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in der Probezeit richtig scheisse gebaut...

Themenstarteram 9. August 2008 um 10:29

hey,

ich habe wie ihr es schon im thema gelesen habt richtig scheisse gebaut, obwohl ich noch in der probezeit bin.

ich fange am besten ganz vorne an:

ich habe mich vor ca. 2 monaten dummerweise im halteverbot erwischen lassen... --> 10,-

danach habe ich mich ca. 3 wochen danach mit 8km/h zuviel innerorts blitzen lassen ---> 15-,

is ja alles noch nich so schlimm und ich hab mich damit abgefunden, dass ich die kohle zahlen muss bzw gezahlt habe und alles lief wieder gut. bis zum 22.7. an dem ich mich 2x!! habe blitzen lassen. und jetzt kommts: das erste mal war mit 27 nach abzug zuviel und das andere mal war mit 30 km/h zuviel.

der erste bescheid kam gleich nach ca. zwei wochen und ich habe mich informiert, dass ich 50+gebühr zahlen muss und zur nachschulung. doch heute kam der bescheid über das zweite mal wobei ich mir nicht sicher bion, ob ich da wirklich zuviel gefahren bin. ich habe auch keinen "blitz" gesehen...

was denkt ihr muss ich dann noch amchen/zahlen und kann ich dagegen angehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pv224

kann ich dagegen angehen?

Wieso solltest du?

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Zitat:

Original geschrieben von pv224

kann ich dagegen angehen?

Wieso solltest du?

Am besten zum nächsten Revier und Lappen freiwllig abgeben. Irgendwas kann da ja nicht stimmen, unterstell ic hdir jetzt mal.. nicht böse gemeint

Themenstarteram 9. August 2008 um 12:10

ich wurde zwar an dem tag geblitzt, aber nicht an dieser stelle. deswegen wollte ich dagegen angehen.

muss ichd en lappen dann wirklich direkt abgeben?

Du wirst zusätzlich zum ersten Vergehen jetzt noch das Zweite bezahlen müssen, einen Monat den Führerschein abgeben müssen (da 2x mit mehr als 25km/h zu schnell innerhalb eines Jahres erwischt).

Wegen der Probezeit, es könnte sein, dass eine Empfehlung zur Verkehrspychologischen Beratung kommt, ist aber nicht so schlimm (ist nur eine Empfehlung von der Führerscheinstelle). Ich bin mir jetzt auch nicht sicher ob das kommt, wenn die Vergehen zeitlich nahe beieinander liegen. Aber, falls Du jetzt diese Empfehlung bekommst, hättest Du beim nächsten Vergehen mit Punkten innerhalb der Probezeit dann echte Probleme!

Gruß

Berni

Zitat:

Original geschrieben von pv224

ich wurde zwar an dem tag geblitzt, aber nicht an dieser stelle. deswegen wollte ich dagegen angehen.

Wenn du dort nicht gefahren bist, dann kannst du auf dem Anhörungsbogen selbstverständlich die Wahrheit berichten.

Auf dem Blitzerfoto sollte nach deiner Angabe ein anderes Fahrzeug sowie ein anderer Fahrer erkennbar sein. Sehe da keine Schwierigkeiten wenn es so ist wie du sagst.

Zitat:

Original geschrieben von pv224

 

was denkt ihr muss ich dann noch amchen/zahlen und kann ich dagegen angehen?

Wenn du damit nicht einverstanden bist mußt du eben Wiederspruch einlegen,nur ohne wirklich gute Gründe hat das nur den Effekt das es teurer wird,ohne Anwalt und Akteneinsicht wirst du nichts genaues rausbringen.

Aber mal was grundlegendes,hast du von der 2.Messung ein Bild?Wenn nein kannst du bei der Bußgeldstelle anrufen und nach einem Bild fragen oder im Anhörungsbogen angeben das du ohne Bild unmöglich sagen kannst wer gefahren sein könnte.Das kann dann dazu führen das du nichts mehr von denen hörst oder gleich ein Bußgeldbescheid kommt.

