Teilschuld durch an der Ampel wartendes Fahrzeug ?
Hallo Zusammen,
vor knapp drei Wochen wurde mein Wagen von einen Linienbus stark beschädigt.
Der Unfall passierte in München zur Zeit des Berufsverkehrs. Ich stand an der Kreuzung vor mir waren noch zwei weitere PKW die links abbiegen wollten. Als unsere Ampel auf Grün schaltete führen wir an. Aufgrund des Gegenverkehrs musste ich mit meinem Auto zwischen Haltelinie und Fußgängerüberweg anhalten. Nachdem der Gegenverkehr den anderen beiden PKW das abbiegen ermöglicht hatte, ist meine Ampel auf Rot umgeschaltet. Da mein Wagen noch vor der Ampel stand, muss ich natürlich stehen belieben. Da mein nachfolgender Linksabbiegerverkehr schon aufgeschlossen hatte, konnte ich auch nicht mehr hinter die Haltelinie zurück setzen. Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen. Natürlich Lenkung kaputt, Achse gebrochen ect. ggf. Totalschaden. Aus meiner Sicht und auch der Sicht der Polizei wäre der Busfahrer mit den Umständen entsprechend angepasstem Abbiegewinkel,ohne meinen Wagen zu beschädigen, an mir vorbei gekommen. Nun will die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld an dem Unfall geben, obwohl ich gestanden habe, mit der Begründung ich habe dem Bus ja das Abbiegen erschwert. Kann ich dagegen vorgehen, da ich aus meiner Sicht keine Schuld an diesem Unfall habe, weil mein Auto gestanden hat und genug Platz vorhanden war, dass der Buss auch ohne mich zu touchieren an mir vorbei gekommen wäre. Nach dem Unfall ist ein Gelenkbus ein LKW und ein Zementmischer (alle von rechts kommend) an meinen Wagen vorbei gefahren ohne diesen zu beschädigen. Was habe ich für Möglichkeiten ?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !
Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !
Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.
Zitat:
Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.
Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.
Zitat:
Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.
Zitat:
Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.
Zitat:
Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?
Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.
Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.
Also mal richtig:
""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
""
trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !
es gibt doch 2 Möglichkeiten:
1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.
Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.
MfG Volker
98 Antworten
Zitat:
@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 07:59:33 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 07. Juli 2018 um 07:51:01 Uhr:
Trotzdem hat der Busfahrer die Situation falsch eingeschätzt.
ist korrekt. Der Busfahrer hat schuld, aber nicht die volle. Denn hätte der TE nicht die Kreuzung blockiert bzw. verengt, wäre der Unfall wohl vermeidbar gewesen.
Aber warten wir ab, was rumkommt.
So wird's wohl werden, da der TE im Kreuzungsbereich behindernd stand, gibt's eine prozentuale Teilschuld für den TE.
Zwischen größeren Fahrzeugen kann immer noch ein Riesen Unterschied sein. So oder so hat der TE nicht an der Haltelinie gewartet obwohl er hätte müssen. Dieses Kreuzung "Zufahren" ist leider in Großstädten und im Berufsverkehr Gang und Gebe.
Allerdings bin ich aber der Meinung dass gerade im dichten Berufsverkehr diese Linksabbieger mit vorfahrtberechtigtem Gegenverkehr extrem blöd sind. Da ist teilweise eine so lange Schlange an Gegenverkehr, dass in jeder Grünphase gerade mal die zwei oder drei Autos links abbiegen können, die es bei grün auf die Kreuzung geschafft haben. Und die müssen dann in der Zeit weg sein, in der der Gegenverkehr schon rot, der Querverkehr aber noch nicht grün hat. Gibt es keine seperate Spur für die Linksabbieger werden dadurch auch die hinter den Linksabbiegern wartenden Geradeausfahrer behindert.
sicher ist das alles blöd.
Deshalb hat man ja manchmal die A-Karte gezogen, obwohl man eigentlich nix für kann ...
Was ist damit das man den Verkehr die Kreuzung räumen lassen muss auch wenn man selbst grün hat ?
Vielleicht hätte der Busfahrer warten müssen bei unklarer Verkehrslage?
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so wie ich das verstehe, hätte der Bus locker durchgepasst, wenn der Busfahrer besser aufgepasst hätte ... dann würde heute niemand mehr einen Gedanken an diese Situation verschwenden.
Genau so ist das. Hab auch schon die Info von der gegnerischen Versicherung das ich mit 25% mithalften soll. Soll man das direkt akzeptieren oder kann man versuchen den Prozentsatz weiter unten Anzulegen sprich 10-15% ?
