Tanken an Tankstelle - richtiges Verhalten

Hallo, ich war heute Vormittag an einer Tankstelle mit ca. 8 Zapfstellen oder mehr tanken. Vor der Tankstelle ( nicht an einer Zapfsäule angestellt) wartete ein Auto - ich dachte er geht Brötchen oder Zigaretten kaufen und wir fuhren an eine Zapfsäule (rechte Seite) weiter und warteten, dass die Person vom Zahlen zurückkommt. Tat sie dann auch, und wir fuhren am die Zapfsäule. Just in diesem Moment fuhr das wartende Fahrzeug an die linke Zapfsäule und erklärte, dass er jetzt dran wäre. Er parkte absichtlich so dicht an unser Fahrzeug (Fahrerseite) dass mein Freund nicht aussteigen konnte. Also bin ich ausgestiegen und habe getankt . Er bezeichnete mich dann als alte Fo___ aus offenemFenster, er stieg dann aus seinem Auto aus, rieß dass Zapfventil aus unserem Tank und hängte es wieder in die Zapfsäule rein, damit ich erst bezahlen musste um dann noch einmal zu tanken. Ich ging zahlen und machte beim Zurückkommen ein Foto von ihm und seinem Kennzeichen. Darauf pöbelte er rum, baute sich vor mir als Frau auf, und bedrohte mich. Ich ließ mich davon nicht ablenken - wusste ja, dass eine Tankstelle videoüberwacht ist, und tankte erneut. Er stellte sich dicht neben mich - ich sagte ihm er solle eine Maske anziehen, Abstand halten und mich nicht belästigen. Daraufhin hustete er mich absichtlich an. Beim zweiten Mal zahlen habe ich der Kassiererin gesagt, dass sie die Videoaufnahmen bitte speichern soll. Ich hätte wirklich Lust ihn anzuzeigen - (Bedrohung, Nötigung, Vers. Körperverletzung durch. Coronaanhusten versuchte Sachbeschädigung - unser Auto war mit Benzin verschmiert). Ich weiß, dass die Polizei überlastet ist, und es wahrscheinlich eh nix bringt, aber es ärgert mich schon. Wie seht ihr das? abhaken oder weiter verfolgen?

149 Antworten

Wenn das völlig unbestritten ist, dann hätte die TE, notfalls zusammen mit anderen von ihrem Festnahmerecht gem. § 127 I StGB zur Feststellung der Identität Gebrauch machen können und den Pöbler und Anhuster bis zum Eintreffen der Polizei auch uinter Anwendung körperlicher Gewalt festhalten dürfen.

Ihn und sein Auto stattdessen zu fotografieren, um anhand dieser Fotos eine Identifizierung zu ermöglichen, ist doch "deeskalierend" genug und zu diem Zweck auch keineswegs immer rechtswidrig.

Grüße vom Ostelch

Mich würde echt mal der User bezogene Praxistest der hier gegeben Tipps interessieren.
Von körperlicher Gewalt über Sachbeschädigung (Notwehr) bis hin zur Festnahme war ja alles dabei.
Das könnte alles ganz schnell im Krankenhaus enden, unter Umständen sogar im Sarg.

Solang es keine eindeutigen Beweise oder belastbare Zeugen gibt löst sich eine Anzeige in Wohlgefallen auf.
Hat der Beifahrer alles gehört und gesehen?
Ist der Inhalt der Videoaufnahme eindeutig als Straftat zu werten?
Da bliebe eventuell nur der Nachweis der Verletzung des Infektionsschutzgesetzes übrig.
Und ob die Tankstelle die Videoaufnahmen gesichert hat ist fraglich.
Das steht Aussage gegen Aussage.
Dann kommt die Mitteilung des eingestellten Verfahrens,und das war es dann.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. April 2021 um 17:38:20 Uhr:


Solang es keine eindeutigen Beweise oder belastbare Zeigen gibt löst sich eine Anzeige in Wohlgefallen auf.
Und ob die Tankstelle die Videoaufnahmen gesichert hat ist fraglich.
Und was ist dort eindeutig als Straftatsbestand optisch zu werten.
Das steht Aussage gegen Aussage.
Dann kommt die Mitteilung des eingestellten Verfahrens,und das war es dann.

Es steht nicht "Aussage gegen Aussage". Der Zeugenbeweis ist völlig ausreichend. das Video könnte weitere Sachverhaltshinweise geben, muss es aber nicht. Es werden die Zeugen vernommen und es liegt in der freien Beweiswürdigung des Gerichts, wie diese Aussagen bewertet werden. Die Wirklichkeit ist etwas anders als unsere "TV-Gerichtsverhandlungen" es leider oft darstellen.

Grüße vom Ostelch

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Ich hoffe die TE zieht das durch und lässt uns am Ergebnis teilhaben.

Fraglich, ob das passieren wird, wenn man sich hier noch als Eskalateur bezeichnen lassen muss.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 17:41:56 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. April 2021 um 17:38:20 Uhr:


Solang es keine eindeutigen Beweise oder belastbare Zeigen gibt löst sich eine Anzeige in Wohlgefallen auf.
Und ob die Tankstelle die Videoaufnahmen gesichert hat ist fraglich.
Und was ist dort eindeutig als Straftatsbestand optisch zu werten.
Das steht Aussage gegen Aussage.
Dann kommt die Mitteilung des eingestellten Verfahrens,und das war es dann.

