Tempomat Anzeige Geschwindigkeit

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo zusammen,

Werde am Montag meinen neuen Mondeo bestellen, eine Frage hätte ich noch. Ist es richtig, dass wenn ich mit dem Tempomat eine Geschwindigkeit fixiere diese nicht angezeigt wird. Wie sieht es aus wenn man das ACC dazubestellt wird es auch dann nicht angezeigt.

Danke und Gruss
Nikola

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Der Tachometer funktioniert immer ..........

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Ich kann auch zu Fuss gehen und auf dem Fussgängerweg über den Haufen gefahren werden. Du findest das Beispiel albern?

http://auto-clever.de/...ithochstes-risiko-fur-radfahrer-und-fusganger

Zitat:

Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen kamen 2010 in Deutschland im Straßenverkehr 520 Fußgänger (Vorjahr: 591) ... ums Leben.

http://...nd-deutschland.blogspot.com/p/...utschland-hundert-tote.html

Zitat:

hinzu kommen rund 495 Tote auf Autobahnen

Also: Leute, bleibt im Haus, zu Fuss gehen ist genauso gefährlich wie auf der Autobahn zu fahren...

Du fällst von einem Extrem ins andere, lässt aber den Kern ausser acht. Und beziehst dich dabei stereotyp auf §1 der StVO und interpretierst ihn auch noch falsch.
Beispiel wie man es täglich auf der AB erlebt: Fahrer A läuft mit 100km/h auf einen Lkw auf derweil sich von hinten jemand mit 160 nähert. Selbstverständlich ist es ihm nicht zuzumuten von 100 auf 80 zu verlangsamen um den Schnelleren auf der linken Spur passieren zu lassen, vielmehr hat dieser Rücksicht zu nehmen, auf seine Vorfahrt zu verzichten und von 160 auf 100 zu verlangsamen...
Sorry, das ist schlichtweg in jedem Punkt falsch. Es gibt in der StVO kein 'Recht auf Spurwechsel', mit Ausnahme dass der Fahrstreifen endet oder blockiert ist, in diesem Fall ist dem Fahrer das Einfädeln zu ermöglichen. Aber weiterhin hat ER eine ganz besondere Sorgfaltspflicht dass es bei diesem Spurwechsel zu keiner Gefährdung kommt.
Du kannst auch nicht einfach in eine vorfahrtsberechtigte Strasse einbiegen ohne dich um den fliessenden Verkehr zu kümmern, egal ob du einen M5 oder einen Gogo fährst. Das ist durch §1 nicht im Ansatz abgedeckt.

Gruss
Toenne

Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver



Lösung: Thempolimit bei 120 km/h

Sorry, nach dieser Logik müssen wir dann aber auch das Essen mit Messer und Gabel verbieten, denn es haben sich schon Leute damit umgebracht.

Zitat:

Original geschrieben von gobang



Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver



Lösung: Thempolimit bei 120 km/h
Sorry, nach dieser Logik müssen wir dann aber auch das Essen mit Messer und Gabel verbieten, denn es haben sich schon Leute damit umgebracht.

Nein, das essen mit Messer und Gabel nicht verbieten, sondern langsamer essen und nicht übermüdet an den Tisch setzen.

Zitat:

Original geschrieben von toenne


Das mag alles deinen eigenen moralischen Ansichten widersprechen, nützt aber dennoch nix. Wer die Spur wechselt hat die Vorfahrt zu achten und darf dabei keinen anderen zum Verzögern (egal ob Bremsen oder Gas weg) zwingen.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/SpurWechsel.php
Und lies dir mal StVO §5 Abs 6 durch, da müsstest du ja erst recht einen Infarkt bekommen: "Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." Gemein und asozial, oder? 😉
Aber um dein Weltbild wenigstens etwas zu retten: Wer links mit hoher Geschwindigkeit überholt und dann einfach nach rechts einschert und dabei die Vorfahrt eines dort fahrenden missachtet ist ebenso fällig - es geht also nicht um das Recht des (PS-)Stärkeren sondern einzig um den Fahrspurwechsel.
Und nebenbei: Rücksichtnahme heisst auch schneller fahrende nicht zum Bremsen zu zwingen, das ist keine Einbahnstrasse nur für den vermeintlich schwächeren 😉.

