Tempolimits Baustelle und Blitzer.

Hallo,

heute bin ich auf der Autobahn in eine Baustelle gefahren. Einfahrt Baustelle 100, 10 bis 15m später war schon 80, wieder ca. 10m später war dann 50 und kurz hinter dem Schild 50 ( ca. 15m ) stand ein aufgebauter Blitzer.

Da alles frei war( wirklick KEIN Auto außer ich ), bin ich vom Gas und hab das Auto ausrollen lassen.

Als ich das 50 Schild sah, war ich noch bei ca. 90 ( laut Tacho ), dann kam 50 und ich seh sofort den Blitzer. Also voll in die Eisen bis Auto bei unter 50 Km/h war....auf den Blitzer geschaut...nix passiert.. ( kein Blitz ).

Kann es sein das es noch gelangt hat ? Ab welcher Entfernung messen die Dinger überhaupt ? Und ab welcher Entfernung blitzen sie ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Glaubst du den Unsinn, dass die Schilder im Abstand von 10-15m standen denn selber? 10m sind 2-2,5 Fahrzeuglängen. Kein Mensch würde die Schilder auf eienr Autobahn in dem Abstand aufstellen (wobei ich vermute, dass es da auch Vorschriften zu gibt). Ziel ist nämlich, dass die Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit langsam verringern können und nicht durch starkes Bremsen eine Kettenreaktion nach hinten auslösen.

Unabhängig davon, wenn Ausrollen nicht reicht, um die Geschwindigkeit ausreichend abzubauen, muß man eben doch mal das mittige Pedal (bei Automatik das linke Pedal) benutzen.

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 15. Apr. 2020 um 20:2:09 Uhr:


das ist kein "Prospekt" dass ist der Hersteller und du kannst genau lesen wie es funzt!
Welcher Abstand
wann er Blitzt
wann nicht -
usw.

Hättest du aufmerksam gelesen, hab ich das nicht gefragt.

Mir war das klar, deshalb auch meine Frage gele 😉

Zitat:

@bauer-power schrieb am 15. Apr. 2020 um 19:17:15 Uhr:


Ich bin vorhin am Ortseingang stutzig geworden, da war ein winziges Gerät an der Schilderstange montiert,

Desderwegen war ich stutzig. 😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. April 2020 um 14:21:59 Uhr:



Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 15. April 2020 um 13:29:40 Uhr:


Die Herabsetzung von 100 auf 80 und auf 50 ist aufgrund des soll auch zulässig.

Dies ist auch deshalb zulässig, weil die aktuelleren Vorgaben zur dieser Thematik in der VwV-StVO enthalten sind. Die RSA sind veraltet und diesbezüglich gegenstandslos, da die VwV-StVO als "höherwertiges Recht" den Vorzug hat. Demnach gilt seit dem Jahr 2009:

VwV-StVO zu Zeichen 274
VI. Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden.

Daher wurden die bis dahin üblichen 20km/h-Stufen in bis zu 40km/h-Stufen geändert und aus den bisher üblichen 200m (soll) das zehnfache der Geschwindigkeitsdifferenz.

Die RSA ist nicht gegenstandslos. In den VwV-StVO wird die RSA als maßgebend für die Absicherung von Arbeitsstellen genannt.

VwV-StVO zu Zeichen 274:
Randnummer 11
IX - Zur Verwendung des Zeichens an Bahnübergängen vgl. Nummer IV 2 zu Zeichen 201; Randnummer 5 und an Arbeitsstellen vgl. die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gibt.

VwV-StVO Zu § 43 Verkehrseinrichtungen (Anlage 4):
Randnummer 3
Zu Absatz 3 Anlage 4 Abschnitt 1
I. - Die Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten erfolgt nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gibt.

Die genannte Regelung nach Randnummer 8 (VI) zu VZ 274 auf Autobahnen bezieht sich auf die ortsfeste dauerhafte Beschilderung. Beschilderungen für Arbeitsstellen, also temporäre Beschilderungen, ergehen entsprechend den Vorschriften der StVO und der RSA. Bei der RSA handelt es sich zwar nur um eine Richtlinie, sie wird aber hier von den Verwaltungsvorschriften als anzuwendende maßgebliche Regelung vorgegeben.

Wäre die RSA ein formelles Gesetz könnte man den Leitspruch lex specialis (spezielles Gesetz) vor lex generalis (allgemeinen Gesetz)anwenden.

Doch das ist so, nur haben das die meisten Behörden leider noch nicht verinnerlicht.

Maßgebend ist die VwV-StVO - die RSA können daher keine Regelungen enthalten, die den Rahmen der VwV-StVO verlassen, sondern sie müssen sich immer an diesem Rahmen orientieren. Die RSA sind natürlich nicht pauschal gegenstandslos, sondern immer nur dort, wo die VwV-StVO eine Regelung trifft, die mit der Regelung aus den RSA in Konflikt stünde.

Der Großteil der Behörden ordnet z.B. weiterhin stur nach Regelplan XYZ an, ohne die Neuerungen aus 2009 zu berücksichtigen. Für den Bereich der Autobahnen - und da sind wir wieder beim eigentlichen Thema - besteht diesbezüglich kein Problem, da die 200m-Staffelung bei Geschwindigkeitstrichtern auch nach der "neuen" Regelung (10facher Abstand der Differenz in Metern) auch weiterhin passt. Außerhalb von Autobahnen hingegen entfällt die bislang übliche Staffellung 70/50 bzw. 80/60 mit der Begründung (BMVI), dass die Ankündigung "Arbeitstelle 400m" bereits zur Verlangsamung der Geschwindigkeit mahnt, so dass der Verkehrsteilnehmer vom nunmher allein auftauchenden 50-Schild nicht überrascht sein darf.

