Tagfahrlichter

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Hallo !!

habe mir vor drei Monaten ein Ford Mondeo BJ 2016 gekauft .
die haben mir Tagfahrlicht ein gebaut mit Nebelscheinwerfer aber die sehen nicht so gut aus
jetzt habe ich geguckt im Internet und habe ein paar gewunden aber mein Ford Händler sagt
die kann er mir nicht ein bauen sind aber für das Fahrzeug !!!

Die auf denn bild würde ich gerne haben !!
was kann ich machen ??

47 Antworten

Zitat:

@kleiner286 schrieb am 19. Dezember 2017 um 20:48:34 Uhr:


hi hi
habe keine Led-Scheinwerfer ich will nur Tagfahrlichter mir ein bauen lassen die auf denn bild sind

Auf Deinem Foto sieht man, dass das TFL unten recht stark leuchet und oben in der Scheinwerfereinheit anscheinend das Standlicht mit an ist.
Ich würde mal darauf tippen, dass dies nicht zulässig ist. Entweder muss oben alles aus sein oder sobald das Standlicht (oder Fahrlicht) eingeschaltet wird, muss das TFL deutlich gedimmt werden.
Das TFL auf dem Foto sieht nicht wirklich deutlich gedimmt aus - vielleicht irre ich - aber das ist eben ein gerne gemachter Fehler - da werden irgendwelche Lampen an "Dauerplus" angeschlossen und leuchten permament mit voller Stärke sobald die Zündung eingeschaltet ist. Das ist der elktrisch einfachste Weg aber nicht zulässig.
Verfügt der Wagen über ein TFL ab Weg muss dieses ferner rückgebaut werden (entnahme der Leuchtmittel ist kein Rückbau) und anschließend dem Tüv (o.ä.) vorgeführt werden. Hierdurch entstehen Kosten.

Habe mal gegoogelt, Aliexpress https://de.aliexpress.com/.../1859472_32783260108.html
Das wird wohl der Grund sein, warum baust du die nicht selbst ein.

Zitat:

@rabe2701 schrieb am 19. Dezember 2017 um 21:49:05 Uhr:


Habe mal gegoogelt, Aliexpress https://de.aliexpress.com/.../1859472_32783260108.html
Das wird wohl der Grund sein, warum baust du die nicht selbst ein.

vermutlich weil es mit dem blossen einbauen und anstecken nicht getan ist...kein Abgleich mit den anderen Lichtern, vermutlich keine ABE.
Die eigentliche Herausforderung liegt in der Legalisierung dieser Lampen - ausser der Wagen soll ab dem Einbau nur noch auf abgesperrten Straßen oder außerhalb der EU bewegt werden...

Sehe ich auch so!

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Danke rabe2701 !!

hier ist der link : https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_fkmr1_4?...

okay danke euch beiden !!

Wenn du die nicht selbst einbauen kannst, würde ich mal in einer Freien Werkstatt nachfragen.

Zitat:

@kleiner286 schrieb am 19. Dezember 2017 um 22:29:51 Uhr:


okay danke euch beiden !!

DU hast vermutlich gesehen dass das Amazon-Angebot keine Zulassung hat (ist ja bereits in der Artikelbeschreibung angegeben) und demnach ein TÜV-Gutachten einzuholen ist (Zitat: "Es ist nicht die Original-Autoteile Nicht Enthalten E-Mark-Authentifizieren / TÜV"😉.

Hier ist ein Link der dem Laien ein wenig die Hintergründe des TFL und der STVO erläutert (aber es geht ja ganz nett hervor dass man nur ein TFL pro Auto 😉 betreiben darf - zumindest in Deutschland ).

Die Ford-Werkstatt kennt i.d.R. die gesetzlichen Grundlagen und will den Fahrzeughalter vor juristischen Problemen / Stilllegung des Wagens schützen.

Was nutzt einem ein schickes Tagfahlich wenn man den Wagen danach nicht mehr auf den öffentlichen Straßen bewegen darf...

kann mir einer sagen oder weiß einer wo ich halogen scheinwerfer mit tagfahrlicht kaufen kann ??
habe schon im internet geguckt aber keine gewunden für mein auto ?

