Tagfahrlicht
Hallo zusammen,
ich habe heute dasAngebot vom 🙂 erhalten mir ein Tagfahrlciht einzustellen für 50€ zzg Teile.
ich dachte das ist nur eine Einstellung am Steuergerät?
und dann einen fufi das kann doch nicht sein.
Benötigt man da auch Teile ?
Wer kann da helfen?
Gruß
Helmut
38 Antworten
Achtung das Deaktivieren des Gurtwahrntons geschiet auf eigene Gefahr. Bei deaktivierung erlischt die Betriebserlaubniss da es zum Sicherheitssystem gehört,
desweiteren wird es auch bei der Versicherungseinstuffung berücksichtigt. Sollte nach
einem Unfall festgestellt werden das der Fahrer nicht angeschnallt wahr und der Ton deaktiviert wahr kann die Versicherungsschutz wegfallen und ggf. kann die Versicherung
schaden den anderen enstanden ist komplett zurückverlangen, und natürlich Bußgeld.
Die einzigen die den Ton deaktivieren dürfen sind Taxifahrer und Fahrer von Sondereinsatzfahrzeugen. Teilweise auch bei Behindertengerechten Fahrzeugen.
Nur als Tipp, wehr es trozdem macht ist halt selber schult und muß mit den kosequenzen leben.
Ohne diesen Ton gibt es beim NCAP Crashtest einen Stern abzug.
Micht stört der Ton nicht da ich mich immer Anschnalle und die fünf meter aufen Hof ist auch kein Thema. Hab mal einen Unfall gehabt wo mir einer die Vorfahrt genommen hat und ich mit 50 reingekracht bin, und da merkt mann wofür ein Gurt gut ist!
Ne offzielle Quelle wüsste ich jetzt nicht. Ich Arbeite im VW Autohaus und hab öfters mal mit Leuten von VW gesprochen die damit zu tun haben. Die Taxifahrer dürfens aus sicherheitsgründen, denn sobald die einen Fahrgast haben brauch sie sich nicht Anschnallen damit bei einem Überfall eine schnelle Flucht möglich ist (Wußte ich vorher auch nicht). Aber die Polizei macht auch bei uns schon seulche kontrollen laut Kunden von uns.
Da ich von Natur aus neugierig bin habe ich die Frage bezgl. des Gurtwarners mal an den ADAC gestellt und sinngemäß die gleiche Antwort bekommen wie w.boos als er damals beim KBA angefragt hat:
Im Beispielkatalog des Bundesverkehrsministeriums ist weder ein akustisches noch ein optisches Warnzeichen für den Gurt aufgenommen. Es gibt auch für die Fahrzeughersteller keine entsprechende Ausrüstungspflicht.
Im Umkehrschluss findet sich auch keine Bestimmung, die die Stilllegung einer sochen Anzeige mit Strafe bedroht oder den Versicherungsschutz gefährdet. Einige Hersteller haben die Stilllegung sogar eine Zeit lang angeboten.
Und nun?
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Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Da ich von Natur aus neugierig bin habe ich die Frage bezgl. des Gurtwarners mal an den ADAC gestellt und sinngemäß die gleiche Antwort bekommen wie w.boos als er damals beim KBA angefragt hat:
Im Beispielkatalog des Bundesverkehrsministeriums ist weder ein akustisches noch ein optisches Warnzeichen für den Gurt aufgenommen. Es gibt auch für die Fahrzeughersteller keine entsprechende Ausrüstungspflicht.
Im Umkehrschluss findet sich auch keine Bestimmung, die die Stilllegung einer sochen Anzeige mit Strafe bedroht oder den Versicherungsschutz gefährdet. Einige Hersteller haben die Stilllegung sogar eine Zeit lang angeboten.
Und nun?
Mal abgesehen davon das es in diesem Thread eigentlich um das Tagfahrlicht geht, noch ein kleiner Nachtrag von mir. Ist es in Deinen oder in einem Fahrzeug nicht verbaut, kann Dir auch keiner an den Karren fahren. Ansonsten kann Dir durchaus das passieren, was slavemichel1 schon beschrieben hat.
Das Problem wird auch wohl nicht die Polizei sein aber bei Versicherungen ist
heutzutage alles möglich.
Und zum Thema:
Das mit dem Tagfahrlicht ist echt ne schwierige sache, einerseits sagen Motoradfahrer
sie werden nicht mehr gesehen, anderreseits sind Autos wesentlich besser zu sehen.
In den Ländern wo es vorgeschrieben ist hab ich noch nichts gehört das es zu mehr
Motoradunfällen gekommen ist. Ich bin fürs Targfahrlicht weil es einfach besser ist.
@slavemichel1:
Dass Dir die Versicherung die Hölle heiss macht wenn Du nicht angeschnallt warst ist klar. Dabei ist es aber egal, ob Du dich mit oder ohne GW nicht angeschnallt hast, denn in beiden Fällen hast Du gegen die Anschnallpflicht verstossen. DESHALB kann sie u.U. ablehnen für Schäden zu haften, die Dir durch den Unfall entstanden sind, denn der Verstoss gegen die Anschnallpflicht kann als grob fahrlässig ausgelegt werden.
Dass die Sache mit dem GW und den Taxis beim Freundlichen im ServiceNet steht, weiß ich selbst, aber das ServiceNet ist nicht die STVZO 😉
Guten Abend,
um zum Thema zurückzukommen: ich benutze Tagfahrlicht seitdem es in Deutschland erlaubt ist. Zuletzt an einem Citroen Picasso und werde, wenn ich nächste Woche mein Caddy in Hannover abhole, wieder einbauen. Ich werde auch nicht das freischaltbare von VW nehmen sondern die von Hella oder Inpro nehmen. 2 x 16 Watt sind mir lieber als 2 x 65 Watt.
Ciao
Peter
Zum Tagfahrlicht:
Wenn es für Motorradfahrer so gefährlich ist, wenn zweispurige Fahrzeuge auch mit Licht unterwegs sind,
sollten sie in der Dunkelheit überhaupt nicht mehr fahren, da gibt es noch viel mehr Lichtquellen.
Ich bin selber "Mopedfahrer" und fahre mit Motorrad und Auto auch am Tage mit Licht.
Zum Gurtwarner:
Da ich eh gerade zum TÜV musste, nicht mit dem Touri, habe ich den Prüfer mal gefragt.
Laut seiner Aussage gibt es kein Fahrzeug, bei dem der Gurtwarner (egal ob optisch, akustisch oder beides)
Bestandteil der Betriebserlaubnis ist!
Ihm sind aber auch schon Fälle bekannt, wo die Polizei eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen hat, wegen
"defektem" Gurtwarner.
Letztendlich wurden die Verfahren eingestellt, mit einem Entschuldigungschreiben, nach Einspruch.
Gruß Otti