Tagfahrlichtschaltung
Hallo Audianer, ich muß doch mal ein altes Thema aufwärmrn.
Tagfahrlicht. Ich habe diesbezüglich fast alle Beiträge gelesen, aber nichts brauchbares gefunden.
Da mein silberner Avant tagsüber gern mal übersehen wird habe ich über die Nachrüstung von Tagfahrleuchten nachgedacht.
Nur zusätzliche Leuchten am 80er? Sieht irgendwie nicht aus.
Also hab ich mir folgene Schaltung eingebaut.
Ralais mit Ruhekontakt. Der Kontakt verbindet Zündungsplus bei nicht eingeschaltetem Licht mit den Hauptscheinwerfern. Das Ralais wird über das Standlicht geschaltet. Damit habe ich jetzt folgende Funktion: Bei Einschalten der Zündung leuchtet das Abblendlicht, sonst nichts. Kein Schlußlicht, kein Standlicht, keine Instrumentenbeleuchtung.
Wenn ich nun das Standlicht einschalte, wird der Ralaiskontakt geöffnet und Lichtfunktion ist wie gehabt.
Nun würde ich aber statt des Abblendlichtes lieber die Nebler schalten.
Bei einsetzender Dunkelheit würd ich eher merken, das ich das Licht einschalten muß. Und die Nebler als TFL blenden doch bestimmt weniger? als Abblendlicht, da sie doch recht tief sitzen.
Laut einem VW Passat Forum soll das auch erlaubt bzw geduldet sein.
Sie dürfen eben nur allein leuchten als TFL. Das wäre ja bei beiner Schaltung gegeben.
Beim KBA soll es mal ein PDF gegeben haben wo es so drin steht.
Kann mir einer dazu genaueres sagen?
21 Antworten
Na toll. Danach bin ich gezwungen mir so hässliche LED Dinger anzubauen, nur um dei RL Kenzeichnung zu haben.
Na ja.. Es gibt Hauptscheinwerfer, die auch über eine Tagfahrlichtgenemigung verfügen. Auf den Scheinwerfern ist dann ein R87 eingraviert... glaub der A3 hat so Scheinwerfer.
Das Problem ist, das dein Hauptscheinwerfer nicht für Tagfahrlicht geprüft und zugelassen wurde. Genauso, darfst Du auch keine Hallogen Scheinwerfer in Xenon Scheinwerfer verwandeln.
Ich habe hier mal was interrsantes für Dich rausgesucht...
www.daylightrunninglights.com/page20.htm
www.daylightrunning.de/html/audi.html
Legal wirst so was nicht bekommen. Damals gabs hald noch kein TFL und daher auch keine Scheinwerfer. Ich denke, das auch keine kommen werden, da es kein Markt gibt für ein Hersteller solche Scheinwerfer rauszubringen, da diese Zulassung auch extrem teuer für den Hersteller ist.
In der Bucht gibts allerdings so Scheinwerfer die eine "TFL" Leiste integriert haben, die allerdings nur als Standlicht zugelassen sind.
Nr. 200457814275
Ich denke, ich werd die Schaltung erst mal so lassen wie sie ist. Abblendlicht bei geschalteter Zündung.
Vielleicht gibt es ja mal Nachrüstsätze, die auch am B4 gut aussehen.
Das die Nebler nicht erlaubt sind in Deutschland war mir eigendlich klar.
Mich hatten nur einige Beiträge in diversen Foren nachdenklich gemacht, ob es vielleicht denn doch erlaubt wäre.
Optimal wären doch kleine TFL mit schwachen Halogenlampen.
Hab sowas aber leider noch nicht gefunden.
Wo kein Kläger ist kein Richter 😁
Solche Sachen werden wenn überhaupt wichtig, sollte eine Verkehrsgefärdung vorliegen oder bei einem Unfall wenn es um die Schadensregulierung geht wichtig bzw. interresant.
Ins Gefängniss kommt man deshalb nicht... also lass es so.
Im Prinzip muss Dir nur bewusst sein, das Du eben ohne ABE (Versicherungsschutz) unterwechs bist genaugenommen.
sind denn diese led lichter direkt unterm scheinwerfer erlaubt oder müssen die einen gewissen abstand haben
Zitat:
Original geschrieben von nogaroc4
Na ja.. Montiervorschriften gibts schon...
naja ich will die direkt unterm scheinwerfer einbauen müste ja denke mal klappen wenn die min. und max. maße eingehalten werden oder...
siehe anhang
Sollte eigetlich kein Problem sein. Würde aber trozdem mal bei einer Prüfanstalt vornachfragen. Dann bist auf der sicheren Seite...