Teilschuld durch an der Ampel wartendes Fahrzeug ?

Hallo Zusammen,

vor knapp drei Wochen wurde mein Wagen von einen Linienbus stark beschädigt.
Der Unfall passierte in München zur Zeit des Berufsverkehrs. Ich stand an der Kreuzung vor mir waren noch zwei weitere PKW die links abbiegen wollten. Als unsere Ampel auf Grün schaltete führen wir an. Aufgrund des Gegenverkehrs musste ich mit meinem Auto zwischen Haltelinie und Fußgängerüberweg anhalten. Nachdem der Gegenverkehr den anderen beiden PKW das abbiegen ermöglicht hatte, ist meine Ampel auf Rot umgeschaltet. Da mein Wagen noch vor der Ampel stand, muss ich natürlich stehen belieben. Da mein nachfolgender Linksabbiegerverkehr schon aufgeschlossen hatte, konnte ich auch nicht mehr hinter die Haltelinie zurück setzen. Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen. Natürlich Lenkung kaputt, Achse gebrochen ect. ggf. Totalschaden. Aus meiner Sicht und auch der Sicht der Polizei wäre der Busfahrer mit den Umständen entsprechend angepasstem Abbiegewinkel,ohne meinen Wagen zu beschädigen, an mir vorbei gekommen. Nun will die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld an dem Unfall geben, obwohl ich gestanden habe, mit der Begründung ich habe dem Bus ja das Abbiegen erschwert. Kann ich dagegen vorgehen, da ich aus meiner Sicht keine Schuld an diesem Unfall habe, weil mein Auto gestanden hat und genug Platz vorhanden war, dass der Buss auch ohne mich zu touchieren an mir vorbei gekommen wäre. Nach dem Unfall ist ein Gelenkbus ein LKW und ein Zementmischer (alle von rechts kommend) an meinen Wagen vorbei gefahren ohne diesen zu beschädigen. Was habe ich für Möglichkeiten ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !
Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !
Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.

Zitat:

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.

Zitat:

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Zitat:

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Zitat:

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

 

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.

Also mal richtig:

""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
""

trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !

es gibt doch 2 Möglichkeiten:
1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.

Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.

MfG Volker

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Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 08:37:56 Uhr:


Genau so ist das. Hab auch schon die Info von der gegnerischen Versicherung das ich mit 25% mithalften soll. Soll man das direkt akzeptieren oder kann man versuchen den Prozentsatz weiter unten Anzulegen sprich 10-15% ?

Meines Erachtens sind die 25% Mithaftung angemessen. Du hast dich eben nicht wie ein Idealfahrer verhalten und der Unfall war für dich nicht unvermeidbar, Gründe wurden ja schon weiter oben genannt. Man hat hier die von deinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr angerechnet. Da du ja bereits einen Anwalt konsultiert hast, wird der dich sicherlich beraten, ob hier eine Klage Sinn macht. Wie ein Richter hier entscheiden wird, kann keiner von uns vorhersagen.

Moin Moin !

meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !
Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !
Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.

Zitat:

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.

Zitat:

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Zitat:

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Zitat:

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

 

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.

Also mal richtig:

""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
""

trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !

es gibt doch 2 Möglichkeiten:
1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.

Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.

MfG Volker

Bei aller Theorie kommt mir der Realismus zu kurz und damit auch die Betrachtung der alltäglichen Gefahren im Straßenverkehr. Die geschilderte Situation lässt nämlich auch einen ganz anderen Blickwinkel zu.

Besonders im Stadtverkehr sind Situtionen wie eingangs geschildert vollig normal. Beim Abbiegevorgang nach links ist es ohne ausreichende Lichtzeichenregelung meist völlig unumgänglich, in die Kreuzung einzufahren und dort nochmals stehen zu bleiben, um den Gegenverkehr abzuwarten. Dies muss auch einem Linien-Busfahrer, der diese Kreuzung sicherlich gut kennt, bewusst sein und sich entsprechend verhalten. Ihm darf dazu genügend Erfahrung angerechnet werden. Besonders bei einem Berufskraftfahrer mit Passagiertransport darf man auch voraussetzen, dass er die Dimensionen seines Fahrzeuges kennt.

