Teilnahme Straßenverkehr und Medikamente

Moin,

Zitat " . Wenn Sie zum Beispiel unter Antidepressiva mit dem Auto oder mit dem Motorrad unterwegs sind, kostet Sie ein Drogen- und Medikamententest den Führerschein. "

Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fuehrerscheinentzug-medikamente

Ich verstehe nicht ganz warum Antidepressiva bei einem Drogentest bzw. Medi Test anschlägt.

Kann das zu "falschen " Ergebnissen führen?
Wenn Ich meine Beipackzettel studiere dürfte Ich Theoretisch gar nicht mehr fahren.

Obwohl es aus Medizinischer Sicht verordnet ist.

52 Antworten

Zitat:

@womopedda schrieb am 17. April 2024 um 08:44:05 Uhr:


.... ein Fahrzeug zu führen, vor Allem kein Krad!!

Wo liegt da bei dir der Unterschied?
Für mich ist jedes Fahrzeug das ich unter "Drogen" fahre gleich gefährlich.

In den Beipackzetteln steht nichts von Verboten.
"Die bestimmungsgemäße Einnahme kann Ihre Fähigkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr oder dem Bedienen von Maschinen beeinträchtigen."
So oder sehr ähnlich.
Wem es nicht gut geht, der sollte kein Fahrzeug fahren. Egal ob mit oder ohne Medikamente. Die eigene Einschätzung der Fahrtauglichkeit muss jeder VT vor Antritt einer Fahrt in Eigenverantwortung vornehmen.

Präparate gegen Heuschnupfen können frei verkäuflich sein aber dennoch "müde" machen. Wer verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt muss mit seinem Arzt sprechen. Es kann aber durchaus sein, dass der sich auch nur auf eigene Erfahrungen stützen kann, weil es verbindliche Regelungen für einzelne Medikamente nicht gibt. Für die allermeisten manifesten Krankheitsbilder gibt es die Leitlinien der bast https://www.bast.de/.../BLL-Download.html
an denen man sich orientieren kann, bzw. an denen sich ein Arzt orientieren muss.

Man kann bei einer Verkehrskontrolle einem Test am Strassenrand zustimmen, muss man aber nicht.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. April 2024 um 14:27:30 Uhr:


In den Beipackzetteln steht nichts von Verboten.

Weil ein Beipackzettel wohl kaum Charakter eines Gesetzes oder einer Verordnung haben wird.

Sofern Inhaltsstoffe enthalten sind, welche dem BTMG unterliegen -> Ohne Ärztliches Attest, dass die medizinische Notwendigkeit beschreibt und keine Einschränkungen an der Teilnahme am Strasenverkehr attesttiert -> Schade um die Fahrerlaubnis.

Beipackzettel weist auf mögliche Einschränkungen hin: Viel Spass bei einem Unfall.

BTM ist schon etwas anderes als illegale Substanzen.
Verschriebene BTM bei bestimmungsgemäßer Einnahme sind im Rahmen des jeweiligen Krankheitsbildes erstmal nicht primär problematisch.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 17. April 2024 um 14:50:08 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. April 2024 um 14:27:30 Uhr:


In den Beipackzetteln steht nichts von Verboten.

Weil ein Beipackzettel wohl kaum Charakter eines Gesetzes oder einer Verordnung haben wird.

Sofern Inhaltsstoffe enthalten sind, welche dem BTMG unterliegen -> Ohne Ärztliches Attest, dass die medizinische Notwendigkeit beschreibt und keine Einschränkungen an der Teilnahme am Strasenverkehr attesttiert -> Schade um die Fahrerlaubnis.

Beipackzettel weist auf mögliche Einschränkungen hin: Viel Spass bei einem Unfall.

Die richtige Antwort wurde schon genannt, trotzdem wird hier weiter rumgesponnen…
Das BTMG hat hier nix zu sagen, in dem StVG steht eine Liste der relevanten Substanzen. Der Arzt muss (und wird) kein Attest ausstellen (kann er diesbezüglich auch garnicht) er verordnet einfach das Arzneimittel und damit hat sich dieser rechtliche Teilaspekt erledigt. Die generelle Fahreignung - unabhängig aus welchem Grund - ist eine andere Sache.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 17. April 2024 um 12:43:40 Uhr:


Es gibt auch keine 0,0 Promillegrenze beim Alkohol in Deutschland (außer bei Fahranfängern unter 21) [...]

Oh doch. Falls bei einem Omnibusfahrer während seiner dienstl. Lenkzeit über 0,0 Promille BAK festgestellt werden, kommt ihn das teuer zu stehen: der bloße Tatbestand kann bis zu 10.000 Euro kosten, - die Bußgeldstelle entscheidet.

Taxifahrer dürfen auch nichts.

Wie sieht das bei LKW Fahrern aus? Gilt das nicht generell für Berufskraftfahrer?

