Tempomat Anzeige Geschwindigkeit
Hallo zusammen,
Werde am Montag meinen neuen Mondeo bestellen, eine Frage hätte ich noch. Ist es richtig, dass wenn ich mit dem Tempomat eine Geschwindigkeit fixiere diese nicht angezeigt wird. Wie sieht es aus wenn man das ACC dazubestellt wird es auch dann nicht angezeigt.
Danke und Gruss
Nikola
Beste Antwort im Thema
Der Tachometer funktioniert immer ..........
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von komford
Das sehe ich anders.
Links nur überholen, wenn von hinten kein schnellerer kommt. Ansonsten warten.
Im Zweifelsfall selbst bremsen, statt jemand anderes zum bremsen zu nötigen. Egal ob 130, 160 oder 200.
Fehler passieren natürlich. Und man kann sich mal verschätzen. Das kann mir auch passieren. Und dann gehört es sich, wenigstens so gut es geht zu beschleunigen.
Das würde bedeuten, dass man links nur schnell genug fahren muss und alle vor einem auf der rechten Spur haben halt mit 90 hinter den LKW herzuzuckeln. Recht des Stärkeren. Das kann es nicht sein.
MMn gibt es auf den AB drei Klassen von Fahrzeugen:
1. LKW mit 80-90 km/h
2. PKW mit schwacher Motorisierung, die gerne so 130-140 fahren möchten und
3. PKW mit starker Motorisierung, die gerne mit 160-200irgendwas fahren möchten.
Auf einer gut gefüllten (und das ist doch heute zunormalen zeiten die regel), zweispurigen AB kann das nicht funktionieren, ohne dass sich Gruppe 2 und 3 gegenseitig ins Gehege kommen. Es muss ein fairers Miteinander geben und das bedeutet, dass man als Gruppe 2-Fahrer nicht dem schnelleren Gruppe 3-Fahrer mit 90 (und beschleunigend, aber das ist eben nicht so beeindruckend) vor die Schnauze fährt und zur Notbremsung zwingt, aber es heisst eben auch, dass der Schneller akzeptieren muss, das vor ihm ein langsamerer ausschert und er seine Geschwindigkeit mit vom-Gas-gehen und maximal einer mässiger Bremsung reduzieren muss und dass das dann ein vollkommen rechtmässiger Vorgang ist und keine Nötigung.
Natürlich sollte der Ausscherende seine Geschwindigkeit erhöhen und den Überholvorgang zügig durchführen und wieder Platz machen. Nur ist eben das Beschleunigungsvermögen vieler kleinerer Wagen aus Gruppe 2 nicht so besonders und ständiges 90 -> 130 -> 90 (denn die Story setzt sich ja mit dem nächsten LKW ja weiter fort) geht auch ganz schön auf den Verbrauch.
Gegenseitige Rücksichtnahme, §1 der STVO.
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Wenn ich derjenige bin der von hinten kommt dann nervt es tierisch wenn man wegen so nem rausziehenden Spinner bremsen muss.
Oft ist nämlich hinter mir alles frei und er hätte nur ein paar Sekunden warten können bis ich vorbei bin.
Fragt sichnur, ob der "Rauszieher" das auch in seinem Rückspiegel erkennen kann, dass hinter dir eine passende Lücke ist. Wenn man mit 90 hinter einem LKW hängt und ein um's andere Mal kommt von hinten ein Auto mit 180+; dauernd "Kann ich jetzt? Nein, zu schnell....Kann ich jetzt? Nein, kommt wieder einer angeflogen..." dann bleibt einem nur die Wahl, bis auf's weitere dem Lkw zu folgen oder eben irgendwann rauszuziehen und dem von hinten kommenden eine Bremsung aufzuzwingen. Und solange das keine Notbremsung ist, ist das eben auch in Ordnung.
Ich hatte vor dem Mondeo besagten altersschwachen Golf 3 mit 75 PS. Auf einer zweispurigen AB mit vielen LKW auf der rechten und beständig vorbeibrausenden PKW auf der linken Spur ist man dann der letzte Arsch. Besonders schön, wenn es dann noch ein wenig hügelig ist und schwerbeladene LKW in der Steigung auf 60 km/h verlangsamen müssen. Und für mich hat es nichts mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Verkehrsteilnehmer zu tun, wenn ich dazu gezwungen werde, hinter den LKW herzuschleichen.