 

Ansonsten gibt es die einfache Variante,du zahlst die Rechnung und erfreust dich an den Bonuspunkten in Flens.Da du die Nachschulung noch nicht absolvierst hast und auch kein Fahrverbot droht passiert weiters nichts.Nur solltest du dann die restliche verlangerte Probezeit etwas aufmerksammer und langsamer fahren.

 

Die Empfehlung zur Beratung kommt erst wenn du nach absolvierter Nachschulung wieder einen Bock schiesst.

Weswegen es gar nicht so schlimm ist wenn es ewig dauert bis die Aufforderung zur Nachschulung ins Haus flattert.

am 9. August 2008 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ansonsten gibt es die einfache Variante,du zahlst die Rechnung und erfreust dich an den Bonuspunkten in Flens.Da du die Nachschulung noch nicht absolvierst hast und auch kein Fahrverbot droht passiert weiters nichts.Nur solltest du dann die restliche verlangerte Probezeit etwas aufmerksammer und langsamer fahren.

Es dürfte aber trotzdem zu einem Fahrverbot kommen... Denn 2x innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h drüber heißt auch: 1 Monat ohne Lappen!

Gruß

milliway42

Halte ich nicht für wahrscheinlich da der erste Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig war als er das zweite Mal geblitzt wurde.

Für den ersten Verstoß gilt der Tag der Rechtskraft und für den Zweiten der Tattag.Da hat es schon einige angepisst weil sie den ersten Bescheid um Monate verzögerten um dann ein zweites Mal aufzufallen.Hätten sie den ersten Verstoß gleich bezahlt hätte dann der zweite nicht zu einem Monat ÖPNV geführt.

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ansonsten gibt es die einfache Variante,du zahlst die Rechnung und erfreust dich an den Bonuspunkten in Flens.Da du die Nachschulung noch nicht absolvierst hast und auch kein Fahrverbot droht passiert weiters nichts.Nur solltest du dann die restliche verlangerte Probezeit etwas aufmerksammer und langsamer fahren.

Es dürfte aber trotzdem zu einem Fahrverbot kommen... Denn 2x innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h drüber heißt auch: 1 Monat ohne Lappen!

Gruß

milliway42

In der Probezeit langt es auch wenn du einmal über 20km/h bist ;)

Addiert sich das? Weil Probezeitverlängerung = 1 Monat Fahrverbot + 2 mal in einem Jahr über 25km/h zu schnell = 1 Monat weg = 2 Monate ingesamt?! :D

Themenstarteram 9. August 2008 um 13:49

ich bekommd en fürherschein wegen dem ersten mal nicht abgenommen. das hat mir meinf ahrlehrer versichert, dass ich "nur" zur 300-, nachschulung muss.. :(

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Halte ich nicht für wahrscheinlich da der erste Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig war als er das zweite Mal geblitzt wurde.

Für den ersten Verstoß gilt der Tag der Rechtskraft und für den Zweiten der Tattag.Da hat es schon einige angepisst weil sie den ersten Bescheid um Monate verzögerten um dann ein zweites Mal aufzufallen.Hätten sie den ersten Verstoß gleich bezahlt hätte dann der zweite nicht zu einem Monat ÖPNV geführt.

Ja, aber das erschliesst sich mir nicht. Denn irgendwann wird der Bescheid rechtskräftig. Und dann dürften die beiden "Tat(rechtskraft)zeiten" ja noch näher beieinanderliegen.

Zitat:

Original geschrieben von pv224

ich bekommd en fürherschein wegen dem ersten mal nicht abgenommen. das hat mir meinf ahrlehrer versichert, dass ich "nur" zur 300-, nachschulung muss.. :(

Ne....des ersten Verstoßes wegen nicht. Aber im Zusammenspiel mit dem zweiten sehr wohl (und ich denke, dass es bei einem FS-Neuling auch nicht schlecht ist - aber das ist meine unwesentliche Meinung!)

Themenstarteram 9. August 2008 um 14:19

danke erstmal.

genau das war nämlich meine frage. das mim ersten verstoß wusste ich ja schon. aber was mir mit dem zweiten bevorsteht wollte ich wissen. is das mit dem einen monat entzug jetzt sicher? bzw. weis jemand wo das genau steht?

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