- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 1er
- 1er F20 & F21
- Tausch von Halogen Blinkern am LCI
Tausch von Halogen Blinkern am LCI
Ihr Lieben!
Mich stört, dass auch beim LCI anscheinend immer noch Fiesta Style Halogen Lampen vorne und hinten für die Blinker verbaut sind. Alle Lichtfunktionen in LED ausgeführt ist BMW Marketing Bullshit für Halogen Blinker. Anscheinend auch bei 3er und 4er sofern man nicht das LED Licht mit Selective Beam ordert.
Gibt es Drittanbieter LEDs, die man einbauen lassen kann?
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung kriegt mein Auto im Regelfalle gar nicht erst zu sehen, wenn mir einer reinfährt. Wer die Schadensabwicklung durch die gegnerische Versicherung regeln lässt, ist selber schuld. Ein von dir selbst oder vom Stamm-Autohaus beauftragter Gutachter wird derartige Spielchen nicht machen.
Solange das erstellte Gutachten glaubhaft ist, lässt die gegnerische Versicherung in der Regel kein Gegengutachten erstellen. Und wenn doch mal, dann mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Bilder des bestehenden Gutachtens. Dass ein zweiter Gutachter herauskommt für eine Begutachtung vor Ort, ist selten.
Aber es ist letztlich auch egal. Du darfst deine Sicht der Dinge gerne behalten und ich werde meine behalten. Auf einen Zweig kommen wir da scheinbar nicht.
Für diejenigen, die es interessiert, wie das Ganze dann aussieht:
https://www.youtube.com/watch?v=YEIumHxz53Q
Das flackern der LEDs kommt ausschließlich durch die Kamera. Live ist das nicht zu sehen, die Ausleuchtung ist gleichbleibend hell.
Wie man auf dem Video sieht, sind sowohl Farbe, Helligkeit als auch seitlicher Abstrahlwinkel gegeben.
Ähnliche Themen
41 Antworten
@Wollschaaf vielen Dank für das Video, gefällt mir sehr gut! Hast du ne Bezugsquelle? Danke im Voraus!!
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 17. August 2017 um 20:25:35 Uhr:
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung kriegt mein Auto im Regelfalle gar nicht erst zu sehen, wenn mir einer reinfährt. Wer die Schadensabwicklung durch die gegnerische Versicherung regeln lässt, ist selber schuld. Ein von dir selbst oder vom Stamm-Autohaus beauftragter Gutachter wird derartige Spielchen nicht machen.
Solange das erstellte Gutachten glaubhaft ist, lässt die gegnerische Versicherung in der Regel kein Gegengutachten erstellen. Und wenn doch mal, dann mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der Bilder des bestehenden Gutachtens. Dass ein zweiter Gutachter herauskommt für eine Begutachtung vor Ort, ist selten.
Aber es ist letztlich auch egal. Du darfst deine Sicht der Dinge gerne behalten und ich werde meine behalten. Auf einen Zweig kommen wir da scheinbar nicht.
Für diejenigen, die es interessiert, wie das Ganze dann aussieht:
https://www.youtube.com/watch?v=YEIumHxz53Q
Das flackern der LEDs kommt ausschließlich durch die Kamera. Live ist das nicht zu sehen, die Ausleuchtung ist gleichbleibend hell.
Wie man auf dem Video sieht, sind sowohl Farbe, Helligkeit als auch seitlicher Abstrahlwinkel gegeben.
Das stimmt. Und ich gebe dir auch Recht, dass in 99% der Fälle ein derartiger Umbau kein Problem darstellen wird.
Anders ist der Fall gelagert wenn es zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder gar Toten kommt. Dann wird die Staatsanwaltschaft einen Gutachten bestellen. Selbst für den Fall das der Blinker nichts mit dem Unfallhergang zu tun hat und vermutlich kein strafrechtliches Problem entsteht, kann dich die Versicherung belangen und den ausgezahlten Betrag einklagen. In der Abwägung sollte eigentlich klar sein, dass das Risiko in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht.
Ich finde es ärgerlich, dass man die Leuchten nicht verbauen darf, da sie in anderen EU-Ländern zum Teil zugelassen sind. Auch wenn die meisten den Unterschied vermutlich gar nicht sehen, auch mir gefällt das technisch cleane Blinken besser.
