Teilkasko will nur Ersatzteil und nicht das Originalteil bezahlen

Hallo zusammen,

ich hatte einen Bruch des Außenspiegels. Meine TK zahlt den reinen Glasbruchschaden, so weit so gut.

Ich habe keine Werkstattbindung im Vertrag, also habe ich den Außenspiegel bei einem Karosseriemeister ersetzen lassen. Dieser hat den Originalspiegel verbaut, welche knapp €450,- kostet (beheizt, abblendbar).

Nachdem ich die Rechnung bei meiner Versicherung eingereicht habe, hat diese die Rechnung über ControlExpert prüfen lassen. Hier wurde angemerkt, dass auch ein Ersatzteilspiegel verbaut hätte werden können. Dieser hätte kanpp €150,- gekostet. Ergo werden auch nur die €150,- erstattet.

Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich den Unterschied gar nicht kannte und die Werkstatt den Spiegel bestellt und verbaut hat.

Ist das Vorgehen der Versicherung korrekt? Ich habe mal die Teilenummer des kaputten Spiegels verglichen. Genau diese wurde bestellt und eingebaut.

Kann ich von der Versicherung verlangen, dass sie mir die €450,- zahlt oder ist das Prozedere rechtlich ok?

Danke für Eure Antworten!

63 Antworten

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. April 2025 um 11:49:42 Uhr:


Wer das nicht verstanden braucht hier keine Ratschläge erteilen.

Ich hab das schon verstanden.

Keine Sorge.

Aber es geht jetzt einfach um die Lösung.

Was würdest du hier vorschlagen, was zu machen ist?

@Uberfahrer
Was würdest du hier vorschlagen, was zu machen ist?

Siehe meinen Beitrag weiter oben. Habe das Schreiben quasi schon formuliert.

Auf jeden Fall würde ich nicht mit diesen Streichern kommunizieren

Auf Seite 2 schon erledigt.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2025 um 15:30:04 Uhr:


...
Du setzt der Versicherung genau mit diesem Argument (ohne Dreck natürlich, das bleibt hier unter uns 😁)
eine Frist zur Regulierung der Rechnung mit Datum (nicht 14 Tage oder so, nein ein festes Datum) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist....

Wenn in der Teilkasko wirklich nur Glasbruch drin ist, dann zahlen die halt auch nur fürs Glas – nicht für den ganzen Spiegel. Dass sie dir überhaupt 150?€ geben, ist schon eher nett, weil sie sagen: „Hätte auch ’n günstigerer Spiegel getan.“ Wenn du dann aber ohne Rücksprache das Originalteil für 450?€ einbauen lässt, bleibst du auf dem Rest meistens sitzen.

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Quatsch...

Zitat:

@casssab schrieb am 17. April 2025 um 16:57:34 Uhr:


Wenn in der Teilkasko wirklich nur Glasbruch drin ist, dann zahlen die halt auch nur fürs Glas – nicht für den ganzen Spiegel. Dass sie dir überhaupt 150?€ geben, ist schon eher nett, weil sie sagen: „Hätte auch ’n günstigerer Spiegel getan.“ Wenn du dann aber ohne Rücksprache das Originalteil für 450?€ einbauen lässt, bleibst du auf dem Rest meistens sitzen.

Faszinierend:

Sieh Dir doch einfach den Titel des Threads an.

Ich schließe mich der kurzen Auffassung meines Vorschreibers an.

Es ist nur das Glas der Versicherung in Rechnung gestellt worden und nicht der komplette Spiegel. 😕

Verrätst du mir bitte, bei welchem Fahrzeugmodell ein neuer, kompletter Spiegel 2.700€ kostet? Ich bedanke mich schon mal.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 17. April 2025 um 17:39:11 Uhr:


Verrätst du mir bitte, bei welchem Fahrzeugmodell ein neuer, kompletter Spiegel 2.700€ kostet? Ich bedanke mich schon mal.

Der TE hat einen BMW 6er E64 (Cabrio) 650ci.

Zitat:

@casssab schrieb am 17. April 2025 um 16:57:34 Uhr:


Wenn in der Teilkasko wirklich nur Glasbruch drin ist, dann zahlen die halt auch nur fürs Glas – nicht für den ganzen Spiegel. Dass sie dir überhaupt 150?€ geben, ist schon eher nett, weil sie sagen: „Hätte auch ’n günstigerer Spiegel getan.“ Wenn du dann aber ohne Rücksprache das Originalteil für 450?€ einbauen lässt, bleibst du auf dem Rest meistens sitzen.

Lesen bildet.

Und in diesem Thema hier ungemein. Einfach mal alles schön durchlesen hier, bevor man die die Tasten haut und Dummfug schreibt.....

doppelt

Ist doch bloß wieder Stöckchenlimbo ....

Zitat:

@Dellenzaehler wie will er sich denn gegen das Streichorchester wehren? Welche Möglichkeiten hat er da?

Bei unverschuldeten Unfällen SOFORT einen Fachanwalt einschalten und den alles regeln lassen. Es gibt sogar einen Wisch den es der gegnerischen Versicherung verbietet, das sie dich direkt anschreiben. Sie können sich dann also ihre Maschen sparen, da ein Verkehrsanwalt alle Tricks kennt und die Sache nur teurer wird.

Ist halt leider so, das man das heute so machen muss. Die Versicherungen betteln aber auch förmlich drum. Pech für die 2 Versicherungen, die das auch ohne ehrlich machen.

Hier geht es aber um TK und nicht um fremdverschuldet.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2025 um 14:11:32 Uhr:


du hast natürlich Anspruch auf Original Ersatzteile. Diese Auftragsstreicher werden immer frecher mit Ihren Kürzungen.....

Ist das bei jeder Versicherung so ? Chatgpt sagt nämlich nein

Was macht denn Chatgpt beruflich?

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