Termin Landgericht wegen fehlerhaftem Motor Saab 9-5 3.0 V6 TID
Liebe Saab-Gemeinde,
Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.
Zur Chronologie:
Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.
Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.
Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.
Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.
Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...
Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.
Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.
Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?
Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.
Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.
Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.
Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.
Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.
Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.
Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".
Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.
Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.
Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.
Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.
Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.
Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de
Beste Antwort im Thema
Liebe Saab-Gemeinde,
Ich bin einer der bislang unbekannten geschädigten Besitzer eines 9.5 Diesel Bj 01.
Zur Chronologie:
Erwerb Juni 2001 als Firmenwagen, Motorschaden bei 86.000 km im August 2005. Keine Garantieverlängerung mitgekauft, daher keine Garantie, aber "großzügige" Kulanz in Höhe von 30%. Kosten daher von ca 11000 €.
Ursache des Mororproblems dem Händler vorher angeblich nicht bekannt, daher umfangreiche knapp 1000 € teure Prüfung der Motorwerte.
Es lag an dem Saab natürlich und mittlerweile allgemein bekannten Laufbuchsenproblem. Mir wurde damals aber gesagt, der sporadisch auftretende Fehler sei erkannt und beseitigt.
Da ja jetzt wieder 2 Jahre Garantie mitgekauft waren, waren meine Bedenken auch nicht zu groß, den optisch ja schönen Wagen weiterzufahren.
Denselben Tipp gab mir auch der Verkäufer. Ich sei ja jetzt wieder auf der sicheren Seite...
Nach 18 Monaten und knapp 50.000 km leider dasselbe Problem: Motorschaden bei Tempo 200 auf der Autobahn.
Abschleppen nach Saab Dortmund. Der freundliche Mechaniker sieht sich bedauernd den Schaden an und will anfangen, mir das Problem mit den Laufbuchsen zu erklären, wird aber massiv von seinem Chef zur Ordnung gerufen. Das soll der Kunde nicht wissen. Der weiß es aber schon aus leidvoller Erfahrung.
Ich bleibe aber gelassen. Ein Problem kann ja nicht auftreten: Garantie vorhanden, Wartungsintervalle eingehalten, was soll passieren?
Da das einen Tag vor meinem Urlaub passierte, lasse ich den Wagen da und will ihn danach fertig abholen.
Zu meiner Verwunderung ist nach 2 Wochen nichts passiert. Saab Dortmund kann nichts sagen, Saab Essen (wo der Wagen und der zweite Motor gekauft wurden) will auch mit nichts zu tun haben.
Verärgerter Kontakt mit dem äußerst schwer zu erreichenden Saab Kundendienst Deutschland. Ergebnis: Kulanz nicht möglich.
Saab hatte mich tatsächlich schon wieder reingelegt: als ich den neuen Motor gekauft hatte, war von mir unbemerkt im Kleingedruckten die Garantie auf 12 Monate reduziert worden. Und die waren leider schon um! Folge: keine Kostenübernahme.
Logisch natürlich: auch hier das Laufbuchsenproblem.
Ich habe dann einen Rechtsanwalt eingeschaltet und auf böswillige Täuschung geklagt. Die liegt vor, wenn die betreffenden Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einbaus wussten, dass das Problem nach wie vor vorhanden war. Was es ja sein musste, weil der Motor der gleiche geblieben war. Ich weiß auch von mehreren aktiven und mittlerweile lieber woanders arbeitenden Mitarbeitern, dass man genau Bescheid wusste.
Tatsache ist: Saab wusste sehr genau, dass die Fehler bei diesem Motor in den meisten Fällen zu einem frühen, vom Kunden kaum zu verhindernden Motorausfall führen werden. Es gab aber keine Möglichkeit, den Motor so umzurüsten, dass das Problem beseitigt werden konnte. Und eine vollständige Kostenübernahme hätten angesichts der Kosten und der Verbreitung des Wagens wohl zum Konkurs von Saab geführt. Also hat man mit allen noch so unfairen Mitteln gekämpft, um den in der Saab - Verantwortung liegenden Schaden des Kunden nicht übernehmen zu müssen. Wie man dem Forum entnehmen kann, auch mit "großem Erfolg".