Unverständlich ist daher, dass er trotz erkennbarer Situation dennoch anfährt, sich verschätzt und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstößt. Weiter hat er dem Pkw-Führer keine Möglichkeit gegeben, die Kreuzung vorher zu räumen. Hier wäre sicher eine angemessene Wartezeit zumutbar gewesen. Nachfolgend kann er nicht alles niederbügeln, was ihm im Weg erscheint.

Die gebotene Rücksicht, Toleranz und ein partnerschaftliches Verhalten sind offenbar völlig unterblieben. Im ersten Ansatz wäre somit bereits Mutwilligkeit zu unterstellen, um das Recht des vermeintlich Stärkeren durchzusetzen. Wer trägt also die Schuld?

Eine Teilschuld der Pkw-Führers kann ich hier nicht erkennen. Die ist auch nicht aus einer sich plötzlich ergebenden Verkehrssituation herzuleiten, der er machtlos gegenübersteht. Im blieb keine andere Möglichkeit, abzuwarten, bis er die Kreuzung gefahrlos passieren zu können. Dies hätte der Busfahrer, besonders auch von seiner erhöhten Sitzposition aus, leicht erkennen können.

Weil eine rechtliche Beratung hier nicht möglich ist, ist die Einschaltung eines Anwalts ganz sicher der richtige Weg.

wer einen Unfall verursacht trägt damit noch nicht automatisch die volle Schuld. Das wär zu einfach

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Ich bringe da einen Aspekt der noch gar nicht gebracht wurde. Der Busfahrer hätte gar nicht erst in die Kreuzung einfahren dürfen so lange da noch ein Abbieger steht .
Bei einem versierten Anwalt würde ich es nicht für Unmöglich ansehen das der TE mit 0% Teilschuld davonkommen könnte da der Busfahrer ein stehendes Auto erwischt hat. Könnte aber ein langer und stressiger Weg werden bis man endgültig erfährt wie die Sache endet. Bei zwei Kollegen dauerte es rund 1 Jahr bis sie ihre Kohle hatten, aber dafür dann zu 100% .

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 10:14:53 Uhr:


wer einen Unfall verursacht trägt damit noch nicht automatisch die volle Schuld. Das wär zu einfach

Stimmt, hier geht´s ohnehin um Haftungsfragen. 😕

Und ich stimme deinen beiden Vorschreibern zu:

An dem Punkt, an dem sich der TE befand, war der Unfall für ihn unabwendbar und ich würde sogar hinterfragen (lassen), ob der TE überhaupt auf die Kreuzung eingefahren ist. Er stand zwar hinter der Haltelinie, aber nicht mittendrin. Das macht sicherlich einen Unterschied.

Mit eurem Idealfahrer, der hinter der Haltelinie wartet, bis der Gegenverkehr durch ist und die Ampel wieder rot zeigt, mögt ihr zwar schon auch recht haben, aber dass ein Richter so urteilen würde?

Solch ein Urteil wäre zumindest mal wegweisend. 😉 🙂 😎

Ich bin freilich kein Experte. Die "Experten" haben bereits entschieden und schreien immer als erstes und am lautesten. 😮

Wenn´s darum geht, mal einfach langsamer und vorsichtiger zu fahren, dann ja, stimme ich zu, aber mit einem so mickrigen Smart rund 4 m über die Haltelinie zu fahren, dann chancenlos umgeräumt zu werden... was hätte der Busfahrer denn bei einem richtigen Auto gemacht?

Ihr wäret doch die ersten, die hupen, wenn der Vordermann bei grün einfach an der Haltelinie stehen bleibt. Nicht?

