Tanken an Tankstelle - richtiges Verhalten

Hallo, ich war heute Vormittag an einer Tankstelle mit ca. 8 Zapfstellen oder mehr tanken. Vor der Tankstelle ( nicht an einer Zapfsäule angestellt) wartete ein Auto - ich dachte er geht Brötchen oder Zigaretten kaufen und wir fuhren an eine Zapfsäule (rechte Seite) weiter und warteten, dass die Person vom Zahlen zurückkommt. Tat sie dann auch, und wir fuhren am die Zapfsäule. Just in diesem Moment fuhr das wartende Fahrzeug an die linke Zapfsäule und erklärte, dass er jetzt dran wäre. Er parkte absichtlich so dicht an unser Fahrzeug (Fahrerseite) dass mein Freund nicht aussteigen konnte. Also bin ich ausgestiegen und habe getankt . Er bezeichnete mich dann als alte Fo___ aus offenemFenster, er stieg dann aus seinem Auto aus, rieß dass Zapfventil aus unserem Tank und hängte es wieder in die Zapfsäule rein, damit ich erst bezahlen musste um dann noch einmal zu tanken. Ich ging zahlen und machte beim Zurückkommen ein Foto von ihm und seinem Kennzeichen. Darauf pöbelte er rum, baute sich vor mir als Frau auf, und bedrohte mich. Ich ließ mich davon nicht ablenken - wusste ja, dass eine Tankstelle videoüberwacht ist, und tankte erneut. Er stellte sich dicht neben mich - ich sagte ihm er solle eine Maske anziehen, Abstand halten und mich nicht belästigen. Daraufhin hustete er mich absichtlich an. Beim zweiten Mal zahlen habe ich der Kassiererin gesagt, dass sie die Videoaufnahmen bitte speichern soll. Ich hätte wirklich Lust ihn anzuzeigen - (Bedrohung, Nötigung, Vers. Körperverletzung durch. Coronaanhusten versuchte Sachbeschädigung - unser Auto war mit Benzin verschmiert). Ich weiß, dass die Polizei überlastet ist, und es wahrscheinlich eh nix bringt, aber es ärgert mich schon. Wie seht ihr das? abhaken oder weiter verfolgen?

149 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. April 2021 um 18:02:41 Uhr:


Genau,das ist Ihre Aufgabe.
Und generell gilt die Unschuldsvermutung,da muss die Diskrepanz schon sehr groß,oder der Kollege schon bekannt,sein um das passende Urteil zu bekommen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht wie Du das schreibst.

Ich habe nichts von "einfach" geschrieben. Nur diese "Zeugenzählerei", dieses "da steht Aussage gegen Aussage", das ist schlicht Unsinn. Wie einfach oder schwer es wäre, den Täter anzuklagen und eventuell zu verurteilen, kann von uns überhaupt keiner beurteilen.
Und auch wenn das eigentlich nicht zur Sache gehört, muss man solche Laienvorstellungen mal geraderücken, um in solchen Fällen nicht völlig falsche Argumentationen Verwirrung stiften zu lassen. Es wurde so viel Unsinn über unser Rechtssystem geschrieben und gesendet, dass manche das inzwischen für die Realität halten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Tanja19732020 schrieb am 11. April 2021 um 14:41:10 Uhr:


Ich zögere, weil solche Delikte meistens im Sande verlaufen und für die Polizei nur Arbeit bedeuten. Ich bin nicht auf Schadenersatz oder so aus - ich würde mir wünschen, dass dem Jungen Man von offizieller Seite erklärt wird, wie man sich verhält und wie nicht. Eine Online Anzeige ist schnell gemacht - ich habe auch kein Problem bei der Polizei persönlich vorzusprechen -.

unterschätze mal unsere Polizei nicht....

wenn dieser nette Mensch sich an der Tankstelle so verhalten hat, kann die Polizei auch mal direkt eine Streife bei dem Halter und mutmaßlichen Fahrer vorbeischicken und eine Art "Gefährderansprache" machen, was für den Betroffenen recht eindrucksvoll sein kann...😛

Das meintest Du ja wohl;

dazu wäre aber eine sofortige persönliche Anzeige "auf der Wache" sinnvoll gewesen.....