Mein Problem besteht in dem Nachweis, dass die Verkäufer und die Leitung von einem großen Saab-Center in Essen im November 2004, also bei Erwerb des zweiten Motors, mir die nach wie vor vorhandenen Probleme verschwiegenen haben, obwohl sie ihnen bekannt waren.
Interne Dokumente von Saab an die Händler, die es natürlich gegeben haben muss, wären hier natürlich sehr wertvoll.
Daher biete ich für solche Dokumente, mit denen ich zweifelsfrei vor Gericht beweisen kann, dass saab-intern die Qualitätsmängel des Motors bekannt waren, die Summe von 5000 €.
Daneben wäre es sehr interessant zu wissen, ob ein anderer Geschädigter einmal ein entsprechendes Gutachten hat anfertigen lassen. Für die Überlassung würde ich, falls das notorische Problem mit den Laufbuchsen deutlich genug erkannt und beschrieben wurde. ebenfalls zahlen.
Vielleicht hat jemand auch noch eine andere Idee zur Vorgehensweise. Ich bin für alles dankbar.
Kontakt: w.mattutat@macrosystem.de
521 Antworten
Zitat:
unglaublich, was Du für einen Plan von der Materie hast!
Respekt!
Hallo Saabgeschädigter,
vielen Dank für die Blumen, ABER: Viele Dinge habe ich auch erst durch MT und andere Foren erfahren. Hier gibt es (zum Glück) viele Leute, die regelmäßig hier ihr Fachwissen einbringen und mit uns allen teilen. Nicht nur das technische Verständnis, auch das Diskussionsniveau ist immer on the top. Lass es mich so ausdrücken: Sei froh, dass du in diesem Forum gelandet bist. 🙂
Und: Nein, ich bin kein Anwalt! 😁
Aber Achtung: Das Thema "3.0 TiD" ist ziemlich heiß. Früher konnte man schon mal "etwas lockerer und ungezwungen" mit dem Saab-Spezi in der Werkstatt über die Probleme bei diesem Modell sprechen, aber in der letzten Zeit wechselt man sofort das Thema. Ich denke, aber das sind aber nur Mutmaßungen, da gibt es "Druck von oben" (ich weiß das klingt unspezifisch und etwas abgehoben und niemand kann dir sagen was "Druck von oben" ist), aber du wirst wohl auch schon gemerkt haben, was ich meine. Versetz dich doch nur mal in die Lage von Saab selber: Die wollen ganz bestimmt keine weitere Motorendiskussion entfachen, sondern schön alles deckeln!
Ich will deine Euphorie nicht bremsen und kann deine Verärgerung ob dieser Frechheiten und dreisten Lügen seitens Saab verstehen, aber bitte prüfe (im Zweifelsfall natürlich mit deinem Anwalt), ob die "Munition" wirklich ausreicht, 9-3 TiD hatte ja schon auf den Punkt Prozeßstrategie hingewiesen.
Ein schönes Osterwochenende wünscht, Jan900
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Der 3.0tid-Motor hatte diverse Schwierigkeiten in Deutschland.
Schäden durch absinkende Laufbuchsen sind mehrfach gepostet worden, also kein neues Problem.
Dazu gibt es gehäufte Probleme mit den Einspritzpumpen und den AGR-Ventilen.
Diese Probleme bekam Saab/GM/Isuzu nicht in den Griff, daher wurde der Motor in Deutschland nicht mehr angeboten.
Eine Klage gegen die Werkstatt...ist wenig sinnvoll.
Die Jungs können auch nur Teile einbauen, die zur Verfügung stehen.
Ob wissend oder unwissend...es gibt/gab keine andere Lösung!
SAAB/GM ist da eigentlich der "Angeklagte"!...bzw. die richtige Adresse für eine Klage.
Denn diese Kameraden kannten die Probleme auch schon eher!
Daher denke ich, daß eine Klage gegen eine Saabwerkstatt eher wenig Erfolg hat.
Und eine Klage gegen SAAB/GM führen, ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Fahrzeug mit Motor sind vorhanden...kann zerlegt werden und von einem Gutachter die abgesenkten Laufbuchsen bestätigt werden.
