Teilkasko will nur Ersatzteil und nicht das Originalteil bezahlen

Hallo zusammen,

ich hatte einen Bruch des Außenspiegels. Meine TK zahlt den reinen Glasbruchschaden, so weit so gut.

Ich habe keine Werkstattbindung im Vertrag, also habe ich den Außenspiegel bei einem Karosseriemeister ersetzen lassen. Dieser hat den Originalspiegel verbaut, welche knapp €450,- kostet (beheizt, abblendbar).

Nachdem ich die Rechnung bei meiner Versicherung eingereicht habe, hat diese die Rechnung über ControlExpert prüfen lassen. Hier wurde angemerkt, dass auch ein Ersatzteilspiegel verbaut hätte werden können. Dieser hätte kanpp €150,- gekostet. Ergo werden auch nur die €150,- erstattet.

Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich den Unterschied gar nicht kannte und die Werkstatt den Spiegel bestellt und verbaut hat.

Ist das Vorgehen der Versicherung korrekt? Ich habe mal die Teilenummer des kaputten Spiegels verglichen. Genau diese wurde bestellt und eingebaut.

Kann ich von der Versicherung verlangen, dass sie mir die €450,- zahlt oder ist das Prozedere rechtlich ok?

Danke für Eure Antworten!

63 Antworten

"Möglicherweise haben die die Rechnung nicht verstanden."

Control€xpert und "möglicherweise nicht verstanden" - ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus.

""wir übernehmen" die Komiker übernehmen gar nix. das sind fremde dritte die mit dem Schadensfall nichts zu tun haben."

Control€xpert verwendet regelmäßig diese Formulierung "wir", sieht für mich (und viele andere) so aus, als wenn die nach Vorgaben der Versicherung "arbeiten" und zu faul sind, deren Textbausteine abzuändern.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2025 um 16:47:23 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. April 2025 um 15:42:19 Uhr:


Damit könnte man kostenlos den Versicherungsombudsmann behelligen, da es um das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft geht.
der arme Kerl, was soll der denn noch alles machen? 😁

Das sollte schon zu schaffen sein.🙂

Zitat:

@e64shmolik schrieb am 16. April 2025 um 17:00:11 Uhr:


Versicherer ist europa-go.

Einen Auszug von ControlExpert findet Ihr angehängt. In "Pos. 16" ist der entscheidende Text

Die Werkstatt hat das Glas mit der Teilenummer 51167168180 verbaut. Die Versicherung hat das Glas mit der Teilenummer 51167251650 angesetzt.

Das kaputte Glas hat die Teilenummer 51167168180

Ich habe im Teilekatalog von BMW geguckt. Das eine ist das Originalteil und das andere das Ersatzteil. Ich wußte davor gar nicht, dass es sowas gibt ;-)

Eingangs hast du geschrieben, dass der Spiegel beheizbar und abblendbar ist. Wenn die Abblendung wie beim Amarok durch eine bestromte Reaktion einer LCD-Schicht läuft, dann werden die Auftragsstreicher nur die normale Ersatzbestückung ohne diese Abblendfunktion gerechnet haben, damit sie für ihre "16,81€" ein paar € gutmachen. Diese geregelten Abblendspiegelgläser sind einfach bei allen Marken mal so richtig scheißeteuer. Wenn man die Auftragsstreicher darauf gezielt anpiekst, dann war es ein bedauerlicher Einzelfehler eines sonst perfekt arbeitenden Mitarbeiters und man entschuldigt sich brav dafür. Tatsächlich ist es dort aber der Alltag.

darüber kann die Werke sicher auch Auskunft geben. Wäre nicht das erste mal das diese Auftragsstreicher sich Irren und dann zu Ihrem Bedauern zurückrudern müssen.

Sind dann aber nur bedauerliche Einzelfälle

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Im übrigen sind auch FIN-Abfragen nicht immer fehlerfrei. Es kommt nämlich auch vor, dass Fahrzeuge während der Fertigung noch Änderungen erfahren, die fliesen dann nicht mehr in diese Informationen ein, da die Ausführungsvarianten "ab Werk" zum Produktionsbeginn an die Datenanbieter für die Kalkulationsprogramme (Audatex und DAT) übermittelt werden.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2025 um 18:45:26 Uhr:


darüber kann die Werke sicher auch Auskunft geben. Wäre nicht das erste mal das diese Auftragsstreicher sich Irren und dann zu Ihrem Bedauern zurückrudern müssen.