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 17:41:56 Uhr:


... Die Wirklichkeit ist etwas anders als unsere "TV-Gerichtsverhandlungen" es leider oft darstellen.

Grüße vom Ostelch

Stimmt, dort werden die Verbrecher immer verknackt.

Wie sagte mal eine Laufkollegin, von Beruf Polizistin ?

"Die Leute die wir einbuchten lässt sie Justiz wieder laufen, wir buchten sie wenig später wieder ein...das geht solange bis etwas Schlimmes passiert ist, erst dann werden sie von der Justiz eingebuchtet".

Also Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Begleitperson von @Tanja19732020 nichts von dem Trubel mitbekommen hat.
Da muß doch ein Geschrei gewesen sein, wenn die Kassiererin schon die Frage stellt "Was ist da los ? "
Das was außerhalb vom Fahrzeug gesprochen wird, und hier wurde sicher laut gesprochen, hört man gut im Innenraum.

Aber Ich verbleibe mal soweit und warte ab was die TS für Infos hat.

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Wenn Du selbst mal einige solcher netten Briefe zwecks Einstellung des Verfahrens bekommen hast kommst auch Du das vielleicht anders beurteilen.
Und die Beleidigung interessiert die mangels öffentlichen Interesse eh nicht.
Da bleibt nur die Zivilklage auf eigene Kappe,auch ist Bedrohung nicht strafbar,auch selbst erlebt.
Ich schreibe also nicht als Seifenopernschauer.

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 18:13:29 Uhr:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. April 2021 um 18:02:41 Uhr:


Genau,das ist Ihre Aufgabe.
Und generell gilt die Unschuldsvermutung,da muss die Diskrepanz schon sehr groß,oder der Kollege schon bekannt,sein um das passende Urteil zu bekommen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht wie Du das schreibst.

Ich habe nichts von "einfach" geschrieben. Nur diese "Zeugenzählerei", dieses "da steht Aussage gegen Aussage", das ist schlicht Unsinn. Wie einfach oder schwer es wäre, den Täter anzuklagen und eventuell zu verurteilen, kann von uns überhaupt keiner beurteilen.
Und auch wenn das eigentlich nicht zur Sache gehört, muss man solche Laienvorstellungen mal geraderücken, um in solchen Fällen nicht völlig falsche Argumentationen Verwirrung stiften zu lassen. Es wurde so viel Unsinn über unser Rechtssystem geschrieben und gesendet, dass manche das inzwischen für die Realität halten.

Grüße vom Ostelch

Bevor wir uns endgültig in bloßen Vermutungen und Klischees verlaufen warten wir mal ab, was die TE nun unternimmt oder auch bleiben lässt.

Grüße vom Ostelch

Hat noch wer etwas zum eigentlichen Fall zu schreiben?
Die Allgemeinen Abläufe solcher Rechtsgeschäfte des Staates sollten dann abgehandelt sein.

Moorteufelchen

Ja.
Ich finde solch ein Verhalten ekelhaft und hoffe das eine Anzeige in diesem Fall mal wirklich Erfolg hat und der Typ richtig verknackt wird.

