Teilschuld durch an der Ampel wartendes Fahrzeug ?

Hallo Zusammen,

vor knapp drei Wochen wurde mein Wagen von einen Linienbus stark beschädigt.
Der Unfall passierte in München zur Zeit des Berufsverkehrs. Ich stand an der Kreuzung vor mir waren noch zwei weitere PKW die links abbiegen wollten. Als unsere Ampel auf Grün schaltete führen wir an. Aufgrund des Gegenverkehrs musste ich mit meinem Auto zwischen Haltelinie und Fußgängerüberweg anhalten. Nachdem der Gegenverkehr den anderen beiden PKW das abbiegen ermöglicht hatte, ist meine Ampel auf Rot umgeschaltet. Da mein Wagen noch vor der Ampel stand, muss ich natürlich stehen belieben. Da mein nachfolgender Linksabbiegerverkehr schon aufgeschlossen hatte, konnte ich auch nicht mehr hinter die Haltelinie zurück setzen. Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen. Natürlich Lenkung kaputt, Achse gebrochen ect. ggf. Totalschaden. Aus meiner Sicht und auch der Sicht der Polizei wäre der Busfahrer mit den Umständen entsprechend angepasstem Abbiegewinkel,ohne meinen Wagen zu beschädigen, an mir vorbei gekommen. Nun will die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld an dem Unfall geben, obwohl ich gestanden habe, mit der Begründung ich habe dem Bus ja das Abbiegen erschwert. Kann ich dagegen vorgehen, da ich aus meiner Sicht keine Schuld an diesem Unfall habe, weil mein Auto gestanden hat und genug Platz vorhanden war, dass der Buss auch ohne mich zu touchieren an mir vorbei gekommen wäre. Nach dem Unfall ist ein Gelenkbus ein LKW und ein Zementmischer (alle von rechts kommend) an meinen Wagen vorbei gefahren ohne diesen zu beschädigen. Was habe ich für Möglichkeiten ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !
Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !
Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.

Zitat:

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.

Zitat:

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Zitat:

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Zitat:

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

 

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.

Also mal richtig:

""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
""

trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !

es gibt doch 2 Möglichkeiten:
1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.

Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.

MfG Volker

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 7. Juli 2018 um 07:12:30 Uhr:


Natürlich hat die gegnerische Versicherung recht.

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

Siehe auch die Bilder im Anhang.

Ich halte hier so ziemlich alles für falsch.
Wenn der Linksabieger GRÜN bekommt ist er verpflichtet bis auf die Mitte der Kreuzung vor zu fahren und den Gegenverkehr abzuwarten. Die Gelbphase ist dann dazu da die Kreuzung zu räumen.
Der §11 würde Anwendung finden wenn die Kreuzung noch von der letzten Rotphase dicht ist, es also nicht alle geschafft haben die Kreuzung zu räumen, bzw. hinter der Kreuzung in Abbiegerichtung alles blockiert ist.

Und nur weil es einen Unfall beim Abbiegen gegeben hat dem TE zu unterstellen er hätte falsch gestanden ist auch weit hergeholt, auch der abbiegende Bus kann Fehler machen.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 7. Juli 2018 um 08:08:02 Uhr:


So oder so hat der TE nicht an der Haltelinie gewartet obwohl er hätte müssen. Dieses Kreuzung "Zufahren" ist leider in Großstädten und im Berufsverkehr Gang und Gebe.

Der TE hat hier keine Kreuzung zugefahren, er ist lediglich in eine Kreuzung eingefahren um abzubiegen.
Wäre er vor der Ampel stehen geblieben würde er unter Umständen nie rüber kommen, denn der Gegenverkehr hält auch erst an wenn er selbst wieder Gelb hat, und dann hätte er nicht mehr losfahren dürfen. In der Gelbphase muss die Kreuzung geräumt werden.

Eine Kreuzung "zufahren" kann man nur, wenn die Richtung in die man möchte hinter der Kreuzung blockiert ist. Das war hier nicht der Fall, wenn ich es richtig verstanden habe.

Solche Situationen, wie beim TE, entstehen in der Regel nur, wenn der Gegenverkehr noch lange bei Gelb oder gar bei Rot über die Kreuzung fährt und somit die Räumung der Kreuzung behindert, dann bleibt man selbst auf der Kreuzung hängen.

So ist die Rechtsordnug;
"Die Gerichte verteilen die Haftung bei Kollisionen in solchen Situationen", sagt Engelmohr. Das Kammergericht Berlin entschied dazu, dass bei Unfällen mit Kreuzungsräumern eine grundsätzliche Haftungsquote von zwei Drittelen zu Lasten des Anfahrenden greift. Die Ausnahme: Wenn der anfahrende Fahrer den Nachzügler erkannt hat und dennoch losfährt, trifft ihn bei einem Unfall die volle Haftung.

Man beachte die "Ausnahme"

Zitat:

@ceinsler schrieb am 9. Juli 2018 um 09:48:22 Uhr:


So ist die Rechtsordnug;
"Die Gerichte verteilen die Haftung bei Kollisionen in solchen Situationen", sagt Engelmohr. Das Kammergericht Berlin entschied dazu, dass bei Unfällen mit Kreuzungsräumern eine grundsätzliche Haftungsquote von zwei Drittelen zu Lasten des Anfahrenden greift. Die Ausnahme: Wenn der anfahrende Fahrer den Nachzügler erkannt hat und dennoch losfährt, trifft ihn bei einem Unfall die volle Haftung.

Man beachte die "Ausnahme"

Die "Ausnahme" sollte an normalen übersichtlichen Kreuzungen die Regel sein.

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Ganz genau so ist es. Es reicht eben nicht immer alle Paragraphen zu kennen oder zu googeln. Man muss auch den Zusammenhang mit der jeweiligen Situation erkennen. Ein stehendes Fahrzeug ist eben ein stehendes Fahrzeug. Das kapiert leider nicht jeder.

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 07:22:10 Uhr:


ich bin leider auch der Meinung, dass hier eine Teilschuld durchaus angemessen ist

Könnte so ausgehen, ich denke aber nur mit dem Zauberwort "Betriebsgefahr" weil wäre der TE ein Idealfahrer, wäre der Unfall nicht passiert.

Also keine Teilschuld, sondern Teilhaftung.

Würde aber trotzdem zum Anwalt damit.

Gruß Metalhead

@D.Grefkes
Gibt es was neues?
Neuer RA? Oder hast du die Empfehlung deines RA angenommen?

Habe jetzt erstmal das Gutachten über meinen RA der gegnerischen Versicherung zukommen lassen, mit der Aufforderung den kompletten Schaden zu ersetzen. Frist bis 26.07 und noch keine Rückmeldung.

Richtig so. Bin gespannt und drücke dir die Daumen!

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