Gruss
Toenne

Wenn man Deinem Link folgt, was steht denn da?

"Ein feststehender oder bewiesener Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden ist geeignet, den für das alleinige Verschulden des Auffahrenden sprechenden sog. Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern, sofern der Spurwechsel in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall stattfand."

"enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang".

Du machst daraus "wenn der Schnellere bremsen muss, wurde ihm die Vorfahrt genommen".

Nehmen wir eine einfache Situation:

PKW A fährt mit 100 km/H auf der rechten Spur, PKW B mit 200 km/h auf der linken Spur. Der Abstand in Fahrtrichtung sei X in Metern.
Frage: Ab welchen Wert für X überholt PKW B den PKW A? Oder auf die obige Formulierung aus Deinem Link bezogen: Ab wann besteht bei einem Ausscheren von A auf die linke Spur ein "enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang"?

Bei X=0 sicherlich, bei X=1000 sicherlich nicht. Vielleicht bei X=100 die Grenze?

Wenn ich schreibe, dass ein Ausscheren okay ist, wenn der Schnellere mit vom Gas gehen und einer mässigen Bremsung seine Geschwindigkeit anpassen und dabei den Sicherheitsabstand einhalten kann, dann meine ich damit gerade, dass der "enge zeitliche und örtliche Zusammenhang" mindestens gerade noch nicht gegeben ist. Der nachfolgende muss aber trotzdem bremsen. Er hat aber noch nicht überholt und hatte deshalb keine Vorfahrt, die ihm daher auch nicht genommen werden konnte.

Können wir uns darauf einigen?

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Zitat:

Original geschrieben von komford



Diese Situation ist schon reichlich konstruiert. Wenn die rechte Spur voll ist, ist auf der linken im allgemeinen kein Platz mehr zum richtig schnell fahren. Dann kommt von hinten also keiner angerast und Du kannst auch mit einem langsameren Wagen überholen. Du mußt aber trotzdem in der Lage sein, Dich der Geschwindigkeit auf der linken Spur anzupassen. Wenn das nicht möglich ist, darfst Du die Spur nicht wechseln.
Nach meinen Erfahrungen fahren eigentlich nur wenige Leute schneller als 160 km/h. Und wenn Du mit ca. 180 km/h unterwegs bist, wirst Du nur noch selten überholt.

Nach meiner Erfahrung ist die Situation nicht so sehr konstruiert. Aber sei's drum.

Dass man aber nur ausscheren darf, wenn man sich der Gschwindigkeit auf der linken Spur (wer definiert die?) anpassen kann, woher hast Du denn das? Wenn ich mit 100 hinter einem LKW fahre, auf die linke Spur wechsle und dort auf 130 beschleunige und eine ganze Kolonne an LKW überhole und es kommt einer mit 160 von hinten, dann habe ich nichts falsch gemacht.

Es ist genau die Einstellung, dass Schnellfahrer auf der linken Spur durch ihre hohe Geschwindigkeit diese Spur für sich gepachtet haben und langsamere dort nur mal kurz hindürfen, wenn sie dabei keinen Schnellfahrer zum Verlangsamen seiner gewünschten Geschwindigkeit nötigen, die ich meine. Das kann es nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Eindeutiger gehts doch nicht mehr...

Man darf nur nicht "Gefährdung" mit "ich musste bremsen, um nicht aufzufahren" verwechseln, dann passt das schon.

Alleine an dieser Diskussion sieht man schon die Intoleranz unter den Autofahrern.
Wenn ich rechts bin fahre ich (auch mit 240PS) nur nach links wenn ich da niemanden über Gebühr behindere, am besten ohne das der andere Bremsen oder vom Gas gehen muss.

