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Vers.zu spät bezahlt, Kaskosch. wird nicht bez.

Themenstarteram 18. August 2005 um 17:43

Vieleicht könnt ihr helfen???!!!

Mein Kumpel hat Vollkasko, aber er hat zu Spät gezahlt.

nun hatte er einen unfall (eigenverschulden) Keine beteiligten!!!

Vers. sagt zu spät gezahlt kein schutz. Der Junge steht jetzt vor dem aus!!!

Der schaden beträgt ca.5000 € hat es von einer Vert. Werkstatt machen lassen die ihm das Auto nicht rausgeben bevor er die Rechnung die er noch nicht bekommen hat, bezahlt!!!

Meine Frage

Hat jemannd mit soetwas erfahrungen gemacht??? Was kann er machen um sein Auto wieder zu bekommen???

 

Ich kann ihm nicht helfen, weder Finanziell noch andersweitig!!!

Danke im Vorraus!!!!

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27 Antworten
am 18. August 2005 um 17:56

Hi,

gute Frage...

Und Einzelfallentscheidung denke ich mal.

Wir haben Mitte August - was hat er da zu spät bezahlt? Einen Monatsbeitrag? Einen Vierteljahres oder gar Halbjahresbeitrag?

Oder wars gar der Erstbeitrag?

In letzterem Fall sehe ich schlechte Karten.

Andernfalls hat die Versicherung zwar recht und darf verweigern - aber mit einem vernünftigen Gespräch, wenn man bisher immer bezahlt hat (es sei denn, diese Verspätung ist nicht die erste) dürfte evtl. was zu machen sein.

Auch hier gilt:

Erfüllt er seine Pflichten nicht, warum sollen es andere tun?

Grüße

Schreddi

Ich verstehe bis heute nicht, warum es immer noch Leute gibt, die ihre Versicherungsbeiträge nicht per Lastschrift von ihrem Konto einziehen lassen. Damit kann man die o.g. Probleme von vornherein ausschließen.

Themenstarteram 18. August 2005 um 18:05

Soweit ich weiß war es nicht das erste mal, aber nicht der erst beitrag.

Ich dachte das die vers. es sich von ihm wieder holt aber die haben gesagt nur bei Haftpflicht nicht bei Kasko.

Aber das Autohaus kann nicht einfach sein behalten ohne ihm eine Schriftliche Rechnung zu geben!!! ODER???

Er versucht jetzt einen Kredit zu bekommen aber des geht ja auch nicht so schnell und er sitzt ohne Auto da. Das ist beim ihm Existenz wichtig weil er einen weiten Arbeitsweg hat und ich kann ihn nicht jeden tag 50 Km zur Arbeit fahren und wieder hohlen. Zeit und Kosten mal dahin gestellt!!!

am 18. August 2005 um 18:11

Hi,

mmmh.. also nicht das erste Mal Zahlungsverzug...

Wie gesagt wir haben August - welche Zahlung isses denn? Drittes Quartal? Zweites Halbjahr? Monat August?

(letzteres wäre wohl unproblematischer, schließe ich aber fast aus, oder?)

Und mal ehrlich - wer wirklich so aufs Auto angewiesen ist, kümmert sich besser drum - Versicherung, Steuern usw........

Was das Autohaus tut ist meines Wissens nicht rechtens - jedoch stellt sich die Frage, was in den Reaparaturaufträgen steht.

In dem Sinne - er kann nur auf Kulanz seitens der Versicherung hoffen - könnte er glaubhaft machen, dass die Nichtzahlung nicht auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhte, ginge evtl. was - aber sonst....

Grundsätzlich ist die Versicherung im Recht

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 18. August 2005 um 18:19

Mit derVers. hast du recht. Ich glaube er Zahlt Monatlich. Mir geht es nur darum das er sein Auto so schnell wie möglich wieder bekommt. Was hilft es wenn er jetzt auch noch Arbeitslos wird weil er nicht mehr zur Arbeit kann.

Ich habe ihm gesagt das Er bei der Rechnung 14 Tage zeit hätte und die müssen ihm das auto erstmal geben Oder liege ich da Falsch??? möchte ihm nicht noch größere schwierigkeiten machen!!!

Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn er in dieser verfahrenen Situation einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen betrauen würde.

am 18. August 2005 um 18:31

Naja Moment - ohne Rechtsschutz?

Wenn eine da ist - okay, aber sonst....

Außerdem kommts doch drauf an - wenn die Versicherung schon ihr Geld nicht sieht, wie soll das erst bei der Werkstatt aussehen?

Insofern...

Er sollte zunächst mal mit seiner Versicherung reden und über die Zahlungsmodalitäten klar werden - wenn dort ein Weg riengeht ist doch alles okay.

Wie gesagt - die vorherige Zahlungsmoral spielt dabei ne große Rolle....