Damit ist der Motorschaden klar erkannt, aber noch nicht klar, warum die Laufbuchsen sich nach unten absetzen!
In anderen Ländern laufen die Motoren ohne Probleme, nur in Deutschland nicht!
Und damit ist klar bestätigt, daß die Motoren nicht "Vollgastauglich" sind.
In Ländern mit Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es kaum Motorschäden!!!
In Deutschland gibt es keine Begrenzung auf den Autobahnen und deshalb gibt es thermische Probleme, die der 3.0tid nicht vertragen kann.
Die Laufbuchsen sind eingeschraubt und mit Kleber verklebt.
In Deutschland wird der Motor thermisch so erhitzt, daß der Kleber nachgibt und die Laufbuchsen sich nach unten schrauben/versetzen.
Ein sanfter Fahrer ohne Hochgeschwindigkeitsorgien kann ohne Probleme 300.000km mit einem Motor fahren!
Und es gibt diese sanften Fahrer in Deutschland! Diesel fahren und dabei sparen!
150km/h und ruhig laufen lassen...that is it!
Der Motor ist einfach braune Masse, die stinkt!🙂
Darüber muß man sich keinen Kopp machen, ist einfach so!
Schade finde ich nur, daß ein solcher Fall vor Gericht endet!
Da hätte man sich auch gütlich einigen können.
Die Rücknahme bei Neukauf wäre eine gute Möglichkeit gewesen...
@ Linear Cyde
Ich muß Dir voll und ganz zu stimmen. Dieses bestätigte mir der Meister hinter vor Gehaltener Hand auch. Leider fährt man ja auch gerne mal Schnell über die Autobahn.Mit dem 3.0 TID auf längerer Vollgasstrecke ein Wagnis.
3.0 Diesel
Zitat:
Original geschrieben von Linear Cycle
http://www.motor-talk.de/.../...edenkenlos-gekauft-werden-t384787.html
@ Saab-Geschädigter,
ich fürchte, dieser Thread ist der k.o. für Dein Vorhaben. Wenn der Kater, der über wirklich jeden Verdacht erhaben ist zum Modelljahr 2004 folgendes schrieb
Hallo erstmal!
Die schwerwiegenden Fehler der Vergangenheit wurden von den Saab- und Isuzu-Ingenieuren bearbeitet und ausgemerzt. Die Kinderkrankheiten gibt´s nicht mehr!!!
Ob noch andere Probleme auf uns zu kommen, wird sich zeigen.....
zeigt dies, m.E. daß Saab 2004 im besten Gewissen gehandelt hat. Vom Hausverstand hier gibt es hierfür weitere Gründe:
- Saab hat später den Motor aus dem Programm genommen, bei böser Absicht hätte Saab ja munter weiterverkaufen können.
- Saab oder Izuzu sind sicherlich keine Selbstmörder.
Dennoch viel Erfolg!
Hallo Linear Cycle,
natürlich hätte ich mich viel lieber mit Saab selbst auseinandergesetzt.
Das war rechtlich aber leider nicht möglich.
Noch einmal: der Händler aus Essen hatte mir geschickt eine Garantiebegrenzung auf ein Jahr für den von mir gekauften neuen Motor im Kleingedruckten untergeschoben.
Eigentlich gelten ja zwei Jahre in Deutschland.
Da dieser Motor dann nach anderthalb Jahren den Geist aufgab, war die Garantie bereits abgelaufen und nur noch eine freiwillige Kulanzleistung möglich, welche Saab abgelehnt hat.
Meine Klage zielt daher auf arglistige Täuschung insofern, dass sowohl Saab als auch der Händler wussten, dass der neue Motor keinen Deut besser war als der alte und ein früher Tod eine hohe statistische Wahrscheinlichkeit hatte. Dann sind die getroffenen Garantiebestimmungen nämlich hinfällig.
Natürlich habe ich auch Saab selbst im Visier.
Wie Du weißt, suche ich ja gegen Belohnung Beweismaterial!
Aber meine privatrechtliche Klage kann sich nur gegen den Händler richten, der, man muss das klar sagen, natürlich auf der Saab-Seite steht.