Ist doch eigentlich garnicht so schwer.
Wenn ich ein Auto mit 100 Ps habe dann muss ich halt länger warten bis ich an der Reihe bin.
Und je voller die Autobahn umso besser, dann können die links nämlich garnicht sooo schnell sein das ich keine Lücke für mich finden würde.

Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver


Nein, das essen mit Messer und Gabel nicht verbieten, sondern langsamer essen und nicht übermüdet an den Tisch setzen.

Ah, jetzt also auch noch übermüdet... 🙄

Alkohol...du hast den Alkohol vergessen...wer links schnell fährt ist selbstverständlich nicht nur übermüdet sondern auch noch besoffen und/oder unter Drogeneinfluss. Und völlig klar dass man dann

erst recht

vor ihm rausziehen darf.

Zitat:

Original geschrieben von salador


Wenn man Deinem Link folgt, was steht denn da?

"Ein feststehender oder bewiesener Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden ist geeignet, den für das alleinige Verschulden des Auffahrenden sprechenden sog. Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern, sofern der Spurwechsel in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall stattfand."

"enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang".

Du machst daraus "wenn der Schnellere bremsen muss, wurde ihm die Vorfahrt genommen".

Ja was denn sonst? Lies es dir nochmal in Ruhe durch.

Eine einfache Faustformel lautet "Wer auffährt hat schuld". Genau dieser Grundsatz wird aber ausser Kraft gesetzt wenn das Auffahren durch den Spurwechsel eines Vorausfahrenden verursacht wurde. Genau das besagt auch "enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang" -> Vordermann schert aus weswegen der Linksfahrer bremsen muss, dies aber nicht mehr schafft und auffährt. Diese Urteile beziehen sich logischerweise auf Unfälle die verhandelt wurden, das ändert aber nichts an der Sache die den Urteilen zugrunde liegt.

Zitat:

Wenn ich mit 100 hinter einem LKW fahre, auf die linke Spur wechsle und dort auf 130 beschleunige und eine ganze Kolonne an LKW überhole und es kommt einer mit 160 von hinten, dann habe ich nichts falsch gemacht.

Und ihr redet von "konstruiert"...

Himmel, um diesen Fall geht es doch gar nicht. Es geht um das was du selbst vorher geschrieben hast: "...dann schert ein langsameres Auto in die eigene Fahrspur und man kann gerade nicht überholen -> bremsen". Zwischen "der schert vor dir aus" und "der überholt bereits und du läufst auf ihn auf" ist ein deutlicher Unterschied, s.o. die Passage mit dem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang.

Zitat:

Man darf nur nicht "Gefährdung" mit "ich musste bremsen, um nicht aufzufahren" verwechseln, dann passt das schon.

Jetzt wirds nun richtig albern. Wenn ich wegen einem Ausscherenden bremsen muss um nicht aufzufahren dann ist das keine Gefährdung? Ab wann ist es eine Gefährdung, erst wenn ich tatsächlich hinten draufgerauscht bin?

@Norbert
100% Zustimmung, genauso handhabe ich das auch. Das ist nämlich das Geheimnis für einen vernünftigen Verkehrsfluss, bremst man die schnelleren immer wieder ein geht nämlich ruckzuck gar nichts mehr.
Und ebenso lasse ich beim schnellfahren andere auf die linke Spur wenn sich ohnehin schon eine überholende Kolonne gebildet hat auf die ich auflaufe und rechts gerade ein weiteres Auto auf das Hindernis (Lkw oder was auch immer) aufläuft - warum auch nicht, da fällt mir doch kein Zacken aus der Krone? Der fährt i.A. anschliessend doch 'eh wieder rüber, die 30Sek Zeitverlust kann ich so gerade eben noch verkraften 😉.