Von daher, ich würd´s wohl hinterfragen (lassen) und dagegen vorgehen.

@schreyhalz
Der Para 11 trifft auf beide zu. Den TE und den Busfahrer.
Der TE ist in den Kreuzungsbereich gefahren, obwohl der Verkehr stockte.
Der Busfahrer aber genau so.
Ergo Teilschuld für Beide. Ob 25/75 oder eine andere Verteilung, darüber dürfen die RA streiten.

Gruß,
der_Nordmann

Ich habe mir nur die erste Seite durchgelesen, mehr nicht.

Juristisch ist die Teilschuld Blödsinn. Auch passt der zitierte § nicht zur Verkehrssituation. Kurz auf dem Punkt gebracht. Auch ein Linienbus darf nicht in ein stehendes Auto kacheln. Ein Richter wird sagen, dass Du dich in diesem Moment nicht in Luft auflösen kannst und der Linienbus (trotz Fahrplanes) warten muß oder den Lenkimpuls früher geben müssen.

Ich würde einen Anwalt hinzuziehen und Null Mitschuld akzeptieren.

Manche schreiben hier im Forum so weltfremd, als ob sie selbst noch nie im Strassenverkehr teilgenommen hätten.

PS:
Sehe gerade Harig58 Post.
Danke, das trifft den Nagel sehr auf den Kopf.

Und manche, als ob sie den Unterschied zwischen geltendem und gelebtem Recht nicht kennen.

Das gelebte Recht sieht man am Busfahrer, das gesprochene Recht steht hier noch aus. Wer aber öfters im Gerichtsaal sitzt, der hat schon einige Richtersprüche und Begründungen gehört. Die Begründungen sind das Lehrreiche.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 7. Juli 2018 um 11:42:27 Uhr:


Das gelebte Recht sieht man am Busfahrer, das gesprochene Recht steht hier noch aus. Wer aber öfters im Gerichtsaal sitzt, der hat schon einige Richtersprüche und Begründungen gehört. Die Begründungen sind das Lehrreiche.

Oh, so einfach ist es nicht, da der TE bei unklarer Verkehrslage in den Kreuzungsbereich gefahren ist. Genau wie der Busfahrer.

Sitzt du so oft im Getichtssaal, daß du weiß das ein Richter hier auf 0 Teilschuld des TE richten würde?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 7. Juli 2018 um 11:52:10 Uhr:



Zitat:

@cementario2 schrieb am 7. Juli 2018 um 11:42:27 Uhr:


Das gelebte Recht sieht man am Busfahrer, das gesprochene Recht steht hier noch aus. Wer aber öfters im Gerichtsaal sitzt, der hat schon einige Richtersprüche und Begründungen gehört. Die Begründungen sind das Lehrreiche.

Oh, so einfach ist es nicht, da der TE bei unklarer Verkehrslage in den Kreuzungsbereich gefahren ist. Genau wie der Busfahrer.

Sitzt du so oft im Getichtssaal, daß du weiß das ein Richter hier auf 0 Teilschuld des TE richten würde?

Edit:wie cocker schon schrieb, sind Unfallverursacher und Schadensansprüche aus einem Unfall unterschiedliche Sachen.

Upps. Da lief wohl was falsch!

Man sollte Verkehrsrecht und Haftungsrecht nicht verwechseln. Hat der TE ein Bußgeld bekommen,da Er ja angeblich da nicht stehen durfte?

Auch Cocker drückt sich nicht präzise aus.

Das was die Versicherer an Ansprüche stellen, ist nicht unbedingt mit geltendem Recht durchsetzbar. So ein Sachbearbeiter kann viel schreiben...je mehr er Zeugs raucht, desto kreativer kann er werden....

Cocker will doch nicht im ernst erzählen, dass es zwei unterschiedliche Schuldsprüche geben soll!!

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