Diese Maßgabe und viele weitere Punkte aus der "Schilderwaldnovelle 2009" nebst vorausgegangener Änderung der VwV-StVO haben ja gerade dazu geführt, dass die Überarbeitung der RSA deutlich verzögert wurde. Ab 2013 hat dann die ASR A5.2 noch mit reingespielt, so dass es auch jetzt noch keine neuen RSA gibt. Aber: Fast alle Änderungen aus der VwV-StVO von 2009 sind in den Entwurf eingeflossen - außer z.B. der Wunsch seitens des BMVI, im Sinne der Lichtung des Schilderwaldes auf die beidseitige Beschilderung auf Richtungsfahrbahnen zu verzichten.

Zusammengefasst bleibt es aber dabei: Verkehrsrechtliche Anordnungen nach RSA bzw. deren Regelplänen sind seit 2009 an die "neue" Rechtslage anzupassen und können nicht 1:1 angewendet werden. Eine Differenzierung nach "Arbeitsstelle" und "ortsfester dauerhafter Beschilderung" sieht das Verkehrsrecht nicht vor.

Ist es eigentlich noch richtig, so wie ich es in Erinnerung habe, dass die Messung frühestens 200m nach der Geschwindigkeitsbeschränkung stattfinden darf?

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Nach meiner Kenntnis nicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Ortseingangsschild und damit kann auch unmittelbar danach geblitzt werden. Die 200 m gab es so auch nie als Festlegung. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Richtwerte, doch können die Behörden in begründeten Fällen auch davon abweichen. Gegen diese Abweichung hat mal ein Kraftfahrer geklagt, ist aber schlußendlich vor dem OLG unterlegen.
"Kraftfahrer haben keinen Rechtsanspruch auf einen solchen Abstand, wie das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil festgestellt hat (OLG Celle, 311 SsRs 114/11)."

Das sind meist länderspezifische behördeninterne Vorgaben ohne unmittelbare Außenwirkung. Da es z.B. Ortsdurchfahrten gibt, die etwa 200m lang sind, oder solche, wo sich eine besondere Gefahrstelle (z.B. Schulweg / Schulbushaltestelle usw.) im jeweiligen Abstand befindet, wären dort nie Messungen möglich. Hier gibt es wiederum Fälle, in denen Behörden / Polizei (unter Verweis auf die internen Vorgaben) auch nicht messen und solche, wo es für diese besonderen Messtellen behördeninterne Ausnahmen gibt. Für den Verkehrsteilnehmer (und auch für den vertretenden RA) stellen diese Regelungen aber üblicherweise keinen geeigneten Hebel dar, um gegen einen Bußgeldbescheid usw. vorzugehen.

Sofern nicht anderweitige grobe Schnitzer vorliegen, gilt die Beschränkung unmittebar ab dem Schild und unmittelbar dort darf auch gemessen werden. Bereiche zum "Ausrollen" usw. sieht das Verkehrsrecht üblicherweise nicht vor, insbeondere auch deshalb, weil die Schilder auf Grund ihrer Größe rechtzeitig sichtbar sind.

Und - und dann bin ich fertig ;-) - Gerade auf Autobahnen ist das Maß für die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen die Richtgeschwindigkeit. Wer z.B. mit 260 km/h dorf entlangbrettert und bereits am ersten 120-Schild mit dann 140km/h zuviel geblitzt wird, hat in der Regel Pech gehabt.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 15. April 2020 um 14:17:24 Uhr:



Zitat:

@hit1038 schrieb am 15. April 2020 um 12:58:01 Uhr:


Ja es ist doch auch möglich ohne Blitz zu messen - wie du auch siehst ist ja gar kein Blitz installiert an der Messanlage ...... aber wenn das Blitzlichtgerät aufgebaut wurde, was ja zu sehen wäre wenn man den Verkehrsraum beobachtet, dann ist dieses auch aktiv.
...

das ist nicht korrekt!
Der Blitz steht daneben und kann bei bedarf - schlechte Lichtverhältnisse zugeschaltet werden - oder macht das automatisch - ihr müsstet nur mal lesen!
Tut aber keiner
Ich weiß dass nicht vom Hörensagen sondern von ZAHLEN! zahlen mit Foto ohne Blitz! - bei Anlage mit ....
achwas ihr wisst es ja besser - oder ihr schaut einfach mal den link zu dem Messgerät an!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 15. April 2020 um 14:17:24 Uhr:



Zitat:

@hit1038 schrieb am 15. April 2020 um 12:58:01 Uhr:


Ja es ist doch auch möglich ohne Blitz zu messen - wie du auch siehst ist ja gar kein Blitz installiert an der Messanlage ...... aber wenn das Blitzlichtgerät aufgebaut wurde, was ja zu sehen wäre wenn man den Verkehrsraum beobachtet, dann ist dieses auch aktiv.
...

das ist nicht korrekt!
Der Blitz steht daneben und kann bei bedarf - schlechte Lichtverhältnisse zugeschaltet werden - oder macht das automatisch - ihr müsstet nur mal lesen!
Tut aber keiner
Ich weiß dass nicht vom Hörensagen sondern von ZAHLEN! zahlen mit Foto ohne Blitz! - bei Anlage mit ....
achwas ihr wisst es ja besser - oder ihr schaut einfach mal den link zu dem Messgerät an!

Und wir haben im Landkreis 2 Stück von den Dingern - ich muss nichts lesen da ich weiß wie es die Messbeamten durchführen und auch die Nachbar Kreise .... mag ja sein mit dem Blitz das es manche so machen aber Fakt ist das es keine typische Video Aufzeichnung ist wie du es meinst.

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