Gruss
Toenne

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver


Nein, das essen mit Messer und Gabel nicht verbieten, sondern langsamer essen und nicht übermüdet an den Tisch setzen.
Ah, jetzt also auch noch übermüdet... 🙄
Alkohol...du hast den Alkohol vergessen...wer links schnell fährt ist selbstverständlich nicht nur übermüdet sondern auch noch besoffen und/oder unter Drogeneinfluss. Und völlig klar dass man dann erst recht vor ihm rausziehen darf.

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

Original geschrieben von salador


Wenn man Deinem Link folgt, was steht denn da?

"Ein feststehender oder bewiesener Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden ist geeignet, den für das alleinige Verschulden des Auffahrenden sprechenden sog. Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern, sofern der Spurwechsel in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall stattfand."

"enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang".

Du machst daraus "wenn der Schnellere bremsen muss, wurde ihm die Vorfahrt genommen".

Ja was denn sonst? Lies es dir nochmal in Ruhe durch.
Eine einfache Faustformel lautet "Wer auffährt hat schuld". Genau dieser Grundsatz wird aber ausser Kraft gesetzt wenn das Auffahren durch den Spurwechsel eines Vorausfahrenden verursacht wurde. Genau das besagt auch "enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang" -> Vordermann schert aus weswegen der Linksfahrer bremsen muss, dies aber nicht mehr schafft und auffährt. Diese Urteile beziehen sich logischerweise auf Unfälle die verhandelt wurden, das ändert aber nichts an der Sache die den Urteilen zugrunde liegt.

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

Wenn ich mit 100 hinter einem LKW fahre, auf die linke Spur wechsle und dort auf 130 beschleunige und eine ganze Kolonne an LKW überhole und es kommt einer mit 160 von hinten, dann habe ich nichts falsch gemacht.

Und ihr redet von "konstruiert"...
Himmel, um diesen Fall geht es doch gar nicht. Es geht um das was du selbst vorher geschrieben hast: "...dann schert ein langsameres Auto in die eigene Fahrspur und man kann gerade nicht überholen -> bremsen". Zwischen "der schert vor dir aus" und "der überholt bereits und du läufst auf ihn auf" ist ein deutlicher Unterschied, s.o. die Passage mit dem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang.

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Zitat:

Man darf nur nicht "Gefährdung" mit "ich musste bremsen, um nicht aufzufahren" verwechseln, dann passt das schon.

Jetzt wirds nun richtig albern. Wenn ich wegen einem Ausscherenden bremsen muss um nicht aufzufahren dann ist das keine Gefährdung? Ab wann ist es eine Gefährdung, erst wenn ich tatsächlich hinten draufgerauscht bin?

@Norbert
100% Zustimmung, genauso handhabe ich das auch. Das ist nämlich das Geheimnis für einen vernünftigen Verkehrsfluss, bremst man die schnelleren immer wieder ein geht nämlich ruckzuck gar nichts mehr.
Und ebenso lasse ich beim schnellfahren andere auf die linke Spur wenn sich ohnehin schon eine überholende Kolonne gebildet hat auf die ich auflaufe und rechts gerade ein weiteres Auto auf das Hindernis (Lkw oder was auch immer) aufläuft - warum auch nicht, da fällt mir doch kein Zacken aus der Krone? Der fährt i.A. anschliessend doch 'eh wieder rüber, die 30Sek Zeitverlust kann ich so gerade eben noch verkraften 😉.

Gruss
Toenne

Toenne, egal was Du nimmst, nimm weniger davon. Es verursacht Schizophrenie. Du hast mit der Bildersprache des Besteck Benutzens angefangen.

Ich denke mal, Du bist ein cholerischer Fahrer, der nur die Fehler der anderen sieht und selbst natürlich Fehlerfrei ist. Wo Menschen Maschinen bedienen, werden Fehler gemacht.

Wenn ich auf der linken Spur fahre, habe ich auch unbestritten eine erhöhte Sorgfaltspflicht, meine „Waffe“ zu jeder Zeit zum stehen zu bekommen.