Es steht nicht "Aussage gegen Aussage". Der Zeugenbeweis ist völlig ausreichend. das Vidoe könnte weitere Sachverhalzshinweise geben, muss es aber nicht. Es werden die Zeugen vernommenund es liegt in der freien Beweiswürdigung des Gerichts, wie diese Aussagen bewertet werden. Die Wirklichkeit ist etwas anders als unsere "TV-Gerichtsverhandlungen" es leider oft darstellen.

Grüße vom Ostelch

😁😁😁😁 *thumbup*

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. April 2021 um 16:15:30 Uhr:


Kannst Du es mal unterlassen,der TE eine Schuld zuzuweisen/Anzudichten

Vielleicht kriege ich´s nur nicht ordentlich rüber, aber ich bin Lichtjahre davon entfernt der TE eine "Schuld" in irgendeiner Form anzu... was auch immer.

Nur halte ich es für unklug, als Frau alleine einem Typ gegenüber stehend der erkennbar aggressiv auftritt, diesen zu fotografieren - was ohne dessen Zustimmung nunmal nicht erlaubt ist. Und obendrein unnötig, da ja Video-Überwachung vorhanden.

Wie so ein Zeitgenosse darauf reagiert ist leicht vorhersehbar und kann ganz böse schiefgehen. Auf die Hilfe Unbeteiligter kann man nicht zählen.

Vielleicht jetzt klarer, worum es geht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. April 2021 um 16:15:30 Uhr:


Da Kenn ich genug, die so eine Aktion nicht wie der Freund der TE sitzend im Auto durchgehen hätten lassen.

Maulhelden gibts ne ganze Menge. damit meine ich jetzt nicht dich.

Was ich anstelle des Beifahrers gemacht hätte, weiß ich nicht denn ich hab die Beteiligten und die Situation nicht erlebt. Ich weiß nur ganz genau, was ich nicht gemacht hätte: Im Auto sitzen bleiben.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. April 2021 um 16:59:24 Uhr:


Wenn das völlig unbestritten ist, dann hätte die TE, notfalls zusammen mit anderen von ihrem Festnahmerecht gem. § 127 I StGB zur Feststellung der Identität Gebrauch machen können und den Pöbler und Anhuster bis zum Eintreffen der Polizei auch uinter Anwendung körperlicher Gewalt festhalten dürfen.

Vollkommen korrekt und auch nötig wäre es gewesen.

In der Praxis scheitert das leider an: siehe oben.

Inwiefern ist denn das bloße Fotografieren in der Öffentlichkeit verboten?

Einiges hier ist weg oder bearbeitet.
Ich würde allen mal empfehlen auf weitere Meldungen der TE zu warten.
Auf jeden Fall sollte nicht jede sonderliche Rechtsauffassung hier besprochen, zitiert, geradegerückt oder sonstwie als Aufhänger für irgendwelche Schreiberei genutzt werden.

Moorteufelchen

Welcher Zeugenbeweis?
Da ist bisher kein weiterer Zeuge genannt,außer das es Leute gesehen haben und jemand im Auto saß.
Was hat der gesehen und gehört?
Und Ihre Aussage ist sicher eine Zeugenaussage,alleine aber sicher nicht ausreichend.
Behaupten kann jeder alles,beweisen muss man es können.
Ja,es geht nicht wie im Fernsehen.

Erst einmal Anzeige erstatten kann sicher nicht schaden,dann muss man aber auch passende Aussagen von Zeugen haben oder passende Bilder.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 12. April 2021 um 17:52:16 Uhr:


Welcher Zeugenbeweis?
Da ist bisher kein weiterer Zeuge genannt,außer das es Leute gesehen haben und jemand im Auto saß.
Und Ihre Aussage ist sicher eine Zeugenaussage,alleine aber sicher nicht ausreichend.
Behaupten kann jeder alles,beweisen muss Mann es können.
Ja,es geht nicht wie im Fernsehen.

Erst einmal Anzeige erstatten kann sicher nicht schaden,dann muss man aber auch passende Aussagen von Zeugen haben oder passende Bilder.

Es genügt die Zeugenaussage der TE. Wenn es mehr Zeugen gibt, ist das sicher gut, aber keine Voraussetzung. Warum soll die Zeugenaussage des Opfers allein nicht ausreichen? Es kommt nicht auf die Zahl, sondern die Qualität der Aussage an. Die TE muss hier gar nichts beweisen. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Grüße vom Ostelch

Genau,das ist Ihre Aufgabe.
Und generell gilt die Unschuldsvermutung,da muss die Diskrepanz schon sehr groß,oder der Kollege schon bekannt,sein um das passende Urteil zu bekommen.
Ganz so einfach ist es dann doch nicht wie Du das schreibst.

Aber Anzeige zu erstatten hat grundsätzlich das Ergebnis das der Kollege Post bekommt.
Das führt bei manchen schon zum Brechreiz.

Warten wir doch mal ab, ob sich @Tanja19732020 zeitnah noch zum weiteren Vorgehen meldet.

Weitere Posts driften doch eher in Vermutungen ab, die nicht jede Glaskugel beantworten kann. 🙂

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