Zitat:
Original geschrieben von gobang
Fazit: wir müssen mit beidem leben, mit den Ignoranden und den Dränglern.
In einer aktuellen Studie dazu wurde übrigenes festgestellt, daß die eben beschriebenen Ignoranden und Drängler in der Praxis dieselben Personen sind - was mich nicht wirklich wundert.
Ob sie als das eine oder andere auffallen, hing nur von der Leistung des gerade benutzten Fahrzeugs ab.
Ich stimme Dir vollkommen zu und wollte mit meinen Postings auch nichts anderes behaupten.
Die Diskussion ist ja nicht neu. Von den "Schnellfahrern" wird aber gerne eine Situation wie Du sie oben beschreibst als Szenario aufgebaut und dann darauf geschlossen, dass man auch bei voller AB links das Recht auf Dauervollgas hat und rausziehende "Langsamfahrer" prinzipiell eine strafrechtlich relevante Nötigung begehen.
Jeder erzwungene Tritt auf's Bremspedal -> Anzeige bei der Polizei, was erlaubt der sich da überhaupt?
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Vor allem wird man dann trotz STVO konformer Ankündigung durch Lichthupe erst recht für einen Asi gehalten weil 98% der Autofahrer garnicht wissen wozu die Lichthupe und die Hupe lt. STVO das sind.
Was auch daran liegt, dass Lichthupe, verbunden mit Blinker setzen, hupen und massiv unterschrittenen Sicherheitsabstand eben die Mittel der Wahl der Drängler sind.
Wenn ich auf der linken Spur schnell unterwegs bin, mache ich das Abblendlicht an. Wenn das der Vordermann nicht sieht oder sehen will, dann hilft alles andere auch nichts, jedenfalls nicht, wenn man nicht selbst eine Nötigung begehen will. Was übrigens schneller der fall ist, als man es sich so denkt.
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Ich war auch schon in der Langsamfahrerfraktion, wir haben sicher alle nicht mit 175 oder 240 PS angefangen.
Deswegen kann ich das Thema auch von beiden Seiten betrachten und behaupte das man als langsamer Rechtsfahrer ( in der Regel ) sehr wohl erkennen kann ob da nur ein Auto auf der rechten Spur kommt was man noch durchlassen kann, oder mehrere wo ich mich dann evtl. wirklich mal dazwischen drängeln muss.
Und selbst mit einem langsamen Auto gibt es Mittel und Wege einigermassen zügig zu überholen.
Man kann sich einfach ein Stück hinter den LKW zurück fallen lassen, "Anlauf" nehmen und so 10,20,30 km/h schneller werden solange man noch rechts ist und im richtigen Moment dann rausziehen.
Wenn ich aber die meisten sehe, die kleben dem LKW auf de Stossstange und dann geht der Blinker links und man zieht raus.
Und dann wird erst angefangen Gas zu geben, womöglich auch noch im zu hohen Gang weil über 3000 drehen kostet ja Sprit und hört sich nicht schön an 🙄
Manchmal wartet so ein Notschleicher aber bis kurz vor knapp und zieht dann raus... Bei manchen Teilnehmern könnte man fast schon Absicht unterstellen...
Kann ich pers. nicht bestätigen.
Ich sehe teilweise auch das der Blinker an geht, ich gesehen werde und dann der Blinker wieder aus geht und man wartet.
Passiert mir sicherlich auch schonmal das ich rausziehen will und sehe das da einer kommt den ich noch vorbei lassen will.
Egal ob man Recht oder Unrecht hat, einen Unfall will ICH nicht provozieren.
Das schöne Auto hat das nicht verdient 😉
Zitat:
Und solange das keine Notbremsung ist, ist das eben auch in Ordnung.
In dem Moment wo er wegen dir bremsen muss hast du ihm die Vorfahrt genommen, so einfach ist das 😉.
Ich habe für mich das Thema Dauerlinks und Vollgas ad acta gelegt, nehme also für mich in Anspruch mit o.g. keine egoistische Position einzunehmen 😉. Es ist lediglich so dass derjenige der sich jenseits der Richtgeschwindigkeit fortbewegt im Falle eines Unfalls eine Teilschuld anrechnen lassen muss, dennoch heisst es nicht dass er es tolerieren muss das jemand vor ihm ausschert und ihn zum bremsen nötigt. Kann man jetzt verurteilen, ist aber nunmal so - wer die Spur wechselt hat eine besondere Sorgfaltspflicht.
