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Teilschuld durch an der Ampel wartendes Fahrzeug ?

Themenstarteram 6. Juli 2018 um 21:42

Hallo Zusammen,

vor knapp drei Wochen wurde mein Wagen von einen Linienbus stark beschädigt.

Der Unfall passierte in München zur Zeit des Berufsverkehrs. Ich stand an der Kreuzung vor mir waren noch zwei weitere PKW die links abbiegen wollten. Als unsere Ampel auf Grün schaltete führen wir an. Aufgrund des Gegenverkehrs musste ich mit meinem Auto zwischen Haltelinie und Fußgängerüberweg anhalten. Nachdem der Gegenverkehr den anderen beiden PKW das abbiegen ermöglicht hatte, ist meine Ampel auf Rot umgeschaltet. Da mein Wagen noch vor der Ampel stand, muss ich natürlich stehen belieben. Da mein nachfolgender Linksabbiegerverkehr schon aufgeschlossen hatte, konnte ich auch nicht mehr hinter die Haltelinie zurück setzen. Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen. Natürlich Lenkung kaputt, Achse gebrochen ect. ggf. Totalschaden. Aus meiner Sicht und auch der Sicht der Polizei wäre der Busfahrer mit den Umständen entsprechend angepasstem Abbiegewinkel,ohne meinen Wagen zu beschädigen, an mir vorbei gekommen. Nun will die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld an dem Unfall geben, obwohl ich gestanden habe, mit der Begründung ich habe dem Bus ja das Abbiegen erschwert. Kann ich dagegen vorgehen, da ich aus meiner Sicht keine Schuld an diesem Unfall habe, weil mein Auto gestanden hat und genug Platz vorhanden war, dass der Buss auch ohne mich zu touchieren an mir vorbei gekommen wäre. Nach dem Unfall ist ein Gelenkbus ein LKW und ein Zementmischer (alle von rechts kommend) an meinen Wagen vorbei gefahren ohne diesen zu beschädigen. Was habe ich für Möglichkeiten ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !

Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !

Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.

Zitat:

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.

 

Zitat:

 

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Zitat:

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Zitat:

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

 

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.

Also mal richtig:

""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

""

trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !

es gibt doch 2 Möglichkeiten:

1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.

2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.

Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.

MfG Volker

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am 6. Juli 2018 um 21:52

Natürlich kannst Du dagegen vorgehen, aber bitte nur mit Anwalt. Versicherungen sind oft - wie sagt man in München? - hinterfotzig?

OpenAirFan

am 6. Juli 2018 um 21:54

Die Versicherung ist ja verpflichtet es zu versuchen. Der Gang zu Rea wird den Spuk ziemlich schnell beenden. Man stelle sich vor das man eine Panne hat und der Wagen liegengeblieben ist. Den darf dir auch keiner „wegschieben“. Letztlich ist der Unfall ja aufgenommen von der Polizei. Den Rest erledigt ein Anwalt relativ problemlos.

am 6. Juli 2018 um 23:00

Eine Teilschuld würde ich nicht akzeptieren und auch sofort einen Anwalt beauftragen, damit der die Sache in die Hand nimmt. Dafür sind die ja da. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen in der Regel unumgänglich.

am 7. Juli 2018 um 5:12

Natürlich hat die gegnerische Versicherung recht.

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Siehe auch die Bilder im Anhang.

am 7. Juli 2018 um 5:22

ich bin leider auch der Meinung, dass hier eine Teilschuld durchaus angemessen ist

Unsere Meinung dürfte hier nicht von Belang sein. Kein Gericht der Welt wird sich auf ein Forum beziehen. Da zählen nur Fakten und die Rechtslage.

Ich bin ziemlich sicher, dass ein RA hier Klarheit bringen kann.

am 7. Juli 2018 um 5:38

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. Juli 2018 um 07:26:42 Uhr:

Unsere Meinung dürfte hier nicht von Belang sein. Kein Gericht der Welt wird sich auf ein Forum beziehen. Da zählen nur Fakten und die Rechtslage.

