Teilschuld durch an der Ampel wartendes Fahrzeug ?

Hallo Zusammen,

vor knapp drei Wochen wurde mein Wagen von einen Linienbus stark beschädigt.
Der Unfall passierte in München zur Zeit des Berufsverkehrs. Ich stand an der Kreuzung vor mir waren noch zwei weitere PKW die links abbiegen wollten. Als unsere Ampel auf Grün schaltete führen wir an. Aufgrund des Gegenverkehrs musste ich mit meinem Auto zwischen Haltelinie und Fußgängerüberweg anhalten. Nachdem der Gegenverkehr den anderen beiden PKW das abbiegen ermöglicht hatte, ist meine Ampel auf Rot umgeschaltet. Da mein Wagen noch vor der Ampel stand, muss ich natürlich stehen belieben. Da mein nachfolgender Linksabbiegerverkehr schon aufgeschlossen hatte, konnte ich auch nicht mehr hinter die Haltelinie zurück setzen. Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen. Natürlich Lenkung kaputt, Achse gebrochen ect. ggf. Totalschaden. Aus meiner Sicht und auch der Sicht der Polizei wäre der Busfahrer mit den Umständen entsprechend angepasstem Abbiegewinkel,ohne meinen Wagen zu beschädigen, an mir vorbei gekommen. Nun will die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld an dem Unfall geben, obwohl ich gestanden habe, mit der Begründung ich habe dem Bus ja das Abbiegen erschwert. Kann ich dagegen vorgehen, da ich aus meiner Sicht keine Schuld an diesem Unfall habe, weil mein Auto gestanden hat und genug Platz vorhanden war, dass der Buss auch ohne mich zu touchieren an mir vorbei gekommen wäre. Nach dem Unfall ist ein Gelenkbus ein LKW und ein Zementmischer (alle von rechts kommend) an meinen Wagen vorbei gefahren ohne diesen zu beschädigen. Was habe ich für Möglichkeiten ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !
Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !
Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.

Zitat:

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.

Zitat:

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Zitat:

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Zitat:

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

 

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.

Also mal richtig:

""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
""

trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !

es gibt doch 2 Möglichkeiten:
1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.

Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.

MfG Volker

98 weitere Antworten
98 Antworten

@cementario2
Lies den Post über Dir. Der trifft es ganz gut.

Verursacher ist der Busfahrer, Schuld haben beide zu einem %-Satz X/X.
Ich sitz hier am Handy und hab keinen Bock, hier Gesetzes - und Urteilstexte zu googeln und/oder zu buchstabengetreu tippen... das ist mühsam mit dicken Wurstfingern.

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 12:12:39 Uhr:


Verursacher ist der Busfahrer, Schuld haben beide zu einem %-Satz X/X.
Ich sitz hier am Handy und hab keinen Bock, hier Gesetzes - und Urteilstexte zu googeln und/oder zu buchstabengetreu tippen... das ist mühsam mit dicken Wurstfingern.

Genau!

Okay die Meinungen gehen hier auch ziemlich auseinander. Mein Anwalt meine er würde die Haftung so akzeptieren ohne dagegen vorzugehen oder mit der Versicherung in Verhandlung zu gehen bzgl. der Haftungsverteilung. Für mich natürlich etwas unverständlich. Noch mal zu zwei weiteren Punkten, ich würde nicht von der Polizei verwanrndt oder habe ein Busgeld bekommen. Mein Anwalt meinte der Busfahrer wurde aber verwarnt. Und ja ich stand dort schon bevor der Busfahrer in die Kreuzung eingefahren ist. Ich würd auch eine Teilschuld ggf. akzeotieren aber die Reperaturkosten liegen wohl zwischen 4000-5000€ und ich hab den Wagen noch nichtmal ein Jahr, sprich den bin ich auch noch grad am finanzieren und da trifft sowas schon ziemlich hart.

Ähnliche Themen

Da wir alle nicht konkret wissen, wie breit die Straße ist, ob der Busfahrer durch irgendwelche Reize von aussen oder im inneren des Busses abgelenkt war, oder sonstige Gründe und Begebenheiten, ist das doch kaum zu beurteilen. Den genauen Ablauf muss ein Gericht klären, es sei denn, man einigt sich auf einen Vergleich, um einen u.U. langwierigen Prozess zu vermeiden. Gespannt bin ich, wie die Sache letztendlich ausgeht und wünsche mit diesbezügl. auch eine spätere Rückmeldung des TE.

Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 12:31:48 Uhr
Mein Anwalt meine er würde die Haftung so akzeptieren ohne dagegen vorzugehen oder mit der Versicherung in Verhandlung zu gehen bzgl. der Haftungsverteilung.

Anwalt wechseln!

Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 6. Juli 2018 um 23:42:50 Uhr... Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen.

Hoffentlich wurde das auch von der Polizei so notiert.

Wenn ja, ist der Busfahrer der alleinig Schuldige.

Ausserdem:
Keine Ahnung, welches Fahrzeug der TE hat(te). Aber ich denke, man kann an ihm nicht in Sekundenschnelle die Raeder um 90° schwenken, um dann flugs auf die Seite zu huepfen...
Der TE war also dem Bus hilflos ausgeliefert.

Ciao
Ratoncita

Zitat:

Ich bringe da einen Aspekt der noch gar nicht gebracht wurde. Der Busfahrer hätte gar nicht erst in die Kreuzung einfahren dürfen so lange da noch ein Abbieger steht .