Sind dann aber nur bedauerliche Einzelfälle

Wäre aber auch nicht das erste mal, dass die Werkstatt versucht, zu viel abzurechnen.

Da gibts auch viele Einzelfälle 😉

Aber zum Fall:
Steht doch eh dabei, dass man nur einen Nachweis bringen muss, damit das höherwertige Spiegelglas verbaut wird.
Nachweis bringen. Foto vom alten Spiegel mit dessen Teilenummer verschicken.
Problem gelöst.

und du meinst, der Spiegel liegt noch bei der Werke?

Ob das so einfach wird 😁

im übrigen liegt hier eine Rechnung vor. Über deren Wichtung hab ich hier schon geschrieben (tatsächlicher Nachweis und keine Prognose)

Und schon gar nicht muss sich hier jemand gegenüber diesem Unternehmen rechtfertigen, warum nicht, habe ich auch schon geschrieben.

Wenn hier einer etwas anzweifelt, dann muss der beweisen, das hier falsch abgerechnet wurde und nicht umgekehrt.

Und nochmal, auch wenn es vielleicht schwer fällt das zu glauben. Die Meinung von diesem Verein ist ohne Wert weil:

Vertragsverhältnis Versicherungsnehmer - Versicherung

und nicht Versicherungsnehmer - Control Dinges- Versicherung

Bitte mal verinnerlichen und diese Bude nicht auch noch Lobhudeln

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 16. April 2025 um 19:20:38 Uhr:


und du meinst, der Spiegel liegt noch bei der Werke?

Ob das so einfach wird 😁

Klar. Er schreibt ja, welche Teilenummer auf dem Original Teil drauf steht.

Die wird er nicht auswendig gelernt haben 😉

Foto vom alten Spiegel einschicken, auf dem man die Teilenummer sieht.
Fall erledigt.
Die schreiben ja selber, dass es auf Nachweis bezahlt wird.

Kannst du versuchen, aber meine Prognose: Das ziehen die einfach durch. Du wirst wegen dem geringen Unterschiedsbetrag keinen Rechtsstreit anfangen wollen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 17. April 2025 um 08:43:44 Uhr:


Kannst du versuchen, aber meine Prognose: Das ziehen die einfach durch. Du wirst wegen dem geringen Unterschiedsbetrag keinen Rechtsstreit anfangen wollen.

Sollte man aber. Sonst lernen die das nie.

Das is doch deren Kalkül.

Is ja auch nichts anrüchiges, sondern im Rechtsstaat das vorgesehene Mittel.

Wir sind ja nicht im Kongo oder in Russland.

Und der Anwalt nimmt Dir die Arbeit ab und freut sich über leicht verdientes Geld.

Zitat:

Control€xpert verwendet regelmäßig diese Formulierung "wir", sieht für mich (und viele andere) so aus, als wenn die nach Vorgaben der Versicherung "arbeiten" und zu faul sind, deren Textbausteine abzuändern.

Ach was! Nach wessen Vorgaben denn sonst??

Tzzzzz ..

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 17. April 2025 um 09:33:17 Uhr:



Zitat:

@Handschweiß schrieb am 17. April 2025 um 08:43:44 Uhr:


Kannst du versuchen, aber meine Prognose: Das ziehen die einfach durch. Du wirst wegen dem geringen Unterschiedsbetrag keinen Rechtsstreit anfangen wollen.
Sollte man aber. Sonst lernen die das nie.
Das is doch deren Kalkül.
Is ja auch nichts anrüchiges, sondern im Rechtsstaat das vorgesehene Mittel.
Wir sind ja nicht im Kongo oder in Russland.
Und der Anwalt nimmt Dir die Arbeit ab und freut sich über leicht verdientes Geld.

Besonders bei einem Gegenstandswert von € 300,--.

Man kann ja den Anwalt fragen, was er mit dem leicht verdienten Geld macht. 😕

Was soll der Anwalt denn schon groß machen?

ControlExpert gibt die Lösung von dem Problem doch schon vor:
"Ein höherwertiges Spiegelglas kann nur mit einem aussagekräftigen Nachweis berücksichtig werden"

Nachweis in Form von einem Foto mit der Teilenummer des alten Spiegels einreichen.
Fertig.

Wenn man meint, dass man dafür einen Anwalt braucht, ok.
Ich würd das Foto einfach selber machen und hinschicken.

Die Auftragsstreicher haben hier gar nichts vorzugeben.

Warum wurde hier nun schon mehrfach beschrieben.

Wer das nicht verstanden braucht hier keine Ratschläge erteilen.

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