Ich war heute bei der Polizei, habe Anzeige erstattet, die widerwillig ??????? aufgenommen wurde, eben auch mit dem Hinweis, dass es im Sande verlaufen wird - er wird einen Brief bekommen, muss sich schriftlich dazu äußern und das wird es dann gewesen sein. Immerhin wird er in ein paar Monaten noch mal an sein Verhalten erinnert. ??. Ob der Typ meine Adresse bekommt oder nicht, ist mir ziemlich wurst..bei uns ist alles videoüberwacht, wir haben zwei Hunde ... und für Einbrecher vorsichtshalber einen Baseballsch....
Auf meine Frage, ob nicht das Video sichergestellt werden könnte, meinte der Polizist, nein, da es für das öffentliche Interesse nicht von Bedeutung ist. Ich muss mich noch einmal bei der Community bedanken, ich fand es klasse, Eure Meinungen zu hören - auch vor dem Hintergrund ob meine Reaktion mit Anzeige mit einer „Überreaktion“ bewertet wird oder nicht.

Hallo Tanja,

erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung. 🙂

Polizisten reagieren da oft widerwillig, wenn man etwas von ihnen will. Leider habe ich häufiger diese Erfahrung gemacht. Man darf sich davon nicht abschrecken lassen. Ich habe zwar noch nie eine Person angezeigt, sondern es waren andere Dinge, die ich bei der Polizei gemeldet habe. Erst waren die recht abwehrend, dann wurde aber doch gehandelt. Daher also, nicht abschrecken lassen, auch wenn manche Polizisten widerwillig reagieren.

Zitat:

@Tanja19732020 schrieb am 12. April 2021 um 18:52:30 Uhr:


Auf meine Frage, ob nicht das Video sichergestellt werden könnte, meinte der Polizist, nein, da es für das öffentliche Interesse nicht von Bedeutung ist.

Insbesondere, was den Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz betrifft, besteht öffentliches Interesse.

In deinem Fall würde ich doch noch irgendwie versuchen, dass das Video gesichert wird, also z.B. mit der Tankstelle sprechen, dass die das abspeichern, weil bei Bedarf das Videomaterial als Beweismittel angefordert wird. Dir wird man es vermutlich nicht aushändigen. Wenn du aber nicht mit der Tankstelle sprichst, wird es vermutlich gelöscht, weil die Videos nach einigen Tagen wieder automatisch überschrieben werden.

Gruß

Uwe

Danke Tanja für die Rückmeldung

Ob es im Sande verläuft, warte erstmal ab. Meistens sind es ja immer die selben,und wenn der Typ schon eine Frau angeht, hat er vielleicht ja schon den ein oder anderen Eintrag. Den sehen die Polizisten ja erst,wenn sie die Person namentlich ermittelt haben.

Bzgl dem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz klingel mal bei der Bußgeldstelle Deines Landkreises durch, ggf nehmen diese dann die Anzeige auf.

Auf die Sicherstellung des Videos würde ich an deiner Stelle noch sehr deutlich hinwirken und zwar schriftlich unter Hinweis auf § 258 StGB f., sollte dem wieder nicht nachgegangen werden! So wird dieser Ermittlungsansatz Eingang in die Ermittlungsakte finden und voraussichtlich zur Beiziehung des Videos führen.

Falls Du rechtschutzversichert bist wende Dich an eine Anwaltskanzlei. Der Weg über die Polizei bringt nichts. Manche Polizisten können nur eine Verkehrskontrolle machen, oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen, haben aber sonst, wie hier wieder eindrucksvoll bewiesen, wenig Kompetenzen.

Anhusten ist zumindest versuchte Körperverletzung: https://www.youtube.com/watch?v=B1prSof7TWw

Dem muss die Polizei nachgehen. Auch wenn sie nicht will.

"Die Polizei hat das nur widerwillig zur Anzeige aufgenommen"
Der Diensteifer einiger Ordnungshüter ist manchmal durch nichts zu unterbieten.
Ich bin kein Pedant, aber solche Beamte sind mir auch schon untergekommen. Der Arbeitseifer änderte sich aber rasch als die Frage nach dem Dienststellenleiter aufkam.
Folge dem Rat der anderen, nimm dir einen Rechtsanwalt. Der schickt die Anzeige ohne Umweg zur Staatsanwaltschaft.

Oder war das etwa eine
1-Mann-Wache mit Zweigstelle in der Dorfkneipe?

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