Deshalb rechne ich lieber mit den Fehlern anderer und passe meine Geschwindigkeit der Verkehrslage an.

Ich denke mal, du tobst gerade hinter deinem Bildschirm. Hole Luft! Du meinst bestimmt die Kategorie von Autoführern, die vielleicht in den Spiegel schauen oder auch nicht und dann rausziehen obwohl nur noch 50 Meter oder weniger Platz ist. Klar, dass sind totale Ignoranten. Aber es sind nur Menschen mit Fehlern und manchmal mit schlimmen Konsequenzen. Da hilft aber nicht auf sein Recht zu pochen, sondern das was schon in den Beiträgen davor steht.

Rechne mit den Fehlern anderer!!

Allzeit eine stressfreie Fahrt wünsche ich.
Steffen

Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver


Toenne, egal was Du nimmst, nimm weniger davon. Es verursacht Schizophrenie. Du hast mit der Bildersprache des Besteck Benutzens angefangen.

Aha...dein Medikament scheint dafür aber mächtig aufs Augenlicht zu schlagen - ich hoffe du must heute nicht mehr fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver


Ich denke mal, Du bist ein cholerischer Fahrer, der nur die Fehler der anderen sieht und selbst natürlich Fehlerfrei ist.

Lesen bildet...schau mal was ich hier im Forum bislang - auch in diesem Thread - geschrieben habe: Genau so ein Fahrer bin ich eben nicht, ich habe mir in den letzten Jahren ein gerüttelt Mass Gelassenheit angewöhnt, aus dem Heizer-Alter bin ich seit Jahren heraus 😉.

Zitat:

Original geschrieben von Long Don Silver


Deshalb rechne ich lieber mit den Fehlern anderer und passe meine Geschwindigkeit der Verkehrslage an.

Habe ich etwas anderes empfohlen? Nützt nur alles nix wenn dir jemand direkt vor den Kühler fährt, und von diesen Zeitgenossen gibts nunmal viel zuviele. Dazu muss gar kein dichter Verkehr sein, da reichen drei Teilnehmer: Ich mit 160 auf der linken Spur der ansonsten freien AB, ein Lkw mit 80 auf der rechten Spur und ein weiterer Fahrer der nicht beizeiten etwas lupfen kann weil ich dann 'eh ruckzuck an ihm vorbei bin sondern der unbedingt noch schnell vor mir auf die linke Spur muss und mich zum Bremsen nötigt - erlebe ich fast täglich.

Jedesmal wenn rechts einer auftaucht prophylaktisch sein Tempo auf dessen Geschwindigkeit zu verzögern um dann mit geringem Geschwindigkeitsüberschuss an ihm vorbeizufahren mag ja überaus angepasst sein, ist aber nichts desto trotz reichlich realitätsfremd. Und bei etwas dichterem Verkehr der Garant für Chaos auf der Bahn.

Gruss
Toenne

Zitat:

Original geschrieben von toenne



Jetzt wirds nun richtig albern. Wenn ich wegen einem Ausscherenden bremsen muss um nicht aufzufahren dann ist das keine Gefährdung? Ab wann ist es eine Gefährdung, erst wenn ich tatsächlich hinten draufgerauscht bin?

Erste Frage: Nicht in jedem Fall. Nicht ohne "engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang", wie es so schön in dem von Dir zitierten Link steht.

Zweite Frage: Sobald ein "enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang" gegeben ist. Oder (in meinen Worten) Du nicht mehr mit vom-Gas-gehen und maximal mässig bremsen locker mit Sicherheitsabstand dahinter die Situation sortieren kannst.

Du schreibst dann auch von "Himmel, um diesen Fall geht es doch gar nicht!".

Tja, da hast Du etwas nicht mitbekommen. Die ganze Diskussion entzündete sich eben genau an diesem Fall.
Um Dein "wenn mir jemand direkt vor den Kühler fährt" geht es hier gerade nicht. Von daher wirkt Dein "Jetzt wird es albern"...albern.

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