Aber zum Thema: Bin gerade in einem Golf mit Tempomat mitgefahren und da wird die Tempomateinstellung im Klartext angezeigt...
Gruss
Toenne
Zitat:
Original geschrieben von toenne
In dem Moment wo er wegen dir bremsen muss hast du ihm die Vorfahrt genommen, so einfach ist das 😉.Zitat:
Und solange das keine Notbremsung ist, ist das eben auch in Ordnung.
Ich habe für mich das Thema Dauerlinks und Vollgas ad acta gelegt, nehme also für mich in Anspruch mit o.g. keine egoistische Position einzunehmen 😉. Es ist lediglich so dass derjenige der sich jenseits der Richtgeschwindigkeit fortbewegt im Falle eines Unfalls eine Teilschuld anrechnen lassen muss, dennoch heisst es nicht dass er es tolerieren muss das jemand vor ihm ausschert und ihn zum bremsen nötigt. Kann man jetzt verurteilen, ist aber nunmal so - wer die Spur wechselt hat eine besondere Sorgfaltspflicht.
Aber zum Thema: Bin gerade in einem Golf mit Tempomat mitgefahren und da wird die Tempomateinstellung im Klartext angezeigt...
Deiner Logik zu folge muss kann man dann bei voller rechter Spur einfach links mit Vollgas Endgeschwindigkeit fahren und hat, egal wieviele andere die AB gleichzeitig benutzen, Vorfahrt. Denn dann ist es einem langsamen, schwach motorisierten PKW komplett unmöglich, vor einem rauszuziehen, ohne dass man bremsen muss. So viel freie Fahrbahn gibt es gar nicht. Volles Recht dem Stärkeren, die linke Spur gehört mir, sollen diese Looser doch auch eine PS-starke Kiste kaufen oder sich hinter die LKW verkrümmeln.
Das kann es doch nicht sein, was Du wirklich meinst.
Du schreibst dann ja selbst von Teilschuld bei Unfällen jenseits der Richtgeschwindigkeit. Und IMHO bekommt man die ganz zu recht, weil man eben nicht alleine ist, andere auch unabhänging von ihrer Motorleistung Rechte haben und man daher dann mit gegenseitiger Rücksichtnahme jeweils von der 100%igen Durchsetzung seiner eigenen Rechte absieht und den anderen auch mal eine die eigene ungebremste Fortbewegung behindernde Ausübung seiner Rechte zugesteht.
"Wer die Spur wechselt, hat eine besondere Sorgfaltspflicht." Ja, stimme ich auf jeden Fall vollumfänglich zu. Wer rauszieht, setzt eine Gefährdung und ist verpflichtet, dass so zu tun, dass andere bei aufmerksamer Fahrweise nicht in eine Notsituation geraten. Das gilt aber in beiden Richtungen. Ich ergänze daher mit "Wer auf der linken Spur jenseits der Richtgeschwindigkeit auf einer vollen AB unterwegs ist, hat diese Sorgfaltspflicht im gleichen Masse auch.", denn der Schnellfahrer setzt alleine mit seiner hohen Geschwindigkeit bereits ebenfalls eine Gefährdung. Siehe Teilschuld oben.
Und Thema "Thema": dem TE wurde seine Frage komplett beantwortet. Ich sehe da kein Problem, wenn wir/ich in der Folge abschweifen.
Das mag alles deinen eigenen moralischen Ansichten widersprechen, nützt aber dennoch nix. Wer die Spur wechselt hat die Vorfahrt zu achten und darf dabei keinen anderen zum Verzögern (egal ob Bremsen oder Gas weg) zwingen.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SpurWechsel.php
Und lies dir mal StVO §5 Abs 6 durch, da müsstest du ja erst recht einen Infarkt bekommen: "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." Gemein und asozial, oder? 😉
Aber um dein Weltbild wenigstens etwas zu retten: Wer links mit hoher Geschwindigkeit überholt und dann einfach nach rechts einschert und dabei die Vorfahrt eines dort fahrenden missachtet ist ebenso fällig - es geht also nicht um das Recht des (PS-)Stärkeren sondern einzig um den Fahrspurwechsel.
Und nebenbei: Rücksichtnahme heisst auch schneller fahrende nicht zum Bremsen zu zwingen, das ist keine Einbahnstrasse nur für den vermeintlich schwächeren 😉.