Was denn nun Tagfahrlicht in den Scheinwerfern oder den Nebellichtern?

Moin,

Ich wusste gar nicht das es normale Halogen Scheinwerfer mit dem integrierten TFL gibt. Von daher bin ich bisher von LED Scheinwerfern ausgegangen. Tja, man lernt nie aus.

Zitat:

@vectra712 schrieb am 23. Dezember 2017 um 09:01:14 Uhr:


Moin,

Ich wusste gar nicht das es normale Halogen Scheinwerfer mit dem integrierten TFL gibt. Von daher bin ich bisher von LED Scheinwerfern ausgegangen. Tja, man lernt nie aus.

Als der MK5 auf den Markt kam galt schon die TFL-Pflicht. Daher hat jeder Mondeo TFL. Entweder Halogen oben drin, LED unten oder LED oben.

Die Halogenversion hat das (Halogen)TFL in den Hauptscheinwerfern. Der ST-Line war damals nicht mit LED bestellbar und hatte LED-TFL Streifen in den Neblern. Das LED TFL in den Hauptscheinwerfern (die mittlerweile auch beim ST-Line bestellbar sein müssten) gibt es nur i.V.m. LED-Hauptscheinwerfern.

Zitat:

@Nasenpfahl schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:17:04 Uhr:


Die Halogenversion hat das (Halogen)TFL in den Hauptscheinwerfern. Der ST-Line war damals nicht mit LED bestellbar und hatte LED-TFL Streifen in den Neblern. Das LED TFL in den Hauptscheinwerfern (die mittlerweile auch beim ST-Line bestellbar sein müssten) gibt es nur i.V.m. LED-Hauptscheinwerfern.

Ganz genau - und damit schließt sich wieder der Kreis zum TS - der hat nämlich bereits ein Halogen-TFL an bord (serienmässig) oben mit drin. Ein zweites TFL ist nicht zulässig - egal ob Halogen oder LED. Wenn er unten ein TFL haben will, muss, wie ich schrieb, das obere stillgelegt werden - das wiederum geht (juristisch korrekt) nicht einfach durch Entnahme der Leuchtmittel (Birnen raus), sondern durch Vorführung beim TÜV (o.Ä.).

Auch muss das untere neue TFL entsprechend elektrisch angesteuert werden (darf ja nicht permanent leuchten bzw. muss situativ gedimmt sein).

Zitat:

@laserlock schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:23:49 Uhr:



Zitat:

@Nasenpfahl schrieb am 23. Dezember 2017 um 22:17:04 Uhr:


Die Halogenversion hat das (Halogen)TFL in den Hauptscheinwerfern. Der ST-Line war damals nicht mit LED bestellbar und hatte LED-TFL Streifen in den Neblern. Das LED TFL in den Hauptscheinwerfern (die mittlerweile auch beim ST-Line bestellbar sein müssten) gibt es nur i.V.m. LED-Hauptscheinwerfern.

Ganz genau - und damit schließt sich wieder der Kreis zum TS - der hat nämlich bereits ein Halogen-TFL an bord (serienmässig) oben mit drin. Ein zweites TFL ist nicht zulässig - egal ob Halogen oder LED. Wenn er unten ein TFL haben will, muss, wie ich schrieb, das obere stillgelegt werden - das wiederum geht (juristisch korrekt) nicht einfach durch Entnahme der Leuchtmittel (Birnen raus), sondern durch Vorführung beim TÜV (o.Ä.).

Auch muss das untere neue TFL entsprechend elektrisch angesteuert werden (darf ja nicht permanent leuchten bzw. muss situativ gedimmt sein).

Und das war auch der Grund warum ich den TS direkt fragte, welche "Beleuchtung" er selber verbaut hat (nicht welche er haben will) - denn von dem Ist-Zustand muss erstmal abgeleitet werden was juristisch und technisch machbar ist.

Allerdings möchte ich behaupten, dass so ca. jeder zweite Wagen mit nachgerüstetem TFL nicht gesetzeskonform ist. Da schließen die Leute einfach irgend etwas an und meinen nur weil die Stecker passen wird es schon ok. sein. Hey, STVO ? Egal, nebensächlich 😉

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