Baue halt solche rein:
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 17. August 2017 um 20:25:35 Uhr:
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung kriegt mein Auto im Regelfalle gar nicht erst zu sehen, wenn mir einer reinfährt. Wer die Schadensabwicklung durch die gegnerische Versicherung regeln lässt, ist selber schuld. Ein von dir selbst oder vom Stamm-Autohaus beauftragter Gutachter wird derartige Spielchen nicht machen.
Solange das erstellte Gutachten glaubhaft ist, lässt die gegnerische Versicherung in der Regel kein Gegengutachten erstellen.
Ich spreche nicht von einem Gutachter der gegnerischen Versicherung, ich spreche auch von einem, den Du beauftragst.
Überhaupt, dass Du das als Spielchen ansiehst, ist schon nicht haltbar. Es ist die normale Vorgehensweise bei einem Gutachten. Da stehen ja nicht irgenwelche beliebige Dinge drin, sondern exakt die, die drin stehen müssen. Es ist doch auch im Falle eines unverschuldeten Unfalls in Deinem Interesse, dass der Gutachter den Wertverlust feststellt und wie soll er das tun, wenn er nicht feststellt, welchen Wert das Fahrzeug vor dem Unfall hatte? Überspitzt formuliert könntest Du ja auch sagen, dass das Fahrzeug durch die montierten LED-Blinker mehr wert war und Dir deswegen ein höherer Wertverlust zusteht.

Ich werde mich zu dieser Thematik (mit einer Ausnahme) nicht weiter äußern, da mein Standpunkt klar ist. Ich bilde mir aufgrund meines beruflichen Hintergrunds ein das ganz gut einschätzen zu können. Ihr dürft das wie gesagt jedoch gerne auch anders sehen. Niemand zwingt euch die LEDs zu verbauen.
Pinkman merkte an, dass die Versicherung "den ausgezahlten Betrag einklagen kann". Das ist IMHO nicht so. Das verwehren der Kaskozahlung braucht mehr als ein Leuchtmittel, dass für den Unfallhergang irrelevant war. So einfach ist es nicht da herauszukommen für die Versicherung.
Und wenn wir über die Haftpflicht sprechen, ist die Aussage sowieso falsch. Da ist maximal eine überschaubare Regresszahlung in Höhe von 5.000€ fällig.
Ich habe meine LEDs bei gs-autotech auf Amazon gekauft. Der exakte Typ, den ich verbaut habe, ist aber anscheinend nicht mehr verfügbar.
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 18. August 2017 um 09:08:11 Uhr:
Ich werde mich zu dieser Thematik (mit einer Ausnahme) nicht weiter äußern, da mein Standpunkt klar ist. Ich bilde mir aufgrund meines beruflichen Hintergrunds ein das ganz gut einschätzen zu können. Ihr dürft das wie gesagt jedoch gerne auch anders sehen. Niemand zwingt euch die LEDs zu verbauen.Pinkman merkte an, dass die Versicherung "den ausgezahlten Betrag einklagen kann". Das ist IMHO nicht so. Das verwehren der Kaskozahlung braucht mehr als ein Leuchtmittel, dass für den Unfallhergang irrelevant war. So einfach ist es nicht da herauszukommen für die Versicherung.
Und wenn wir über die Haftpflicht sprechen, ist die Aussage sowieso falsch. Da ist maximal eine überschaubare Regresszahlung in Höhe von 5.000€ fällig.Ich habe meine LEDs bei gs-autotech auf Amazon gekauft. Der exakte Typ, den ich verbaut habe, ist aber anscheinend nicht mehr verfügbar.
Ich denke nicht, dass man Dich umstimmen kann, das will ich auch gar nicht, aber der Thread wird ja auch von anderen gelesen und in Google gefunden, von daher sollten zumindest alle Sichtweisen auch vertreten sein.

Meines Erachtens geht es eher darum, ob das Fahrzeug die Zulassung verliert oder nicht und dafür wäre es unerheblich, ob die LED ursächlich für den Unfall war.
Streng genommen ist die BE erloschen. Das ist mir bewusst und habe ich ja auch selber schon geschrieben.
Doch es zählt nicht nur blindlings dieser Fakt, sondern auch das wie.
Komme ich ohne Fremdverschulden z.B. bei Regen ins schleudern und lande im Graben, macht es für die Versicherung einen Unterschied, ob ich ein nicht eingetragenes Fahrwerk und total abgefahrene Reifen hatte oder ob unerlaubte Blinkerbirnen verbaut waren.
