVZO ist.

Den bösen Finger hier bei MT dan mag ich auch nicht der langweilt einfach nur noch aber hat iwo sein daseinsberechtigung.

Aber wenn jemand Plus minus Rot Schwarz nicht mal auseinanderhalten kann, dann schlage ich dir vor such dir jemand vor Ort der dir das ganze für nen Kasten "echt" gutes Bier erledigt und dazu darfst dieser Persohn noch ein Trinkgeld geben.

Die Elektrotechnik wurde nicht gestern erfunden die ist schon zwei drei Tage alt, und mann kann fast alles beweekstelligen wenn man wissen oder das nötige kleingeld hat.

Wenn du in eine Fähige Werke fährst und du das auf dein Kappe nimmst werden sie es dir mache, denke aber das sogar die 3-4 h brauchen werden also kannst du ihnen einen kleinen Obilus von 400-600€ dalassen, für die Kaffekasse versteht sich.

Was versprichst du dir vom TFL? Benzinersparnis? coolness?

Meine Fahrzeuge habe ich entweder so umprogrammieren lassen das bei laufenden Motor automatisch Abblendlicht aktiv ist oder habe Lichtmodule nachgerüstet, welche sobald der Motor rennt die Lichtanlage aktiviert.

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