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TFL und Rücklicht gleichzeitig an, wie umklemmen/anschließen?

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 14:28

Hallo,

ich habe bei meinem Wagen das osram Ledriving FOG PL Tagfahrlicht nachgerüstet und es nach Anleitung angeschlossen. So funktioniert es auch. Jetzt habe ich hinterher gelesen, dass ja das Rücklicht dann gar nicht an ist...

jetzt kommt die folgende Idee:

Kann ich das so einrichten, dass ich das TFL anhabe, sobald Zündung eingeschaltet ist UND/ODER der Lichtschalter auf Standlicht steht? Denn bei Standlicht leuchten ja auch die Rückleuchten, nur jetzt geht das TFL dann ja aus.

Das weiße Kabel von den TFL ist ja schon ans Standlicht angebracht... das heißt, ich muss es jetzt ans Abblendlicht klemmen, damit es auch eingeschaltet bleibt, wenn ich das Standlicht einschalte?

Oder muss ich ein zusätzliches Kabel mit ans Abblendlicht löten?

Ich möchte auf jeden Fall die wahl haben, dass ich entweder mit TFL alleine (zündung) oder mit TFL + Standlicht (Rückleuchte) fahren kann.

Gruß :-)

Beste Antwort im Thema

Deine Schaltung ist so nicht erlaubt, wenn Standlicht an ist muss das TFL aus sein.

Wenn ich auch nur kleinste Bedenken habe es sei zu Dunkel um von hinten wahrgenommen zu werden schalte ich eben normales Licht an, mitunter auch schon manuell trotz Lichtautomatik und nachgerüstetem TFL.

Grüße

Steini

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Und dann statt mit LEDs mit Xenonbrennern Kurzstrecken fahren. Ein Traum.

cheerio

Interessant was rauskommt wenn man sich mal die Originalquellen raussucht, hier der Wortlaut der aktuellen Fassung der ECE-R48 mit Quellenangabe:

"Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben"

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

 

Moin

@Gotteszorn

Zitat:

Stand-, Abblend-, Fern-, Kühlschrank- und Kofferraumlicht leuchten.

Hast du sonst noch irgendwelche orthografischen Auswüchse beizusteuern, die nix (absichtlich so geschrieben, damit was zum Maulen bleibt, Anm. an das Lektorat) mit dem Thema zu tun haben? :rolleyes:

Was genau möchtest du mit deinem Einwurf denn nun geklärt haben, vieleicht erläuterst du das nochmal genauer, am besten in einem eigenen Thema. Der Grund ist einfach, du brauchst Hilfe, merkt man, aber bist mit deiner Antwort hier leider der einzige der zum Thema rein gar nichts geschrieben hat.

Also, eröffne doch ein neues Theme, stell deine Antwort nochmals ein, es werden dir sicher die richtigen Menschen ihre Hilfe anbieten.

Zum Thema selber wurde ungefähr auf Seite eins, wie so oft, schon beschrieben, wie er seinen Wunsch umsetzen kann, und danach 2 seiten lang, worin die Probleme bestehen können. Thema irgendwie ausdiskutiert, finde ich.

Moin

Björn

Ich werde mich nicht auf einen Schlagabtausch mit dir einlassen, aber du warst derjenige, der sich über vermeintlich fragwürdige Probleme der Schreibweise eines Users ausgelassen hat.

Und ja, zum Thema wurde alles gesagt.

mfg

PS: Ja, ich brauche ganz dringend Hilfe, aber leider wirst du mir da keine große Hilfe sein. Ich versuche es demnächst mal mit Domian :D

Also ich würde als erstes schauen ob das Abblendlicht auch leuchtet wenn man umstellt auf Fernlicht. Ist dies der Fall kannst du es einfach ans Abblendlicht anschliessen. Ist dies nicht der Fall müsstest du ein Kabel finden das Stom bei Abblendlicht und Fernlicht hat und es dort anschliessen (bei älternen Autos findet man das Kabel zwischen Lichtschalter und dem Umschalter zwischen Fern- und Abblendlicht)

(Hintergrund währe das sonst bei Fernlicht das TFL auch leuchtet). Mit Standlicht kannst du rumfahren am Tag, das ist kein Problem und auch legal. Weil du ja nicht stehst hast du kein Standlicht an sondern Begrezungsleuchten, und die dürfen während der Fahrt leuchten wenn es keine Lichtpflicht gibt (Tunnel, Nacht, Nebel, starker Regen, usw.)

Wenn du dein Auto abstellst und das Standlicht anmachst dürfen die TFL auch nicht leuchten, das erreicht man am besten in dem man das TFL an die Zündung anschliesst.

Ein Problem sehe ich allerdings trotzdem noch und zwar wenn man mit Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfer fährt, dann würde das TFL auch leuchten. Um es richtig zu machen wird dir wohl nur eine Diodenschaltung bleiben in dem du das Kabel zum ausgehen an Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer anschliesst. Dann währe es genau so wie du es haben willst.

Beschäftige dich etwas mit Dioden und kaufe zur Not welche bei Conrad und sag dem Verkäufer was du brauchst, die helfen dir sicher gern.

MfG

Mike

Moin

Zorni

Zitat:

aber du warst derjenige, der sich über vermeintlich fragwürdige Probleme der Schreibweise eines Users ausgelassen hat.

Nur mal kurz, bevor du Domian anrufst, für dich. Meine Schreiben vom 22.2. 16:26

(gekürzte Version)

Zitat:

Im übrigen, die Schreibweise:

...

Ergebniss: Verboten.

