Tempolimit "bei Nässe" - wann gültig?
Hallo Forum,
eine Frage wird im Bekanntenkreis angeregt diskutiert, vielleicht hat jemand hier fundierte Aussagen (meine Fahrschule ist zu lange her ;-) ).
Auf einer Autobahn steht das Tempolimit "80" oder "100"; darunter ist das Zusatzschild "bei Nässe" und das Piktogramm des schlingernden Autos.
1. Was ist NASS?
2. Wann ist das Tempolimit gültig? NUR bei Nässe (siehe 1.) oder ständig, eben WEIL bei Nässe es Gefahr des Aquaplanings gibt?
Der Großteil der Mitdiskutierer (ca. 100%) ignorieren diese 80 bei strahlendem Sonnenschein ...
Danke!
Beste Antwort im Thema
Nein, ich bleibe bei „Fahrzeuge machen Spuren“. Das tun sie nämlich nur bei stauender Nässe, als so starkem Niederschlag, daß das Wasser nicht sofort abfließt.
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
Genau so wurde uns das damals in der Fahrschule erklärt.Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Nein, ich bleibe bei „Fahrzeuge machen Spuren“. Das tun sie nämlich nur bei stauender Nässe, als so starkem Niederschlag, daß das Wasser nicht sofort abfließt.
"stauende Nässe", wenn das Regenwasser nicht sofort abfließt ???, ich denke mal das kann so zur Begriffserklärung nicht richtig sein, wenn`s erst mal soweit ist, dann regnet es schon längere Zeit und die Strasse ist schon vorher "naß" gewesen - die Polizei wird Dir das schon mit Nachdruck erklären was hier richtig ist !
Also Urteile und Meinungen beschreiben Nässe so:
In Verbindung mit dem Zusatzschild "Bei Nässe" ordnet das Zeichen wirksam an, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, solange die Fahrbahn nass ist (BGH, 20. 12. 1977 – 4 StR 560/77). Nass ist nicht schon bloße Feuchtigkeit. Nässe liegt dann vor, wenn sich auf der Fahrbahnoberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein und nicht nur in Spurrillen mit Wasser überzogen sein (OLG Hamm VRS 53,220).
Da es ja zahlreiche verschiedene Beläge gibt und man selbst die "Nässe" nach dieser Begründung nicht korrekt einzuschätzen mag, halte ich mich an die Angabe meines Fahrlehrers.
"Sobald das Fahrzeug vor dir Spuren auf der Fahrbahn hinterlässt, kannst du es als Nass bezeichnen".
Na so langsam ist das hier mal durchgekaut.... 🙂 🙂 🙂
Alle zwei bis drei Posts werden die selben Gerichtsurteile gepostet....
Mfg
Ich habe noch nie einen Blitzer gesehen oder davon gehört, der bei Nässe das Tempolimit für Nässe überwacht.
Insofern ist die Straße für mich im Zweifelsfall so lange nur feucht, bis es der Scheibenwischer nicht mehr schafft. 😉
Das es "naß" ist, wenn der Vorausfahrende eine sichtbare Spur zieht, das kenne ich auch so.
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Zitat:
Original geschrieben von tudichum
"stauende Nässe", wenn das Regenwasser nicht sofort abfließt ???, ich denke mal das kann so zur Begriffserklärung nicht richtig sein, wenn`s erst mal soweit ist, dann regnet es schon längere Zeit und die Strasse ist schon vorher "naß" gewesen - die Polizei wird Dir das schon mit Nachdruck erklären was hier richtig ist !Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
Genau so wurde uns das damals in der Fahrschule erklärt.
Ich meinte das mit den Spuren, die vorausfahrende Fahrzeuge auf der Fahrbahn hinterlassen. Ob das zwangsläufig mit stauender Nässe einhergeht, sei mal dahingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von citius
Ich habe noch nie einen Blitzer gesehen oder davon gehört, der bei Nässe das Tempolimit für Nässe überwacht.
Insofern ist die Straße für mich im Zweifelsfall so lange nur feucht, bis es der Scheibenwischer nicht mehr schafft. 😉Das es "naß" ist, wenn der Vorausfahrende eine sichtbare Spur zieht, das kenne ich auch so.
Gibt es bei uns auf der " Sommerburgstr. " . Eine Komibnation mit Straßenbahnschienen und Kurve, Abschleppers Lieblingsstelle. Die dort befindliche Leitplanke konnte bisher keinen Rost ansetzen, weil sich wie üblich keiner um die berechtigten 30 kümmert. Das ist auch die einzige Stelle die ich kenne wo das überwacht wird.
Hi,
habe mal einen Link gefunden, der auf einige Gerichtsurteile verweist:
http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/naesse.php
Ich will aber mal so sagen: Die Verwendung des Zusatzzeichens hat ja ihren Grund, nämlich, dass bei Nässe die normale Geschwindigkeit zu gefährlich ist, obwohl man das augenscheinlich vielleicht nicht vermutet. Der Grund kann im Fahrbahnbelag oder in einer Neigung liegen oder andere Gründe haben.
Insofern sollte der Fahrer mit den 30 Jahren Fahrpraxis im Zweifel auch dann die Geschwindigkeit reduzieren, wenn die Strecke noch nicht so vollständig nass ist, vor allem weil nach längeren Trockenphasen Dreck und Wasser eine schöne Schmiere ergeben. Motorradfahrer wissen wahrscheinlich, wovon ich rede.