Grüße

Schreddi

Jetzt stellt sich die Frage in welchem Monat er zuletzt bezahlt hat,ich vermute mal das wenigstens der Juli fehlt und mich würde es nicht wundern wenn der August auch noch aussteht.Wenn ich meine Versicherungsbedingungen richtig im Kopf habe hat man Zeit bis zum 15. des Monats an dem die Rechnung fällig wird.Kann mir nicht vorstellen das die wegen ein paar Tagen kleinlich werden.

Das die Werkstatt das Auto zurückbehält kann ich verstehen,wenn er schon die paar Kröten für die Versicherung nicht zusammenbringt werden die keinen Bock haben dann der Summe hinterherzulaufen.

Würde mal sagen das sich da jemand finanziell komplett übernommen hat oder seine finanziellen Prioritäten falsch setzt.

Erklärt seine Schwierigkeiten einen Kredit zu bekommen,das letzte mal hat das bei meiner Bank 1 Stund gedauert und am nächsten Tag war das Geld auf meinem Konto.

Wenn er seinen Beitrag nicht bezahlt, bekommt er eine Mahnung.

Wenn er dann die darin enthaltene 2 Wochenfrist verstreich läßt ohne zu zahlen, hat besteht kein Versicherungschutz.

Und genau das wird wohl der Fall sein...

Re: Vers.zu spät bezahlt, Kaskosch. wird nicht bez.

 

Zitat:

Original geschrieben von Skoda Superb

Der schaden beträgt ca.5000 € hat es von einer Vert. Werkstatt machen lassen...

Er hat der Werkstatt einen Reparaturauftrag erteilt, ohne eine Kostenübernahmebestätigung seiner Versicherung für diesen Schaden zu besitzen??

Der Sachverhalt ist vollkommen klar im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Bei der Erstprämie reicht es nicht zu zahlen,

bei Folgeprämien muss qualifiziert gemahnt werden.

Tipp:

Immer Lastschriftverfahren wählen und für richtige Kontonummer und Deckung sorgen.

Dann passiert so etwas gar nicht erst.

Dein Kollege hat sich also selbst in das Aus gestellt.

Traurig, aber wahr.

Der Reparaturauftrag war der nächste große Fehler.

Tipp:

Normal ist

1. Schadenmeldung an die versicherung,

2. Begutachtung durch deren Gutachter,

3. Reparaturfreigabe gegen Abtretung.

Dein Kumpel hat richtig viel Mist gebaut.

Es ist idiotisch:

a) nicht zu zahlen

b) den Schaden nicht mit der Versicherung abzustimmen.

Zwei Todsünden auf einmal.

Themenstarteram 19. August 2005 um 6:00

Halt Halt Halt

Er eine Rechnung bekommen von der Vers. Monat Febraur nicht bezahlt, Monat Mai nicht bezahlt und Monat August steht Offen ca. eine Woche nach bekommen des Briefes hat er alles Bar bezahlt.

(Monate sind nicht Identisch aber ungefähr)

 

Das Auto hat er in die Werstatt gebracht weil es nur noch bedingt Fahrbereit wahr und hat dem Autohaus die Karte der Vers. gegeben .Die wolten sich dann um alles kümmern. Ich glaube er hat auch nichts Unterschrieben wegen reparatur Auftrag!!!

 

So sieht alles schon wieder anders aus Oder???

Ich sage ja es Wirklich schwer ihm zu Helfen aber wir danken schon mal für die vielen Antworten!!!

Zitat:

Original geschrieben von Skoda Superb

Er eine Rechnung bekommen von der Vers. Monat Febraur nicht bezahlt, Monat Mai nicht bezahlt und Monat August steht Offen ca. eine Woche nach bekommen des Briefes hat er alles Bar bezahlt.

(Monate sind nicht Identisch aber ungefähr)

Das ist ein satter Prämienrückstand von drei Monaten. Hat die Versicherung entsprechend abgemahnt, ist sie wie geschrieben leistungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von Skoda Superb

Das Auto hat er in die Werstatt gebracht weil es nur noch bedingt Fahrbereit wahr und hat dem Autohaus die Karte der Vers. gegeben .Die wolten sich dann um alles kümmern. Ich glaube er hat auch nichts Unterschrieben wegen reparatur Auftrag!!!

Das Abgeben in der Werkstatt stellt einen konkludenten Reparaturauftrag dar. Darauf deutet insbesondere auch die Abgabe der Versicherungsnummer hin.

Nicht zu bezahlen und keine schriftlichen Vereinbarungen zu treffen ist entweder reichlich naiv oder der Versuch besonders dreist zu sein.

Beides ist offensichtlich nicht sehr glücklich.

so traurig der o.g. Fall für den jungen Mann auch sein mag ...

aber

ich habe eine Vollkasko-Versicherung für mein Auto; der jeweils fällige Beiträg wird jährlich von meinem Konto abgebucht

hätte ich in dem o.g. Fall zu entscheiden, dann würde ich die Regulierung ablehnen - zugunsten der übrigen Versicherten

verführen alle Versicherten so wie der junge Mann, dann wäre das Versicherungsgeschäft keines mehr

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