War kein

Zitat:

sich über vermeintlich fragwürdige Probleme der Schreibweise eines Users ausgelassen hat

Sondern ein Versuch der Erklärung, wie man folgendes Lesen kann:

 

Zitat:

So sehe ich das ja auch.Aber anscheinend heißt es ja nach ECE-R48:

''Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe oder bei Verwendung als gedimmtes Begrenzungslicht).''

Also ein Zitat aus der ECE-R48. Wenn das also ein User hier ist, dann könnte der, also die ECE-R48, uns sicher erklären wie das denn nun gemeint war.

Bis dahin müßtest du einfach mal lesen und verstehen, aber du kannst auch Domian anrufen, welcher sicher mehr davon verstanden hätte als du.

 

Zitat:

Ich werde mich nicht auf einen Schlagabtausch mit dir einlassen,

Das ist die erste gute Einsicht, denn dem bist du eh nicht gewachsen. Also, ruf bei Domian an, der einzig gute Vorschlag von dir hier zum Thema, dann nervst du hier auch nicht weiter. Danke.

 

Moin

Björn

Der Rechtschreibwart Friesel schrieb:

Zitat:

Ergebniss: Verboten.

Also ich verstehe immer noch nicht warum das verboten sein sollte. Wenn ich fahre ist das Standlicht ja kein Standlicht sondern ein Begrenzugslicht.

Währe das Standlicht nur das Standlicht dann dürfte es gar nicht leuchten wenn ich fahre weil auch das fahren mit Standlicht verboten ist und es leuchte ja auch wenn ich das Abblendlicht an habe.

Damit währe mit dieser Logik das fahren mit Abblendlicht bei den meisten Autos verboten weil ja damit auch das Standlicht leuchtet.

P.S. Bei mir hat diese eine Lampe vorn sogar 4 Funktionen. Stand-, Park-, Begrenzungs- und Tagfahrlicht und das alles mit der gleichen Glühlampe.

Und wenn das fahren mit Standlicht verboten ist dann dürften die ja hinten auch nicht leuchten, weil die ja Standlicht sind und nicht Schlusslicht ist.

Und hier noch ein Satz aus Wikipedia:

"Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus.Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“

Wobei hier auch Standlicht mit den Begrenzugslicht verwechselt wird weil bei allen Autos die ich kennen beides immer die gleiche Lampe macht.

Außerdem habe ich im Bussgeldkatalog keine Strafe gefunden wenn man nur mit Standlicht fährt obwohl kein Licht vorgeschrieben ist. Nur für Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte und Suchscheinwerfer die man miss­bräuchlich benutzt.

MfG

Mike

Und welche neue Erkenntnis soll das jetzt sein wurde doch hier schon so geschrieben.

Welches Fahrzeug fährst du wo eine Glühwendell Stand sowie Tagfahrlicht ist? Sowas habe ich noch nicht im täglichen Straßenkampf gesehen.

@Friesel:

mea culpa, da habe ich wirklich was in den falschen Hals bekommen und dich gründlich missverstanden.

Ich habe das als Zurechtweisung von Schreibweisen gedeutet.

An dieser Stelle meine Entschuldigung an dich. *handreich*

Ich würde mich aber freuen, wenn du bei Missverständnissen nicht gleich derartig auf die Barrikaden gehen würdest und und mich als hilfebedürftig oder Ähnliches einstufen würdest.

mfg

Moin

Gotteszorn

Zitat:

Ich würde mich aber freuen, wenn du bei Missverständnissen nicht gleich derartig auf die Barrikaden gehen würdest

Ich sag mal, wie man es in den Wald ruft, so ruft es meist zurück.

Wie dem auch sein, Probelm aufgeklärt, Hand endgegengenommen und geschüttelt.

 

frestyle

Er fährt nen BMW. Soweit ich weis sind einige Angeleyes als Stand aber eben auch als Tagfahrlicht Nutzbar. Und wie wir hier nun mehrfach gelesen haben sind Stand und Begrenzungsleuchten oft das gleiche.

 

Eierlein

Steig auf kein Pferd, wenn du nicht reiten kannst. Oder eben: Antworte nur, wenn du die Frage verstanden hast.

Kurz:

Zitat:

Der Rechtschreibwart Friesel schrieb:

Zitat:

Ergebniss: Verboten.

Zitiere kurz wo ich hier irgendjemanden in seiner Grammatik korregiert habe. Gotteszorn hat das richtige bemängelt, nur nicht gelesen worum es ging. Du hingegen springst auf Pferde auf ohne reiten zu können, und das auch noch wo diese schon tot sind.

Wenn in Foren jemand die Rechtschreibung prüfen will, dann hat er oftmals eine Lebensaufgabe vor sich. Niemand hält dich ab dafür einen neuen Thread zu öffnen. In diesem hat es, außer dir, niemand gemacht.

 

Moin

Björn

Zitat:

@frestyle schrieb am 24. Februar 2016 um 14:14:20 Uhr:

Welches Fahrzeug fährst du wo eine Glühwendell Stand sowie Tagfahrlicht ist? Sowas habe ich noch nicht im täglichen Straßenkampf gesehen.

Hallo,

es ist ein BMW. Die ersten Standlichtringe waren nur das Standlicht, bei meinem ist eine 55W Glühlampe verbaut die das Tagfahrlicht übernimmt und bei der die Leistung reduziert wird für die restlichen Funktionen der Lampe.

Inzwischen sind viele Hersteller nachgezogen, allerdings dann meist gleich in LED Technik.

 

MfG

Mike

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