Gruß, TouriEF
Zitat:
Original geschrieben von CColumbus
Der Großteil der Mitdiskutierer (ca. 100%) ignorieren diese 80 bei strahlendem Sonnenschein ...
Der Großteil der Autofahrer ignorieren diese 80 bei Regen und bei Sonnenschein 😉
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Also Urteile und Meinungen beschreiben Nässe so:
In Verbindung mit dem Zusatzschild "Bei Nässe" ordnet das Zeichen wirksam an, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, solange die Fahrbahn nass ist (BGH, 20. 12. 1977 – 4 StR 560/77). Nass ist nicht schon bloße Feuchtigkeit. Nässe liegt dann vor, wenn sich auf der Fahrbahnoberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein und nicht nur in Spurrillen mit Wasser überzogen sein (OLG Hamm VRS 53,220).Da es ja zahlreiche verschiedene Beläge gibt und man selbst die "Nässe" nach dieser Begründung nicht korrekt einzuschätzen mag, halte ich mich an die Angabe meines Fahrlehrers.
"Sobald das Fahrzeug vor dir Spuren auf der Fahrbahn hinterlässt, kannst du es als Nass bezeichnen".
Und wie ist das mit Beweisbarkeit ? Es kommt eben ein Schrieben wo behauptet wird dass es so war und wie willst Du dann beweisen dass es noch nicht so nass war ?
Ich fahre wenn es irgendwo ein Regentropfen gab schon langsamer, vielleicht nicht gleich 80 aber immerhin wird dann die Strafe überschaubar ausfallen wenn es 100 oder 110 statt 80 waren.
Hallo Opelowski,
schön, dass Du Dir Sorgen um mögliche Strafen machst.
Doch bitte bedenke: Diese Zeichen stehen nicht aus Langeweile da, sondern weil bei Nässe eine erhöhte Unfallgefahr besteht, weswegen man langsamer fahren soll, und zwar die angezeigte Geschwindigkeit und nicht +20 oder +30. Aber egal, wenn es zum Unfall kommt, dann sind die Kosten weit höher, als irgendein Bußgeld. Wenn noch Personenschaden dazu kommt, dann kannste ganz stolz sein.
Achso, ich vergaß: Unfälle passieren ja immer nur den anderen. 🙄
Das dachte sich mein letzter Unfallgegner auch, der in einer Kurve mit Glatteis ins Schleudern kam. War sein erster verursachter Unfall - toller Trost für mich. Er fuhr bei erlaubten 50 etwa 50, also nicht zu schnell - haha - §3 Abs.1 sagt da was anderes: nicht angepasste Geschwindigkeit! Die lag in dem Fall bei 30 oder gar 20. Ich wollte jedenfalls mit 30 die Kurve durchfahren, kam aber nicht mehr dazu.
Gruß, TouriEF
Irgendwo sinnlos solche Schilder. 50 km steht keins und dann auf einmal steigt die Unfallgefahr bei Nässe rapide an?!
Vielleicht ändert sich der Fahrbahnbelag? Oder die Straße hat eine seitliche Neigung, die nicht sofort zu erkennen ist, aber im Ernstfall zum Problem werden kann? Oder Spurrinnen, die Ausweichmanöver erschweren? Vielleicht ist auch einfach mal ein Unfall an der Stelle passiert, den man mit auf die Nässe geschoben hat? Vielleicht kann an dieser Stelle die Nässe bei niedrigen Temperaturen besonders leicht überfrieren? Vor Schneeglätte kannste da nicht warnen, weil es ist vorher kein Schnee/Eis zu sehen, um zu reagieren.
In meiner Nähe kenne ich gerade keinen konkreten Anwendungsfall. Bei Interesse kann vielleicht der 🙂 in der nächstgelegenen Polizeistation Auskunft geben.
Also für eine Bremsprobe wird das Zeichen bestimmt nicht aufgestellt. 😉
Grad mal ein bisschen rum-ge-googelt. Da gibt es ein "Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe". Da kommen mehrere Treffer zum Thema. Anscheinend hat jedes Bundesland eins. Wie auch immer, da wird es ziemlich technisch.
Wenn ein technisches Gutachten schon eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit bei Nässe ermittelt, dann halte ich es schon für fahrlässig, die zu überschreiten. Wenn Du wirklich mal auf was Unvorhergesehenes reagieren musst, dann wird's möglicherweise eben eng. Bestimmt ist eine gewisse Reserve drin, vielleicht 5 oder 10, aber bestimmt nicht 20km/h oder noch mehr.
Gruß, TouriEF
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Irgendwo sinnlos solche Schilder. 50 km steht keins und dann auf einmal steigt die Unfallgefahr bei Nässe rapide an?!
Jo, da können die ein Lied von singen, die sich hier regelmäßig auf der A4 in die Leitplanke verabschieden. Hier stehen solche Schilder, weil es bei Regen in der Tat an einer Stelle zu extremen Aquaplaning kommt. Ist nur eine Stelle, aber die reicht, um abzufliegen.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Irgendwo sinnlos solche Schilder. 50 km steht keins und dann auf einmal steigt die Unfallgefahr bei Nässe rapide an?!
Nein sind sie nicht! Genau so, wie es Mr.Voe beschrieben hat. Diese Schilder haben absolut Ihre Daseinsberechtigung. Ich bin dankbar dafür....
Bei Weimar steht auf der A4 auch plötzlich so ein Schild. Kein anderer Belag, keine scharfe Kurve, keine Spurrillen und dreispurig, also wozu das Ganze? Da ists auch nicht gefährlicher als 5km vorher.