Gruss
Toenne
Mal zurück zum Thema:
Wenn Du auch ein Automatik-Getriebe bestellst, dann ist der ACC-Tempomat wesentlich nützlicher als der normale Tempomat, da er über einen sehr weiten Geschwindigkeitsbereich automatisch regelt, einschließlich Gangwechseln. Du kannst z.B. auf der Autobahn oder Landstrasse Deine gewünschte Höchstgeschwindigkeit einstellen, und der ACC-Tempomat passt sich immer (bis zur gewählten Höchstgeschwindigkeit) dem Vorfahrer an, auch wenn der z.B. durch Baustelle oder Trecker sehr langsam wird. Erst bei starken nötigen Bremseingriffen (über 30% der Maximalbremswirkung) und sehr niedrigeren Geschwindigkeiten (unter 30 km/h) schaltet er sich ab.
Ob Dir das den Aufpreis wert ist, ist natürlich eine subjektive Entscheidung.
Zitat:
Original geschrieben von salador
Deiner Logik zu folge muss kann man dann bei voller rechter Spur einfach links mit Vollgas Endgeschwindigkeit fahren und hat, egal wieviele andere die AB gleichzeitig benutzen, Vorfahrt. Denn dann ist es einem langsamen, schwach motorisierten PKW komplett unmöglich, vor einem rauszuziehen, ohne dass man bremsen muss. So viel freie Fahrbahn gibt es gar nicht. Volles Recht dem Stärkeren, die linke Spur gehört mir, sollen diese Looser doch auch eine PS-starke Kiste kaufen oder sich hinter die LKW verkrümmeln.
Diese Situation ist schon reichlich konstruiert. Wenn die rechte Spur voll ist, ist auf der linken im allgemeinen kein Platz mehr zum richtig schnell fahren. Dann kommt von hinten also keiner angerast und Du kannst auch mit einem langsameren Wagen überholen. Du mußt aber trotzdem in der Lage sein, Dich der Geschwindigkeit auf der linken Spur anzupassen. Wenn das nicht möglich ist, darfst Du die Spur nicht wechseln.
Nach meinen Erfahrungen fahren eigentlich nur wenige Leute schneller als 160 km/h. Und wenn Du mit ca. 180 km/h unterwegs bist, wirst Du nur noch selten überholt.
Zitat:
Original geschrieben von komford
Diese Situation ist schon reichlich konstruiert. Wenn die rechte Spur voll ist, ist auf der linken im allgemeinen kein Platz mehr zum richtig schnell fahren. Dann kommt von hinten also keiner angerast und Du kannst auch mit einem langsameren Wagen überholen. Du mußt aber trotzdem in der Lage sein, Dich der Geschwindigkeit auf der linken Spur anzupassen. Wenn das nicht möglich ist, darfst Du die Spur nicht wechseln.Zitat:
Original geschrieben von salador
Deiner Logik zu folge muss kann man dann bei voller rechter Spur einfach links mit Vollgas Endgeschwindigkeit fahren und hat, egal wieviele andere die AB gleichzeitig benutzen, Vorfahrt. Denn dann ist es einem langsamen, schwach motorisierten PKW komplett unmöglich, vor einem rauszuziehen, ohne dass man bremsen muss. So viel freie Fahrbahn gibt es gar nicht. Volles Recht dem Stärkeren, die linke Spur gehört mir, sollen diese Looser doch auch eine PS-starke Kiste kaufen oder sich hinter die LKW verkrümmeln.
Nach meinen Erfahrungen fahren eigentlich nur wenige Leute schneller als 160 km/h. Und wenn Du mit ca. 180 km/h unterwegs bist, wirst Du nur noch selten überholt.
Nun reicht es! Raus aus der Puppertät! Werdet doch bitte vernünftig!
STVO sagt: rechte Spur = Mindestgeschwindigkeit 60 km/h und die jeweils linke Spur(en) = Mindestgeschwindigkeit 90 km/h.
§ 1
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme………………….
Wenn ich 160 km/h fahre muss ich mit den „langsameren“ rechnen die möglicherweise auf meine Spur wechseln. Mit oder ohne Blinker, Spiegelblick oder anderer Schusseligkeitsfehler. Mitdenken ist die Devise.
Lösung: Thempolimit bei 120 km/h
Bei einer Strecke von Stuttgart nach Leipzig macht das ca. 30 min. aus.