Und die persönliche Verhaltensweise des Verkäufers war zudem alles andere als korrekt.
Noch einmal: der Händler aus Essen hatte mir geschickt eine Garantiebegrenzung auf ein Jahr für den von mir gekauften neuen Motor im Kleingedruckten untergeschoben.
Eigentlich gelten ja zwei Jahre in Deutschland.
Hier mal ein Auszug aus der HP eines Saab-Händlers (Dortmund):
Saab Original Ersatzteile mit europaweiter Garantie
Als Fahrer eines Automobils aus dem Drei-Kronen-Land haben sie sich für ein zeitlos schönes Fahrzeug entschieden. Dessen Werte für sie auf Dauer zu bewahren, ist unser oberstes Ziel.
...keiner kann von sich sagen "die neu eingebauten Teile halten ewig" - auch wir nicht. Aber wir sichern Sie ab.
Alle bei uns eingebauten Saab Originalteile haben eine 2-jährige europaweite Garantie - auch auf den Einbau.
Sie erhalten im Schadensfall gegen Vorlage ihrer Einbaurechnung bei jedem Saab-Händler in Europa kostenlosen Ersatz mit Einbau. Nun fragen sie mal Ihren Schrauber um die Ecke...
Quelle: www.saab-zentrum-dortmund.de/angebote/
Nun stellt sich die Frage ob DEIN Händler tatsächlich die "Garantie" (Hersteller) oder lediglich die "Gewährleistung" (Händler) auf ein Jahr begrenzt hat. Beides ist, meiner unbedeutenden Meinung nach, rechtlich nicht so einfach möglich.
Das sollte Dein RA wohl geprüft haben, nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Saab-Geschaedigter
Noch einmal: der Händler aus Essen hatte mir geschickt eine Garantiebegrenzung auf ein Jahr für den von mir gekauften neuen Motor im Kleingedruckten untergeschoben.
Eigentlich gelten ja zwei Jahre in Deutschland.
hallo saab-geschädigter,
du verwechselst 'garantie' und 'gewährleistung' - frag mal deinen anwalt. formuliert von einem nichtjuristen:
garantie ist eine _freiwillige_ leistung des herstellers, nur 2jährige _gewährleistung_ ist aber pflicht. allerdings liegt bei letzterer die beweislast auf deiner seite, ist somit in der praxis kaum durchsetzbar.
liebe grüße
medo
Hallo wvn
Hallo medo 99
Die Reduzierung der Garantie war möglich, weil der Wagen als Firmenwagen angemeldet war. Und zwischen Gewerbetreibenden kann man solch eine Reduzierung "vereinbaren", was mit einer Privatperson nicht geht.
Ich habe den Wagen zwar 4 Monate nach dem Motoreinbau von meiner kleinen Firma privat übernommen, aber das ist unerheblich. Als Gewerbetreibender habe ich die unsäglichen AGBs vor dem Einbau bestätigt, ohne sie genau gelesen zu haben. Und da hatten sie mich!
Aber trotzdem ist Dein Beitrag, wvn, wertvoll.
Denn auf der Website ist eindeutig die Rede davon, dass diese 2-Jahres-Garantie für alle Originalteile von Saab gilt. Von einer Beschränkung auf Privatpersonen ist dort keine Rede.
Ich werde meinen Anwalt daher bitten, herauszufinden, welche Aussage höher zu bewerten ist.
Das ist immerhin ein erfolgversprechender Ansatz!
Der Punkt von Dir, medo, ist interessant und fast richtig:
geht etwas innerhalb des ersten halben Jahres kaputt, geht man davon aus, dass der Fehler vom Hersteller zu verantworten ist. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler, obwohl er im ersten halben Jahr nicht aufgetreten ist, trotzdem schon vorhanden war.
In diesem Fall ist das nicht unerheblich, weil davon die Übernahme der Folgekosten wie Abschleppkosten, Nutzungsausfall etc abhängig ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße
Saabgeschädigter (noch)
Da kommen wir doch langsam auf den Punkt.
Das Gewerbe hat den Motor gekauft...und deshalb nur 12 Monate Garantie.
DU hast den Wagen später übernommen und hast den Schaden erlitten.
