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Tempolimit und Überschreitung mit Hilfe von Apps erlaubt ?

Themenstarteram 27. Februar 2020 um 20:30

Guten Abend meine Mitmenschen,

ich fasse mich kurz. Ich möchte gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich Apps während der Fahrt nutze, welche das aktuelle Tempolimit und die Überschreitung um XY Km/h anzeigen, ist das erlaubt ? Dann würde mich auch gerne mal interessieren, ob solche Apps auch weitere Optionen (einstellbar, deaktivierbar/aktivierbar), wie z.B eine Blitzerwarnoption haben dürfen auch wenn ich die deaktiviert habe, oder ob dies bereits als nicht erlaubte App zählt, weil trotzdem die Blitzer Warnfunktion in der App integriert ist.

Ich bin euch über hilfreiche Antworten dankbar.

Beste Antwort im Thema

Aktuelles Tempolimit anzeigen (wenn denn die Datenlage stimmt...) ist erlaubt.

Blitzerwarnung ist verboten. Ob die deaktivierung da greift, kann ja der Richter entscheiden.

 

Pro-Tip: Es gibt so Blechschilder am Straßenrand, oder Elektronisch über der Fahrbahn hängend, da wird auch das aktuelle Tempolimit angezeigt. Und der Tacho zeigt dann die aktuelle Geschwindigkeit an, da kann man selber schnell nachrechnen, wie sehr man drüber ist.

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Zitat:

@hit1038 schrieb am 27. Februar 2020 um 23:03:29 Uhr:

 

Das nennt man Tachovoreilung und muss so sein aber egal. Ein Tacho darf und muss (ungeeichte) mehr anzeigen als tatsächlich

Das ist SO nicht ganz richtig, und der Gesetzgeber beschreibt das auch ganz genau. Korrekt ist, daß ein Tacho niemals zu wenig anzeigen darf, er muss aber nicht zu viel anzeigen. Das ist jedoch graue Theorie, denn in der Realität zeigt tatsächlich jeder Tacho zu viel an, was mE auch sinnvoll ist.

Das "zu viel" hat übrigens auch Grenzen, ein Tacho darf maximal 10% + 4 km/h mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.

 

So long

Ghost

Apps, die nur die aktuelle Geschwindigkeit oder die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit anzeigen sind nicht verboten.

Verboten ist nur, was in § 23 Ic StVO steht. Es sind vom Fahrer mitgeführte Geräte mit der Bestimmung (zukünftig "oder der Eignung" ), Überwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Weiter nichts. Alles andere in dieser Hinsicht ist erlaubt. Radioansagen über Blitzer, eine selbst gemalte Karte mit Blitzern, in der eigenen Erinnerung kramen, Oma anrufen und die fragen (natürlich nicht mit Telefon in der Hand) oder eben auf den Tacho schauen, auch wenn der in einem zusätzlichen Gerät läuft und piept, wenn man zu schnell fährt. Denn der zeigt oder stört ja nicht evtl. vorhandene Überwachungsmaßnahmen.

Apps werden übrigens auch zukünftig in der Verbotsnorm nicht "ausdrücklich" erwähnt, anders als es in allen möglichen Pressemeldungen unter Verwendung eines verfälschen Zitats des BMV kolportiert wird. Es erfolgt lediglich ein klarstellender Zusatz wie oben erwähnt, um Zweiflern klarzumachen, dass sie ihrem Handy auch selbst die Bestimmung geben können, als Überwachungsgerät zu funktionieren. Was schon seit langem verboten ist, als Fahrer betriebsbereit mitzuführen oder gar zu nutzen.

Es wird eine Neufasssung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geben.

Da sind auch die Blitzer Apps drin.

Hatten wir schon n einem Anderen Threat ...

https://www.bmvi.de/.../stvo-novelle-bundesrat.html

Ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps

In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.

@Lagebernd das ist genau die verfälschte Nachricht, die ich meine.

Es wird das BMV oft mit der unzutreffenden Behauptung zitiert, die Änderung würde ausdrücklich Apps erwähnen.

Dabei sagt das BMV nur, dass es ausdrücklich festgeschrieben sei, dass auch Blitzer-Apps erfasst sind. Es zitiert dabei nicht den Wortlaut der Novelle, sondern erläutert nur deren Inhalt.

Diese Erläuterung trifft auch zu. Der Inhalt ist nämlich durch die kleine Erweiterung verändert, wonach nicht nur zur Geschwindigkeitsüberwachung "bestimmte" Geräte verboten sind, sondern - neu - darüber hinaus auch solche, die "geeignet" sind. Wenn es einen Zweifel gegeben hätte (bei zwei Oberlandesgerichten war das bisher nicht der Fall), dann sind die nun auch ausgeräumt, weil die Formulierung eindeutig auch Apps erfasst.