Das ist aber etwas zu einfach gedacht.
Der TE stand ja nun nicht mitten auf der Kreuzung, sondern ca. nen Meter hinter der Haltelinie und konnte die Ampel noch sehen.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 07. Juli 2018 um 12:46:18 Uhr:


Keine Ahnung, welches Fahrzeug der TE hat(te). Aber ich denke, man kann an ihm nicht in Sekundenschnelle die Raeder um 90° schwenken, um dann flugs auf die Seite zu huepfen...
Der TE war also dem Bus hilflos ausgeliefert.

ja ... aber der TE hätte da wo er stand doch garnicht stehen dürfen ... das ist doch das, was ihm hier die Teilschuld bringt.

@TE
hat dein Anwalt ein Rad ab ? Da ist mit entpsr. Argumentation sicher was zu machen bei der Höhe der Teilschuld

Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 12:31:48 Uhr:


Okay die Meinungen gehen hier auch ziemlich auseinander. Mein Anwalt meine er würde die Haftung so akzeptieren ohne dagegen vorzugehen oder mit der Versicherung in Verhandlung zu gehen bzgl. der Haftungsverteilung. Für mich natürlich etwas unverständlich. Noch mal zu zwei weiteren Punkten, ich würde nicht von der Polizei verwanrndt oder habe ein Busgeld bekommen. Mein Anwalt meinte der Busfahrer wurde aber verwarnt. Und ja ich stand dort schon bevor der Busfahrer in die Kreuzung eingefahren ist. Ich würd auch eine Teilschuld ggf. akzeotieren aber die Reperaturkosten liegen wohl zwischen 4000-5000€ und ich hab den Wagen noch nichtmal ein Jahr, sprich den bin ich auch noch grad am finanzieren und da trifft sowas schon ziemlich hart.

Du hast ihn sicherlich gefragt, warum er das so akzeptierten würde.
Was war seine Antwort darauf?

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 7. Juli 2018 um 12:11:35 Uhr:


@cementario2
Lies den Post über Dir. Der trifft es ganz gut.

Die Haftung wird dazu verwendet, um Strafansprüche oder privatrechtliche Ansprüche von natürlichen oder juristischen Personen, die gegen einen Dritten gestellt werden, durchzusetzen oder zu vollstrecken. Obwohl das Haftungsrecht nicht mit privatrechtlicher Schuld oder Schadensersatzpflicht zu verwechseln ist, gilt im Haftungsrecht das Versursacherprinzip. Dieses besagt, dass jemand, der einen Schaden verursacht, auch dafür haften und somit einstehen muss.

Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 12:31:48 Uhr:


Okay die Meinungen gehen hier auch ziemlich auseinander.

Ja, aber nur weil jetzt langsam die uninformierten und Berufsquerulanten aus ihren Löchern kommen.

Am besten fragst du mal einen netten Mod, ob der das Thema ins Verischerungsforum verschieben kann. Da gibts kompetentere Hilfe als hier im Schwätzerbereich 😉

Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 12:31:48 Uhr:


Mein Anwalt meine er würde die Haftung so akzeptieren ohne dagegen vorzugehen oder mit der Versicherung in Verhandlung zu gehen bzgl. der Haftungsverteilung. Für mich natürlich etwas unverständlich.

Für mich ein Grund, ihm das Mandat zu entziehen und es einem fähigeren Advokaten zu erteilen.

Zitat:

@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 12:31:48 Uhr:


Mein Anwalt meine er würde die Haftung so akzeptieren ohne dagegen vorzugehen oder mit der Versicherung in Verhandlung zu gehen bzgl. der Haftungsverteilung. Für mich natürlich etwas unverständlich.

Mein Anwalt hätte mir nach diesem Rat erklären müssen (er hätte es ohnehin getan) warum er diesen erteilt und aufgrund welcher Umstände er eine Klage für nicht aussichtsreich hält. Kann er das nachvollziehbar darlegen hätte ich zwar 3 x Sch**** !!! gerufen aber das so hingenommen.

Ein RA der seine Mandanten nicht in mehr oder weniger aussichtslose Streitereien führt, zum Wohle seines eigenen Kontos, ist Gold wert.

Persönlich sehe ich hier auch keine schuldhaftes Verhalten bei dir welches eine Mithaftung begründet aber ich könnte mir vorstellen das du vor Gericht ganz schlechte Karten hast.

Der TE stand doch schon im geschützten Bereich, er hätte doch trotzdem bei Rot fahren dürfen oder gar müssen, oder nicht? Zumindest wäre das doch kein Rotlichtverstoß mehr.

Wenn man sich die Haltelinie auf dem Bild ansieht, sieht man das in München ganz oft. Die Linksabbiegerspur ist weit zurückversetzt (5m) um dem Linienverkehr beim abbiegen Platz zu schaffen. Gerade den hätte der Busfahrer gebraucht 🙂

Man sieht es aber oft, dass die Leute in den geschützten Bereich einfahren, es Rot wird, und sie dann stehen bleiben. Dann hat man nix gewonnen, wäre eh kein RLV gewesen, und man steht blöd im Raum

Zitat:

@IncOtto schrieb am 7. Juli 2018 um 18:50:55 Uhr:


Der TE stand doch schon im geschützten Bereich, er hätte doch trotzdem bei Rot fahren dürfen oder gar müssen, oder nicht? Zumindest wäre das doch kein Rotlichtverstoß mehr.

Doch, er stand ja vor der Ampel. Und die ist ausschlaggebend, nicht die Haltelinienposition.

Deine Antwort
Ähnliche Themen