Teilnahme Straßenverkehr und Medikamente

Moin,

Zitat " . Wenn Sie zum Beispiel unter Antidepressiva mit dem Auto oder mit dem Motorrad unterwegs sind, kostet Sie ein Drogen- und Medikamententest den Führerschein. "

Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fuehrerscheinentzug-medikamente

Ich verstehe nicht ganz warum Antidepressiva bei einem Drogentest bzw. Medi Test anschlägt.

Kann das zu "falschen " Ergebnissen führen?
Wenn Ich meine Beipackzettel studiere dürfte Ich Theoretisch gar nicht mehr fahren.

Obwohl es aus Medizinischer Sicht verordnet ist.

52 Antworten

Ich schreibe von Ausfallerscheinungen oder einem Unfall.
In beiden Fällen kann die Einnahme von Medikamenten, welche zu Einschränkungen der Fahreignung führen können, zu ernsten Konsequenzen führen.... Ist dann auch noch ein Schnelltest positiv und man redet sich mit "Medikamenteneinnahme" heraus, hat man sich sein eigenes Grab geschaufelt.
-> "Bitte unterschreiben sie doch hier, dass sie folgende Medikamente eingenommen haben und sich Ihr Zustand daher ableitet..."

Ein reiner positiver Test aufgrund von Medikamenteneinnahme allein hat keine Konsequenzen. ABER: Wer, der unter dem Einfluss entsprechender Medikamente steht, kann selbst noch beurteilen, ob er eingeschränkt ist?
Einen Automatismus habe ich nicht behauptet; unter Medikamenteneinfluss zu fahren, wenn der Beipackzettel auf mögliche Einschränkungen hinweist, ist (mindestens) "ganz dünnes Eis".

In dem Artikel ging es nicht um Ausfallerscheinungen oder einen Unfall, sondern um FS Entzug nach einem „Test“.

Sowas gibt es nicht.

Alles andere sind komplexe wenn-dann Strukturen, an denen ich mich nicht beteilige und die die Frage auch nicht anders beantworten können.
ich habe ausschließlich versucht, dem Frederöffner eine sachliche Antwort zu geben.
Es gibt keine Automatismen, im Gegensatz zu Rauschmitteln dieser Liste, deren Einnahme eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

https://dejure.org/gesetze/StVG/Anlage.html

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 18. April 2024 um 11:07:47 Uhr:


Es gibt keine Automatismen, im Gegensatz zu Rauschmitteln dieser Liste, deren Einnahme eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

https://dejure.org/gesetze/StVG/Anlage.html

Wozu ein Link zur Anlage zum StVG. Fahren unter Medikamenteneinfluss mit Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit ist im StGB geregelt... und dort gibt es keine abschliessende Liste an Substanzen; es zählen rein die Ausfallerscheinungen.
Es ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Die Substanzen obiger Anlage führen auch ohne jegliche Auffälligkeit zu einem OWi-Verfahren.

Kleiner Rat am Rande:
Wer angehalten wird und irgendwie auffälig gefahren ist sollte eine Medikamenteneinnahme nicht offen mitteilen und auch bei falsch-positivem Test auf Rauschmittel sollte man die Medikamente besser nicht erwähnen... und sich anschliessend Gedanken machen, ob man nicht nochmal ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt sucht, oder sich erstmal nicht mehr selbst ans Steuer setzt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. April 2024 um 11:43:15 Uhr:



Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 18. April 2024 um 11:07:47 Uhr:


Es gibt keine Automatismen, im Gegensatz zu Rauschmitteln dieser Liste, deren Einnahme eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

https://dejure.org/gesetze/StVG/Anlage.html

Wozu ein Link zur Anlage zum StVG. Fahren unter Medikamenteneinfluss mit Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit ist im StGB geregelt... und dort gibt es keine abschliessende Liste an Substanzen; es zählen rein die Ausfallerscheinungen.
Es ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

https://www.buzer.de/24a_StVG.htm

„1Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. 2Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. 3Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“

Und: „Allein durch die Einnahme der Mittel ist § 316 StGB - im Gegensatz zu § 24a StVG - noch nicht erfüllt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Fahrer nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

http://www.ra-wurster.de/.../

„Wichtig und weitgehend unbekannt: Jeder Verkehrsteilnehmende ist für seine Fahrsicherheit eigenverantwortlich. Es gibt kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Ob Sie ein Auto oder Motorrad sicher lenken können, müssen Sie vor Fahrtantritt stets selbst entscheiden. Besonders dann, wenn Sie Medikamente in Eigenregie zu sich nehmen.“

Quelle: ADAC

Man muss dann den Einzelfall betrachtet, es gibt keinen Automatismus, die Einnahme EINES MEDIKAMENTES allein ist weder gesetzlich verboten, noch eine OWI. Nicht einmal Opiate sind per se verboten bzw das Fahren damit.

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Bitte keine Diskussion über " was wäre wenn"

Die Eigenverantwortung stand hier nicht zur Frage und deren Einhaltung braucht glaube ich nicht zu Diskutiert werden.

Aufklärung durch Arzt / Apotheken ist in dem Fall Grundvoraussetzung um entscheiden zu können ob eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 18. April 2024 um 12:36:15 Uhr:


Bitte keine Diskussion über " was wäre wenn"

Die Eigenverantwortung stand hier nicht zur Frage und deren Einhaltung braucht glaube ich nicht zu Diskutiert werden.

Aufklärung durch Arzt / Apotheken ist in dem Fall Grundvoraussetzung um entscheiden zu können ob eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Ist die Frage denn für dich jetzt ausreichend beantwortet worden, oder ist noch etwas offen geblieben?

Die Frage wurde beantwortet.

Sehr gut.

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