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Teure Reparatur nach dem Kauf - wer haftet?

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 23. Mai 2019 um 14:45

Was sind meine Rechte?

Kann ich das Auto zurückholen und mein Geld zurückbekommen?

Wer kann diesen Service erbringen?

Habe ich einen Audi A4 im Wert von 4500 Euro gekauft?

Nach einem Öldruckfehler habe ich das Auto an den Audi Service übergeben.

Die Reparatur kostet 1888,35 Euro mit 10% rabatt , ist bei:

GFS Motorsteuruerung mit laderrucksystem geprüfeft

Öldruck prüfen

Ölwannes aus u.einbauen

ansaugrohr f ölpumpe ersetze

automatikgetriebe aus u.einbauen

dichtring f kurbelwelle schwungrad aus ansaugkana eingenaut

Beste Antwort im Thema

Zitat:

DimitarTsv schrieb am 23. Mai 2019 um 16:45:19 Uhr:

Habe ich einen Audi A4 im Wert von 4500 Euro gekauft?

Weiß ich nicht... hast du?

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Das besagte Modell wurde zwischen 2004 und 2008 gebaut. Alt genug, um damit nicht mehr zu Audi zu fahren, glaubt mir, ich spreche aus Erfahrung. :D Die Ölpumpenproblematik beim 2.0 TDI von VW ist hinlänglich bekannt und es gibt Firmen, die ihr Geld rein mit dem Austausch der Module verdienen und somit deutlich billiger sind als Audi "Fach"werkstätten.

am 25. Mai 2019 um 19:43

Nach 4 Monaten, ja ne, is klar.... :rolleyes: wer sich ein Auto beim Händler, ohne Gebrauchtwagengarantie mit festem Leistungskatalog kauft, ist selber schuld. Wobei, bei ner 4.000 € Karre verkauft eh kein Händler, der halbwegs bei Verstand ist, den Wagen MIT Gebrauchtwagengarantie.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 25. Mai 2019 um 14:27:30 Uhr:

Richtig, gab es meine ich erst ab 1996, also erst 23 Jahre. Ich fuhr einen aus 1998. Der Fehler und Preis spricht jedoch für ein neueres Model.

Der TE könnte mal, da die Gewährleistung anscheinend nicht ausgeschlossen wurde, höflich beim Händler nachfragen, ob dieser im Rahmen der Gewährleistung die Kosten übernimmt und wenn es nur ein Teil ist. Falsch war es, dass nicht dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben wurde.

Ja, eben genau deshalb, da in den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast bei dem Händler liegt. Diese kann ein Händler nicht ausschließen, außer er vermittelt das Fahrzeug und im Kaufvertrag steht eine Privatperson als Verkäufer.

 

P.s. der Händler wäre blöd, wenn er das Fahrzeug ohne Gebrauchtwagengarantie verkauft, da er dann auf den Gewährleistungsansprüchen alleine sitzen bleibt. Die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie, die man bezahlen muss und nicht bei allen Händlern im Angebotspreis inbegriffen ist, dient in erster Linie dazu den Händler zu schützen. Eben weil die Gewährleistung von einem Händler nicht ausgeschlossen werden kann, bestehen die meisten darauf, dass man die Garantie, die eigentlich eher eine Versicherung ist, mitkaufen muss.

am 26. Mai 2019 um 3:45

Die Gewährleistung interssiert bei Kauf beim Händler bei einem 4.000 € Audi sowieso nicht, denn so ziemlich alles fällt in dem Fall unter normaler Verschleiß, es sei denn das Auto fällt einem nach 3 Tagen vor Rost auseinander.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 25. Mai 2019 um 22:27:10 Uhr:

 

P.s. der Händler wäre blöd, wenn er das Fahrzeug ohne Gebrauchtwagengarantie verkauft, da er dann auf den Gewährleistungsansprüchen alleine sitzen bleibt.

Hier kommt es auch immer auf das Alter des Fahrzeuges an. Du wirst kaum eine Garantie bekommen, wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist.

Die Garantie darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden. Eine Gewährleistung kann icht ausgeschlossen werden. Erstreckt sich aber nicht auf Verschleissteile wie Bremsbeläge, Zündkerzen und ähnliches.

Auch muss dann im Fall des Falles zuerst der Händler informiert werden, um ihm die Chance zur Reparatur/Nachbesserung zu geben. Geht man hier gleich in eine andere Werkstatt, um dem Händler später die Rechnung zu präsentieren, wird der Händler eine Begleichung ablehnen. Im Nachhinein hier noch irgendwas zu drehen, dürfte unmöglich sein.

Wo schrieb ich, dass der Händler eine Garantie gibt? Die Rede war von Gewährleistung. Die "Versicherung", die man sich zusätzlich kaufen kann, wird irreführender Weise Gebrauchtwagengarantie genannt, wie bereits geschrieben. Die Gewährleistung muss der Händler auch bei einem 10 Jahre altem Fahrzeug geben.

 

Wir wissen nicht, was genau repariert wurde, daher können wir auch nicht beurteilen, ob es sich um Verschleißteile handelt.

 

Auch dass er vorher zum Händler hätte gehen müssen, um ihm das Recht der Nachbesserung zu ermöglichen schrieb ich, er aber mal nett fragen könnte, denn mehr als ein nein kann er nicht bekommen und versuchen würde ich es, ob er sich daran beteiligt, so lange es sich nicht um offensichtlichen Verschleiß handelt.