Nein, KapitaenLueck. Lediglich im Personentransport gelten 0,0. Und - wie bereits genannt- Fahranfängern.

Edit: ich muss mich korrigieren: Gefahrgut erfordert ebenso den völligen Verzicht auf Ethanol.

Was mich irritiert, wenn zb eine Großkontrolle mit Schwerpunkt Drogen stattfindet und der Tester was anzeigt was auf Konsum hinweist.
Es in Wirklichkeit aber Antidepressiva sind.

Ist das Szenario so denkbar oder ist das Quatsch?

Denkbar und spätestens dann problematisch, wenn Ausfallerscheinungen oder Einschränkungen dazu kommen.

Hier sind eigentlich drei Fragen im Raum, deren Antwort offenbar nicht einfach oder eindeutig ist:
1. Ist man unter der Wirkung von Antidepressiva noch fahrtauglich? Antwort: Hängt vom Wirkstoff ab, sehr oft nicht.
2. Kann man deren Einnahme bei Drogenschnelltests erkennen? Antwort: Hängt vom Wirkstoff und vom Test ab, oft kann man das.
3. Gibt es allgemein bei medizinisch indizierten Medikamenten und richtiger Dosierung falsch-positive Testergebnisse auf illegale Drogen? Antwort: Hängt vom Wirkstoff ab, kommt aber wohl öfters vor.
Es können sogar Alltagsnahrungsmittel falsch-positive Ergebnisse erzielen. Und da Tests nur selektiv nach bestimmten Substanzen suchen, kann es natürlich auch falsch-negative Schnelltests geben.
Von daher ist der Schnelltest allein allerhöchstens ein erster Hinweis, aber ohne exakte Laboranalyse im Zweifelsfall nicht verwertbar.
Und was die eigene Verantwortung betrifft, so solle diese und die Beratung mit dem Arzt hier immer den Ausschlag geben.

Bei einem positiven Schnelltest wird i.d.R. immer ein gerichtsverwertbarer Test/Untersuchung durch einen Arzt vorgenommen. Also erübrigen sich hier auch alle Spekulationen.

Genauso brauchen wir hier nicht auf besondere Berufsgruppen einzugehen. Dort gibt es z.T nicht nur am Steuer eine 0,0 Promillegrenze. Chemiewerke wie Hoechst, BASF testen sogar stichprobenartig ihre Mitarbeiter am Eingang, ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. April 2024 um 10:00:51 Uhr:


Solche Medikamente enthalten Wirkstoffe aus dem BTM-Bereich, bzw. reagieren Tests auf Stoffwechselprodukte die daraus entstehen. Starke Schmerzmedikamente beinhalten gerne mal Morphium und ähnliches. Genaues kann dir da nur der Arzt sagen und der sollte dir eine Handlungsempfehlung zu solchen Medikamenten geben. Wenn nichts gesagt wurde, kann es in der Hektik des Praxisalltags vergessen worden sein und das ist kein zwingendes Indiz dafür, dass aus ärztlicher Sicht keine Einschränkungen im Umgang mit Maschinen und dem Straßenverkehr bestehen.

Nein: das ist bei Antidepressiva nicht der Fall, wenn du dich nicht auskennst, dann bitte keine Halbwahrheiten schreiben.

Tests reagieren wenn überhaupt, dann falsch positiv

Zitat:

@Minzestrauch schrieb am 17. April 2024 um 17:16:56 Uhr:


Hier sind eigentlich drei Fragen im Raum, deren Antwort offenbar nicht einfach oder eindeutig ist:
1. Ist man unter der Wirkung von Antidepressiva noch fahrtauglich? Antwort: Hängt vom Wirkstoff ab, sehr oft nicht.
2. Kann man deren Einnahme bei Drogenschnelltests erkennen? Antwort: Hängt vom Wirkstoff und vom Test ab, oft kann man das.
3. Gibt es allgemein bei medizinisch indizierten Medikamenten und richtiger Dosierung falsch-positive Testergebnisse auf illegale Drogen? Antwort: Hängt vom Wirkstoff ab, kommt aber wohl öfters vor.
Es können sogar Alltagsnahrungsmittel falsch-positive Ergebnisse erzielen. Und da Tests nur selektiv nach bestimmten Substanzen suchen, kann es natürlich auch falsch-negative Schnelltests geben.
Von daher ist der Schnelltest allein allerhöchstens ein erster Hinweis, aber ohne exakte Laboranalyse im Zweifelsfall nicht verwertbar.
Und was die eigene Verantwortung betrifft, so solle diese und die Beratung mit dem Arzt hier immer den Ausschlag geben.

Nein: Antidepressiva kann man mit einem Drogenscreening nicht erkennen, es handelt sich dann um falsch positive Ergebnisse

https://www.msdmanuals.com/.../drogentests

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