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Tempolimit und Überschreitung mit Hilfe von Apps erlaubt ?

Themenstarteram 27. Februar 2020 um 20:30

Guten Abend meine Mitmenschen,

ich fasse mich kurz. Ich möchte gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich Apps während der Fahrt nutze, welche das aktuelle Tempolimit und die Überschreitung um XY Km/h anzeigen, ist das erlaubt ? Dann würde mich auch gerne mal interessieren, ob solche Apps auch weitere Optionen (einstellbar, deaktivierbar/aktivierbar), wie z.B eine Blitzerwarnoption haben dürfen auch wenn ich die deaktiviert habe, oder ob dies bereits als nicht erlaubte App zählt, weil trotzdem die Blitzer Warnfunktion in der App integriert ist.

Ich bin euch über hilfreiche Antworten dankbar.

Beste Antwort im Thema

Aktuelles Tempolimit anzeigen (wenn denn die Datenlage stimmt...) ist erlaubt.

Blitzerwarnung ist verboten. Ob die deaktivierung da greift, kann ja der Richter entscheiden.

 

Pro-Tip: Es gibt so Blechschilder am Straßenrand, oder Elektronisch über der Fahrbahn hängend, da wird auch das aktuelle Tempolimit angezeigt. Und der Tacho zeigt dann die aktuelle Geschwindigkeit an, da kann man selber schnell nachrechnen, wie sehr man drüber ist.

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Zitat:

@Heiminmax schrieb am 28. Februar 2020 um 10:01:33 Uhr:

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 27. Februar 2020 um 21:30:51 Uhr:

Ich möchte gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich Apps während der Fahrt nutze, welche das aktuelle Tempolimit und die Überschreitung um XY Km/h anzeigen, ist das erlaubt ?

Da dies das einzige Fragezeichen in deinem OP ist, ist das wohl dein eigentliches Anliegen. Du willst also eine App, die dir anzeigt, um wieviel du zu schnell fährst. Gegenfrage: gibt es eine solche überhaupt?

In den diversen Antworten sind Navis und Apps erwähnt, die dir die aktuelle und die erlaubte Geschwindigkeit anzeigen. Brauchst du wirklich Rechenhilfe, um die Differenz zu erkennen?

Klar gibt es das. In meiner Offline-Navi-App, die ich seit vielen Jahren nutze und bei Bedarf (mit weltweitem Kartenmaterial!) aktualisiere, kann ich selbst einstellen, wann welche Meldung (optisch und/oder akustisch) erzeugt wird. Sogar getrennt nach inner- und außerorts.

Ich lasse mich damit schon lange warnen, wenn ich innerorts mit echten 5 km/h oder außerorts mit 8 km/h zu schnell bin. Funktioniert prima und ist völlig legal. Manchmal freue ich mich daran, schlauer als die App zu sein, weil sie (feste) TL nicht richtig gespeichert hat. Aber das ist nur selten der Fall. Meistens sind die gespeicherten Daten strenger als die Wirklichkeit, sodass es kein Problem gibt.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Februar 2020 um 09:55:24 Uhr:

Ich hatte das zwar schon mal mitgelteilt, aber sebst die Polizei (mein Nachbar macht Lehrgänge mit Tab und Handy) bereitet sich entsprechen vor.

echt? die Polizei braucht Lehrgänge um ein Handy oder Tablett bedienen zu können?

wahrscheinlich aus dem selben Grund wie damals, als der Umstieg von der guten alten Schreibmaschine auf PC anstand

und bei dem Personalmangel unserer Polizeien wird es wohl noch 110 Jahre dauern bis 80% der Beamten diese Lehrgänge besucht haben

und dann sind die Geräte und die Software, auf denen die geschult wurden schon seit 20 JAhren veraltet

don't feed the troll, gunny! ;)

ja hast ja recht, sorry, kommt nicht wieder vor

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Februar 2020 um 10:27:45 Uhr:

Nicht erlaubt, ist es wenns's blitzt und wenn ein Brief kommt.

Danke für die Aufklärung. Wo kann ich dann diese Personen anzeigen? Erst mich blenden mit rotem Licht und dann erhalte ich noch unaufgefordert Post...

____

Wieso sollte die Anzeige der erlaubten Maximalgeschwindigkeit illegal sein. Gehört doch zum Standardrepertoire von vielen Assistenzsystemen. Da könnte man auch fragen, ob die Systeme zur Geschwindigkeitsanpassung nach erkanntem TL illegal sind. Die verhindern ja auch das ich geblitzt werde. ;)

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Februar 2020 um 11:51:49 Uhr:

Ihr könnt euch lustig machen bis zum Geht nicht Mehr ....

Der Anfang läüft schon:

https://rp-online.de/.../...s-das-koennen-die-smartphones_aid-45699847

https://www.24vest.de/.../...t-meisten-ueberwachungs-sms-12576560.html

Das hat alles gar nichts miteinander zu tun.

Muss ich etwa demnächst die Handynr. aller potentiellen Fahrer meines Autos bei der Zulassung angeben, damit die Polizei nach dem Scannen meines Kennzeichens (Texterkennung ist keine neue Erfindung....) allen Nummern eine SMS schicken kann?

Dann haben sie in diesem Fall, der niemals eintreten wird, trotzdem keine Infos über laufende Apps.

@Lagebernd

super was du so alles toll recherchiert hast.. :cool:

der erste Link hat mit dem hier genau Null zu tun, beim zweiten musst du uns mal erklären, woher der Beamte sofort meine Handynummer weiß. Von mir ganz bestimmt nicht. :D

Laberbernd versorgt und mit News aus 2015. Freilich ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem Thema, um das es hier geht.

Hier ist die Frage, ob die Anzeige von "Tempolimit und Überschreitung mit Hilfe von Apps erlaubt" ist. Ja. Ist sie, weil (in diesem Zusammenhang) nur die Anzeige von Überwachungsanlagen verboten ist. Nicht verboten ist ferner die automatische Geschwindigkeitsanpassung bei erkannten Tempolimits. Und so weiter und so weiter. Alles nicht verboten. Verboten nur, was in § 23 Ic StVO steht.

Mit welchen Instrumenten die Polizei arbeitet, hat nicht das Geringste mit der Frage zu tun.

Hier könnte man wirklich mal auf die Glocke klicken, denn er ist echt nur noch n Troll bei diesem Thema. In beiden Threads. Aber der andere ist ja schon dicht.

Hier interessiert sich keiner für die Tatsachen. Gut.

Themenstarteram 28. Februar 2020 um 15:26

Zitat:

@Nasabit schrieb am 27. Februar 2020 um 22:24:38 Uhr:

Möchtest du eine rechtsverbindliche Antwort haben, oder reicht dir auch ein Artikel?

Der Artikel hilft ja nicht wirklich weiter.

Dort steht geschrieben das REINE Geschwindigkeitswarner (also App nicht inbegriffen), nicht erlaubt seien. Zumal für viele Menschen/Autoren die es geschrieben haben nicht immer 100% ersichtlich ist, ob sie mit Geschwindigkeitswarner sogar einfach nur den Radar/Laser/Blitzerwaner etc. als Geschwindigkeitswarner so betiteln.

Da gebe ich dir recht, aber etwas rechtsverbindliches für eine Novelle, die noch nicht gilt, wird es wohl nicht geben.

 

Ich wage zu bezweifeln, dass es rechtens ist ein Smartphone zu entsperren, oder das Navigationsgerät zu durchsuchen. Das stellt doch schon einen ganz schönen Eingriff in meine Privatsphäre da

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