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Kfz Steuer (CO2 basiert) bei älteren Fahrzeugen

Themenstarteram 3. Dezember 2010 um 15:15

Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung von älteren Fahrzeugen nach der neuen CO2 basierten Steuer.

Konkret geht es um einen 1,4l Diesel aus 2005 mit EURO4, ohne DPF und einem CO2 Ausstoß von 112g.

Nach der alten Hubraumbesteuerung würde dieses Fahrzeug 216 EUR kosten (als April 2011). Würde das Fahrzeug nach CO2 Ausstoß besteuert wären es 133 EUR.

Die Frage ist jetzt ob es eine Möglichkeit gibt das Fahrzeug nach der neuen Regel zu besteuern obwohl es in 2005 das erste mal zugelassen wurde. Gibt es möglicherweise eine Günstigerprüfung?

Grüße.

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Das ist leider nicht möglich. Es nennt sich Bestandsschutz. Vor allem viele Pendler mit verbrauchsarmen Dieseln würden von der neuen Steuer profitieren.

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Das ist leider nicht möglich. Es nennt sich Bestandsschutz. Vor allem viele Pendler mit verbrauchsarmen Dieseln würden von der neuen Steuer profitieren.

am 4. Dezember 2010 um 10:21

206driver hat es ja bereits geschrieben:

Die Besteuerung nach aktueller Gesetzeslage ist nicht möglich.

Entscheidend für die Besteuerung ist die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs.

D. h., daß Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum bis einschließlich 04.11.2008 nach Schadstoffemmissionen und Hubraum besteuert wurden.

Bei Zulassungen ab dem 01.07.2009 bemisst sich die Kfz-Steuer nach CO2-Ausstoß und Hubraum.

In der Zeit vom 05.112008 bis 30.06.2009 erfolgte eine Günstigerprüfung von Amts wegen.

Da das Kfz bereits 2005 erstmalig zugelassen wurde ist eine Besteuerung nach aktuellem Recht, wie bereits geschriebenn nicht möglich.

Auch der Zeitraum der Günstigerprüfung ist bereits abgelaufen.

Schöne Übersicht.

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 9:52

Vielen Dank für die Beiträge.

Ich halte dieses Vorgehen für sehr fragwürdig. Möglicherweise ist das aus meiner Sicht sogar ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Weiß zufällig jemand ob es dazu schon Klagen gibt?

Was soll denn daran fragwürdig sein?

Bei einer Stichtagregelung gibt es immer welche, die benachteiligt werden und andere werden bevorteilt.

Schlag den Leuten mit verbrauchsstarken Benzinern vor, die Regelung auf alle Fahrzeuge umzulegen. Die werden dir etwas ganz anderes erzählen.

Zudem gibt es das Problem, dass bei älteren (> 10-15 Jahre) Fahrzeugen der Verbrauch noch völlig anders ermittelt wurde und die damaligen Werte heute nicht mehr repräsentativ sind.

am 6. Dezember 2010 um 16:21

Ach nööööö. Nicht schon wieder der Versuch etwas mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz anzugreifen.

Warum kommt man immer wieder auf diese Idee ?

Gleichheitssätze verbieten nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.

Wenn kein sachlicher Grund vorliegt, spricht man von Willkür.

Willkür liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft, sondern unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist. Dabei ist Willkür im objektiven Sinn zu verstehen und enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf.

Der Umweltschutz ist jedoch ein sachlicher Grund, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigt.

am 6. Dezember 2010 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von F213

Ach nööööö...

Der Umweltschutz ist jedoch ein sachlicher Grund, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigt.

Hey. Ein neues Auto zu bauen ist doch viel Umweltschädlicher, als ein gebrauchtes zu kaufen. :D

am 18. Januar 2011 um 13:11

Hallo nochmal, habe meine Frage vorhin schon bei einem anderen Thema gestellt. Hier scheint sie aber besser aufgehoben zu sein!

Sorry an die Administration und alle Oberlehrer im Forum.

Ich habe eine Frage zu anhängigen Verfahren bzgl. der neuen KFZ-Besteuerungsart bzw. der Übergangsregelung.

Seit diesem Jahr fahre ich einen BMW 318d (Erstzulassung Mitte 2008). Die sog. Günstigerprüfung (CO2 oder Hubraumbesteuerung) durch die Finanzbehörde gilt ja nur für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum 5.11.2008 – 30.06.2009. Bei Erstzulassungen davor erfolgt noch die alte Besteuerung.

Leider muss ich dadurch 100 Euro mehr KFZ-Steuer zahlen. Ich möchte gerne Einspruch einlegen und mich auf den Finanzbehörden / dem BGH anhängliche Verfahren berufen.

Ich kann aber im Internet und dem BGH keine Klagen und/oder Verfahren finden. Hat jemand einen Link oder sonstige Ideen?

Gruß

Hoka77

Da gibt es nichts. Spar dir das Geld für die Klage, da kommt nichts bei rum.

am 18. Januar 2011 um 14:29

EINSPRUCH, nicht Klage!

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da gibt es nichts. Spar dir das Geld für die Klage, da kommt nichts bei rum.

Jepp Einspruch kostet nichts, und nur wer Einspruch einlegt bekommt ja dann auch evtl was zurück :)

Auch wenn das natürlich eher unwahrscheinlich ist, wieso nicht die kostenlose Option nutzen :)

am 18. Januar 2011 um 14:41

Ganz genau! Jedoch müsste man, damit der Einspruch auch Aussicht auf Erfolg hat bzw. angenommen wird, eine Referenz auf einen anhängigen Fall angeben.

 

Zitat:

Original geschrieben von WHornung

Jepp Einspruch kostet nichts, und nur wer Einspruch einlegt bekommt ja dann auch evtl was zurück :)

Auch wenn das natürlich eher unwahrscheinlich ist, wieso nicht die kostenlose Option nutzen :)

Dein Einspruch wird mit einem Formblatt abgehandelt, wetten ? Spar dir das Porto und die Zeit, wenn du allerdings zuviel Zeit hast: Viel Freude damit.

am 19. Januar 2011 um 7:52

Ich denke, gerade Firmen mit mehreren vor dem 5.11.08 erstzugelassenen PKW werden gegen die Besteuerung klagen, da sie nicht in den Genuss der Günstigerprüfung kommen. Ihnen entstehen dadurch sog. Opportunitätskosten.

Hat denn niemand etwas brauchbares zu dem Thema?

Gruß

Hoka77

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