 

Aber warum muss man alles 5x schreiben?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Mai 2019 um 07:53:57 Uhr:

Wo schrieb ich, dass der Händler eine Garantie gibt? Die Rede war von Gewährleistung.

Du hattest aber sehr wohl von einer Gebrauchtwagengarantie geschrieben. Steht in deinem Beitrag drin. Originalton: Der Händler wäre blöd, wenn er den Wagen ohne Gebrauchtwagengarantie verkauft(Zitatende)

Und genau darauf bezog sich mein Einwand.

am 26. Mai 2019 um 6:13

Bei meinem damals 4 Jahre alten Auto hatte ich nach dem Kauf ein Problem mit dem Auto, dass ganz klar unter die mit gekaufte Garantie fiel. Ich hatte Glück, das was repariert werden musste, wurde bei unter 5 Jahre alten Autos zu 100% übernommen. Schon bei einem 5 Jahre alten Auto hätte die Garantie nur noch bis 60% der Teilekosten und 40% des Arbeitslohns übernommen. Und so staffelte sich das in den Garantiebestimmungen nach Alter des Autos immer weiter nach unten.

 

Bei einem 5 Jahre- oder noch älterem Auto lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie sowieso nicht mehr.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 25. Mai 2019 um 22:27:10 Uhr:

P.s. der Händler wäre blöd, wenn er das Fahrzeug ohne Gebrauchtwagengarantie verkauft, da er dann auf den Gewährleistungsansprüchen alleine sitzen bleibt. Die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie, die man bezahlen muss und nicht bei allen Händlern im Angebotspreis inbegriffen ist, dient in erster Linie dazu den Händler zu schützen. Eben weil die Gewährleistung von einem Händler nicht ausgeschlossen werden kann, bestehen die meisten darauf, dass man die Garantie, die eigentlich eher eine Versicherung ist, mitkaufen muss.

Und hier das volle Zitat, damit die Aussage nicht aus dem Kontext gerissen ist.

Alter Schwede, wird hier echt nur gelesen, was man lesen will? Ich kann doch nichts dafür, dass die Reparatur-Versicherung (mit dessen Namen dann wieder niemand etwas anfangen kann) im allgemeinen "Gebrauchtwagengarantie" genannt wird, die man zusätzlich erwerben kann und zu der Händler meiner Erfahrung nach meistens drängen, um sich selbst während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist abzusichern.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Altes Auto, wenig Geld. Geht z.B. ein Getriebe kurz nach dem Kauf kaputt, hat der Händler nichts verdient, da er es instand setzen muss. Daher sichert er sich für ca. 300 - 400,-€ mit solch einer Versicherung ab. Die Kosten sind bei Vertragshändlern meistens inklusive, bei Fähnchenhändlern wird einem bei Interesse meistens (mir bisher immer) gesagt, dass diese Kosten noch oben drauf kommen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Mai 2019 um 10:17:32 Uhr:

 

Alter Schwede, wird hier echt nur gelesen, was man lesen will? Ich kann doch nichts dafür, dass die Reparatur-Versicherung (mit dessen Namen dann wieder niemand etwas anfangen kann) im allgemeinen "Gebrauchtwagengarantie" genannt wird, die man zusätzlich erwerben kann und zu der Händler meiner Erfahrung nach meistens drängen, um sich selbst während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist abzusichern.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Versuche mal, für ein über 10 Jahre altes Fahrzeug eine Gebrauchtwagengarantie zu erwerben.

Die meisten, wenn nicht alle Versicherungen decken längstens bis zu 10 Jahren ab.

Was aber nicht Problem des TE ist. Deswegen geben die meisten Händler diese in den Export oder an einen anderen Händler, der das Risiko eingehen will.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 26. Mai 2019 um 05:45:57 Uhr:

Die Gewährleistung interssiert bei Kauf beim Händler bei einem 4.000 € Audi sowieso nicht, denn so ziemlich alles fällt in dem Fall unter normaler Verschleiß, es sei denn das Auto fällt einem nach 3 Tagen vor Rost auseinander.

Das ist falsch. Es gibt etliche Teile, die keinem Verschleiß unterliegen und auch bei einem 20 Jahre alten Auto auf Gewährleistung getauscht werden müssten:z.B. das Steuergerät.

Und selbst bei alten Auto können Verschleißteile in die Gewährleistung fallen. Wenn bspw. neue Federn montiert wurden und die nach 2 Wochen brechen.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 26. Mai 2019 um 08:13:35 Uhr:

Bei meinem damals 4 Jahre alten Auto hatte ich nach dem Kauf ein Problem mit dem Auto, dass ganz klar unter die mit gekaufte Garantie fiel. Ich hatte Glück, das was repariert werden musste, wurde bei unter 5 Jahre alten Autos zu 100% übernommen. Schon bei einem 5 Jahre alten Auto hätte die Garantie nur noch bis 60% der Teilekosten und 40% des Arbeitslohns übernommen. Und so staffelte sich das in den Garantiebestimmungen nach Alter des Autos immer weiter nach unten.

Bei einem 5 Jahre- oder noch älterem Auto lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie sowieso nicht mehr.

Das kann man nicht pauschal sagen. Hab zu meinem Honda diesen Januar auch 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie dazu gekriegt. Auto ist 10 Jahre alt und hatte beim Kauf 100000km gelaufen. Arbeitslohn wird komplett übernommen, Teilekosten zu 50%.

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