Und diese Verhältnismäßigkeit müssen eben Gutachter und Versicherung wahren. Klar ist so eine Veränderung nicht optimal, das will ich auch nicht so aussehen lassen.
Entscheiden muss jeder selber, für mich ist das Risiko jedoch überschaubar.
Und jetzt bin ich wirklich raus aus dieser Diskussion.
Zitat:
@vkone schrieb am 16. August 2017 um 22:01:40 Uhr:
Ihr Lieben!
Mich stört, dass auch beim LCI anscheinend immer noch Fiesta Style Halogen Lampen vorne und hinten für die Blinker verbaut sind.
Dass die Blinker hinten keine LEDs sind stimmt.
Vorne sind es jedoch auf jeden Fall LED-Blinker, wenn man die Voll-LED-Scheinwerfer hat. Bei meinem MJ 2017 sind es auf jeden Fall LED-Blinker vorne.
Ehrlich gesagt finde ich das größere Problem beim 1er, dass beim Betätigen der Blinkers das Tagfahrlicht dunkel geschaltet wird. Das sieht optisch auchnicht gerade schön aus, trotz LED.
Zitat:
@Wollschaaf schrieb am 18. August 2017 um 15:13:58 Uhr:
Streng genommen ist die BE erloschen. Das ist mir bewusst und habe ich ja auch selber schon geschrieben.
Ok, will Dir ja den Spaß an Deinen Blinkern nicht nehmen.

Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 18. August 2017 um 19:07:39 Uhr:
Ehrlich gesagt finde ich das größere Problem beim 1er, dass beim Betätigen der Blinkers das Tagfahrlicht dunkel geschaltet wird. Das sieht optisch auchnicht gerade schön aus, trotz LED.
Wäre es Dir denn lieber, wenn das Gegenüber den Blinker nicht mehr erkennt, weil dieser vom gleißend hellen LED - Tagfahrlicht überblendet wird? Genau deswegen wurde diese Funktion so appliziert - übrigens auch bei anderen Fahrzeugen mit Halogen - Tagfahrleuchten.
Zitat:
@philippnet schrieb am 18. August 2017 um 16:52:23 Uhr:
Zitat:
@vkone schrieb am 16. August 2017 um 22:01:40 Uhr:
Ihr Lieben!
Mich stört, dass auch beim LCI anscheinend immer noch Fiesta Style Halogen Lampen vorne und hinten für die Blinker verbaut sind.
Dass die Blinker hinten keine LEDs sind stimmt.
Vorne sind es jedoch auf jeden Fall LED-Blinker, wenn man die Voll-LED-Scheinwerfer hat. Bei meinem MJ 2017 sind es auf jeden Fall LED-Blinker vorne.
Was ist denn beim LCI hinten noch Non-LED?
Ist da wirklich "nur" die Blinkerbirne noch eine Glühlampe?
Was ist mit der Bremsleuchte und der Rückfahrlampe, sind das LED?
Meiner von 2015 LCI hat vorne LED und hinten für die Blinker Birnchen. Die Rückleuchten sind LED
Zitat:
@k.krapp schrieb am 18. August 2017 um 22:18:17 Uhr:
Was ist denn beim LCI hinten noch Non-LED?
Die einzigen LEDs in den Rückleuchten sind die für das Fahrlicht.
Blinker, Bremslicht, Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer...alles Glühobst.
Zitat:
@CrankshaftRotator schrieb am 18. August 2017 um 21:09:35 Uhr:
Wäre es Dir denn lieber, wenn das Gegenüber den Blinker nicht mehr erkennt, weil dieser vom gleißend hellen LED - Tagfahrlicht überblendet wird? Genau deswegen wurde diese Funktion so appliziert - übrigens auch bei anderen Fahrzeugen mit Halogen - Tagfahrleuchten.Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 18. August 2017 um 19:07:39 Uhr:
Ehrlich gesagt finde ich das größere Problem beim 1er, dass beim Betätigen der Blinkers das Tagfahrlicht dunkel geschaltet wird. Das sieht optisch auchnicht gerade schön aus, trotz LED.
Die Notwendigkeit das so zu lösen ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern ist dem Lampen-Design geschuldet. Beim Vorfacelift war das noch nicht nötig.
Die vFL F20 mit Xenon dimmen das TFL ebenfalls einseitig beim Blinken. Da irrst du dich, Jens.