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 7. Juli 2018 um 08:11:50 Uhr:
Was ist damit das man den Verkehr die Kreuzung räumen lassen muss auch wenn man selbst grün hat ?
Vielleicht hätte der Busfahrer warten müssen bei unklarer Verkehrslage?
Da der Busfahrer wohl nicht mit Vorsatz draufgehalten hat, gab es für ihn keine Notwendigkeit den TE erst weiterfahren zu lassen.
Aus seiner Sicht war es eine Fehleinschätzung seiner Fahrzeuglänge. Aber deswegen trifft ihn ja auch die Hauptschuld.
Nochmal: Es geht hier nicht darum den TE zum Sündenbock zu machen, aber er hat durch sein Einfahren in die Kreuzung den Unfall nunmal mitverschuldet. Das kann man nicht wegdiskutieren.
Das den Busfahrer die Hauptschuld trifft, steht außer Frage. Aber das streitet die Versicherung auch nicht ab.
Das Verhalteh des TE ist im Strassenverkehr durchaus gängige Praxis und in 99,9% der Fälle geht das auch gut aus. Er hat jetzt halt das Pech die 0,1% zu sein, wo zwei kleine Fehler aufeinander treffen.
Zitat:
@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 08:37:56 Uhr:
Genau so ist das. Hab auch schon die Info von der gegnerischen Versicherung das ich mit 25% mithalften soll. Soll man das direkt akzeptieren oder kann man versuchen den Prozentsatz weiter unten Anzulegen sprich 10-15% ?
Hmm...im Endeffekt geht es darum abzuschätzen wie hoch dein Schaden und der am Bus ist.
Den am Bus zahlt deine Haftpflicht sowieso. Die Frage ist ob du Hochstufung durch Rückkauf in Erwägung ziehst und ob 10% weniger diesen Rückkauf realistisch machen. Wenn du eh einen Rabattretter o.ä. hast, wäre dieser Punkt allerdings nebnsächlich für die Beantwortung deiner Frage. Dir würde durch die 10% kein Vorteil entstehen.
Bei deinem eigenen Schaden ist jedes Prozent allerdings dei bares Geld in der Tasche. Liegt dein Schaden bei 2000 Euro musst du entscheiden ob dir die 200 Euro den Stress bis (im schlechtesten Falle vor Gericht) zu einer Einigung wert sind. Anwaltskosten kommen ja noch Anteilig dazu, selbst wenn ein Richter sich auf 15% festlegt.
Schwierig zu beantworten. Aber als Faustformel: je geringer dein Schaden, desto weniger lohnenswert der Aufwand.
Zitat:
@D.Grefkes schrieb am 7. Juli 2018 um 08:37:56 Uhr:
Genau so ist das. Hab auch schon die Info von der gegnerischen Versicherung das ich mit 25% mithalften soll. Soll man das direkt akzeptieren oder kann man versuchen den Prozentsatz weiter unten Anzulegen sprich 10-15% ?
Du kannst auch versuchen den Prozentsatz auf 0 zu bekommen.
Die Frage ist eben was alles im Raum steht bzw. wie hoch die Erfolgsaussichten sind und was noch alles dazu kommt, wenn du weiter kämpfen willst (Gerichtskosten, Anwalt, Gutachter) und es dennoch bei 25 % bleibt.
Der komplette Schaden / Restwert wird dir nicht erstattet, außerdem haftest du meines Wissens nach auch anteilig für Schäden am Bus. Hochstufung in der Haftpflichtversicherung also inklusive, außer du zahlst das selbst oder hast einen Rabattretter (ist dann eben für dieses Jahr aufgebraucht).
Was du machen sollst, sage ich dir gerne, wenn meine Glaskugel wieder funktioniert. 🙁
versuchen kann man natürlich so ziemlich alles, sollte jedoch nicht allzu optimistisch rangehen.
Am Ende entscheidet dann der Richter... also 20% Teilschuld halte ich persönlich schon für realistisch
Kann Dich gut verstehen das man so schnell wie möglich eine Antwort haben möchte .Da die Sache schon beim Anwalt liegt heißt es nun abwarten . Da können schon mal Monate bis Jahre vergehen .
Ich wäre in die gleiche Situation gekommen / gefahren .Ist nun mal Tagtägliche Praxis .
Ich werfe mal das Argument "Verkehrsbedingtes Halten" mit ein.
Als Bewertungskreterium sehe ich auch, ob er schon dort stand, bevor der Bus abbog, oder erst in diese Position fuhr, wärend der Bus abbog.