Stimmt, das wurde schon in einigen threads erwähnt. Aber alle sind noch immer nicht überzeugt. ;)

Warten wir doch einfach ab, was in den Gestzestext wirklich hieinkommt?

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 27. Februar 2020 um 22:12:31 Uhr:

Benötige immer noch die Antwort auf mein Anliegen :D

Wenn das illegal wäre, dann könnte man sämtliche aktuellen TomToms und sehr viele fest ab Werk eingebaute Navis verschrotten, da dass mittlerweile fast jedes Navi kann.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Februar 2020 um 09:37:48 Uhr:

Warten wir doch einfach ab, was in den Gestzestext wirklich hieinkommt?

Auch den jüngsten Entwurf kann man ja auf der von Dir verlinkten Seite finden. Dort auf Seite 5.

Und ich muss mich etwas revidieren: Es ist aktuell nicht mehr nur ein kleiner Zusatz wie "und geeignet". Sondern:

Zitat:

In § 23 Absatz 1c wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt:

„Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken

auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen

nicht verwendet werden.“

Aber von Apps ist wirklich nicht die Rede. Und es ist wirklich nur eine zusätzliche Erläuterung zum bisherigen Wortlaut.

Der ursprüngliche Vorschlag lautete aber so ähnlich, wie ich es oben gesagt habe (siehe S. 17 der Vorlage des BMV):

Zitat:

§ 23 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1c werden nach den Wörtern „bestimmt ist“ die Wörter „oder verwendet werden kann“ eingefügt

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 28. Februar 2020 um 09:41:46 Uhr:

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 27. Februar 2020 um 22:12:31 Uhr:

Benötige immer noch die Antwort auf mein Anliegen :D

Wenn das illegal wäre, dann könnte man sämtliche aktuellen TomToms und sehr viele fest ab Werk eingebaute Navis verschrotten, da dass mittlerweile fast jedes Navi kann.

Nein, man muss nicht die Geräte verschrotten, sondern man darf nur die Applikationen, während man ein Fahrzeug führt, nicht verwenden oder am besten deinstallieren (nicht "betriebsbereit mitführen").

Und ja: es ist illegal, solche Geräte betriebsbereit mitzuführen oder sogar zu nutzen! Schon lange!

Ich hatte das zwar schon mal mitgelteilt, aber sebst die Polizei (mein Nachbar macht Lehrgänge mit Tab und Handy) bereitet sich entsprechen vor.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. Februar 2020 um 09:55:24 Uhr:

Ich hatte das zwar schon mal mitgelteilt, aber sebst die Polizei (mein Nachbar macht Lehrgänge mit Tab und Handy) bereitet sich entsprechen vor.

Und Dir wurde schon mehrfach fundiert mitgeteilt, dass das Blödsinn ist.

Tab soll Tablet heißen? Schreib das bitte aus

Du kannst ja glauben, was du möchtest. Aber erschreck dich dann nicht.

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 27. Februar 2020 um 21:30:51 Uhr:

Ich möchte gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich Apps während der Fahrt nutze, welche das aktuelle Tempolimit und die Überschreitung um XY Km/h anzeigen, ist das erlaubt ?

Da dies das einzige Fragezeichen in deinem OP ist, ist das wohl dein eigentliches Anliegen. Du willst also eine App, die dir anzeigt, um wieviel du zu schnell fährst. Gegenfrage: gibt es eine solche überhaupt?

In den diversen Antworten sind Navis und Apps erwähnt, die dir die aktuelle und die erlaubte Geschwindigkeit anzeigen. Brauchst du wirklich Rechenhilfe, um die Differenz zu erkennen?

Zitat:

@Heiminmax schrieb am 28. Februar 2020 um 10:01:33 Uhr:

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 27. Februar 2020 um 21:30:51 Uhr:

Ich möchte gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich Apps während der Fahrt nutze, welche das aktuelle Tempolimit und die Überschreitung um XY Km/h anzeigen, ist das erlaubt ?

Da dies das einzige Fragezeichen in deinem OP ist, ist das wohl dein eigentliches Anliegen. Du willst also eine App, die dir anzeigt, um wieviel du zu schnell fährst. Gegenfrage: gibt es eine solche überhaupt?

In den diversen Antworten sind Navis und Apps erwähnt, die dir die aktuelle und die erlaubte Geschwindigkeit anzeigen. Brauchst du wirklich Rechenhilfe, um die Differenz zu erkennen?

Bei meinem TomTom wird die gefahrene Geschwindigkeit bis 5 zu schnell gelb hinterlegt, ab 5 zu schnell rot. Und natürlich ist das nicht illegal.

Nicht erlaubt, ist es wenns's blitzt und wenn ein Brief kommt. Das war dann wohl zu schnell.

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