Testvoraussetzung:
• Gleiche BAB genutzt
• Gleiche Tank /Ruhepausen
• Zurückgesetzte BC =Bordcomputer
• Zur selben Zeit losgefahren
Einer fuhr auf freigegebenen Strecken seine Höchstgeschwindigkeit zwischen 160 km/h und 190 km/h (BC Durchschnitt 96 km/h)und auf den anderen die vorgeschriebene Geschwindigkeit + 10 km/h (Bagatellgrenze).
Der andere fuhr nur höchstens 130 km/h, ansonsten die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten + 10 km/h (BC = 91 km/h)
5 km/h Differenz der BC, erheblicher Minderverbrauch, keine Schweißflecken auf der Stirn, ruhiger Puls und nur eine halbe Stunde länger fahren waren eine richtig positive Erfahrung.
Manchmal juckt mein Gasfuß aber auch.
Chillout CD rein und ruhiger werden. Und schon schenke ich den Ölmultis mein sauer verdientes Geld.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluß: Kauft nicht bei Markentankstellen, geht zu den „Freien“. Nur so werden die das kapieren, dass ihre Blörre zu teuer ist.
Grüße
Steffen (39 Jahre)
Zitat:
§ 1
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme………………….
Wenn ich 160 km/h fahre muss ich mit den „langsameren“ rechnen die möglicherweise auf meine Spur wechseln. Mit oder ohne Blinker, Spiegelblick oder anderer Schusseligkeitsfehler. Mitdenken ist die Devise.
Deswegen ggf. eine Teilschuld bei einem Unfall ... aber nicht unbedingt. Hast du dir meinen Link mit den bestehenden Urteilen überhaupt durchgelesen?
Zitat:
OLG Hamm v. 24.04.1990:
Ein Fahrstreifenwechsel ist unzulässig, wenn er derart mit dem Einscheren in eine enge Fahrzeuglücke verbunden ist, daß die Fahrzeugabstände auf dem neuen Fahrstreifen in gefährlicher Weise verkürzt werden. Hierdurch verursachte Auffahrunfälle fallen dem Einscherenden zur Last.
Zitat:
OLG Naumburg v. 07.03.2000:
Steht ein unzulässiger Fahrstreifenwechsel fest, kann der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis widerlegt und zugleich der Beweis des ersten Anscheins dafür begründet sein, dass der Unfall auf schuldhafter Vernachlässigung der sich aus StVO § 7 Abs 5 ergebenden Sorgfaltspflicht beruht.
Dazu StVO §7 Abs.5:
Zitat:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Eindeutiger gehts doch nicht mehr...
Gruss
Toenne
Zitat:
Original geschrieben von toenne
Deswegen ggf. eine Teilschuld bei einem Unfall ... aber nicht unbedingt. Hast du dir meinen Link mit den bestehenden Urteilen überhaupt durchgelesen?Zitat:
§ 1
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme………………….
Wenn ich 160 km/h fahre muss ich mit den „langsameren“ rechnen die möglicherweise auf meine Spur wechseln. Mit oder ohne Blinker, Spiegelblick oder anderer Schusseligkeitsfehler. Mitdenken ist die Devise.
Zitat:
Original geschrieben von toenne
Zitat:
OLG Hamm v. 24.04.1990:
Ein Fahrstreifenwechsel ist unzulässig, wenn er derart mit dem Einscheren in eine enge Fahrzeuglücke verbunden ist, daß die Fahrzeugabstände auf dem neuen Fahrstreifen in gefährlicher Weise verkürzt werden. Hierdurch verursachte Auffahrunfälle fallen dem Einscherenden zur Last.
Zitat:
Original geschrieben von toenne
Dazu StVO §7 Abs.5:Zitat:
OLG Naumburg v. 07.03.2000:
Steht ein unzulässiger Fahrstreifenwechsel fest, kann der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis widerlegt und zugleich der Beweis des ersten Anscheins dafür begründet sein, dass der Unfall auf schuldhafter Vernachlässigung der sich aus StVO § 7 Abs 5 ergebenden Sorgfaltspflicht beruht.
Zitat:
Original geschrieben von toenne
Eindeutiger gehts doch nicht mehr...Zitat:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Gruss
Toenne
Na toll. Dann hast "du" Recht bekommen vor Gericht, aber wenn "du" TOD bist, was bringt es.
Jeh..... ich bin mit 190 km/h geschnitten wurden, habe Recht und klopfe an dein TOR. Lieber Gott, lass mich rein. Und er sagt: Döspaddel bleiben draußen. 😉😁
Ach wäre ich doch langsamer gefahren. 🙂😰🙁