DU hast die AGB nicht gelesen und trotzdem unterschrieben.
Damit ist die Werkstatt fein raus.
Null Chance vor Gericht.
18 Monate nach Einbau, sind 6 Monate nach Garantie-Ende.
Da bleibt nur die große Lösung, SAAB/GM zu verklagen.
24 Monate Garantie auf Ersatzteile.
Wird vor Gericht aber DEIN Arbeitsauftrag und die Rechnung der Werkstatt vorgelegt...mit den Klauseln der AGB im Kleingedrucktem...
Da wird KEIN Richter auf "böswillige Absicht" anspringen.
Denn diese Klausel zwischen Gewerbetreibenden ist deutsches Recht!
Und darum wird die Werkstatt den Prozess gewinnen.
Du kannst nur versuchen SAAB/GM zu verklagen.
Auf Produkthaftung oder verschleppte Informationspflicht bei defekten Produkten.
Dann ist die Werkstatt aussenvor und könnte sogar Beweise liefern.
Dürfte in Deinem Fall aber eher nicht der Fall sein.
Zum Beweis könntest Du Forumsbeiträge zitieren, die natürlich von den betroffenen Schreibern genehmigt werden müssten.
Das wäre allerdings nur ein erster Schritt.
Denn der Richter hat keine Ahnung von Technik und verlässt sich nur auf Aussagen staatlich anerkannter Sachverständigten.😁
Und ab diesem Punkt wird es richtig interessant...und gleichzeitig teuer!
Der Richter bestimmt den Sachverständigen...der Sachverständige bestimmt die Werkstatt...wo der Motor zerlegt wird.
Besonders lustig wird es, wenn der Sachverständige den Namen SAAB nur aus dem Lexikon kennt.
Der Motor wird also zerlegt und der Sachverständige, ohne Sachverstand!...verfasst seinen Prüfungsbericht.
Dieser Bericht geht ans Gericht und an die gegnerischen Parteien.
Der Bericht wird zu 99% von der klagenden Partei nicht angenommen.
Es wird auf ein Gegen-Gutachten geklagt.
Der Richter wird daraufhin einen Gutachter von TÜV oder DEKRA anrufen.
Die sind teurer, wie freie Sachverständige.
Der Motor ist ja schon zerlegt...also nur eine Prüfung und ein Bericht.
Der Bericht geht wieder ans Gericht und an die gegnerischen Parteien.
Und diesmal ist die andere Partei mit dem Gutachten nicht einverstanden.
SO kann es 3x hin und hergehen!!!
Und jedesmal sind 2000 Taler für den Gutachter fällig!
Die Verhandlung kann sich bis 4 Jahre hinziehen.
Und die Kosten stapeln sich auf bis zu 40.000 Euro.
Wer verliert, zahlt alles!
Bei einem Vergleich zahlt jeder seine Auslagen selber!...also fifty/fifty...
Bei einer Latte von 20.000 Talern für einen Prozeß, der vermutlich nicht gewonnen wird, ist vielleicht steuerlich interessant/absetzbar.
Als Privatmann würde ich bei den gegebenen Umständen keinen Prozeß ansteuern.
Zitat:
Original geschrieben von Linear Cycle
Du kannst nur versuchen SAAB/GM zu verklagen.
Auf Produkthaftung oder verschleppte Informationspflicht bei defekten Produkten.
Als BWLer habe ich "nebenbei" nur ein wenig Jura studiert, aber soviel ich weiß, greift Produkthaftung hier nicht. Voraussetzung hierfür wäre m.W., daß vom Produkt (Motor) ein Schaden gegen andere/ andere Sachen ausgegangen wäre, d.h. wenn der Motor z.B. rausgeflogen wäre und dann ein anderes Auto beschädigt hätte.
Auch frage ich mich, ob bei einer arglistigen Täuschung Gewährleistungs- oder Garantiefristen eine Rolle spielen, da bei arglistiger Täuschung der Vertrag eigentlich gegen die guten Sitten verstoßen könnte.
Sollte ich jetzt Mist geschrieben haben, bitte ich um Nachsicht, vor allem bei Advokat, dem jetzt vielleicht die Augen schmerzen. 🙂