Ich bin ziemlich sicher, dass ein RA hier Klarheit bringen kann.

Richtig.

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Das wird ein fähiger Richter auch erkennen.

am 7. Juli 2018 um 5:42

ob unsere Meinung von Belang ist, ist auch nicht von Belang ;)

RA ist natürlich unvermeidlich, trotzdem meine ich mal gelernt zu haben, dass man bei blockierter Kreuzung nicht in den Kreuzungsbereich einfahren darf, sondern an der Haltelinie warten muss, damit genau das, was hier passiert ist, nicht passiert... dass man bei Rot auf der Kreuzung steht und andere behindert

Ist gang und gebe und imho auch nicht sonderlich tragisch, so lange deswegen kein Unfall passiert...

Das soll auch hier keine Rechtsberatung sein, sondern eine subjektive Einschätzung, eas den TE erwarten könnte

Dass er zu weit in der Kreuzung stand, wird ja unbestritten sein. Es kann aber nicht sein, dass hier wer einfach draufhält.

Mal angenommen, einer parkt/hält vor deiner Grundstückseinfahrt. Fährt man dem voll in die Seite ? Schliesslich dürfte der ja nicht dort stehen.

Selbst die Feuerwehr darf im Fall des Falles nicht einfach ein Schiebeschild an ihr Einsatzfahrzeug nageln, um damit Falschparker aus dem Weg zu räumen. Auch, wenn es manchmal vielleicht wünschenswert wäre.

am 7. Juli 2018 um 5:46

eben weil er zu weit in der Kreuzung stand, hat er imho Teilschuld.

War ja vom Busfahrer kein Vorsatz (unterstelle ich jetztmal). Das wär was anderes.

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 07:46:18 Uhr:

 

War ja vom Busfahrer kein Vorsatz (unterstelle ich jetztmal). Das wär was anderes.

Trotzdem hat der Busfahrer die Situation falsch eingeschätzt. Zumal nach Aussage des TE mehrere ,grössere Fahrzeuge an ihm vorbeigekommen sind. Nur dieser Bus blieb hängen.

am 7. Juli 2018 um 5:53

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. Juli 2018 um 07:44:42 Uhr:

Dass er zu weit in der Kreuzung stand, wird ja unbestritten sein. Es kann aber nicht sein, dass hier wer einfach draufhält.

So wie ich das lese wurde der TE nicht frontal erwischt, sondern vom ausschwenkenden Heck vom Linienbus rasiert. Also nicht wirklich "draufhalten".

Der Busfahrer hat vermutlich das Reinziehen seinen "Hinterteils" beim Einlenken in die Kurve unterschätzt. Deswegen liegt bei ihm die Hauptschuld, aber nunmal nicht die alleinige.

Wie du schon sagst, ein Richter wird ihm das schon erklären. Ein Anwalt eher weniger, denn der will ja Geld verdienen und wird dem TE Hoffnung machen.

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 5:55

Okay vielen Dank. Ja die Sache liegt schon bei meinem Anwalt. Das Thema mit dem Überfahren der Haltelinie ist mir bekannt. Würde man so in bei dieser Kreuzung fahren, würde ich dort bestimmt jetzt noch stehen. Aus meiner Sicht war es nicht absehbar, das ich die Kreuzung nicht verlassen kann wenn ich einfahr, da wie gesagt nur zwei Fahrzeuge vor mir waren. Aber ich finde es sehr interessant wie die Rechtslage hier aussieht. Wie schnell ein ein „unverschuldeter“ Unfall einen Böse erwischen kann. Vor allem das man mit einen stehendem Auto eine Unfallteilschuld bekommen kann.

am 7. Juli 2018 um 5:59

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 07. Juli 2018 um 07:51:01 Uhr:

Trotzdem hat der Busfahrer die Situation falsch eingeschätzt.

ist korrekt. Der Busfahrer hat schuld, aber nicht die volle. Denn hätte der TE nicht die Kreuzung blockiert bzw. verengt, wäre der Unfall wohl vermeidbar gewesen.

Aber warten wir ab, was rumkommt.

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